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Erfahrungsbericht von diabolo26

Was tun bei einem Autounfall???

Pro:

-

Kontra:

-

Empfehlung:

Ja

Was tun bei einem Autounfall?

Der weitaus größte Teil davon verläuft glimpflich. Es entsteht nur mehr oder minder großer Sachschaden. Doch auch die Unfälle, bei denen Personen zu Schaden kommen, sind die erschreckende Folge des Geschehens auf unseren Straßen.

Nur die wenigsten wissen bei einem Autoufall über Ihre Rechte und Pflichten gegenüber der Autohaftpflichtversicherung so gut Bescheid, daß sie ihre Ansprüche lückenlos geltend machen können.

Im Folgenden ein paar Tips, Anregungen und Ratschläge für Euch, wie Ihr zu einer schnellen, umfassenden und reibungslosen Regulierung beitragen könnt. Eine Aufzählung der Anspruchsgrundlagen erleichtert es Euch, Euren Schadenersatz gegenüber der Autohaftpflichtversicherung geltend zu machen.

In der Praxis müssen natürlich bei jedem Unfall die besonderen Umstände berücksichtigt werden.



Verhalten an der Unfallstelle

Nach einem Unfall ist es für alle Beteiligten wichtig, Ruhe und Übersicht zu bewahren, um weiteren größeren Schaden zu vermeiden.

Folgende Maßnahmen sollten - je nach Lage des Falles -im Interesse der Verkehrs-sicherheit getroffen werden:

Die Unfallstelle muß sofort abgesichert werden. Bei geringfügigen Schäden muß darauf geachtet werden, daß der Verkehrsfluß nicht behindert wird. Man sollte also beispielsweise wegen eines zerbrochenen Scheinwerferglases keine Kreuzung blockieren, sondern an den Straßenrand fahren. Vor allem schlecht einsehbare, also extrem gefährliche Unfallstellen, sollten umgehend geräumt werden. Unter Umständen sollte man die Unfallstelle markieren und eventuell die Fahrzeugposition fotografieren.

Verletzte sind sofort zu versorgen und wenn möglich aus dem Gefahrenbereich zu entfernen. Auch sollte so schnell wie möglich ein Arzt oder Krankenwagen verständigt werden.

Ist großer Sachschaden entstanden oder eine Person verletzt worden, ist die Polizei an die Unfallstelle zu rufen. Es ist darauf zu achten, daß die Position der Fahrzeuge nicht verändert wird. Die Unfallstelle muß abgesichert werden.

Wenn dies alles veranlaßt wurde, sollte man - für eine reibungslose und schnelle Schadenregulierung durch den Autoversicherer - die wichtigen Daten der Beteiligten aufnehmen. Vollständige Angaben ersparen Rückfragen und ermöglichen so eine schnellere Schadensregulierung.



Wichtige Daten

Das amtliche Kennzeichen und die Namen und Adressen der beteiligten Fahrer. Es ist ratsam sich die Ausweispapiere zeigen zu lassen.

Die Versicherungsgesellschaft und Nummer des Versicherungsscheins, wenn möglich sollte man sich Unterlagen zeigen lassen. Sind Daten nicht bekannt, kann man sich an den Zentralruf der Autoversicherer wenden.

Den Ort und die Zeit des Unfalls.

Die Namen und Anschriften von Unfallzeugen.

Man sollte eine Unfallskizze zeichnen und/oder die Unfallstelle nach Möglichkeit von verschiedenen Standpunkten aus fotografieren.

Ein Unfallprotokoll, das sowohl vom Schädiger als auch vom Geschädigten unter-schrieben wird, dient der Klärung der Schuldfrage. Darin sollte der Unfallhergang geschildert, die rechtliche Beurteilung jedoch dem Versicherungsunternehmen überlassen werden.


Unfallhelfer

Es ist angebracht, ein gesundes Mißtrauen gegen alle zu hegen, die einem schon an der Unfallstelle scheinbar kostenlos alle Sorgen um die Schadenabwicklung und eventuellen Streit mit Versicherer, Werkstatt etc. abnehmen wollen. Voreilig Verträge oder Vollmachten zu unterschreiben, kann sich schnell als Fehler erweisen, denn unter Umständen muß man Kosten, die ein Unfallhelfer verursacht, selbst tragen.



Verhalten nach dem Unfall

Nach einem Unfall kann der Autofahrer den Schadenersatz direkt von der Autohaftpflichtversicherung des Unfallschuldigen verlangen. Er ist also nicht darauf angewiesen zu warten, bis der Verursacher den Schaden seiner Versicherung meldet.

Am besten setzt man sich sofort telefonisch oder schriftlich mit der örtlichen Niederlassung der Versicherung in Verbindung. Ist der Wagen nach dem Unfall noch verkehrstüchtig und befindet sich eine Schaden-Schnelldienst-Station der Versicherungsgesellschaft des Schädigers in der Nähe, kann man dort am einfachsten den Schadenumfang feststellen lassen. Der Wagen kann aber auch zur nächstgelegenen Vertrags- oder Fachwerkstatt gebracht oder abgeschleppt werden. Dann ist die Versicherung dazu aufzufordern, den Unfallschaden umgehend zu begutachten. Reparaturkosten müssen nicht selbst vorgeschossen werden, wenn der Werkstatt eine Reparaturkosten-Übernahme-Erklärung der Versicherung vorliegt. Die Werkstatt rechnet dann direkt mit der Versicherung ab.

Ist der Haftpflichtversicherer des Schädigers nicht bekannt, kann er beim Zentralruf der Autoversicherer nachgefragt werden. Außer der eigenen Anschrift muß das Kennzeichen des gegnerischen Fahrzeugs, der Name des Halters, der Fahrzeugtyp und das Unfalldatum angegeben werden.

Wenn an der Unfallstelle mit dem Unfallgegner keine Einigung über die Regulierung erziehlt wird, ist die eigene Haftpflichtversicherung zu benachrichtigen, auch wenn man annimmt, der andere sei allein verantwortlich.

Man muß sich darüber im Klaren sein, daß auch Ansprüche gegenüber Dritten entstehen können. Für Unfallfolgen tritt möglicherweise nicht allein die Haftpflichtversicherung ein. Je nach Lage des Falles müssen eventuell informiert werden: die Insassenunfallversicherung, die Rechtschutzversicherung, die private Unfall- oder Lebensversicherung, der Arbeitgeber, die gesetzliche oder private Krankenversicherung usw.

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