WGV KFZ- Haftpflicht Versicherung Bewertung

Wgv-kfz-haftpflicht-versicherung
ab 8,50
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Summe aller Bewertungen
  • Preis & Leistung:  mittelmäßig
  • Allgemeine Kundenfreundlichkeit:  schlecht
  • Zahlung nach Schaden:  nach etwas Zögern
  • Erreichbarkeit:  gut

Erfahrungsbericht von

Lia sagt zu WGV KFZ- Haftpflicht Versicherung

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  • Preis & Leistung:  sehr schlecht
  • Allgemeine Kundenfreundlichkeit:  sehr schlecht
  • Zahlung nach Schaden:  sehr ungern
  • Erreichbarkeit:  durchschnittlich
  • Dauer der Nutzung:  seit 1 Monat
  • Sind Sie Kunde?:  nein
Hallo liebe Community,

ich möchte meine Erfahrungen mit der WGV-Versicherung gern hier mitteilen. Ich selbst bin nicht bei der WGV versichert.

Aber mir ist Ende Januar auf einem Aldi Parkplatz eine Dame ins Auto gefahren, diese ist bei der besagten WGV versichert. Sie ist rückwärts aus ihrer Parklücke, als ich mit meinem Auto hinter ihr stand. Ich stand und bin nicht gefahren, weil ich in die Parklücke daneben einfahren wollte und bei meinem Mini 2 Hände brauche um den Rückwärtsgang einzulegen. Als ich die Rücklichter ihres Wagens sah, habe ich gehupt, aber schon war es zu spät. Ich habe nun einen ca. 10 cm Kratzer am Stoßfänger und die Dame entsprechend eine Beschädigung am hinteren Teil ihres Wagens. Wir tauschten Versicherungsdaten aus, danach wurde ich von der WGV aufgefordert den Unfallhergang mittels eines Fragebogens für Anspruchsteller zu beschreiben sowie einen Kostenvoranschlag vom Autohaus einzureichen (ein Gutachten wollte die WGV nicht erstellen lassen, da es sich hier um einen Bagatellschaden handelt). Als ich alles einreichte und auf die Erstattung der Kosten wartete, bekam ich ein Brief von der WGV: Sie schrieben darin, dass auf einem Parkplatz nicht die Regeln der StVO gelten würden und mich eine Mitschuld trifft bzgl. gegenseitiger Rücksichtsnahme.
Dies ist jedoch nicht korrekt! Wie in der Rechtsprechung völlig unstreitig ist, unterliegt ein öffentlicher Parkplatz grundsätzlich selbstverständlich den Vorschriften des Straßenverkehrsrechts (s. nur Stollenberg, SVR 2010, 237, m.W.N.). Somit gilt auch die erhöhte Sorgfaltspflicht beim Rückwärtsfahren aus § 1 Abs. 2, bzw. § 9 Abs. 5 StVO. Diese Pflicht hat die Versicherungsnehmerin der WGV jedoch verletzt. Sie hat ihr Fahrzeug zurückgesetzt, ohne nach hinten zu Schauen. Durch diese Pflichtverletzung wurde mein Fahrzeug beschädigt.

Daher trifft mich keine Mitschuld. Da ich weder fuhr also durch Bremsen auf die Rückfahrtsabsicht der Dame nicht reagieren konnte. Mein Fahrzeug stand stattdessen hinter dem Fahrzeug der WGV-Versicherungsnehmerin und befand sich somit nicht im fließenden Verkehr. Ich hatte auch keine Gelegenheit zurückzusetzen, da sich sowohl vor, als auch hinter meinem Fahrzeug weitere Fahrzeuge befanden. Der Unfall war für mich somit völlig unvermeidbar, weshalb mich selbstverständlich keine Mitschuld trifft. Die Dame gab den Unfallhergang ebenfalls genauso an.

Des Weiteren wurde die Berechnung der WGV falsch vorgenommen: In ihrer (unzutreffenden) Begründung der Haftungsquote gaben sie an, ihre Versicherungsnehmerin treffe ein Mitverschulden von 75%. In der Berechnung gehen sie jedoch nur von 60% aus. Da ihre Begründung jedoch in jedem Fall nicht korrekt ist, weil ihre Versicherungsnehmerin die volle Mitschuld an dem Unfall trifft, muss die WGV mir den gesamten Schaden ersetzen.
Allerdings stellt sich nach Mahnung durch Hilfe eines Anwalts immer noch quer. Ich bin sehr verärgert über diese Vorgehensweise dieser Versicherung. Selbst die Unfallverursacherin ist entsetzt, dass ich noch nicht den vollen Betrag erstattet bekommen habe. Nach Nachfragen von ihrer Seite hieß es bei der WGV, dass dies eine grundsätzliche Vorgehensweise sei.
Ich hatte bisher noch keinen Unfall und hoffe für jeden niemals in einem Unfall mit einer Person, die bei der WGV-Versicherung versichert ist, verwickelt zu werden!

Des Weiteren rate ich jedem ab sich hier zu versichern! Die Beiträge sind günstig aber wenn etwas passiert ist der Schaden groß! Ich habe viele ähnliche Fälle im Internet gefunden und hoffe dass die Masche dieser Versicherung ein Ende gesetzt wird. Denn um verbleibende 150 Euro über einen Anwalt zu gehen, finde ich mehr als ärgerlich… schlicht und einfach unverschämt! Aber es gibt leider genug Personen die entweder nicht rechtsschutzversichert sind oder sich nicht trauen in Revision zu gehen.

10 Bewertungen, 4 Kommentare

  • Nick

    24.07.2013, 22:13 Uhr von Nick
    Bewertung: sehr hilfreich

    Kann ich zu 100% bestätigen!

  • XXLALF

    13.03.2013, 16:07 Uhr von XXLALF
    Bewertung: sehr hilfreich

    ....und liebe grüße

  • mausi1972

    13.03.2013, 13:23 Uhr von mausi1972
    Bewertung: sehr hilfreich

    Viele Grüße Marion

  • monagirl

    13.03.2013, 11:49 Uhr von monagirl
    Bewertung: sehr hilfreich

    Gruß Mona