Sexuelle Belästigung Testbericht
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Erfahrungsbericht von biker
Urteil Sexuelle Belästigung per SMS
Pro:
-
Kontra:
-
Empfehlung:
Ja
Zuerst einmal sei gesagt, das sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz absolut daneben ist.
Allerdings ist es aber ziemlich schwer sich dagegen zu wehren - weil zuerst mal muß man es beweisen können. Und dann kommen immer sofort solche Sprüche: der/die hat es ja so herausgefordert.
Ich habe extra geschrieben der/die - sexuelle Belästigung wird wohl nicht unbedingt das Problem von Frauen sein - vorwiegend schon! Aber anders gibt es sie mit Sicherheit auch.
Habe heute ein sehr interessantes Urteil gelesen:
Landgericht Rheinland-Pfalz (Az 9Sa 853/01)
Laut diesem Gerichtsurteil rechtfertigt sexuelle Belästigung per SMS eine fristlose Kündigung. Arbeitgeber haben sexuelle Belästigungen - gleich welcher Art - unverzüglich zu unterbinden.
Der Fall:
Ein Ausbilder hatte seiner Auszubildenden mehrere SMS geschickt, um sie kennenzulernen. Nachdem diese Art des Kennenlernens wohl nicht so ankam, schickte er eine SMS mit eindeutigem Inhalt. Die Auszubildende beschwerte sich bei ihrem Arbeitgeber.
Dieser kündigte dem Mann fristlos.
Wie das Gericht sagt: zu Recht. Und bei direkten und besonders aufdringlichen Fällen sei keine vorherige Abmahnung nötig.
Also ein Urteil, das hoffen läßt, da SMS abgespeichert werden können - somit also ein eindeutiger Beweis vorliegt.
Allerdings ist es aber ziemlich schwer sich dagegen zu wehren - weil zuerst mal muß man es beweisen können. Und dann kommen immer sofort solche Sprüche: der/die hat es ja so herausgefordert.
Ich habe extra geschrieben der/die - sexuelle Belästigung wird wohl nicht unbedingt das Problem von Frauen sein - vorwiegend schon! Aber anders gibt es sie mit Sicherheit auch.
Habe heute ein sehr interessantes Urteil gelesen:
Landgericht Rheinland-Pfalz (Az 9Sa 853/01)
Laut diesem Gerichtsurteil rechtfertigt sexuelle Belästigung per SMS eine fristlose Kündigung. Arbeitgeber haben sexuelle Belästigungen - gleich welcher Art - unverzüglich zu unterbinden.
Der Fall:
Ein Ausbilder hatte seiner Auszubildenden mehrere SMS geschickt, um sie kennenzulernen. Nachdem diese Art des Kennenlernens wohl nicht so ankam, schickte er eine SMS mit eindeutigem Inhalt. Die Auszubildende beschwerte sich bei ihrem Arbeitgeber.
Dieser kündigte dem Mann fristlos.
Wie das Gericht sagt: zu Recht. Und bei direkten und besonders aufdringlichen Fällen sei keine vorherige Abmahnung nötig.
Also ein Urteil, das hoffen läßt, da SMS abgespeichert werden können - somit also ein eindeutiger Beweis vorliegt.
20 Bewertungen, 4 Kommentare
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18.06.2003, 18:32 Uhr von sissi-tiger
Bewertung: sehr hilfreichWußte nicht das das Arbeitsgericht auch mal zum arbeiter hält
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12.06.2002, 12:55 Uhr von Janny
Bewertung: sehr hilfreichDa hat das Recht mal gutes gesprochen
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09.06.2002, 13:06 Uhr von Andreas68
Bewertung: sehr hilfreichBedenklich scheint es mir nur, wenn über das Ziel soweit hinaus geschossen wird, dass man sich schon nicht mehr traut, mal höflich zu fragen... Auch habe ich meine Bedenken gegen die Nachvollziehbarkeit sämtlicher Fernmeldevorgänge. Mic
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19.05.2002, 23:08 Uhr von M_SPEED
Bewertung: sehr hilfreichIch musste auch meine Handy Nr. in der Firma angeben - Begründung: immer erreichbar sein!
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