Zivildienst Testbericht

No-product-image
ab 5,83
Auf yopi.de gelistet seit 08/2003

5 Sterne
(12)
4 Sterne
(3)
3 Sterne
(0)
2 Sterne
(0)
1 Stern
(0)
0 Sterne
(0)

Erfahrungsbericht von Doerki

Wer, Wie, Wo, Was – Fakten, Fakten, Fakten !

Pro:

keine Waffen

Kontra:

%

Empfehlung:

Ja

Mit diesem Beitrag möchte ich versuchen häufig gestellte Fragen, die man sich selber zum Zivildienst stellt, auf kurzem, aber prägnantem Wege zu beantworten.

Primär gesagt, ich bin 19 Jahre und habe vor kurzem meinen Zivildienst beantragt ( warte noch auf Annahme/Ablehnung ). Dennoch versuche ich die ersten Fragen, die man sich so stellt, zu beantworten.


~_~ WANN ? ~_~

Ja, wann soll man seinen Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer abschicken bzw. stellen ?. Grundsätzlich sollte man es NACH der Musterung machen, da man durch diesen Bescheid zwar als Wehrdienstfähig eingestuft ist/wird ( T1, T2 ) aber dennoch die Möglichkeit auf Zivildienst hat. Wenn man als T3 eingestuft wird ist man prinzipiell gesehen Zivildienstfähig. Vorraussetzung zum Antrag auf KDV ist jedoch, dass man mindestens 17 Jahre alt ist, wenn man jünger ist braucht man noch die Unterschrift des/der Erziehungsberechtigten.


~_~ WAS ~_~

WAS kann man in 2 Bereiche einteilen, nämlich :

1. ~_~ WAS benötige ich zum Antrag als KDV ~_~

und

2. ~_~ WAS schreibe ich ~_~


~_~ Was benötige ich zum Antrag als KDV ? ~_~

Benötigt wird :

- Ein Anschreiben
- Eine ausführliche Begründung
- Ein ausführlicher Lebenslauf ( nicht tabellarisch ! )
- Polizeiliches Führungszeugnis ( nur noch bis 01.10.03 !! )


~_~ WAS schreibe ich ? ~_~

Grundsätzlich muss man wahrheitsgemäße Aussagen machen, jedoch kann man, in brenzligen Situationen ein wenig flunkern. Der Antrag auf KDV muss nämlich nachvollziehbar geschildert sein. Nach einer Statistik werden 95 % aller Anträge sofortig angenommen, lediglich 2 % werden abgelehnt und weitere 3 % werden zu einem persönlichem Gespräch geladen ( hier wird der Wahrheitsfindung, d.h. dem Wahrheitsgrad der Begründung auf den „Zahn gefühlt“.
Primär muss man sich beim Antrag auf KDV auf Artikel 4 Absatz 3 Grundgesetz berufen. Hier steht nämlich, dass jeder das Recht auf eine Verweigerung des Wehrdienstes aus Gewissensgründen hat. Die ausführliche Begründung sollte nicht weniger als 2 Seiten sein, da dies den Anschein erweckt, die Gründe sein „minderwertig“ und man gelangt zu einer Ablehnung. In der Begründung kann man deutlichst klarmachen, dass man keine Art von Gewalt toleriert und eher auf passive Gewalt „steht“. Wenig später kann man noch auf die Familienverhältnisse zurückgreifen, d.h. wenn z.B. der Großvater im Krieg gefallen ist. Wenig später kann man auf einen Widerspruch mit dem Grundgesetz und den Menschenrechten verweisen, denn warum soll man durch Waffengewalt einen dritten töten oder verletzten, d.h. seine Menschenwürde verletzten, wobei einem dies Artikel 1 des GG verbietet ?.
Der ausführliche Lebenslauf beträgt in der Regel 1 Seite und wird in Sätzen geschrieben ( wie ein Aufsatz ). Hier schreibt man wo und wann man geboren wurde, wo man zur Schule ging, welche Hobbys man hat und wie die Eltern/Geschwister heißen.
Das polizeiliche Führungszeugnis, welches ab 01.10.2003 nicht mehr benötigt wird, soll die polizeilichen Auffälligkeiten der Person widerspiegeln. Nach einem Beschluss wurde jedoch erkannt, dass der ausführliche Lebenslauf dies ersetzt ( somit spart man sich 13 Euro Gebühr ). Wer noch vor dem 01.10.2003 seinen KDV Antrag stellen will braucht ein Führungszeugnis und muss dies bei der Stadt-/Gemeindeverwaltung beantragen.


~_~ WIE geht das ganze zum KWE ? ~_~

Man sollte den Antrag auf KDV als Einschreiben an das nächste bzw. zuständige KWE ( Kreiswehrersatzamt ) schicken. In der Regel erhält man nach 2 Wochen eine Akzeptierung oder Ablehnung der dargelegten Gründe. In Einzelfällen jedoch zieht sich der gesamte Prozess auf 3 Monate hin !.

Sollte man als Kriegsdienstverweigerer akzeptiert worden sein, HEZLICHEN GLÜCKWUNSCH !. Nun ist nicht mehr das KWE zuständig sondern die Zivildienststelle in Köln. Von hier aus bekommt man nun eine Reihe von Zivildienststellen angeboten ( man kann sich jedoch auch eine eigene suchen ).

Die Besoldung des Zivildienstes ist mit der der Bundeswehr gleich, d.h. ungefähre 300 - 600 Euro/mtl.

Ich persönlich warte noch auf das Schreiben, wo mir die Annahme oder Ablehnung bestätigt. Derweil heißt es nur DAUMEN DRÜCKEN ( gilt auch für alle anderen die noch auf den Brief warten ).


Mit freundlichen Grüßen an alle Leser der Yopi-family

Doerki :o)

26 Bewertungen, 1 Kommentar

  • campimo

    29.04.2007, 13:01 Uhr von campimo
    Bewertung: sehr hilfreich

    ‹^› ‹(•¿•)› ‹^› H & LG ‹^› ‹(•¿•)› ‹^›