Mobilcom Mobilfunk Testbericht

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ab 19,18
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Summe aller Bewertungen
  • Erreichbarkeit:  sehr gut
  • Support & Service:  schlecht
  • Qualität der Verbindung:  sehr gut
  • Kostenstruktur:  durchschnittlich

Erfahrungsbericht von Michael1972

Sonderkuendigungsrecht wurde verschwiegen !

Pro:

-

Kontra:

-

Empfehlung:

Ja

Mobilcom hatte in den letzten Monaten immer wieder relativ günstige Angebote auf den Markt geworfen. Immer wieder beschweren sich Verbraucher über versteckte Vertragsnachteile.

Ein Beispiel: Wer z.B. ein Handy für 0 Euro inkl. Vertrag kassiert, irrt, wenn er glaubt, das ihm das Teil nach 24 Monaten gehört, mitnichten!

Nach 24 Monaten muss das Teil abgegeben werden! Oder - Vertrag nochmal um 24 Monate verlängern, erst dann wird man wirklich zum Eigentümer. Habt ihr das alle gewusst?! Ich finde, das wird im Vertrag toll versteckt.

Aber es kann einen Ausweg geben, so wie letzten Herbst:

Sonderkündigungsrecht - die Chance für unzufriedene Handyuser. Vor einiger Zeit legte ich mir einen Super9-Vertrag zu, ein nettes Handy und nur 9,95 DM Grundgebühr- das ist ok, für meine Mutter gabs dann noch einen Vertrag für 2 Jahre ohne Grundgebühr inkl. Handy - soweit ein guter Preis - soweit - so gut!

Nun flatterten uns im Herbst 2001 Briefe ins Haus, dass alles "noch billiger" werden würde, die Minutenpreis würden um mehrere Pfennige sinken, dafür wurde so ganz nebenbei ein Mindestverbrauch i.H.v. 10,-DM eingeführt.

Unaufgeklärte Handynutzer übersehen nun, dass sich für Wenigtelefonierer die Situation verschlechtert.

Während ehrliche Mobilfunk-Anbieter ausdrücklich auf ein Sonderkündigungsrecht verweisen (zur Erinnerung die SMS-Verteuerung um 10 PF im letzten Sommer, alle Anbieter wiesen in den Rechnungen ausdrücklich auf ein Sonderkündigungsrecht hin) , muss man bei der Mobilcom schon ein kleiner Insider sein, um zu wissen, dass der Vertrag nach einer Verschlechterung für den Nutzer gekündigt werden darf.

Viel Vertragsnehmer werden nun wahrscheinlich unzufrieden weiter telefonieren, weil sie nicht wissen, dass sie in der jetzigen Situation kündigen dürfen - bzw. durften.

Wir haben gekündigt und zumindest ich werde mir bei einem anderen Anbieter einen neuen Vertrag holen - Problem hierbei:
Schufa-Einträge werden in der Regel von Mobilfunkanbietern nach Vertrags-Ablauf nicht gelöscht (Kostenfrage), wer also alle 2 Jahren einen neuen Vertrag unterschreibt, hat irgendwann eine längere Liste bei der Schufa und läuft Gefahr, abgelehnt zu werden - das habe ich bereits selbst einmal erlebt!

Noch ein Wort zur Hotline der Mobilcom, diese ist auffällig schnell erreichbar. Angesprochen auf das eingegangene Schreiben und die Thematik mit dem Sonderkündigungsrecht sagte der Mann sofort zu, das man das Sonderkündigungsrecht ausüben dürfe.#

Allerdings konnte er mir nicht sagen, warum auf der Rechnung kein (eigentlich rechtlich vorgeschriebener) Hinweis auf das Sonderkündigungsrecht stand.

Unter dem Strich dann doch MOGELCOM statt Mobilcom??

Nun nutze ich hochzufrieden D1!

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