Sterbehilfe Testbericht
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Erfahrungsbericht von forgi
Sterbehilfe, ein zweischneidiges Schwert!
Pro:
sehr viele
Kontra:
ebenfalls viele
Empfehlung:
Nein
Ein Thema, das aufgrund der immer besseren medizinischen Möglichkeiten an Bedeutung zunimmt.
Die Frage der Sterbehilfe muss aus verschiedenen Blickwinkeln betrachtet werden. Sicherlich zu differenzieren ist zwischen aktiver Sterbehilfe (Tötung auf Verlangen) oder passiver Sterbehilfe (Einstellen der Lebenserhaltenden Massnahmen). Die unter „gesetzliche Lage“ angegebenen „zwischenformen“ dürften wohl mehr juristischer als moralischer Art sein.
Ausser der gesetzlichen Gründe gibt es sicherlich die, in meinen Augen noch wichtigeren, moralischen.
Die gesetzliche Lage:
- Sterbebegleitung (pflegerische Begleitung sterbender) erlaubt
- Passive Sterbehilfe erlaubt
- Indirekte Sterbehilfe (Abgabe von Medikamenten mit denen billigend der Tod in Kauf genommen, nicht aber bezweckt wird) erlaubt
- Suizid (Selbstmord) erlaubt
- Aktive Sterbehilfe nicht erlaubt
Gründe die Sterbehilfe zu verbieten sind in erster Linie, aber nicht nur Religiöser natur. Die Achtung des Lebens steht in vielen Religionen mit an oberster Stelle, weshalb Sterbehilfe (mit Ausnahme der Sterbebegleitung) kategorisch abgelehnt wird.
Ein weiteres schwieriges Problem ist, wer im Falle der Sterbehilfe entscheiden darf, ob jemand weiterleben soll.
Nur der Sterbewillige selbst?
Auch der Ehepartner des Sterbewilligen?
Verwandte 1. Grades (Vater, Mutter, Kinder)?
Weitere verwandte?
Lebensabschnittspartner?
Gar Aerzte?
Entscheidet der Betroffene selbst und ist er in der Lage dies bei vollem Bewusstsein und im Besitz seiner geistigen Fähigkeiten vor Zeugen zu sagen, ist für mich die Lage klar, der Wunsch darf nicht verweigert werden.
Die Gewissensfrage für eine nahestehende Drittperson ist auf jeden Fall von enormem Ausmass. Darüber entscheiden zu können, ob ein anderer Mensch weiterleben soll oder nicht ist eine derart hohe psychische Belastung, dass nicht jeder dies tun kann.
Man stelle sich vor, der Partner würde seit 14 Monaten im Koma liegen und die Aerzte wären der Ansicht, dass er nie mehr daraus erwachen würde. Was tun?
Bis zum Schluss hoffen, das Koma so lange aufrecht erhalten bis der Patient stirbt? Die Lebenserhaltenden Massnahmen Einstellen?
Ist dem Patienten mehr geholfen wenn er (leidend) weiterlebt oder wenn er stirbt?
Verliert man jemals die Hoffnung, dass der geliebte Mensch wieder erwacht?
Wie werden andere Verwandte und Bekannte auf die Entscheidung reagieren?
Eine wie grosse Rolle spielt die eigene Leidensfähigkeit und Belastbarkeit?
Alles in allem sehr, sehr schwierige Fragen, die wohl nie abschliessend beantwortet werden können.
Die Frage der Sterbehilfe muss aus verschiedenen Blickwinkeln betrachtet werden. Sicherlich zu differenzieren ist zwischen aktiver Sterbehilfe (Tötung auf Verlangen) oder passiver Sterbehilfe (Einstellen der Lebenserhaltenden Massnahmen). Die unter „gesetzliche Lage“ angegebenen „zwischenformen“ dürften wohl mehr juristischer als moralischer Art sein.
Ausser der gesetzlichen Gründe gibt es sicherlich die, in meinen Augen noch wichtigeren, moralischen.
Die gesetzliche Lage:
- Sterbebegleitung (pflegerische Begleitung sterbender) erlaubt
- Passive Sterbehilfe erlaubt
- Indirekte Sterbehilfe (Abgabe von Medikamenten mit denen billigend der Tod in Kauf genommen, nicht aber bezweckt wird) erlaubt
- Suizid (Selbstmord) erlaubt
- Aktive Sterbehilfe nicht erlaubt
Gründe die Sterbehilfe zu verbieten sind in erster Linie, aber nicht nur Religiöser natur. Die Achtung des Lebens steht in vielen Religionen mit an oberster Stelle, weshalb Sterbehilfe (mit Ausnahme der Sterbebegleitung) kategorisch abgelehnt wird.
Ein weiteres schwieriges Problem ist, wer im Falle der Sterbehilfe entscheiden darf, ob jemand weiterleben soll.
Nur der Sterbewillige selbst?
Auch der Ehepartner des Sterbewilligen?
Verwandte 1. Grades (Vater, Mutter, Kinder)?
Weitere verwandte?
Lebensabschnittspartner?
Gar Aerzte?
Entscheidet der Betroffene selbst und ist er in der Lage dies bei vollem Bewusstsein und im Besitz seiner geistigen Fähigkeiten vor Zeugen zu sagen, ist für mich die Lage klar, der Wunsch darf nicht verweigert werden.
Die Gewissensfrage für eine nahestehende Drittperson ist auf jeden Fall von enormem Ausmass. Darüber entscheiden zu können, ob ein anderer Mensch weiterleben soll oder nicht ist eine derart hohe psychische Belastung, dass nicht jeder dies tun kann.
Man stelle sich vor, der Partner würde seit 14 Monaten im Koma liegen und die Aerzte wären der Ansicht, dass er nie mehr daraus erwachen würde. Was tun?
Bis zum Schluss hoffen, das Koma so lange aufrecht erhalten bis der Patient stirbt? Die Lebenserhaltenden Massnahmen Einstellen?
Ist dem Patienten mehr geholfen wenn er (leidend) weiterlebt oder wenn er stirbt?
Verliert man jemals die Hoffnung, dass der geliebte Mensch wieder erwacht?
Wie werden andere Verwandte und Bekannte auf die Entscheidung reagieren?
Eine wie grosse Rolle spielt die eigene Leidensfähigkeit und Belastbarkeit?
Alles in allem sehr, sehr schwierige Fragen, die wohl nie abschliessend beantwortet werden können.
13 Bewertungen, 3 Kommentare
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06.03.2002, 14:28 Uhr von tana65
Bewertung: sehr hilfreichWenn man geistig voll da ist,finde ich sollte man selbst darüber bestimmen dürfen
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06.03.2002, 14:05 Uhr von GuinnessMan
Bewertung: sehr hilfreichnaja, das thema ist echt heikel
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06.03.2002, 14:04 Uhr von sondera181
Bewertung: sehr hilfreichwirklich schwieriges Thema. Vorallem der Missbrauch ist sehr kritisch
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