Nebenjobs Testbericht

No-product-image
ab 12,92
Auf yopi.de gelistet seit 08/2003

Erfahrungsbericht von Bliete

Minijobs und die neue Gleitzone

Pro:

nix

Kontra:

nur reine Theorie, praktisch nicht zu überblicken und zu realisieren

Empfehlung:

Nein

Hallo,

heute möchte ich Euch mit den Neuregelungen im Bereich Minijobs und Gleitzone vertraut machen. Schon vorab kann ich nur jeden warnen, der denkt, daß dies eine Erleichterung für den Arbeitnehmer oder Arbeitgeber bedeutet. Aber lest selbst...

Allgemein:
Zur Beseitigung der Niedriglohnschwelle, die in Arbeitsverhältnissen bei Überschreiten der Geringfügigkeitsgrenze sofort zum Anstieg auf den vollen Sozialversicherungsbeitrag führen, wurde die Gleitzone geschaffen.

Geringfügigkeit:
Arbeitsentgelt bis zu 400,00 € / Monat – versicherungsfrei

Gleitzone:
Arbeitsentgelt von 400,01 € - 800,00 € / Monat

Steigt vom Anfang der Gleitzone mit 4 % v. tatsächlichen Arbeitsentgelt bis zum Ende der Gleitzone auf den vollen Beitragsanteil (ca. 21%) an.

Anwendung der Gleitzone:


Berechnung des beitragspflichtigen Arbeitsentgelts:
Zur berechnung des der Beiträge wird nicht das tatsächlich erzielte Arbeitentgelt, sondern ein Betrag, der nach folgender Formel berechnet wird:

Formel: 1,4005 x Arbeitsentgelt – 320,40

Wird für einen Monat (z.B. wegen Arbeitsunfähigkeit u. Wegfall der Lohnfortzahlung, Beginn o. Ende der Beschäftigung im Laufe des Monats) wird das monatliche AE vom erzielten Teilarbeitsentgelt.

Beitragsberechnung:
1. Aus dem reduzierten, beitragspflichtigen Arbeitsentgelt wird der Gesamtsozialversicherungsbeitrag berechnet. Dabei werden die einzelnen gültigen Beitragssätze verwendet: im Beispiel AOK
KV (14,9 %)
PV (1,7 %)
RV (19,5 %)
ALV(6,5 %)

2. Danach wird der AG-Anteil (halber Prozentsatz) aus dem tatsächlich (ungekürzten) erzielten Arbeitsentgelt berechnet.

3. Der AN-Anteil ergibt sich aus der Differenz zwischen dem Gesamtsozialversicherungsbeitrag und dem AG-Anteil.

Besonderheit:
-bei Beschäftigten, die rentenversicherungsfrei sind (Vollendung 65. Lebensjahr, Bezug einer Altersvollrente bzw. Versorgung, Beitragserstattung aus eigener Versicherung) ist der AG-Anteil der Rentenversicherung trotzdem abzuführen

-bei Beschäftigten, die aufgrund ihrer Mitgliedschaft in einer berufsständischen Versorgungseinrichtung rentenversicherungsfrei sind, ist der AG-Anteil an die Versorgungseinrichtung zu entrichten

Mehrfachbeschäftigung
Bei mehreren Beschäftigungsverhältnissen, sind die einzelnen versicherungspflichtigen Entgelte zu addieren, dann kann durch die Summe geprüft werden, ob hier die Gleitzonenregelung anzuwenden ist.

In diesen Fällen kann das reduzierte, beitragspflichtige Arbeitsentgelt für die einzelnen Beschäftigungen nicht nach der sich aus dem Gesetz ergebenden Formel berechnet werden. Hier gilt:

Formel:
(1,4005 x Gesamt-Arbeitsentgelt – 320,40) x Einzelarbeitsentgelt / Gesamtarbeitsentgelt


Entgelte ausserhalb der Gleitzone
Bei Beschäftigungen, in denen das regelmäßige monatliche Arbeitsentgelt innerhalb der Gleitzone liegt, das tatsächliche Arbeitsentgelt aber die Gleitzone über- oder unterschreitet, kann das beitragspflichtige Arbeitsentgelt nicht nach den genannten Formeln berechnet werden.


Unterschreitung der Gleitzone:
In den Monaten, in denen das Arbeitsentgelt 400,01 € unterschreitet, ist das beitragspflichtigte Arbeitsentgelt mit dem Faktor (2003 = 0,5995) zu multiplizieren. Hier gilt:

Formel:
tatsächliches Arbeitsentgelt x 0,5995 = beitragspflichtiges Arbeitsentgelt

Überschreitung der Gleitzone:
In den Monaten, in denen die Gleitzonen-Obergrenze von 800,00 € überschritten wird, werden die Beiträge nach der allgemeinen Regelung berechnet. Das heißt, beitragspflichtiges Arbeitsentgelt ist das tatsächlich erzielte Arbeitsentgelt von mehr als 800,00 € und
die Beiträge sind von Arbeitgeber und Arbeitnehmer je zur Hälfte zu tragen.

Meiner Meinung nach ist dies der absolute Horror für jeden Armen, der im Betrieb etwas mit Lohn- und Gehaltsabrechnungen zu tun hat. Ebenso beschweren sich die Krankenkassen, den Ansturm der Frager am Telefon nicht mehr bewältigen zu können. Dies ist das beste Beispiel dafür, daß in unserem Staat einige Leute sehr viel Zeit für vollkommen unnütze und übertheoretische Sachverhalte haben, die in der Praxis nie und nimmer stand halten.

Gruß Bliete :-(

22 Bewertungen