Erfahrungsbericht von Beikilein
Die Rechtslage bei Adoption
Pro:
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Kontra:
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Empfehlung:
Nein
Dies ist ein 10-Minuten Referat, was ich vor einem Jahr für die Schule angefertigt habe. Es ist also nur eine kurze Zusammenfassung und kein richtig ausführlicher Bericht.
Meine Motivation ein Referat über die Rechtslage bei Adoption zu schreiben, kam daher, dass ich selbst ein Adoptivkind bin. Im Anschluss erzähle ich noch Meine Erfahrungen als Adoptivkind.
Die Rechtslage bei Adoption von Minderjährigen in Deutschland
Seit in Kraft treten des neuen Adoptionsrechtes 1977 nennt das BGB was vorher Annahme an Kindes Statt oder Adoption genannt wurde nun Annahme als Kind.
Was sind die Vorraussetzungen für eine Adoption nach Deutschem Recht?
Eheleute können normalerweise nur gemeinsam adoptieren. Ein Ehegatte muss dabei mindestens 25, der andere mindestens 21 Jahre alt sein. Wer verheiratet ist kann aber auch allein adoptieren, wenn es sich um das Kind seines Ehegatten handelt, wie bei Stiefkindern, oder wenn der andere Ehegatte geschäftsunfähig oder in Geschäftsfähigkeit beschränkt ist.
Wer nicht verheiratet ist, kann nur alleine ein Kind annehmen und muss ein Mindestalter von 25 Jahren besitzen
Die gemeinsame Adoption durch nicht miteinander verheiratete ist nach unserem Recht ausgeschlossen.
Wohin wendet man sich, wenn man ein Kind adoptieren möchte?
Wer ein Kind adoptieren möchte, sollte sich in jedem Fall als erstes an eine anerkannte Adoptionsvermittlungsstelle wenden. Die Adoptionsvermittlung durch Personen oder Institutionen, die dafür keine Zulassung besitzen, ist gesetzlich verboten, und die Benutzung solcher Agenturen kann für die Bewerber dazu führen, dass die Adoption durch das Vormundschaftsgericht versagt wird.
Die anerkannte Adoptionsvermittlungsstelle wird zunächst ein Elterngutachten des örtlichen Jugendamts anfordern. Dieses wird zumeist mit großer Sorgfalt und entsprechendem Zeitaufwand erstellt und ist mit einer gründlichen Untersuchung der sozialen, wirtschaftlichen und Wohnverhältnisse der Bewerber verbunden.
Wer muss alles einwilligen, wenn ich ein Kind adoptieren möchte?
Bei einer Adoption ist die Einwilligung des Kindes erforderlich. Für ein Kind, das noch nicht 14 Jahre alt ist oder geschäftsunfähig, beispielsweise behindert ist, erteilt der gesetzliche Vertreter die Einwilligung. Kinder über 14 Jahren können selbst einwilligen, brauchen hierbei aber trotzdem noch die Einwilligung des gesetzlichen Vertreters. Hat das Kind selbst eingewilligt, kann es seine Einwilligung noch bis zum wirksam werden der Adoption wiederrufen.
Ebenso wie das Kind, bzw. der gesetzliche Vertreter müssen die leiblichen Eltern des Kindes zur Adoption einwilligen. Diese Einwilligung der Eltern kann allerdings erst 8 Wochen nach der Geburt des Kindes stattfinden, da übereilte und unüberlegte Einwilligungserklärungen vermieden werden sollen.
Alle Einwilligungserklärungen müssen notariell beurkundet und beim Vormundschaftsgericht abgegeben werden. Sie werden dann wirksam und können nicht wiederrufen werden.
Warum kann ich das Kind was ich Adoptieren möchte zunächst nur in Pflege nehmen?
Um zu vermeiden, dass es trotzdem zu Fehlentscheidungen des Vormundschaftsgerichts kommt, sieht das Gesetz vor, dass die Adoption in der Regel erst nach einer Probezeit ausgesprochen wird. Während dieser Zeit, deren Dauer individuell zu bestimmen ist und in der Praxis meist mit 12 Monaten angesetzt wird, besteht ein Pflegeverhältnis
Wer entscheidet über die entgültige Adoption?
Zuständig für den Ausspruch der Adoption ist das Vormundschaftsgericht am Wohnsitz oder Aufenthaltsort des Annehmenden.
Mit der durch das Vormundschaftsgericht ausgesprochenen entgültigen Annahme (Adoption) des Kindes wird das Kind mit allen Rechten und Pflichten in die Familie integriert und erwirbt den Familiennamen als Geburtsnamen.
Wichtigster Grundsatz des deutschen Adoptionsrechts ist die Orientierung am Kindeswohl.
Meine Geschichte:
Ich bin jetzt 21 Jahre und meine Eltern haben mich adoptiert, als ich 3 Tage alt war. So lange ich denken kann weiß ich schon, dass ich adoptiert bin. Meine Eltern haben mir das nie verheimlicht, und darüber bin ich sehr froh. Eine Mutter im Kindergarten sagte einmal zu meiner Mutter: „Sagen sie ihrer Tochter bloß früh genug, dass sie ein Adoptivkind ist.“ Daraufhin antwortete meine Mutter: „Längst geschehen!“
Ich habe mich eigentlich auch nie wirklich darum gekümmert, ich hatte ja meine Eltern die mich liebten und das reichte mir und viel mit dem Begriff Adoption anfangen konnte ich als ich klein war eh nicht. Meine Eltern haben es mir folgendermaßen erklärt: „Deine Freundin Franziska ist aus dem Bauch ihrer Mama gekommen, und wir haben Dich mit dem Kinderwagen bekommen.“
Eines Tages haben mir meine Eltern auch erzählt, dass ich die ersten 3 Lebenstage einen anderen Namen hatte, den den mir meine leibliche Mutter gegeben hatte. Ich wollte dann natürlich sofort wissen welcher Name das ist. Mein Vater hatte allerdings Angst mich zu sehr zu verwirren und wollte mir den Namen nicht sagen. Ich habe allerdings so lange gepiert, bis er mir ein Rätsel auf gegeben hat, weil er meinte so würde ich den Namen eh nicht herausbekommen. Er hat gesagt: „Der Name beinhaltet die gleichen Buchstaben wie der Deiner Cousine Danine, sie sind bloß anders angeordnet“. Innerhalb von 5 Minuten hatte ich den Namen heraus: Nadine. Den Nachnamen hat mir mein Vater allerdings nicht verraten und damit war das Thema auch erst einmal wieder vom Tisch.
Bis zum Sommer 1995. Wir saßen am Flughafen in Los Angeles und waren auf dem Rückweg von unserem Sommerurlaub in den USA. Ich weiß nicht mehr wie ich auf das Thema kam, aber auf einmal sagte ich zu meinen Eltern, dass ich doch gerne einmal meine leiblichen Eltern kennen lernen würde. Meine Eltern und ganz besonders mein Vater waren sehr geschockt. Ich war damals 15 und so früh hatten sie mit diesem Wunsch nicht gerechnet und schon gar nicht in dieser Situation.
Als wir wieder zuhause waren sprachen wir lange und ausführlich über den von mir geäußerten Wunsch und mein Vater half mir das Jugendamt zu kontaktieren, obwohl er große Angst hatte ich würde ihm nun wieder weggenommen, bzw. ich würde plötzlich zu meinen leiblichen Eltern übersiedeln, wenn ich sie kennen lernte. Ich konnte ihm diese Angst nicht nehmen, auch wenn ich immer und immer wieder beteuert, dass es mir bloß darum ginge zu sehen wer mich geboren hat, warum man mich zur Adoption feigegeben hat etc.
Trotz seiner Angst gelang es meinem Vater zusammen mit einer Sozialarbeiterin vom Jugendamt ein Treffen mit meiner leiblichen Mutter herzustellen. Mir war mitgeteilt wurden, dass meine leiblichen Eltern schon seit Jahren geschieden waren, und ich entschied mich erst einmal meine leibliche Mutter kennen zulernen.
Eines nachmittags war es dann so weit. Meine Mutter, mein Vater und ich trafen meine leibliche Mutter, meinen Halbbruder und meine Schwester, beide 8 und 9 Jahr älter als ich. Anfangs war es ehr befremdend, denn ich kannte die Frau und meine beiden Geschwister ja nicht. Auf anraten der Sozialarbeiterin hatten beide Familien Fotoalben mitgebracht, die wir uns bei Kaffe und Kuchen zusammen ansahen. Als meine leibliche Mutter mir ihre Bilder zeigte sagte sie: ...und das ist Dein Großvater...und das ist Deine Großmutter...“ Und ich dachte nur: „Nee das ist nicht meine Großmutter und das ist auch nicht mein Großvater“, lies sie aber erzählen, und als ich ihr meine Fotos zeigte sagte ich einfach genau wie sie zuvor: “...und das ist meine Großmutter...und das ist mein Großvater...“ Wir brauchten, dann nicht weiter darüber zu sprechen, sie verstand, das ich meine eigene Familie hatte, und ihre mir fremd war.
Nach ein paar Stunden verabschiedeten wir uns dann wieder, aber nicht ohne vorher die Telefonnummer und Adressen ausgetauscht zu haben. Ich habe mich seither noch einige mal alleine mit meiner leiblichen Mutter und auch mit meinen leiblichen Geschwistern getroffen, aber ich rede meine leibliche Mutter bei ihrem Vornamen an, und unsere Beziehung ist auf einer freundschaftlichen, aber nicht zu nahen ebene. Ich denke das ist nicht nur mir ganz recht. Manchmal denke ich wie glücklich ich sein kann, das meine leiblichen Eltern mich vor 21 ½ Jahren zur Adoption freigegeben haben, denn sonst hätte ich meine Adoptiveltern, die ich über alles liebe jetzt nicht.
Meine Motivation ein Referat über die Rechtslage bei Adoption zu schreiben, kam daher, dass ich selbst ein Adoptivkind bin. Im Anschluss erzähle ich noch Meine Erfahrungen als Adoptivkind.
Die Rechtslage bei Adoption von Minderjährigen in Deutschland
Seit in Kraft treten des neuen Adoptionsrechtes 1977 nennt das BGB was vorher Annahme an Kindes Statt oder Adoption genannt wurde nun Annahme als Kind.
Was sind die Vorraussetzungen für eine Adoption nach Deutschem Recht?
Eheleute können normalerweise nur gemeinsam adoptieren. Ein Ehegatte muss dabei mindestens 25, der andere mindestens 21 Jahre alt sein. Wer verheiratet ist kann aber auch allein adoptieren, wenn es sich um das Kind seines Ehegatten handelt, wie bei Stiefkindern, oder wenn der andere Ehegatte geschäftsunfähig oder in Geschäftsfähigkeit beschränkt ist.
Wer nicht verheiratet ist, kann nur alleine ein Kind annehmen und muss ein Mindestalter von 25 Jahren besitzen
Die gemeinsame Adoption durch nicht miteinander verheiratete ist nach unserem Recht ausgeschlossen.
Wohin wendet man sich, wenn man ein Kind adoptieren möchte?
Wer ein Kind adoptieren möchte, sollte sich in jedem Fall als erstes an eine anerkannte Adoptionsvermittlungsstelle wenden. Die Adoptionsvermittlung durch Personen oder Institutionen, die dafür keine Zulassung besitzen, ist gesetzlich verboten, und die Benutzung solcher Agenturen kann für die Bewerber dazu führen, dass die Adoption durch das Vormundschaftsgericht versagt wird.
Die anerkannte Adoptionsvermittlungsstelle wird zunächst ein Elterngutachten des örtlichen Jugendamts anfordern. Dieses wird zumeist mit großer Sorgfalt und entsprechendem Zeitaufwand erstellt und ist mit einer gründlichen Untersuchung der sozialen, wirtschaftlichen und Wohnverhältnisse der Bewerber verbunden.
Wer muss alles einwilligen, wenn ich ein Kind adoptieren möchte?
Bei einer Adoption ist die Einwilligung des Kindes erforderlich. Für ein Kind, das noch nicht 14 Jahre alt ist oder geschäftsunfähig, beispielsweise behindert ist, erteilt der gesetzliche Vertreter die Einwilligung. Kinder über 14 Jahren können selbst einwilligen, brauchen hierbei aber trotzdem noch die Einwilligung des gesetzlichen Vertreters. Hat das Kind selbst eingewilligt, kann es seine Einwilligung noch bis zum wirksam werden der Adoption wiederrufen.
Ebenso wie das Kind, bzw. der gesetzliche Vertreter müssen die leiblichen Eltern des Kindes zur Adoption einwilligen. Diese Einwilligung der Eltern kann allerdings erst 8 Wochen nach der Geburt des Kindes stattfinden, da übereilte und unüberlegte Einwilligungserklärungen vermieden werden sollen.
Alle Einwilligungserklärungen müssen notariell beurkundet und beim Vormundschaftsgericht abgegeben werden. Sie werden dann wirksam und können nicht wiederrufen werden.
Warum kann ich das Kind was ich Adoptieren möchte zunächst nur in Pflege nehmen?
Um zu vermeiden, dass es trotzdem zu Fehlentscheidungen des Vormundschaftsgerichts kommt, sieht das Gesetz vor, dass die Adoption in der Regel erst nach einer Probezeit ausgesprochen wird. Während dieser Zeit, deren Dauer individuell zu bestimmen ist und in der Praxis meist mit 12 Monaten angesetzt wird, besteht ein Pflegeverhältnis
Wer entscheidet über die entgültige Adoption?
Zuständig für den Ausspruch der Adoption ist das Vormundschaftsgericht am Wohnsitz oder Aufenthaltsort des Annehmenden.
Mit der durch das Vormundschaftsgericht ausgesprochenen entgültigen Annahme (Adoption) des Kindes wird das Kind mit allen Rechten und Pflichten in die Familie integriert und erwirbt den Familiennamen als Geburtsnamen.
Wichtigster Grundsatz des deutschen Adoptionsrechts ist die Orientierung am Kindeswohl.
Meine Geschichte:
Ich bin jetzt 21 Jahre und meine Eltern haben mich adoptiert, als ich 3 Tage alt war. So lange ich denken kann weiß ich schon, dass ich adoptiert bin. Meine Eltern haben mir das nie verheimlicht, und darüber bin ich sehr froh. Eine Mutter im Kindergarten sagte einmal zu meiner Mutter: „Sagen sie ihrer Tochter bloß früh genug, dass sie ein Adoptivkind ist.“ Daraufhin antwortete meine Mutter: „Längst geschehen!“
Ich habe mich eigentlich auch nie wirklich darum gekümmert, ich hatte ja meine Eltern die mich liebten und das reichte mir und viel mit dem Begriff Adoption anfangen konnte ich als ich klein war eh nicht. Meine Eltern haben es mir folgendermaßen erklärt: „Deine Freundin Franziska ist aus dem Bauch ihrer Mama gekommen, und wir haben Dich mit dem Kinderwagen bekommen.“
Eines Tages haben mir meine Eltern auch erzählt, dass ich die ersten 3 Lebenstage einen anderen Namen hatte, den den mir meine leibliche Mutter gegeben hatte. Ich wollte dann natürlich sofort wissen welcher Name das ist. Mein Vater hatte allerdings Angst mich zu sehr zu verwirren und wollte mir den Namen nicht sagen. Ich habe allerdings so lange gepiert, bis er mir ein Rätsel auf gegeben hat, weil er meinte so würde ich den Namen eh nicht herausbekommen. Er hat gesagt: „Der Name beinhaltet die gleichen Buchstaben wie der Deiner Cousine Danine, sie sind bloß anders angeordnet“. Innerhalb von 5 Minuten hatte ich den Namen heraus: Nadine. Den Nachnamen hat mir mein Vater allerdings nicht verraten und damit war das Thema auch erst einmal wieder vom Tisch.
Bis zum Sommer 1995. Wir saßen am Flughafen in Los Angeles und waren auf dem Rückweg von unserem Sommerurlaub in den USA. Ich weiß nicht mehr wie ich auf das Thema kam, aber auf einmal sagte ich zu meinen Eltern, dass ich doch gerne einmal meine leiblichen Eltern kennen lernen würde. Meine Eltern und ganz besonders mein Vater waren sehr geschockt. Ich war damals 15 und so früh hatten sie mit diesem Wunsch nicht gerechnet und schon gar nicht in dieser Situation.
Als wir wieder zuhause waren sprachen wir lange und ausführlich über den von mir geäußerten Wunsch und mein Vater half mir das Jugendamt zu kontaktieren, obwohl er große Angst hatte ich würde ihm nun wieder weggenommen, bzw. ich würde plötzlich zu meinen leiblichen Eltern übersiedeln, wenn ich sie kennen lernte. Ich konnte ihm diese Angst nicht nehmen, auch wenn ich immer und immer wieder beteuert, dass es mir bloß darum ginge zu sehen wer mich geboren hat, warum man mich zur Adoption feigegeben hat etc.
Trotz seiner Angst gelang es meinem Vater zusammen mit einer Sozialarbeiterin vom Jugendamt ein Treffen mit meiner leiblichen Mutter herzustellen. Mir war mitgeteilt wurden, dass meine leiblichen Eltern schon seit Jahren geschieden waren, und ich entschied mich erst einmal meine leibliche Mutter kennen zulernen.
Eines nachmittags war es dann so weit. Meine Mutter, mein Vater und ich trafen meine leibliche Mutter, meinen Halbbruder und meine Schwester, beide 8 und 9 Jahr älter als ich. Anfangs war es ehr befremdend, denn ich kannte die Frau und meine beiden Geschwister ja nicht. Auf anraten der Sozialarbeiterin hatten beide Familien Fotoalben mitgebracht, die wir uns bei Kaffe und Kuchen zusammen ansahen. Als meine leibliche Mutter mir ihre Bilder zeigte sagte sie: ...und das ist Dein Großvater...und das ist Deine Großmutter...“ Und ich dachte nur: „Nee das ist nicht meine Großmutter und das ist auch nicht mein Großvater“, lies sie aber erzählen, und als ich ihr meine Fotos zeigte sagte ich einfach genau wie sie zuvor: “...und das ist meine Großmutter...und das ist mein Großvater...“ Wir brauchten, dann nicht weiter darüber zu sprechen, sie verstand, das ich meine eigene Familie hatte, und ihre mir fremd war.
Nach ein paar Stunden verabschiedeten wir uns dann wieder, aber nicht ohne vorher die Telefonnummer und Adressen ausgetauscht zu haben. Ich habe mich seither noch einige mal alleine mit meiner leiblichen Mutter und auch mit meinen leiblichen Geschwistern getroffen, aber ich rede meine leibliche Mutter bei ihrem Vornamen an, und unsere Beziehung ist auf einer freundschaftlichen, aber nicht zu nahen ebene. Ich denke das ist nicht nur mir ganz recht. Manchmal denke ich wie glücklich ich sein kann, das meine leiblichen Eltern mich vor 21 ½ Jahren zur Adoption freigegeben haben, denn sonst hätte ich meine Adoptiveltern, die ich über alles liebe jetzt nicht.
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