Über Themen mit U Testbericht

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Erfahrungsbericht von rudiratlos

Umtausch auch beim Schlussverkauf nicht ausgeschlossen

Pro:

man muss sich nur durchsetzen

Kontra:

es kostet ein wenig Mühe

Empfehlung:

Nein

Wintersport- und Kinderbekleidungen in unseren Läden und Kaufhäusern wieder rund und man kann wieder das ein oder andere Schnäppchen machen.. Aber lassen Sie sich bloß kein X für ein U verkaufen: Auch die im Schlussverkauf angebotenen Waren müssen fehlerfrei sein , andernfalls hat man das uneingeschränkte Umtauschrecht. Der Hinweis vieler Händler, Schlussverkaufsware sei vom Umtausch ausgeschlossen, bedeutet lediglich, dass mängelfreie Ware nicht umgetauscht werden kann. Weist die Ware hingegen Fehler auf, so hat der Kunde dieselben Reklamationsmöglichkeiten wie bei allen regulären Käufen. Danach kann der Kunde verlangen, dass anstelle der fehlerhaften Ware eine fehlerfreie Ware geliefert oder der Kaufpreis entsprechend der Wertminderung herabgesetzt wird. Genauso obliegt ihm das Recht, den Vertrag rückgängig zu machen, also die Rücknahme durch den Händler zu verlangen und sich den Kaufpreis erstatten zu lassen.

Wichtig:
Diese Rechte können nicht geltend gemacht werden, wenn in dem Angebot des Händlers ausdrücklich auf mögliche Fehler hingewiesen wurde, z.B. mit dem vermerk \"kleine Fehler\" oder mit dem Hinweis \"2.Wahl\".
Trotzdem viel Spaß beim Einkaufen.

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