TECHEM O.N. (WKN547160) Testbericht

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ab 15,33
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Erfahrungsbericht von Alice-im-Wunderland

Abrechnung,Recht und Rechtsprechung

Pro:

-

Kontra:

-

Empfehlung:

Ja

Techem Heizkostenverteiler



Techem-Die Firma
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Schon seit ca. 50 Jahren ist die Firma Techem in der Verbrauchserfassung tätig. Deutschland weit findet man ca. 360 Niederlassungen. Ihr Haupttätigkeitsgebiet ist die Verbrauchsabrechnug von Heizkosten und Wasserbedarf. Techem findet man im Internet unter www.techem.de. Die Seite ist ergiebig und hält auch etliche Gerichtsurteile bereit. Schaut ruhig mal rein, es könnte sich lohnen.

Das Meßgerät
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Mit ihren elektronischen Meßgeräten hat Techem die Möglichkeit ganz exakt den Energieverbrauch zu messen und abzulesen. Integriert in dem Meßgerät ist ein Microcomputer in dem die Leistungswerte des Heizkörpers eingespeichert sind für den es bestimmt ist. Durch zwei unterschiedliche Fühlersysteme erkennt das Meßgerät die Wärmeabgabe des Heizkörpers, diese wird aufgezeichnet und er erkennt Fremdwärmeeinfluß, dann wird die Messung unterbrochen und der Heizkörper abgeschaltet. Erst bei einer Raumtemperatur, die mit der Heizkörpertemperatur übereinstimmt, aktiviert das Meßgerät wieder die Wärmeabgabe und führt seine Messung und Aufzeichnung wieder durch. Auf einer Digitalanzeige wird der Verbrauchswert des laufenden Jahres, aber zum Vergleich auch der Vorjahreswert angezeigt.
Auf den Tag genau wird Erfaßt. Der Microcomputer wird kurz vor dem Anbringen an den Heizkörper, mit dem genauen Tag programmiert . ZB. Anbringen am 01. Juni dann erfolgt die Jahresmessung bis zum 31. Mai.
Das beschriebene Fühlersystem gilt als unbestechlich.

Die Kosten
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Da fallen zuerst Einmal die Leihgebühren für die Meßgeräte an:
Pro Gerät ohne. Mehrwertsteuer 5,98 €

Grundpreis pro Abrechnungseinheit (Wohnhaus) 19,65 €
Grundpreis pro Abnehmer (Wohnung) 3,05 €
Grundbetrag für Meßgeräte gesamt bei 10 Stück 40,17 €
Wegegeld und Versandkostenanteil
(Ablesung) (Briefporto+Schreibgebühren) 13,82 €

Für jeden Nutzerwechsel werden in Rechnung gestellt: 11,03 €

Diese Zahlen beziehen sich auf ein Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung. Auf Nachfrage erteilt Techem nähere Auskünfte.

Fazit
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Mit der Abrechnung waren wir immer sehr zufrieden und sind auch sehr gut gefahren. Die Firma arbeitet korrekt und zuverlässig. Service und Kundenfreundlichkeit können nur positiv ervorgehoben werden. Jederzeit würden wir sie wieder in Anspruch nehmen, wenn wir noch mal vermieten würden, was aber auf keinen Fall mehr in Frage kommt.

Ups, nun habe ich aber doch noch einen Wehrmutstropfen. Ein aktuelle Gerichtsurteil das an Justizias Sehkraft zweifeln läßt. Hier nur ein Auszug aus dem Urteil vom 13. Februar 2002 (das war Aschermittwoch!!!):


Die Beklagten haben die insoweit von den Klägern vorgelegte Abrechnung der Firma Techem vom 10.07.2001 in allen Einzelheiten bestritten. Insbesondere sind die einzelnen Grundlagen der Abrechnung bestritten, wie zum Beispiel die Abrechnung für den Zeitraum vom 01.06.200 bis 31.03.2002 zugrunde gelegten Heizeinheiten, desweiteren den in diesem Zeitraum angesetzten Verbrauch von 2493 l Heizöl, angefallenen Betriebskosten von 177,60 DM, Wartungskosten von 110,00 DM, Kosten von 187,84 DM für die Verbrauchserfassung und von 135,38 DM für die Miete der Erfassungsgeräte.


Und damit urteilte ein Richter, daß die Heizkostennachzahlung nicht geleistet werden müsse.
Dieses Urteil ist zu finden unter:

Amtsgericht Wittlich
Aktenzeichen: 4 C 739/01

Wenn das Schule macht kann ich nur sagen: Die Waage der Gerechtigkeit ist auf dem abfallen Ast. Weitere Konsequenzen möchte ich hier gar nicht näher erwähnen.

Ps. Diesem Richter, kann man doch nur wünschen, daß er ein Haus besitzt, mit Mietern, die ihm beim Auszug sämtliche, bis dahin angefallene Kosten abstreiten. Dann muß sein Urteil auf ihn in Anwendung gebracht werden.
Ob daß wohl in seinem Sinne wäre???

11 Bewertungen, 1 Kommentar

  • c-l-d

    27.05.2002, 10:43 Uhr von c-l-d
    Bewertung: nicht hilfreich

    Was hat das in der Kategotie "Aktie" zu suchen?