Todesstrafe in den USA Testbericht

No-product-image
ab 6,29
Auf yopi.de gelistet seit 09/2003

Erfahrungsbericht von Pusteblume22

Gibt es die denn überhaupt noch?!?

Pro:

-

Kontra:

-

Empfehlung:

Nein

Seit langem beschäftige ich mich mit dem Thema Todesstrafe. Einfach aus dem Grund, weil es meines Erachtens viel zu wenig Menschen gibt, die wirklich richtig über diese Tatsachen, dass die Todesstrafe auch im heutigen Zeitalter noch präsent ist und praktiziert wird, informiert sind. Aus diesem Grund, habe ich einige Gedanken zusammen getragen, von denen ich denke, dass sie informativ und interessant für die Leser sind.

>>>>>>>>>>>>>>>>>>>Einleitung<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<


„Todesstrafe? – Gibt es die überhaupt noch?“ So, oder wenigstens ähnlich, reagieren die meisten Menschen, die mit diesem Thema konfrontiert werden. Hier in Deutschland ist die Frage nach der Existenz dieser Strafe vielleicht dadurch zu entschuldigen, dass sie 1949 durch Artikel 102 GG abgeschafft wurde. Eigentlich ist dies noch gar nicht so lange her, wenn man bedenkt, das die Menschenrechte ja schon ein wenig länger bestehen und diese ja im Grunde mit der Todesstrafe angegriffen wurden. In den USA ist sie nach wie vor in vielen Staaten gegenwärtig, nur denke ich, dass die Menschen in den Nachrichten einfach darüber hinwegsehen. Schlimm genug, dass es diese Art von Strafe immer noch gibt, doch ist es wohl noch schlimmer, das es so viel Unwissen gibt. Ein Beispiel hierfür habe ich in dem Film „Lieber Sammy – Briefe in die Todeszelle“ gefunden (diesen Film wird es wohl nicht in jeder Videothek geben, da es ein rein dokumentarischer Film ist). Der Insasse, Sammy, berichtet in diesem Film: „Bevor ich die Tat begangen hatte, wusste ich nicht einmal, dass es die Todesstrafe bei uns überhaupt gibt!“ ...

>>>>>>>>>>>>>>>>>>Nachdenken<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<

Bevor ich jetzt Argumente für oder gegen die Todesstrafe aufzähle, möchte ich über den eigentlichen Sinn von Strafen schreiben und zum Nachdenken anregen.

Das Phänomen Strafe tritt in verschiedenartigen – insbesondere auch theologischen und pädagogischen – Zusammenhängen auf.
Für den Staat ist die Strafe im allgemeinen Sinn: >Die aus einer Autoritätsstellung erfolgende Zufügung eines Übels als Reaktion auf ein bestimmtes, vom Strafenden als tadelswert und –bedürftig angesehenes Fehlverhalten des zu Bestrafenden.< Für die Strafe im rechtlichen Sinn ist charakteristisch, dass sie von der Staatsgewalt im Allgemeininteresse verhängt und vollstreckt wird und eine schuldhafte Tat voraussetzt.

Bei der „ewigen“ Frage nach dem Grund der Strafe konnte es doch eigentlich immer nur um die nachträgliche Rationalisierung von etwas bereits Praktiziertem gehen, wobei die Antworten im Laufe der Zeit gewechselt haben. Kurz: Strafe erscheint als eine, an der Tatschuld ausgerichtete und damit rückwärtiggewandte Sühne oder Vergebung.

Wenn wir von Strafen reden, denken wir in diesem Zusammenhang sicherlich auch an Hausarrest, Nachsitzen und schließlich in späteren Jahren auch an das Bußgeld. Von diesem Punkt aus fängt der Staat an, uns für Ordnungswidrigkeiten zu bestrafen. Doch ich denke, in einem Rechtssystem von Geld- und Freiheitsstrafen, ist die Todesstrafe fehl am Platz. Todsein kann jedenfalls keinen Strafcharakter im Sinn einer irdischen Strafe haben, ebenso wenig das sterben müssen solches.

Ein Plädoyer über die Todesstrafe abzulegen ist wohl kaum möglich, denn die Abschaffung oder Eingrenzung der Todesstrafe gehört wohl in die politische Ethik und an der Frage, ob Todesstrafe überhaupt gerechtfertigt sei, scheiden sich die Geister. Ein Blick auf die Geschichte der Todesstrafe bis auf unsere Tage dürfte wohl das stärkste Argument dagegen sein, denn all zu oft wurden Unschuldige dem Tode überliefert, und nicht selten wurde der Rachsucht gefrönt.

>>>>>>>>>>>Pro und/oder Contra<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<

„Jeder Mensch hat das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person.“

Niemand darf der Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe unterworfen werden.“

Dies sind die Artikel drei und fünf der „Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte“. Schon deshalb ist die Todesstrafe abzulehnen, denn sie ist eine grausame, unmenschliche und erniedrigende Strafe und weil sie das Recht auf Leben missachtet. Die Todesstrafe greift in diesem Sinne die grundsätzlichen Bestimmungen der Rechtsgrundes an, denn mit dem Recht auf Leben wird die Rechtsordnung vorgegeben, biologisch-physische menschliche Existenz als unverletzlich garantiert. Da das Recht auf Leben „jedem“ garantiert wird, handelt es sich um ein Menschenrecht, das unabhängig von Alter, Rasse, körperlichem Zustand und geistiger Verfassung, sozialem Status und Nationalität – jeder natürlichen Person – zusteht. Das so beschriebene Leben ist ein einheitliches, unteilbares Rechtsgut, das einschränkenden Wertungen schlechthin unzugänglich ist. Es ist damit jedenfalls ausgeschlossen, Seinsweisen, die naturwissenschaftlich als menschliches Leben zu qualifizieren sind, abzustufen, und so auf definitorischem Wege dem Lebensschutz zu entziehen. Im Bereich des Lebensschutzes gehört hierher zunächst die gezielte Lebensvernichtung durch Verhängung und Vollzug der Todesstrafe. Umstritten ist in diesem Zusammenhang die Beurteilung der Auslieferung an einen Staat, von dem der Betroffene die Verletzung von Leib oder Leben, insbesondere Folter oder den Vollzug eines Todesurteils, zu gewärtigen hat. Hier geht es nicht um den Schutz vor Lebensverletzungen seitens Dritter, sondern umgekehrt im eigenes staatliches Verhalten, durch das der Betroffene der von dem fremden Staat verwirklichten Tötung zugeführt wird. Daneben gibt es natürlich noch andere, schwerwiegende Einwände, doch jetzt sollen jedoch einige der Hauptargumente der Befürworter der Todesstrafe erwähnt werden.

1. Für besonders abscheuliche Verbrechen sei der Tod die einzig angemessene Strafe.
2. Die Todesstrafe wirke abschreckend.
3. zum Schutz der Gesellschaft müssten bestimmte schwere Verbrechen mit dem Tode bestraft werde.

Die Hauptargumente der Gegner der Todesstrafe sind folgende:

1. Die Todesstrafe ist unwiderruflich. Sie wird von fehlbaren Menschen nach fehlbaren Prozessen verhängt; sie kann also – und das ist tatsächlich immer wieder geschehen – gegen völlig unschuldige Menschen verhängt werden. > Die Hinrichtung der Barbara Graham, USA, 1955
2. Es fehlt an überzeugenden Beweisen, dass die Todesstrafe tatsächlich abschreckender wirkt, als z. B. eine lange Freiheitsstrafe. Ist schon der Abschreckungseffekt auf rational planende Verbrecher sehr fraglich, um wie viel fraglicher wird erst in Fällen von Verbrechern, die geisteskrank sind oder durch starke politische Motive zu ihrer Tat getrieben werden?
3. Die Hinrichtung – in welcher Form auch immer – ist eine grausame, unmenschliche und erniedrigende Form der Bestrafung.

Zu diesen Punkten ist wohl im Einzelnen zu Bedenken: Die Möglichkeit des Justizirrtums – Das wesentliche Element aller Gesetzes-Systeme sollte ein Schuldbeweis sein, der über jeden vernünftigen Zweifel erhaben ist. In der Praxis können jedoch in jedem Gerichtsverfahren Fehler oder Irrtümer unterlaufen. Eine Reihe von Faktoren können dazu beitragen.

- Ungenügende oder unfähige Verteidigung
- Die Rolle der Richter und der Geschworenen

Die Todesstrafe als Abschreckung:
Das Argument, die Todesstrafe wirke abschreckend, beruht auf der Annahme, dass Menschen, die ein Schwerverbrechen planen, davon abgebracht werden können, wenn sie wissen, dass sie ihr eigenes Leben dabei riskieren. Entscheidend ist allerdings nicht, ob die Todesstrafe abschreckend wirkt, sondern ob sie abschreckender ist als z. B. eine lebenslange Freiheitsstrafe. Folgt man einer bestimmten Argumentationskette der Befürworter der Todesstrafe, so basiert der Glaube an die besonders abschreckende Wirkung der Todesstrafe auf dem „gesunden Menschenverstand“ – was immer das auch sein mag. Es bleibt allerdings zu fragen, ob der gesunde Menschenverstand einen Einblick in die Gedankenwelt z.B. einer Mörders ermöglicht. Diejenigen, die nach „vernünftigem“ Überlegung Schwerverbrechen begehen, glauben viel mehr, gute Chancen zu haben, einer Verurteilung oder Bestrafung zu entgehen. Es gibt auch keinen befriedigen Beweis, dass die Abschaffung der Todesstrafe für bestimmte Verbrechen etwa ein häufigeres Auftreten dieser Delikte zu Folge gehabt hätte.

Die Grausamkeit der Todesstrafe:
Die zum Tode Verurteilten erleiden oft vor der Hinrichtung akute physische und psychische Qualen. Dabei ist es gleichgültig, ob dem Verurteilten der Hinrichtungstermin mitgeteilt wurde oder nicht. Wenn der Termin bekannt ist, ist zwar die Angst beseitigt, dem Tode unvorbereitet zu begegnen, aber auch dann kann der seelische Druck stark genug sein, um Psychosen hervorzurufen.
Die Hinrichtungsmethoden können körperliche Folterung mit sich bringen: Hängen, Hinrichtung auf dem elektrischen Stuhl, Gaskammer und Erschießung führen nicht immer sofort zum Tode. Hierbei sollte man auf dem Standpunkt von amnesty international zurückgreifen (amnesty internatioanl beschränkt sich nicht darauf, nur die legale Seite des Problems zu behandeln, sondern auch die vielfältigen Formen der „illegalen“ Todesstrafe – also das staatlich verübten oder sanktionierten Mordes): Eine Strafe darf auf keinen Fall eine grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung darstellen und unter keinen Umständen den „Mindestgrundsetzen für die Behandlung der Gefangenen“ widersprechen.

Angesichts gefährlicher Terroristen und anderer Mörder, die immer wieder ausbrechen und das Leben Unschuldiger gefährden, verlangen jedoch auch Besonnene eine wenn auch sehr eng umgrenzte Beibehaltung oder Widereinführung der Todesstrafe. Denn, so lautet das Hauptargument, das Leben der Unschuldigen verdiene den Vorzug gegenüber dem Leben gemeingefährlicher Verbrecher. Dies stimmt. Es muss alles getan werden, um die Unschuldigen zu schützen. Aber auf langer Sicht und aufs Ganze gesehen, dürfte doch eine heilende Vorsorge, Versuch der Rehabilitierung und staatlicher Verzicht auf jedes Töten, es sei denn in direkter Notwehr, dem Respekt für das Leben aller dienen. Erst wenn der Staat alles getan hat, um dem Verbrechen zu wehren, vor allem durch bessere Erziehung und durch Bemühungen jeder Art für gerechte, gesunde Lebensbedingungen, kann die Frage nach der Todesstrafe sinnvoll angegangen werden. Sonst könnte sie zu einer Flucht vor einer weitergehenden Verantwortung werden.


Ich hoffe, ich konnte mit meinen Worten und Gedanken über den Sinn oder Unsinn der Todesstrafe einige von Euch zum Nachdenken bewegen.

28 Bewertungen