Mehr zum Thema Unfallversicherung Allgemein Testbericht

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Erfahrungsbericht von searcher

Vorsicht ist besser als Nachsicht!

Pro:

-

Kontra:

-

Empfehlung:

Ja

Heute möchte Ich Ihnen die Notwendigkeit einer Privaten Unfallversicherung näher bringen.

Leider kann ich aus Erfahrung sprechen:

Als vor ca. 1 1/2 Jahren ein sehr guter Freund von mir sein rechtes Bein aufgrund eines Motorradunfalls verlor und sich eine schwere Rückenverletzung zuzog, war dies ein großer Schock für mich, ein Schock der mir persönlich die Notwendigkeit einer Privaten Unfallversicherung vor Augen führte.

Mein Freund lag einige Wochen im Krankenhaus. In dieser Zeit meldete seine Familie den Unfall. Heute kann mein Freund leider keine großen sportlichen Aktivitäten mehr aufnehmen, allerdings hat er eine Umschulung gemacht weil er seitdem seinen ursprünglichen Beruf nicht mehr ausüben kann. Hierdurch ergeben sich zwangsläufig einbußen, was das finanzielle angeht.

Zum Glück im Unglück hatte guter Freund zwei Jahre vorher eine Unfallversicherung abgeschlossen. Die Leistungen hieraus ersetzen nun sein Einkommensdefizit.

Soviel so gut am Rande...


Zunächst einmal eine Übersicht der Punkte:


1. Was ist ein Unfall?

2. Wer hat wann und wo gesetzlichen Versicherungsschutz?

3. Wann bekommt man Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung?

4. Was bietet eine Private Unfallversicherung?

5. Die Leistungsarten und Leistungszeitpunkt

6. Besonderheiten

7. Fazit

8. Informationen / Angebote anfordern



1. Was ist ein Unfall?
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Jeder von uns hat seine eigenständigen Ansichten, was ein Unfall ist. Doch in der Privaten Unfallversicherung gibt es hierzu eine klare Definition, diese lautet:

\"Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis (Unfallereignis) unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet\".



2. Wer hat wann und wo gesetzlichen Versicherungsschutz?
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Kleinkinder:

Es besteht kein gesetzlicher Unfallversicherungsschutz! Diese Personengruppe ist ganz besonders gefährdet.



Kinder, Schüler, Auszubildende und Studenten:

Sie sind in Kindertagesstätten, in der Schule, am Ausbildungsplatz, in der Universität
und auf dem direkten Hin- und Rückweg versichert.

Während der gesamten Freizeit besteht jedoch kein gesetzlicher Versicherungsschutz!



Berufstätige Singles:

Sie sind am Arbeitsplatz und auf dem direkten Hin- und Rückweg gesetzlich versichert.

Während der gesamten Freizeit besteht jedoch kein gesetzlicher Versicherungsschutz!



Familienväter:

und alleinerziehende Mütter und Väter sind am Arbeitsplatz und auf dem direkten Hin- und Rückweg gesetzlich versichert.

Während der gesamten Freizeit besteht jedoch kein gesetzlicher Versicherungsschutz!



Hausfrauen: Es besteht kein gesetzlicher Versicherungsschutz!



Senioren: Es besteht kein gesetzlicher Versicherungsschutz!




3. Wann bekommt man Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung?
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Zunächst muss man sagen, dass die gesetzliche Unfallversicherung nur ca. 30 % aller Unfälle abdeckt. Nämlich die, die sich am Arbeits- oder Ausbildungsplatz, in Kindertagesstätten oder in Schulen und auf dem direkten Hin- und Rückweg dieser Stätten ereignen.

Die gesetzliche Unfallversicherung zahlt dem Verunfallten eine Verletztenrente. Jedoch erst ab einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von mindestens 20 %. Selbst in Fällen, in denen ein Anspruch auf Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung besteht, sind diese zur Sicherung des Lebensstandarts nicht immer ausreichend.

Bei der Bemessung der Erwerbsunfähigkeit werden unter anderem die Berufe, die man mit der Verletzung noch weiterhin ausüben könnte abgezogen. So kann z. B. jemand der nur noch ein Bein hat weiterhin Bürotätigkeiten erledigen.

Weiterhin erfolgt eine langwierige Prozedur, bei der die Minderung der Erwerbsfähigkeit bemessen werden muss. Erhält man einmal eine Rente, kann es passieren, dass nach 1 - 2 Jahren eine erneute Überprüfung stattfindet. Falls sich hierbei herausstellt, dass man z. B. nur noch zu 19 % erwerbsgemindert ist, so kann es passieren, dass man seinen Verletztenrentenanspruch verliert.



4. Was bietet eine Private Unfallversicherung?
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Vorallem schließt Sie die Lücken in Ihrem Versicherungsschutz! Sowohl eine ergänzende Absicherung für den gesetzlichen Versicherungsschutz als auch gerade für den privaten Bereich.

Im privaten Bereich passieren ca. 60 % aller Unfälle mit steigender Tendenz. Wie Sie unter Punkt 2 erkennen können, besteht gerade hier ein Bedarf an Absicherung.

Sie können Ihre Absicherung individuell bestimmen und erhalten bei einigen Versicherungen bei Leistungsfreien Jahren sogar eine Überschussbeteiligung gutgeschrieben, die entsprechend verzinst wird.




5. Die Leistungsarten und Leistungszeitpunkt
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Invalitätssumme:

Die Unfallversicherung bemisst sich hauptsächlich an der Invaliditätssumme diese dient zur Existensabsicherung.


Die Invalidität in Ihrer Definition:

\"Die versicherte Person ist durch den Unfall auf Dauer in ihrer körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit beeinträchtigt \"


Besonderheit hierbei ist, dass die Private Unfallversicherung bereits Invaliditätsleistungen ab einem Invaliditätsgrad von 1 % vorsieht.

Die Unfallversicherungen haben sich hierbei um eine einheitliche Ermittlung des Invaliditätsgrades bemüht. Ergebnis hieraus ist eine einheitliche, sogenannte Gliedertaxe.

Diese gibt an, welchen Invaliditätsgrad z. B. der Funktionsverlust oder Verlust einer Hand im Handgelenk ergibt. Dieser würde hier z. B. 55 % betragen. Bei einer Invaliditätssumme von 100.000 Euro würde die Leistung somit 55.000 Euro betragen.

Doch die meisten Unfallversicherer haben Progressionen in Ihren Invaliditätsleistungen. Progression bedeutet nichts anderes als Mehrleistungen. Diese sind auch sicherlich sinnvoll, denn je höher der Invaliditätsgrad, desto höher sind auch die entstehenden Kosten. Man denke sich nur die Umbaukosten bei plötzlicher Querschnittslähmung durch einen Unfall.

Je nach Progression kann man bei einer Invaliditätssumme von 80.000 Euro eine Versicherungsleistung von bis zu 320.000 Euro bekommen.


Leistung:
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Die Invalidität ist innerhalb eines Jahres nach Unfalltag eingetreten und innerhalb von 15 Monaten durch einen Arzt schriftlich festgestellt worden und beim Versicher geltend gemacht worden.




Todesfallsumme:

Wie der Name schon sagt sichert man hier seinen Unfalltod ab. Dies ist weniger für einen selbst, sondern für die Hinterbliebenen gedacht.


Leistung:
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Bei Tod innerhalb eines Jahres nach dem Unfalltag.




Unfallrente:

Ab einem Invaliditätsgrad von 50 % zahlt der Unfallversicherer dem Verunfallten eine monatliche Rente. Ab 90 % Invaliditätsgrad verdoppelt sich diese Rentenzahlung. Dies ist allerdings vom Versicherungsunternehmen abhängig.


Leistung:
---------
Die Invalidität ist innerhalb eines Jahres nach Unfalltag eingetreten und innerhalb von 15 Monaten durch einen Arzt schriftlich festgestellt worden und beim Versicher geltend gemacht worden.

Die Rente wird rückwirkend ab dem Monat des Unfalls im Voraus gezahlt.



Krankenhaustagegeld:

Wird für jeden Tag gezahlt, den man wegen eines Unfalls im Krankenhaus verbringen muss.


Leistung:
---------

Sobald sich die versicherte Person unfallbedingt im Krankenhaus befindet kann eine Auszahlung erfolgen.




Genesungsgeld:

Fängt die Mehrausgaben nach einem stationären, unfallbedingten Krankenhausaufenthalt auf. Wird für die gleiche Dauer des Krankenhausaufenthaltes gezahlt.


Leistung:
---------

Eine Auszahlung erfolgt nach Beendigung des unfallbedingten Krankenhausaufenthaltes.




Kosmetische Operationen:

Narben die durch einen Unfall entstanden sind, möchte man evtl. nicht sein ganzes Leben mit sich tragen. Viele Versicherer bieten für solche Fälle eine kostenlose Mitversicherung bis zu 5.000 Euro an.


Leistung:
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Bis innerhalb von 5 Jahren nach dem Unfall in versicherter Höhe. Sobald die Operation erfolgte.




Sofortleistungen bei Schwerverletzten:

Diese Leistungsart dient bei finaziellen Engpässen, die in den ersten Tagen nach einem schweren Unfall auftreten können. Diese wird schnell und unbürokratisch ausgezahlt.


Leistung:
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Der Anspruch entsteht ab Unfalltag und besteht bis 15 Monate nach diesem.




Bergungskosten:

Alle Kosten die im Rahmen von Suchaktionen oder Rettung von Unfallverletzten entstehen sind ebenfalls bei fast allen Versicherern bis zu einer Summe von 5.000 Euro ohne zusätzlichen Beitrag mitversichert.


Leistung:
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Ein Leistungsanspruch entsteht direkt nach einer Bergungsaktion.




6. Besonderheiten:
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Die genannten Leistungsarten sind sehr allgemein gehalten. Jedoch gibt es bei jedem Versicherer die eine oder andere Besonderheit.

So gibt es z. B. auch Versicherer, die u. a. folgende Leistungserweiterungen ohne Mehrbeitrag in Ihrem Unfallversicherungsschutz anbieten:

* Gesundheitsschädigungen durch Gase und Dämpfe

* Gesundheitsschädigungen durch Erfrierungen

* ACHTUNG BESONDERS FÜR SÜDDEUTSCHLAND: *** Gesundheitsschädigungen durch ZECKENBISSE ***

* Tauchtypische Gesundheitsschäden

* Kostenbeteiligung an Reha-Maßnahmen

* etc..



7. Fazit:
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Besonders die Personen die noch nicht einmal gesetzlichen Unfallversicherungsschutz genießen sollten sich in einer Privaten Unfallversicherung absichern.

Gerade Kinder und Jugendliche sind verunfallen in der Freizeit. Dies sind Personenkreise, die für sich selber noch keinen eigenen Schutz absichern können. Hier sollte man als Elternteil vorsorgen. Denn \"Vorsicht ist besser als Nachsicht\".

Im Süddeutschen Raum würde ich jedem empfehlen keine Unfallversicherung abzuschließen, die keine Leistungen für Gesundheitsschädigungen durch Zeckenbisse vorsieht.

Alles im allen ist eine Unfallversicherung eine vernünftige Absicherung zur Erhaltung des Lebensstandards im Leistungsfall.



8. Informationen / Angebote anfordern
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Informationen und ein kostenloses Angebot zur Privaten Unfallversicherung können Sie sich über www.versicherungsantrag24.de anfordern.


Eine unfallfreie Zeit wünsche Ich Ihnen!

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