Sexuelle Belästigung Testbericht

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Erfahrungsbericht von biker

Urteil Sexuelle Belästigung per SMS

Pro:

-

Kontra:

-

Empfehlung:

Ja

Zuerst einmal sei gesagt, das sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz absolut daneben ist.
Allerdings ist es aber ziemlich schwer sich dagegen zu wehren - weil zuerst mal muß man es beweisen können. Und dann kommen immer sofort solche Sprüche: der/die hat es ja so herausgefordert.
Ich habe extra geschrieben der/die - sexuelle Belästigung wird wohl nicht unbedingt das Problem von Frauen sein - vorwiegend schon! Aber anders gibt es sie mit Sicherheit auch.

Habe heute ein sehr interessantes Urteil gelesen:
Landgericht Rheinland-Pfalz (Az 9Sa 853/01)

Laut diesem Gerichtsurteil rechtfertigt sexuelle Belästigung per SMS eine fristlose Kündigung. Arbeitgeber haben sexuelle Belästigungen - gleich welcher Art - unverzüglich zu unterbinden.

Der Fall:
Ein Ausbilder hatte seiner Auszubildenden mehrere SMS geschickt, um sie kennenzulernen. Nachdem diese Art des Kennenlernens wohl nicht so ankam, schickte er eine SMS mit eindeutigem Inhalt. Die Auszubildende beschwerte sich bei ihrem Arbeitgeber.
Dieser kündigte dem Mann fristlos.

Wie das Gericht sagt: zu Recht. Und bei direkten und besonders aufdringlichen Fällen sei keine vorherige Abmahnung nötig.

Also ein Urteil, das hoffen läßt, da SMS abgespeichert werden können - somit also ein eindeutiger Beweis vorliegt.

20 Bewertungen, 4 Kommentare

  • sissi-tiger

    18.06.2003, 18:32 Uhr von sissi-tiger
    Bewertung: sehr hilfreich

    Wußte nicht das das Arbeitsgericht auch mal zum arbeiter hält

  • Janny

    12.06.2002, 12:55 Uhr von Janny
    Bewertung: sehr hilfreich

    Da hat das Recht mal gutes gesprochen

  • Andreas68

    09.06.2002, 13:06 Uhr von Andreas68
    Bewertung: sehr hilfreich

    Bedenklich scheint es mir nur, wenn über das Ziel soweit hinaus geschossen wird, dass man sich schon nicht mehr traut, mal höflich zu fragen... Auch habe ich meine Bedenken gegen die Nachvollziehbarkeit sämtlicher Fernmeldevorgänge. Mic

  • M_SPEED

    19.05.2002, 23:08 Uhr von M_SPEED
    Bewertung: sehr hilfreich

    Ich musste auch meine Handy Nr. in der Firma angeben - Begründung: immer erreichbar sein!