Todesstrafe in den USA Testbericht

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Erfahrungsbericht von skorpion99

Scheiß Thema, denn Tod ist tot

Pro:

Bei diesem Thema von Vorteilen zu reden ist relativ schwierig und als einzigen Vorteil sehe ich die umstrittene abschreckende Wirkung an.

Kontra:

Schlimm genug, daß die Gesellschaft immer wieder Mörder produziert.

Empfehlung:

Nein

Egal wie man hier Position bezieht, zieht man die Kritiker magisch an, fast so magisch wie der Kuhfladen die Schmeißfliegen (calliphordae).

OK, wollen wir es mal nicht ins lächerliche ziehen, denn viele von uns könnten schneller auf den elektrischen Stuhl kommen, als ihnen lieb ist.

Damit will ich keinesfalls unterstellen, daß hier bei yopi überwiegend potentielle Straftäter ihr Unwesen treiben –mal abgesehen von den netten Typen, die überführte Drogenhändler gerne als politische Gefangene verniedlichen- sondern denke an die vielen Touristen, mich eingeschlossen, die sich des öfteren in die Gewalt der amerikanischen Justiz begeben, wenn sie dort ihren Urlaub verleben oder sogar genießen und/oder sich aus geschäftlich Gründen gelegentlich in den USA aufhalten.

Ach, so einfach und nah ist das Thema für jeden von uns? Ja, so einfach ist das und so einfach kann es auch Dich aus Eberswalde oder aus Stuttgart ereilen, daß Du Dich mit diesem Thema konfrontiert siehst, denn gerade bei den oft durch Willkür dominierten Strafverfolgungsbehörden der USA sitz man schneller im Knast, als man es sich als deutscher Straftäter oder Tourist erträumen ließe.

Kurz das Szenario, um es auch dem letzten Kritiker vor Augen zu führen:

Nehmen wir mal folgenden Fall an:

Ein deutscher Durchschnittsbürger, der sich mit seiner besseren Hälfte auf die USA Erlebnisreise begibt, streitet sich irgendwann abends im Motel mit seinem Fraule, die ihn im Zuge des Streites als Knacki und zudem impotenten Versager bezeichnet, der zudem noch ohne die erforderliche Erlaubnis der Dame sehr offenherzige Photos im Internet veröffentlicht hat. Es kommt was kommen muß, eine Hand rutscht aus, verfehlt nur knapp das ursprüngliche Ziel, die Herzdame geht zu Boden, wobei sie natürlich nicht versäumt, das auf USA übliche Leichtbauweise montierte Waschbecken mitzureißen, von dem sie letztendlich erschlagen wird.

Bei uns, nehmen wir mal an in Baden-Württemberg, wäre das Vergehen, welchem sich unser Autor hätte zu verantworten, allenfalls „Leichte Körperverletzung mit Todesfolge“ Strafmaß zwischen 6 Monaten und 3 Jahren Freiheitsentzug.

Tja, leider Pech gehabt „jabberdabberdoo“ und weg bist Du, denn das ganze trug sich in den USA zu und die Jurie folgt, nachdem ihr vom Ankläger mittels der präsentierten zufälligen Ohrenzeugen eindrucksvoll klar gemacht wurde, daß es sich beim Angeklagten um einen bereits in Deutschland verurteilten Straftäter (wegen Verstoßes gegen das BTM-Gesetz ) handelt, dem Antrag der Staatsanwaltschaft und erkennt auf Schuldig im Sinne der Anklage, nämlich auf Mord.

Das Gericht, welches dann das Strafmaß festsetzt, ist natürlich ökonomisch orientiert und setzt das Strafmaß wie folgt fest: Tod durch ....................egal, Hauptsache tot.

Ende des allenfalls zur Schmierenkomödie genügenden Stückes und zurück zum Thema.

Richtig, auch wenn ich keine Straftäter mag –besonders nicht die, die sich für zu unrecht verurteilt erachten, obwohl sie des Drogenhandels überführt wurden- bin ich gegen drakonische Strafen, wozu ich die Todesstrafe nun einmal zähle.

Meine zuvor geschilderten Ausführungen sind natürlich frei erfunden, sollen aber einmal verdeutlichen, wie nah zum Beispiel für jeden von uns das Thema ist.

Mal sehen, wer jetzt noch so leichtfertig sein Leben in die Hand von einer Jurie legt, -die ja auch nur aus Menschen besteht, die vielleicht am Montag, dem Tag der Urteilsfindung von Kopfschmerzen geplagt sind und/oder kurz zuvor den Film Schindlers Liste sahen???? .........

Darum mein Veto, ein klares Nein, wenn es um die Beantwortung der Frage: „Todesstrafe“ geht.

Aber eine Alternative sehe ich darin, daß den wirklich überführten Delinquenten eine Strafe auferlegt wird, die so drakonisch ist, nämlich wirklich Lebenslänglich unter den primitivsten Haftbedingungen dahinzuvegetieren, so daß sie schon selber die Variante Tod wählen würden, hätten sie denn die Möglichkeit dazu.

Dabei könnte man dann ja noch den überführten und verurteilten Drogenhändler zugestehen, daß sie sich selber den „goldenen Schuß“ setzen dürfen und den übrigen gemeinen Mörder zwischen den üblichen Methoden wählen lassen.

Vielleicht etwas daneben, was ich hier zum „Scheiß Thema“ abgelassen habe, aber sind Mörder noch in der Reihe?

Fassen wir noch einmal zusammen, insbesondere für unseren nicht so aufnahmefähigen User, die vielleicht den Faden verloren.

Ich stelle anheim, überführte und verurteilte Straftäter vor die Alternative zu stellen, selber zwischen Lebenslanger Haft unter primitivsten Bedingungen (da jemand der nicht mehr in die Gesellschaft entlassen wird, ja auch nicht resozialisiert werden braucht, halte ich primitive Haftbedingungen, also Einzelzellen ohne jegliche Kommunikationsmöglichkeiten, für legitim und angebracht) und dem Tod wählen zu können. Denn so dürften auch evtl. Irrtümer, die wir Menschen ja nun einmal beim finden von Recht begehen, ausgeschlossen werden können, da ein unschuldig Verurteilter durch seine Hoffnung weiterleben wird.

Jedes Leben auf diesem Globus, vom Einzeller bis hin zum Primaten, der sich heute Mensch nennt, ist ein wichtiges Teilstück des Ganzen, und dabei waren ursprünglich keine Ersatzspieler vorgesehen, oder vielleicht doch?

©Skorpion99

PS. Die untenstehende Bewertung bezieht sich auf meine Alternative, ist also losgelöst vom eigentlichen Thema zu betrachten.

- Nachtrag zum Bericht der leider nötig geworden ist -

Bereits mehrfach wurde ich per Email darauf hingewiesen, daß sich ein gewisser Autor dieser Plattform fälschlich und vielleicht sogar krankhaft bemüht in dem Protagonisten meines Bericht wiedererkennen will, was ich mit großen Bedauern feststelle und natürlich hiermit eindeutig und ausdrücklich zurückweise. Mich dazu zu bewegen, meine kostbare Zeit damit zu vertun einen Bericht über einen anderen Autor zu schreiben, dazu bedarf es dann doch erheblich mehr, als dieser jemand es jemals bewirken könnte, das sei meiner verehrten und treuen Leserschaft an dieser Stelle versichert. Also laßt Euch nicht zu irgendwelchen angepaßten Äußerungen verleiten, sondern tut das was ihr bisher erfolgreich getan habt, schreibt Eure Meinungen und Gedanken nieder, kommentiert und bewertet weiter so objektiv, wie bisher und kommt nicht vom Weg ab, denn der ist das Ziel im neuen yopi. Ingo für yopi!

34 Bewertungen, 7 Kommentare

  • anonym

    17.04.2002, 21:36 Uhr von anonym
    Bewertung: sehr hilfreich

    Wieso sollte man die wählen lassen? Wenn sie sterben wollen, sollen sie das gefälligst selber anstellen oder es sein lassen. Das mit der lebenslänglichen Haftstrafe ist der Genialitätsgedanke, der den meisten verwehrt bleibt, wodurch si

  • hexe77

    03.03.2002, 16:59 Uhr von hexe77
    Bewertung: sehr hilfreich

    An dieser Stelle nur eine kleine Korrektur: In Deutschland gibt es keine leichte Körperverletzung mit Todesfolge; möglich wäre die Körperverletzung mit Todesfolge (227 StGB), die aber Freiheitsstrafe nicht unter 3 Jahren vorsieht. Evtl.

  • MondfeeMS

    28.02.2002, 11:05 Uhr von MondfeeMS
    Bewertung: nicht hilfreich

    Ohha, da habe ich beim erstem lesen den letzten Absatz wohl nicht deutlich gelesen. Meine Schuld. Ich ändere damit umgehend meine Bewertung. Als ein Mensch der sich aktiv einsetzt gegen die Todesstrafe ABER AUCH UND VOR ALLEM die teilweise unmenschlic

  • pepsiman

    28.02.2002, 10:13 Uhr von pepsiman
    Bewertung: sehr hilfreich

    Sehr gut verfasst und angegangen.

  • kleineswoelkchen

    28.02.2002, 08:53 Uhr von kleineswoelkchen
    Bewertung: sehr hilfreich

    ein heikles Thema, aber sehr gut aufgefaßt von Dir.. gruss andy

  • Wasserballer

    27.02.2002, 23:01 Uhr von Wasserballer
    Bewertung: sehr hilfreich

    dann sind wir ja einer Meinung

  • liskailonka

    27.02.2002, 20:49 Uhr von liskailonka
    Bewertung: sehr hilfreich

    In manchen Fällen sollte es NUR Todesstrafe geben.