Smart, Allgemein Testbericht

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Erfahrungsbericht von AFKATRAV
Smart und Querparken
Pro:
-
Kontra:
-
Empfehlung:
Ja
Er wäre der ideale Lückenfüller- und darf es nichtsein: Querparken ist dem schmalbrüstigen Smart (Breite 1,51m )verboten. Wer das nicht einhält bekommt ein Knöllchen! Die simple Erklärung: Die StVO kennt nur das Längsparken. Basta!!! >>Dabei bleibts nicht, wenn es nach dem saarländischen CDU-Bundestagsabgeodneten Albrecht Feibel geht. Der fordert eine Änderung der StVO, damit Kleinwagen wie der Smart auf Parkstreifen auch quer parken darf.
Ein weiterer Punkt ist, das Smart die Möglichkeit des Querparkens als Verkaufsargument genutzt hat und den Käufern das Informationsblatt „Querparken-Rechtslage“ mit auf den Weg gab. Darin ist geschrieben: „Querparken ist demnach zulässig, wenn Parkraum knapp ist, der fließende Verkehr nicht behindert oder gefährdet wird. Das testete sogar Ex-Kultursenator Ulrich Roloff-Momin und kassierte prompt ein Knöllchen. Es kam zum Einspruch, zur Verhandlung... .Danach waren 20 Mark fällig. Anders geht’s woanders. Saarbrücken oder Hamburg sind das beste Beispiel. Dort lassen Politessen die kleinen Querparker meist ungeschoren. So war es auch mal in Berlin. Dort parkte ein Smart fast ein halbes Jahr lang quer und blieb ungestraft. Aber nach dem halben Jahr regnete es plötzlich Knöllchen. Danach gab nur noch die Wahl zwischen Längsparken und Knöllchen. Und so wird es wahrscheinlich auch erst mal bleiben, denn Bodewigs Parlamentarischer Staatssekretär erklärte, dass keine Änderung der StVO geplant sei. Grund: Aus dem Querparken ergeben sich Sicherheitsprobleme. Ich frage mich was für Probleme. Sollte etwa ein Kind gegen das Auto laufen und der Smart dann umkippen weil das ESP ja nur während der Fahrt funktioniert? Das währe natürlich ein schlagendes Argument!!!
Ein weiterer Punkt ist, das Smart die Möglichkeit des Querparkens als Verkaufsargument genutzt hat und den Käufern das Informationsblatt „Querparken-Rechtslage“ mit auf den Weg gab. Darin ist geschrieben: „Querparken ist demnach zulässig, wenn Parkraum knapp ist, der fließende Verkehr nicht behindert oder gefährdet wird. Das testete sogar Ex-Kultursenator Ulrich Roloff-Momin und kassierte prompt ein Knöllchen. Es kam zum Einspruch, zur Verhandlung... .Danach waren 20 Mark fällig. Anders geht’s woanders. Saarbrücken oder Hamburg sind das beste Beispiel. Dort lassen Politessen die kleinen Querparker meist ungeschoren. So war es auch mal in Berlin. Dort parkte ein Smart fast ein halbes Jahr lang quer und blieb ungestraft. Aber nach dem halben Jahr regnete es plötzlich Knöllchen. Danach gab nur noch die Wahl zwischen Längsparken und Knöllchen. Und so wird es wahrscheinlich auch erst mal bleiben, denn Bodewigs Parlamentarischer Staatssekretär erklärte, dass keine Änderung der StVO geplant sei. Grund: Aus dem Querparken ergeben sich Sicherheitsprobleme. Ich frage mich was für Probleme. Sollte etwa ein Kind gegen das Auto laufen und der Smart dann umkippen weil das ESP ja nur während der Fahrt funktioniert? Das währe natürlich ein schlagendes Argument!!!
13 Bewertungen, 3 Kommentare
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11.05.2002, 14:40 Uhr von LinkinPark
Bewertung: weniger hilfreichbisschen wenig und infos fehlen!
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10.05.2002, 22:19 Uhr von tepungaatewaka
Bewertung: weniger hilfreichMir fehlt sie Info zum eigentlichen Thema. Wenn du überarbeitest,m sag bescheid,m bewerte gerne neu. Gruß von tepu
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10.05.2002, 22:12 Uhr von seehuhn
Bewertung: weniger hilfreichsagt nichts über das Auto aus.
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