Rechtsanwaltsfachangestellte/r Testbericht

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Summe aller Bewertungen
  • Schwierigkeitsgrad der Ausbildung:  schwer
  • Einstellungschancen:  gut
  • Aufstiegschancen:  gut
  • Verdienstmöglichkeiten:  durchschnittlich
  • Sozialleistungen:  gut
  • Eigenverantwortliches Arbeiten:  stark gefördert

Erfahrungsbericht von Tina1977

Ausbildung zur ReFa? Nie wieder!

Pro:

-

Kontra:

-

Empfehlung:

Nein

Von 1995 bis 1998 habe ich meine Ausbildung als Rechtsanwaltsfachangestellte absolviert. Erfahrungsgemäß kann ich sagen, dass man als Auszubildende in dieser Branche ganz gerne ausgenutzt wird, und zwar in der Form, dass man all die anfallende Arbeit machen kann, die ansonsten keiner machen möchte.

Voraussetzungen
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Die Ausbildungskanzleien haben ganz unterschiedliche Maßstäbe. Große Kanzleien legen Wert auf mind. ein Fachabitur, wobei die kleineren Kanzleien auch Azubis mit weniger qualifizierten Schulabschlüssen einstellen. Von ganz großer Bedeutung ist die Note im Schulfach Deutsch, da man gerade in Kanzleien viel mit der deutschen Sprache in Berührung kommt und man als Azubis schon ein geringes Potential an Rechtschreibsicherheit und Grammatik mitbringen sollte.

Aufgabenbereiche
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2 ½ Jahre lang habe ich im wesentlichen Kaffee gekocht, Blumen gegossen und Akten gesucht. Zwischendurch durfte ich auch mal ausnahmsweise die Aufgaben meines Ausbildungsrahmenplanes ausführen, aber nur ganz ausnahmsweise.

Arbeitszeiten
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Zwei Tage die Woche hatte ich Berufsschulunterricht, jedoch musste ich anschließend ins Büro (zum Aktensuchen). Die tägliche Arbeitszeit begann um 8:00 h morgens und endete um 17:30 h, wobei mittags eine 1 ½ stündige Mittagspause einzuhalten war.

Berufsschulunterricht
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Der Berufsschulunterricht war im Allgemeinen sehr anspruchsvoll. Ihm hat man alleine zu verdanken, dass wir Azubis überhaupt etwas in unserer Ausbildung gelernt haben. Es gab berufsspezifische und berufsübergreifende Fächer. Die berufsübergreifende Fächer waren Sport, Deutsch, Religion. Bei den berufsspezifischen Fächern handelte es sich um das Zivilrecht, Zivilprozessrecht, Rechtsanwaltsgebührenrecht nach der BRAGO, Zwangsvollstreckungsrecht, Allgemeine Betriebswirtschaftslehre, Textverarbeitung und Rechnungswesen.

Gehalt
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Da die Rechtsanwälte keiner Gewerkschaft angehören, ist auch der Begriff des Tarifvertrages ein seitens des Arbeitgebers gern gemiedenes Fremdwort. Lediglich die Anwaltskammer „überwacht“ die Ausbildung des jeweiligen Azubis. Sie setzt auch das Mindestgehalt des Azubis fest.
1. Lehrjahr = 385 EUR
2. Lehrjahr = 435 EUR
3. Lehrjahr = 512 EUR
Wie gesagt, das ist ein Mindestgehalt, aber es gibt nur sehr wenige Kanzleien, die dann doch mehr zahlen.

Urlaub
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Die Anzahl der Urlaubstage richtet sich in den meisten Fällen nach dem gesetzlichen Mindesturlaub, also bei mir waren es 24 Tage.

Zwischen- und Abschlussprüfung
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Die Zwischenprüfung dient nur zur Kontrolle, man kann also nicht durchfallen. Jedoch könnte es Ärger mit dem Ausbilderbetrieb gegen, wenn die Noten nicht ganz den Vorstellungen entsprechen.

Verkürzung der Ausbildungszeit
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Eine Verkürzung ist durchaus möglich und sofern man ein wenig Krips hat, auf jeden fall empfehlenswert! Die Voraussetzungen dazu sind mindestens ein Notendurchschnitt in den berufsspezifischen Fächern von 2,0 und die Einverständniserklärung des Ausbilders.

Berufschancen
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Ich habe die Erfahrung gemacht, dass man auf keinen Fall im Ausbildungsbüro bleiben sollte, denn da gilt der Leitspruch: Einmal Azubi immer Azubi. Außerdem sollte man dafür sorgen, dass man akzeptable Noten in der Abschlussprüfung erzielt, damit man später Chancen in den großen Kanzleien hat. Dort sind auch gleich die Bezahlung und die anderen Sozialleistungen wesentlich besser. Rechtsanwaltsfachangestellte werden aber auch gerne von Banken und Versicherungsgesellschaften eingestellt (mit dem Bemerken, weil diese doch sehr belastbar, flexible sind und keine hohen Ansprüche haben). Bleibt man aber bei einem Anwalt der kleinen bis mittleren Größe, so kann man auch nicht das große Geld verdienen. Wie schon gesagt, es gibt keine Tarife, es ist alles Verhandlungssache. Die Anwaltskammer gibt lediglich einen Anhaltswert für Berufsanfänger bekannt, der bei 1.230,00 EUR bis 1.430,00 EUR liegt.

Fortbildung
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Tja, das mit der Fortbildung ist auch so eine Sache. Es besteht durchaus die Möglichkeit, sich zwei Jahre lang in Bad Münstereifel zur Rechtswirtin ausbilden zu lassen. Leider ist aber dieser Berufszweig, der im Volksmund auch ganz gerne „Bürovorsteher/in“ genannt wird, stattlich überhaupt noch nicht anerkannt. Wer weiß, ob die / der Rechtswirt/in überhaupt mal anerkannt wird……
Ach ja, Gerichtsvollzieher kann man noch werden, aber das ist wirklich nicht so toll, wenn man in Sozialwohnungen den Schuldnern noch das letzte Hemd nehmen muß.

Meine eigene Meinung
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Hätte ich noch mal die Chance, würde ich mein bestes geben, um in der Schule bessere Noten zu bekommen und dann die Wahl eines besseren Ausbildungsplatz zu haben.

Aber ich denke, dass das in einer anderen Kanzlei gleich wieder anders aussehen kann.

34 Bewertungen, 2 Kommentare

  • creedy18

    20.05.2008, 16:35 Uhr von creedy18
    Bewertung: sehr hilfreich

    feiner Bericht LG Andrea

  • campimo

    07.03.2007, 10:27 Uhr von campimo
    Bewertung: sehr hilfreich

    ¸,ø¤º°`°º¤ø,¸ SH & LG ¸,ø¤º°`°º¤ø,¸