Recht Allgemein Testbericht

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Erfahrungsbericht von tobi.birkner

Das Bundesverfassungsgericht, ein Referat aus meiner Schulzeit

Pro:

-

Kontra:

-

Empfehlung:

Nein

Das Bundesverfassungsgericht entscheidet über alle Grundrechtsverletzungen durch staatliche Organe, prüft die Verfassungsmäßigkeit von Gesetzen und ist zuständig für alle Organstreitigkeiten der Bundesorgane. Das BVG, mit Sitz in Karlsruhe besteht aus 2 Senaten mit jeweils 8 Berufsrichtern. Der 1. Senat ist für die meisten Verfassungsbeschwerden und Normenkontrolle ( er wird deshalb auch Grundrechtssenat genannt ),der 2. Senat für die anderen Verfahren ,also primär für Streitigkeiten zwischen den Staatsorganen.

Wahl zum Verfassungsrichter:
Voraussetzungen für eine Wahl sind, die Vollendung des 40. Lebensjahres und eine Ausbildung zum Volljuristen.
Die Wahl der Verfassungsrichter selbst verläuft in zwei unterschiedlichen Verfahren. Das ergibt sich daraus, daß eine Hälfte vom Bundestag, die andere vom Bundesrat ernannt wird. Im Bundesrat werden die Kandidaten direkt und mit einer Zweidrittelmehrheit gewählt. Im Bundestag werden zuerst 12 Wahlmänner ernannt, die dann mit einfacher Mehrheit die Richter wählen.

Die Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht:

1. Die Verwirkung von Grundrechten
Dem Verfassungsfeind können gewisse Grundrechte aberkannt werden
2. Das Verbot von verfassungsfeindlichen Parteien
Dieses Verfahren wurde bisher nur bei der sozialistischen Reichspartei und bei der KPD angewandt
3. Die Präsidentenanklage
Um einen Bundespräsidenten aus seinem Amt zu entfernen, existiert die Möglichkeit der Präsidentenanklage.
4. Das Organstreitverfahren
Kommt es zum Streit zwischen obersten Bundesorganen ( z.B. Bundesregierung ) und anderen Organen des Bundes so kann ein Organstreitverfahren angestrengt werden.
5. Die abstrakte Normenkontrolle
Dieses Verfahren ist das Wichtigste von allen, weil völlig losgelöst von konkreten Streitfällen beantragt werden kann, eine Rechtsnorm auf ihre Vereinbarkeit mit höherrangigem Recht, also insbesondere die Verfassung, hin zu überprüfen.
6. Die Verfassungsbeschwerde
Sie ermöglicht jedermann, sich gegen einen verfassungsrechtlich nicht gerechtfertigten Eingriff der öffentlichen Gewalt in seine Grundrechte zur Wehr zu setzen .

15 Bewertungen, 2 Kommentare

  • BruceWilli

    13.05.2002, 13:09 Uhr von BruceWilli
    Bewertung: sehr hilfreich

    Sorry, ich schließ mich der Meinung von Avengelina an. BruceWilli

  • Avengelina

    13.05.2002, 00:55 Uhr von Avengelina
    Bewertung: sehr hilfreich

    Sorry, aber das BVG ist eine Institution von solcher Wichtigkeit, dass es mehr Detailtreue bedarf. Cu Avengelina