Mehr zum Thema Versicherungen Testberichte
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Pro & Kontra
Vorteile
- Wenige Versicherungen sind wichtig und nützlich.
- damit ist eine \\\\\\\'Minderheit\\\\\\\' versichert
- Optimierung unserer Versicherungen
Nachteile / Kritik
- Viele Versicherungen sind überflüssig!
- habe ich nicht
- Mittdenken erforderlich.
Tests und Erfahrungsberichte
-
Es gibt Schlimmeres als den Tod !
3Pro:
Wenige Versicherungen sind wichtig und nützlich.
Kontra:
Viele Versicherungen sind überflüssig!
Empfehlung:
Ja
Meine Ansichten über das Versicherungswesen sind gestützt sowohl durch persönliche Erfahrungen als auch durch Erfahrungen in meinem Bekanntenkreis. Indirekt bestätigt werden sie durch Berichterstattung über Versicherungsprobleme im Fernsehen und in der Presse. Ausdrücklich aber meine ich hier keine bestimmte Versicherungsgesellschaft! Allerdings bin ich sicher, dass jede Gesellschaft die von mir dargelegten negativen Gedanken, auf das Entschiedenste zurückweisen würde.
Allgemeine Bemerkung
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Versicherung wird von Sicherheit abgeleitet. Man möchte sicher sein, dass nicht Schlimmes passiert, und wenn es passiert, dann ist man gesichert. Der Abschluss einer Versicherung wird vom Wunsch getragen, mit wenig Geld, im Versicherungsfall einen möglichst hohen Ertrag zu erzielen. Paradoxerweise will man in Wirklichkeit gar nicht, dass dieser Versicherungsfall wirklich eintritt. „Rundum versichert“ – mit diesem Slogan wird geworben und dabei die Illusion geweckt, dass der „versicherte“ Mensch von nun an wirklich sorglos leben (und sterben) kann. Schon der Begriff „Lebensversicherung“ suggeriert positiv die Unsterblichkeit. Eigentlich müsste die häufigste Variante „Versicherung nach dem Tode“ heißen. Dieser Begriff wäre vermutlich nicht marktfähig, ähnlich die neu in Mode gekommene „Arbeitslosenversicherung“.
International gesehen gibt es große Unterschiede im Bedürfnis der Menschen, Vorkehrungen für den Notfall zu treffen. Schon in der Bibel wurde empfohlen, in den fetten 7 Jahren die Ernte für die mageren Jahre zu sichern. (Was der Staat oft versäumt). In den reichen Industrieländern, speziell in Deutschland, ist der Wunsch nach „Rundum-Vollkasko-Versicherung“ für alle Lebenssituationen besonders ausgeprägt. Zudem ist der ursprüngliche Sinn einer Versicherung, nur finanzielle Katastrophen über die Gemeinschaft abzufedern, in den Hintergrund geraten.
Sinn einer Versicherung
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Meines Erachtens besteht der Sinn einer Versicherung darin, nicht durch ein bestimmtes Ereignis existentiell ruiniert zu werden. Welche Ereignisse die eigene Existenz bedrohen könnten, muss jeder Mensch für sich beantworten. Zum Beispiel wäre für einen Pauschaltouristen das schlechte Wetter im Urlaubsort, möglicherweise nicht Existenz bedrohend, das Verbrennen einer Fabrikeinrichtung für einen kleinen Unternehmer vielleicht eher. Der Abschluss einer Versicherung an sich wäre immer zu begrüßen, wenn es nicht die damit verbundenen Ausgaben (Prämien) gäbe. Die Summe aller Versicherungsbeiträge kann bei manchen Menschen, die bisher fast sorglos lebten, die abzuwendende Existenzbedrohung erst richtig auslösen. (Im Film „Kehraus“ beispielhaft dargestellt).
Im gewissen Sinn gleicht die Versicherungsgesellschaft einem Wettbüro. Im Wettbüro kann auf die Wahrscheinlichkeit eines Ereignisses gewettet werden. Zum Beispiel wird eine Wette angeboten, dass Bayern München Deutscher Meister wird. Vor Beginn der Meisterschaft bietet man 8 € beim Einsatz von 2 € auf Sieg. Nach der schlechten Vorrunde wird das Wettbüro skeptischer und bietet nur 7 € für 6 € Einsatz. Aus dem Verhältnis der Wettsummen zueinander, kann der Spieler die Chancenbewertung des Wettbüros erkennen.
In diesem Sinne sollte ein Versicherungsnehmer auch mit sich selbst eine „Wette“ abschließen: Wie wahrscheinlich ist das Ereignis, gegen dessen Folgen ich mich versichern möchte, und den Einsatz mit möglichen Kosten vergleichen.
Dabei auf eine objektive Beratung eines Versicherungsvertreters zu bauen, ist abwegig. Erstens kennen viele Vertreter gar nicht die Gesamtpalette der Leistungen ihrer Gesellschaft und zweitens sind sie verständlicherweise an hohen Abschlussprovisionen interessiert. Die „Bedarfsanalyse“ dient hauptsächlich der Gewinnmaximierung des Vermittlers. Je höher der Versicherungswert, um so höher die Provision des Versicherungsvertreters! Bei niedrigem Versicherungswert macht dann die Anzahl der kleinen Prämien den Gewinn aus.
Motto“ Kleinvieh macht auch Mist.“
(Volksweisheit)
Versicherungsgesellschaften
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Versicherungsgesellschaften sind in der Regel Aktiengesellschaften oder andere Körperschaften, die gewinnorientierend arbeiten (müssen). Das heißt, diese Gesellschaft muss die Einnahmen aus Versicherungsprämien so gestalten, dass langfristig nicht nur die Ausgaben für die Schadensfälle abgedeckt sind, sondern Gewinne erzielt werden. Zusätzlich braucht die Gesellschaft die Einnahmen für Provisionen, Personalkosten, Immobilien, Rücklagen usw. Durch jahrelange Erfahrungen, die statistisch untermauert sind, ist die Versicherung in der Lage, das Risiko versicherungsmathematisch abzuschätzen und die Prämien entsprechend zu gestalten. Prinzip: Hohes Risiko – hohe Prämien, kein Risiko – niedrige Prämien. Der Vorwurf, dass Versicherungen bei hohen Schäden sehr genauer prüfen und restriktiv die Versicherungssummen auszahlen, trifft sie demzufolge zu Unrecht. Sie ist keine Wohltätigkeitsgesellschaft, der Vorstand der Gesellschaft nicht Mutter Theresa. Sie ist neben dem Gesetzgeber auch ihren Aktionären verpflichtet. Außerdem muss sie im Interesse der Solidargemeinschaft der Versicherten handeln.
Die Abwicklung eines Schadensfalles kann demzufolge nur auf einer rein sachlichen Ebene erfolgen. Für Emotionen und Mitleid ist da kein Platz.
Motto: "Der Teufel steckt im Kleingedruckten"
Pflichtversicherungen
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Zu den Pflichtversicherungen gehören alle Versicherungen, die vom Gesetzgeber für bestimmte Bürger gesetzlich vorgeschrieben sind. Da das Bürgerliche Gesetzbuch in vielen Fällen von Haftung spricht, wo Ansprüche auf Entschädigung entstehen könnten, gibt es verschiedene Haftpflichtversicherungen, die teilweise gesetzlich zwingend sind. Zum Beispiel muss für ein Kraftfahrzeug, welches auf öffentlichen Flächen genutzt werden soll, eine Kfz-Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Oder es wird für Bürger mit niedrigem Einkommen der Abschluss einer Krankenversicherung vorgeschrieben. Bauherren müssen für das erworbene, durch Hypotheken belastete Gebäude, eine Brandversicherung abschließen.
Kommentar:
Da der Gesetzgeber eine Mindestschadensumme benennt, die versichert werden muss, sollte man beim Abschluss über diese Mindestsumme nicht hinausgehen. Denn dem Gesetz liegen jahrelange Erfahrungswerte zu Grunde. Die Wahrscheinlichkeit, dass mein Fahrzeug mit einem Transporter für Nuklearabfälle zusammenstößt, die Gegend verseucht und dabei noch den Verdienstausfall einer Stadt verursacht, halte ich für ziemlich gering. Warum also höher versichern?
Der meistens geringe Aufschlag für eine höhere Schadenssumme zeigt doch, wie gering die Gesellschaft das Wagnis einschätzt. (siehe Wettbüro).
Wichtiger wäre Preis und Leistung verschiedener Gesellschaft zu vergleichen!
Freiwillige Versicherungen
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Alle freiwilligen Versicherungen aufzuzählen, würde den Rahmen meines Berichtes sprengen. Erwähnen möchte ich hier nur die 10 relativ häufigsten Versicherungen:
1. Hausratsversicherung
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Kommentar:
Von dieser Versicherung rate ich ab. Die Schadenshäufigkeit (Einbruch) ist sehr gering, möglicher Schaden ist verkraftbar. Brennt z.B. die Wohnung ganz ab, weil keine Feuerwehr zu Stelle ist, werden nur die total verbrannte Gegenstände vollständig ersetzt, nicht die beschädigten!
Die Prämien werden laufend erhöht oder man ist unterversichert. Wirklich wertvolle Gegenstände (Bilder), Geld oder Schmuck sind nicht versichert oder müssen zusätzlich (mit besonderen Auflagen) versichert werden. Die Beweisführung ist sehr schwierig. Der größte Schaden wird meistens durch Vandalismus verursacht, dabei werden Gegenstände nicht geklaut, sondern beschädigt.
Tipp: 20 € , 2 Flaschen Bier und einen netten Brief für die Einbrecher bereitstellen oder einen elektronischen Hund!.
Die Zusatzversicherung für Fahrräder ist mit so vielen Auflagen verbunden, dass bei Einhaltung dieser, kaum ein Fahrrad gestohlen werden kann.
Die Glasversicherung bewahrt die Leute besonders vor einen finanziellen Ruin, denn sicher wird jeden Tag ein Fußball ihnen die Scheiben kaputt machen(!), allerdings nur die kleinen Scheiben, denn eine große Glasfläche kostet ja extra.
Ich habe errechnet, dass die in vielen schadensfreien Jahren ersparte Prämien, zur Verglasung meiner ganzen Nachbarschaft gereicht hätte.
Sollte trotzdem mal eine Scheibe zu Bruch gehen, so brauche ich nach Bezahlung der Rechnung, immer noch nicht auf eine warme Mahlzeit zu verzichten!
2. Privathaftpflichtversicherung
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Kommentar:
Diese Versicherung empfehle ich uneingeschränkt. Im Schadensfall wird die gesetzliche Haftung befriedigt, zudem ist die Versicherungsgesellschaft quasi mein Anwalt.
3. Lebensversicherung
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Kommentar:
Mit großer Vorsicht behandeln, denn leicht kann man wegen der aktuellen Belastung, sofort diese Sorgen bekommen, die man durch Abschluss der Versicherung erst in ferner Zukunft vermeiden möchte.
Diese Versicherung muss für die Gesellschaft besonders lukrativ sein, hatten sich doch bei mir eigens 2 Herren aus Berlin (ich wohne in Bayern) um einen Vertrag bemüht. Sie besuchten mich am nächsten Tag sogar am Arbeitsplatz! Psychotricks wie, „was wird aus Ihren Kindern, wenn Ihnen was passiert und was macht dann Ihre Frau?“ wurden ausgepackt. Auch heute noch sind diverse Angebote ein Schwerpunkt von Werbebriefen in meinem Briefkasten. Kein Wunder, denn bei den hohen Provisionen machen 100.000 € Versicherungssumme schlappe 5000 € Gewinn für den Berater. Wenn diese Versicherung dann nicht bis zu Ende durchgehalten wird, entstehen große Verluste, denn Kosten, wie die hohen Provisionen, entstehen am Anfang. Die Überschussbeteiligung bringt, wenn überhaupt, erst am Ende der Laufzeit etwas Gewinn. Die Kalkulation der Gesellschaft ist wenig transparent. Kein Mensch, auch kein Wirtschaftsexperte, kann mir garantieren, welchen Wert die Versicherungssumme in 20 Jahren haben wird. Mein Vorschlag im oben geschilderten Fall, auf Goldbasis abzuschließen, wurde mit Gelächter quittiert. Der Tod ist auch nicht um sonst. Vielleicht wurde bei Vertragsabschluß ein kranker Zahn verschwiegen, der später ursächlich für das Ableben durch Herzinfarkt sein könnte. Eine Schar Spitzenanwälte kann dann vielleicht die Auszahlung verhindern. Dann prozessieren Sie sich bitte schön. (Rechtschutzversicherung nicht vergessen, am besten bei der gleichen Versicherung!)
Persönlich würde ich jungen Leuten, die Geld übrig haben, eine billigere Risikolebensversicherung (das Risiko eines frühen Todes absichern) empfehlen. Genaue Angaben, auch über die kleinsten Unpässlichkeiten unbedingt machen!! Das restliche Geld sollten sie lieber anlegen und nicht in einem unübersichtlichen Massentresor der Versicherung „verbuddeln“ lassen..
Eine gute Alternative ist auch die steuerbegünstigte Direktversicherung über den Arbeitgeber einer großen Firma.
4. Rechtsschutzversicherung
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Über diese Versicherung werde ich an einer anderen Stelle
berichten !
5. Private Unfallversicherung
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Kommentar:
Nicht zu empfehlen, denn man kommt statistisch sehr selten in den „Genuss“ einer Auszahlung. Die Behandlungskosten nach einem Unfall zahlt ja die Krankenkasse, im Todesfall zahlt häufig die Autohaftpflicht des Gegners oder die eigene Risikolebensversicherung. Die Invalidität, die zur Auszahlung führt, wird im „Kleingedruckten“ so hoch gestuft, dass man schon im Koma liegen muss, um etwas zu bekommen. Der vor ein paar Jahren im „Spiegel“ zitierte Versicherungsexperte Poweleit meinet sogar, dass die Unfallversicherung „eine Erlaubnis Geld zu drucken“ ist. Dort wurde auch berichtet, dass bei Männern bis zum Alter von 39 Jahren an Schizophrenie zu erkranken wahrscheinlicher ist, als nach einem Unfall Invalide zu werden.
6. Kfz-Vollkaskoversicherung
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Kommentar:
Zu empfehlen für Neuwagen in den ersten 2-3 Jahren des größten Wertverlustes und das relativ preiswert mit hoher Eigenbeteiligung. Wenn ich mir die Eigenbeteiligung von z.B. 1500 € nicht leisten kann, sollte ich auch kein neues Auto kaufen. Nach einigen Jahren und auch bei Gebrauchtwagen sollte man ganz auf Vollkasko verzichten. Es wird dann unwirtschaftlich.
7. Kfz-Insassenversicherung
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Kommentar:
Lehne ich ganz ab! Zwei Szenarien stehen zu Debatte: Ich selbst bin am Unfall schuldig oder der Gegner. In 1. Fall zahlt meine Haftpflichtversicherung die Schäden, die mein Unfall verursacht hat, unabhängig, ob sich die Person am Straßenrand, im gegnerischen Auto oder in meinem Fahrzeug befand. Im 2. Fall, genauso die Versicherung des Gegners. Wenn die Schuldfrage nicht eindeutig ist, wird entsprechend geteilt.
8. Private Krankenversicherung
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Kommentar:
Relativ preiswert für junge, gut verdienende Menschen. Problematisch wird es, wenn eine Familie gegründet wird und Kinder geboren werden, dann addieren sich die Prämien und werden zur großen Belastung. Der Weg in die Gesetzliche Krankenkasse ist verbaut. Allerdings ist diese Thematik aktuell im Fluss, so dass abzuwarten ist, wie die Politiker künftig entscheiden werden.
Tipp: Gesetzliche Versicherung und paar private Zusatzversicherungselemente (z.B. Einzelzimmer im Krankenhaus) je nach persönlicher Situation.
9. Reise-Krankenversicherung
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Kommentar:
Nicht zu empfehlen bei Reisen in die EU-Länder. Im Urlaub ist das Hantieren mit Krankenscheinen meistens unpraktikabel. Seinerzeit habe ich vor Ort selbst bezahlt. Die Arzt- und Arzneimittelkosten wurden mir von meiner Krankenkasse gegen Vorlage der Rechnung, abzüglich Rezeptgebühren, voll erstattet. In Deutschland hätte die Kasse mehr bezahlen müssen!
10. Reise-Rücktrittsversicherung und Gepäck
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Kommentar:
Nicht zu empfehlen! Normalerweise wird der Urlaub mit überzähligem Geld, also mit Geld, das man entbehren kann, finanziert. Nach dem angetretenen oder nichtangetretenen Urlaub ist das Geld weg. Ärgerlich, aber keine finanzielle Katastrophe. Die Reisgesellschaft erstattet ohnehin je nach Zeitpunkt der Absage anteilmäßig die Reisekosten. Die Versicherung zahlt einen Teil(!) der Reisekosten, denn Selbstbeteiligung und Gebühren werden abgezogen. Der Versicherungsfall tritt nur bei sehr schwer wiegenden Gründen ein. Todesfall, Krankenhausaufenthalt und ähnliches werden anerkannt. Nicht aber gebrochene Hand, Erkältung oder Arbeitslosigkeit in der Probezeit.
Die Bedingungen der Reisegepäckversicherung sind so abgefasst, dass man Ihnen schon das Gepäck aus der Hand reißen müsste, um den Gegenwert Ihres Koffers erstattet zu bekommen. Natürlich sind Wertsachen nicht mitversichert! Das Aufzählen des Gegenwertes Ihrer Unterwäsche im Koffer für die Versicherung lohnt die Mühe nicht.
Exotische Versicherungen
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Dazu zähle ich die Schneesicherheitsversicherung, Fangsicherheit für Hochseeangler, Rückkehrversicherung für Brieftauben, vielleicht auch die Krankenversicherung für Haustiere usw. .
Kommentar:
Wer vermögend ist und einen guten Bekannten als Versicherungsvertreter kennt, sollte diese Versicherungen abschließen.
Fazit
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Es gibt Schlimmeres als den Tod. Wer schon einmal einen Abend mit einem Versicherungsvertreter zugebracht hat, wird wissen, was ich meine. (Woody Allen)
Versicherungen sind trotzdem eine gute Einrichtung. Besonders, wenn sie vernünftig und mit Augenmass in Anspruch genommen werden. Wenn aber persönliche Erwartungen an die Leistungen der Gesellschaft mit der Realität der Verträge kollidieren, kann es zu schlimmen Verwerfungen kommen. Ein paar Rosinen sich aus dem Kuchen herauszupicken, kann nützlich sein. Wenn aber übertrieben wird, so tritt der finanzielle Notfall sofort ein, und nicht erst im Versicherungsfall!
Ich wollte hier eine persönliche, also subjektive Sicht über das Versicherungswesen darlegen. Mir ist dabei klar, dass viele Argumente auf Widerspruch stoßen werden. Verständlich, denn wer gibt gerne zu, dass er vielleicht einen Fehler gemacht hat. Man findet dann genügend Gegenargumente. Dann wird eben dieser Beitrag schlecht bewertet, denn er deckt sich vielleicht nicht mit der vorgefassten Meinung.
Ich hoffe, dass meine Gedanken trotzdem einen hilfreichen Beitrag zur Meinungsbildung über Versicherungen leisten können. weiterlesen schließenKommentare & Bewertungen
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anonym, 09.01.2009, 02:15 Uhr
Bewertung: sehr hilfreich
Sehr hilfreich. LG Just86
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blackangel63, 07.10.2008, 00:12 Uhr
Bewertung: sehr hilfreich
ScHoEnEn AbEnD uNd LiEbE gRuEsSe...AnJa
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anonym, 29.09.2008, 15:39 Uhr
Bewertung: sehr hilfreich
Trotz, oder gerade wegen der "Subjektivität" dürfte die Info für manchen sehr, sehr interessant und hilfreich sein.
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giselamaria, 19.09.2008, 14:58 Uhr
Bewertung: sehr hilfreich
guter Bericht! Ich wünsche dir noch einen schönen Tag :-) herzliche Grüße Gisela
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Unfallkasse Thüringen - das sollte man wissen!
Pro:
damit ist eine \\\\\\\'Minderheit\\\\\\\' versichert
Kontra:
habe ich nicht
Empfehlung:
Ja
Hallo liebe Yopi-Gemeinde,
heute habe ich mal ein Thema aufgegriffen, was viele nicht wissen: wie ist man eigentlich versichert, wenn man bei 'Privat', also in einem Haushalt arbeitet, sich ein paar Centelchen dazu verdient? In Thüringen gibt es dazu folgendes Modell, von dem ich meine, man muß das einfach wissen:
(Ich habe das Infoblatt und die Anmeldung allerdings der Einfachheit halber aus dem Internet heruntergeladen, somit widerspricht sich das mit der Erklärung zu anderen Quellen, wie man sie vor Senden eines Beitrages abgeben muß.)
Informationsblatt (entnommen aus dem Internet; Anm.v.juwo6)
Die Unfallkasse Thüringen informiert über die gesetzliche Unfallversicherung der Haushaltshilfen
Wer ist versichert ?
Die in Haushaltungen beschäftigten Personen sind ohne Rücksicht auf Alter, Geschlecht und die Höhe ihres Einkommens kraft Gesetzes gegen Arbeitsunfälle versichert. Dies gilt auch dann, wenn es sich nur um eine stundenweise oder vorübergehende Tätigkeit handelt.
Versicherte in diesem Sinne können alle Personen sein, die z. B. für folgende Tätigkeiten im Privathaushalt beschäftigt werden:
· Reinigungskräfte
· Haushälterinnen
· Babysitter
· Au-pair-Mädchen
· Küchenhilfen
· Gartenhilfen
· Kindermädchen
· und andere
Nicht versichert ist, wer in einem Haushalt als Verwandter oder Verschwägerter bis zum zweiten Grad oder als Pflegekind der Haushaltsführenden oder der Ehegatten unentgeltlich tätig ist.
Der Begriff des Haushalts umfasst sowohl hauswirtschaftliche Tätigkeiten aller Art (z. B. kochen, waschen, putzen, nähen, einkaufen) wie auch die sonstige häusliche Betätigung (z. B. Pflege und Betreuung von Kindern und Erwachsenen). Der Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf die erforderlichen Wege nach und von der Arbeitsstelle.
Welche Aufgabe hat die Unfallversicherung ?
Den Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung obliegt neben der Unfallverhütung als weitere Hauptaufgabe, bei Eintritt eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit den Verletzten (Erkrankten) durch Maßnahmen der medizinischen, schulisch-beruflichen und sozialen Rehabilitation bestmöglich wiederherzustellen und ihn, seine Angehörigen oder Hinterbliebenen durch Geldleistungen zu entschädigen. Liegt ein Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit vor, entfällt gleichzeitig die Leistungspflicht der Krankenkasse.
Wer muss die Anmeldung vornehmen ?
Mitglied des gemeindlichen Unfallversicherungsträgers ist der Haushaltsvorstand.
Die Mitgliedschaft entsteht kraft Gesetzes und bedarf daher keines Vertragsabschlusses.
Die Mitgliedschaft kann auch nicht durch eine private Unfall- oder Haftpflichtversicherung ersetzt werden.
Der Haushaltsvorstand ist gesetzlich verpflichtet, die Beschäftigung von Personen im Haushalt (auch wenn diese nur stundenweise oder vorübergehend tätig werden) binnen einer Woche dem Unfallversicherungsträger zu melden (§ 192 Abs. 1 SGB VII). Die Anzeigepflicht besteht ohne Rücksicht darauf, ob gleichzeitig Versicherungspflicht in der Kranken- und Rentenversicherung besteht (geringfügige Beschäftigung).
Wenn das Arbeitsverhältnis mit dem Hauspersonal beendet wird, muss eine schriftliche Abmeldung an den Unfallversicherungsträger erfolgen.
Nicht zuständig ist der gemeindliche Unfallversicherungsträger für Beschäftigte in
· landwirtschaftlichen Haushalten, das sind Haushalte, die dem landwirtschaftlichen Unternehmen wesentlich dienen;
· Ärzte-, Zahnärzte- und Tierärztehaushalten, wenn deren Haushalt und Praxis eine räumliche Einheit (gleiches Grundstück, räumlich benachbarte Grundstücke) bilden;
· Haushalten, welche so eng mit dem gewerblichen Unternehmen verbunden sind, dass sich die Haushaltstätigkeit als Bestandteil des gewerblichen Unternehmens darstellt (z. B. bei Bäckereien, Metzgereien, Gaststätten);
· bei wechselseitiger Tätigkeit im Haushalt und im Gewerbebetrieb, wenn die Tätigkeit für den Gewerbebetrieb 50 % und mehr der Gesamttätigkeit beträgt. Bei einer geringeren Heranziehung zu Arbeiten im gewerblichen Betrieb bleibt die Zuständigkeit des gemeindlichen Unfallversicherungsverbandes bestehen.
Für die genannten Arbeiten ist die jeweils fachlich zuständige Berufsgenossenschaft Versicherungsträger.
Wann ist eine Unfallanzeige zu erstatten ?
Erleidet ein Versicherter einen Arbeitsunfall, hat der Unfallversicherungsträger nicht erst auf Antrag des Verletzten oder seiner Hinterbliebenen, sondern von Amts wegen ein Entschädigungsverfahren durchzuführen. Voraussetzung dafür ist, dass der Unfallversicherungsträger umgehend und umfassend von dem Arbeitsunfall Kenntnis erlangt. Diesem Zweck dient die gesetzlich vorgeschriebene Unfallanzeige des Unternehmers.
Der Haushaltsvorstand hat nach § 190 SGB VII jeden Unfall anzuzeigen, der den Tod des Versicherten zur Folge hat oder zu einer Arbeitsunfähigkeit von mehr als drei Tagen führt. Der Unfall ist binnen drei Tagen anzuzeigen, nachdem der Haushaltsvorstand davon erfahren hat. Todesfälle und andere schwere Unfälle und Massenunfälle sind außerdem sofort fernmündlich oder telegrafisch zu melden.
Wer gibt Informationen zu den Einzelheiten ?
Unfallkasse Thüringen
Humboldtstraße 111
99867 Gotha
Frau Tamara Menzel
Tel. (0 36 21)7 77-3 06
E-mail: [email protected]
Interessant dabei ist, daß alles anonym geschieht und der Beitrag sich für den Arbeitgeber bei ca. 35 EUR im JAHR(!) bewegt. und hier auch noch ein Formular zur Anmeldung:
(Entnommen aus dem Internet; Anm.v.juwo6)
Unfallkasse Thüringen Mitgliedsabteilung Humboldtstraße 111 99867 Gotha Anmeldung zur gesetzlichen Unfallversicherung für Hauspersonal
Für die im Haushalt beschäftigte (n) _____ Person (en) wird hiermit gesetzlicher Unfallversicherungsschutz ab _________________ beantragt. Anschrift des Haushaltungsvorstandes (Arbeitgeber): Vor- und Zuname: __________________________________Straße/PLZ/Wohnort: __________________________________Tel.-Nr.: __________________________________1. Welches Hauspersonal (z. B. Putzfrau) beschäftigen Sie? __________________________________ 2. Erfolgt eine Entgeltzahlung? _______ ja _______ nein Nur beantworten, wenn es sich beim Hauspersonal um 1. oder. 2. Verwandtschaftsgrad handelt. 3. Falls eine Gartenhilfe beschäftigt wird, wie groß (ha/qm) ist Ihr Garten? __________________________________ 4. Falls Schriftverkehr über eine dritte Person geführt werden soll:Vor- und Zuname: __________________________________PLZ/Wohnort/Straße: __________________________________Die folgenden Fragen sind nur dann auszufüllen, wenn das Personal gleichzeitig in Ihrem Gewerbebetrieb oder einer Praxis beschäftigt wird.5.Besitzen Sie bzw. Ihr Ehegatte einen Gewerbebetrieb, ein Büro, ein Geschäft, eine Praxis o. ä.? __________________________________ 6. Wird Ihr Hauspersonal regelmäßig auch zu Arbeiten in diesem Betrieb herangezogen?Wenn ja, in welchem Verhältnis (%) wird es beschäftigt?im Haushalt _______% im Betrieb _______% 7. Bildet Haushalt und Betrieb eine räumliche Einheit (gleiches Grundstück, räumlich benachbarte Grundstücke)?_______ ja _______ nein 8. Sind Sie mit dem Betrieb Mitglied einer gewerblichen oder landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft (gesetzliche Unfallversicherung) Wenn ja, in welcher? __________________________________ 9. Entrichten Sie für Ihr Hauspersonal bereits Beiträge an eine andere Berufsgenossenschaft?Wenn ja, an welche? __________________________________ ____________________________________________________________________Datum Unterschrift
So, ich finde, das sollte reichen und vielleicht gibt es ja auch in anderen Bundesländern diese Möglichkeiten. Ob die UKT in ganz Deutschland wirksam ist, weiß ich leider nicht.
Ich hoffe, daß diese, ja wie soll ich sagen - Veröffetlichung - keinen Anstoß bei irgend jemandem erregt. weiterlesen schließenKommentare & Bewertungen
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15 Jahre Versicherungsmakler
25.07.2003, 10:21 Uhr von
thaicattery
Hallo Yopi Gemeinde!Besucht mich doch einmal auf meiner Homepage unter www.traditionelle-siamese...Pro:
Optimierung unserer Versicherungen
Kontra:
Mittdenken erforderlich.
Empfehlung:
Ja
Vor ca. 15 Jahren, wir hatten uns gerade ein neues, gebrauchtes Auto gekauft und suchten nach einer preisgünstigen Versicherung. Über das Telefonbuch rief ich sämtliche Agenturen der Umgebung an und fand trotzdem nicht das, was ich suchte.
Entnervt rief ich also beim Versicherungsmakler-Büro Kleist und Spira in Bad Kreuznach an. Die schickten uns Ihren besten Mann!
Mit einem gesunden Mißtrauen sah ich unserem ersten Treffen, in unserer Wohnung, entgegen.
Die gesuchte preiswerte Autoversicherung bzw. die Deckungskarte hatte er gleich mit gebracht und siehe da...trotz gleicher Leistungen war das Angebot wirklich um einiges preisgünstiger.
Der Abschluss wurde getätigt!
NEIN, uns wurden keine neuen Versicherungen aufgeschwatzt!
Der Versicherungsmakler nahm unsere Versicherungsmappe mit ins Büro zur Überarbeitung und schon nach einer Woche stand der zweite Besuch an.
Unsere Versicheungen wurden optimiert!
Die Einsparung im ersten Jahr ca. 300.-DM!!!!!!!
Natürlich konnte man nicht alle Versicherungen kündigen (Damals galten z.T. noch Laufzeiten von 10+12 Jahren).
Was zu kündigen war wurde gekündigt. Bei Versicherungen mit langer Laufzeit wurde die Kündigung auf Termin gelegt und ich musste mich um nichts kümmern.
Im laufe der 15 Jahre wurden wir vom Versicherungsmakler Büro schon einige male umversichert.
Beispiel: Unsere KFZ Versicherung führte ein Bonussystem ein. Als Garagenparker bekamen wir einen Rabatt, als Vielfahrer einen Zuschlag usw. einen Abzug wenn wir unseren Wagen nicht in der Garage parkten und es zu einem Schaden kam.
Hier suchte das Büro eine Versicherung, die eben diese verwirrenden Kontitionen nicht hatte und trotzdem preisgünstig war bei gleicher Leistung.
Leider hatten wir in der Vergangenheit auch einige Versicherungswünsche, die so ausgefallen waren das sie das Büro nicht erfüllen konnte oder wollte. Unsere Feuerversicherung für den Offenstall in einfacher Holzbauweise! Hier musste ich mich selber drum kümmern.
Auch die Pferdeversicherung habe ich selber ausgekundschaftet und abgeschlossen bzw. mich selber umversichert!
Daher auch bei "Kontra" das Gehirn einschalten und wachsam sein!!!
Warum finden Versicherungsmakler preiswerte Alternativen???
Ein Versicheungsmakler mit einem großen Kundenstamm kann ganz andere Konditionen aushandeln. Es ist ein Unterschied ob ich als Privatmann meinen Hausrat versichern möchte oder als Makler mit 500 Klienten. Ein solches Geschäft möchte sich keine Versicherung entgehen lassen und das drückt die Preise.
Eine Versicherung die in jedem kleinen Ort ein Büro finanzieren muss und einen Hauptberuflichen Sachbearbeiter hat, hat größere Unkosten als eine Versicherung ohne Büro.
Wie ist es im Schadensfall??
Wir hatten im Lauf der 15 Jahre etliche, unterschiedliche Schadensfälle. Ich rufe im Maklerbüro an und von dort aus wird der Schaden an die Versicherung gemeldet. Natürlich bekomme ich trotzdem den leidigen Fragebogen!
Brauche ich Hilfe beim ausfüllen der Schadensmeldung kann ich mich getrost an mein Maklerbüro wenden.
Ich bin der Kunde des Maklers und das Büro steht mir beratend zur Seite.
Es ist ein schönes Gefühl, im Schadensfall einen kompetenten Ansprechpartner zur Seite zu haben.
Bisher wurden alle Schadensfälle schnell und komplikationslos von den Versicherungen beglichen.
Maklerbüros vor Ort findet man über die gelben Seiten! weiterlesen schließen -
Unfallflucht - Versicherschutz dahin!
Pro:
-
Kontra:
-
Empfehlung:
Nein
Hat man schon einmal einen Unfall gebaut, dann kennt man dieses Gefühl, das einem hunderte von Dingen durch den Kopf gehen. Man ist nervöus, unschlüssig, fühlt sich alleine und weiß nicht genau was man machen soll. Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort ist heute leider ein häufiges Vorkommnis. Bei kleinen Blechschäden die beim Ein- oder Ausparken passieren ist Unfallflucht schon alltäglich. Bei Unfällen mit Verletzten oder sogar Toten ist dies ein schwerer Fall.
Kommt man in diese Lage, das man in einen Unfall verwickelt wird, egal wie schwer dieser auch ist, sollte man Ruhe bewahren. Hat man sich unerlaubt entfernt, kann man den Unfall auch nachträglich melden( In der Regel innerhalb von 24 Stunden, bei minderwertigen Unfällen im ruhenden Verkehr und bei einer unter 1000 Euro liegenden Schadensgrenze!). Es ist nicht gerade die feine Art, aber man kann somit Richter und Staatsanwalt etwas beschwichtigen (Strafe reduzieren oder nach Schwere des Falles sogar straffrei ausgehen). Es reicht auch nicht aus, einfach seine Adresse auf ein Stück Papier zu schreiben oder seine Visitenkarte hinter die Windschutzscheibe zu hängen und sich dann vom Unfallort zu entfernen. Es wird sogar schon das Beiseitefahren des Fahrzeugs am Unfallort als Vergehen angesehen, da man somit gegenüber den Ermittlungsbehörden einen falschen Unfallhergang vorspielen könnte. Jeder kennt bei Unfällen die Kreidestriche auf der Straße.
Man kann seine Angaben zur Person und Unfallhergang auch einem Zeugen der den Unfall gesehen hat oder einem Passanten der zufällig vorbeikommt geben. Ist kein Mensch in der Nähe muß man warten. Die Wartezeit wird bei den Gerichten dem Schadenswert und der Tageszeit angepasst. Manche Gerichte gehen von 15-30 Minuten aus. Es ist aber ratsam etwas länger am Unfallort zu bleiben.
Entfernen vom Unfallort darf man sich als Verursacher dann, wenn man lange genug gewartet hat, wer selbst verletzt ist und sich in ein Krankenhaus begibt, wer sich bei schlechten Witterungsbedingen nass gemacht hat und sich trockene Kleidung holt. Danach muß man aber unverzüglich eine Meldung an die zuständigen Behörden machen. Dies ist heute im Handyzeitalter eher kein Problem.
Aus Erfahrung heraus, kann ich berichten, das mein Freund vor 5 Jahren sein Führerschein für ein Jahr verloren hatte und dazu noch 1600 Mark Geldstrafe zahlen mußte. Er fuhr in später Abendstunde an seinem Geburtstag unter Alkoholeinfluß in einer Straße gegen einen geparkten Wagen und fuhr dann weiter. Anhand von Lackspuren wurde sein Fahrzeug ausfindig gemacht und somit auch er ermittelt. Heute ist er vorsichtiger und würde anders handeln.
Man kann sagen, das es in der Regel bei Unfallflucht einen Entzug der Fahrerlaubnis folgt (§ 69 StGB). Für Führerscheinbesitzer die auf ihren "Lappen" angewiesen sind (Arbeitsplatz), kann ein Entzug der Fahrerlaubnis ein sehr gravierendes finanzielles Nachspiel haben. Kosten von mehreren tausend Euro wie Bergungs- und Abschleppkosten, Gerichtskosten, Mietwagengebühren, Reperaturkosten, Lohnausfallkosten bis hin zu Krankenhauskosten. Und obendrein kommen noch die gesamten Kosten des eigenen Wagens. Also ein sehr teures Vergehen kann dies werden.
Es kommt auf das Bundesland drauf an, denn jede Gerichte haben andere Bemessungsgrenzen für das verbotene Entfernen vom Unfallort. Aber man kann davon ausgehen das alle Schäden ab 1000 Euro zu einem Entzug der Fahrerlaubnis führen. Darunter liegende Beträge werden meist mit Geldstrafen geahndet.Bei Bagatellschäden kann man auf Einstellung des Verfahrens hoffen, wenn man als Angeklagter sich versucht mit dem Unfallgegner sich gütlich und einsichtig zu zeigen.
Die meisten Probleme wird man aber mit den zuständigen Versicherungen haben. Bei Verurteilung kommt es meist dazu das der Versicherungsschutz automatisch erlischt. Man trägt dann die gesamten Kosten, was sehr teuer werden kann. Sollte man in diese Lage geraten, immer der Versicherung den wahren Verlauf der Geschehnisse mitteilen, da die Schadensmeldungen an die Versicherungen auch von der Staatsanwaltschaft zu Ermittlungszwecken eingesehen werden. Da fallen dann schnell widersprüchliche Aussagen auf.
Am besten ist es jedoch, auf unerlaubtes Entfernen vom Unfallort zu verzichten. Auch wenn man den Unfall verschuldet hat, ist es immer besser vor Ort zu bleiben, egal wie hoch der Schaden ist. Vorbeugend sollte man immer die Polizei rufen. Falls diese wegen geringem Schaden nicht kommt, so machen die Beamten aber einen Vermerk der dann auch schon ausreicht. Doch hoffe ich, das Euch das nicht passiert.
Bravehart und Avilini
29.05.2003 weiterlesen schließen -
Versicherungsvergleiche im Internet
Pro:
-
Kontra:
-
Empfehlung:
Nein
Hallo Ihr Lieben,
ich habe schon oft von Berkannten und Freunden gehört, dass ein Vergleich im Internet zu empfehlen ist. Dabei muss man meiner Meinung nach allerdings einiges beachten und auch wissen.
Es gibt zwei Möglichkeiten...
1. Man füllt online ein Formular aus und erhält dann per Post oder per e-mail einen Vergleich. Dies ist meist üblich im Bereich der privaten Krankenversicherung. Allerdings kommt es auch vor, dass man im Internet den Fragebogen ausfüllt und kurze Zeit später einen Anruf erhält, damit ein Termin vereinbart werden kann. Man wird dann darüber informiert, dass ein Gespräch viel besser ist, weil man ja sonst eventuell etwas falsch verstehen könnte usw. Also wenn man online zwingend die Telefonnummer angeben soll, dann kommt auch ein Anruf! Es soll auch schon vorgekommen sein, dass ein Vergleich nur das Angebot eines Anbieters auswirft. Also in Wirklichkeit steckt eine Versicherung dahinter, der online Besucher denkt aber, dass dieses Unternehmen wirklich das Günstigste ist.
2. Man gibt das gewünschte ein und erhält sofort eine Übersicht verschiedener Versicherer, die diese Leistungen anbieten und zu welchem Preis. Hierbei ist in jedem Fall Vorsicht angesagt! Es gibt über 100 Versicherer in Deutschland und deswegen ist es eher unwahrscheinlich, dass diese Seiten die Tarife der gesamten Branche beinhalten. Außerdem ist es auch schon vorgekommen, dass die Beiträge online nicht mit denen in der Prxis übereinstimmen. Was außerdem ein sehr großer Nachteil bei dieser Variante ist, dass man selber selten weiss, was man eigentlich will. Man wird aufgefordert Fragen zu beantworten und dann spuckt der Computer den Beitrag aus. Der Versicherungsinhalt, besonders die evetuell vorhandenen Ausschlüsse, wird nicht im Detail erklärt. Außerdem sollte man auf die Namen der Versicherung achten. Wenn an erster Stelle beispielsweise CosmosDirect steht, dann ist ein Direktversicherer der günstigste. Allerdings hat man dabei auch keinen Ansprechpartner vor Ort, sondern wendet sich bei Problemen an eine Stimme am anderen Ende der Telefonleitung.
Fazit
Ein Vergleich ist in jedem Fall zu Empfehlen. Allerdings sollte man sich die Arbeit machen und vor Ort die Agenturen aufsuchen und sich Angebote erstellen lassen. Teilweise kann man auch noch mit den Vertretern handeln, wenn man ein günstigeres Angebot eines Konkurenten aus der Tasche zieht. Dies ist in jedem Fall zeitintensiver, bringt aber auch mehr Erfolg. Außerdem lernt man denjenigen kennen, der einem auch im Schadenfall helfen soll. weiterlesen schließen -
Versicherungen, die die Welt NICHT braucht
Pro:
-
Kontra:
-
Empfehlung:
Nein
Jede Versicherung hat ihre Daseinsberechtigung, denn es gibt kaum eine Versicherung, die zu 100% unnütz ist. Aber: Viele Beiträge für bestimmte Versicherungen kann man sich einfach sparen, da die Beiträge in keinem Verhältnis zum Risiko stehen. Ich will hiermit genau diese Verträge ansprechen, damit ihr sie aus Euren Finanzen streichen könnt und das Geld besser für wichtige Absicherungen benutzt.
1. Insassen-Unfallversicherung:
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Diese kann man in eine KFZ-Versicherung einschliessen. Sie leistet nach einem Unfall, wenn ein Mitfahrer Invalide geworden ist oder sogar das schlimmste, nämlich der Todesfall eingetreten ist. Hört sich ja ganz gut an - warum sinnlos ?
Mal angenommen ich fahre das Auto und baue einen Unfall. Ich bin schuld. So zahlt meine KFZ-Haftpflichtversicherung den evtl. Invaliden eine riesige Summe (berechnet aus Verdienstausfall lebenslang). Zusätzlich kommt noch ein bissel aus der Insassen-Versicherung dazu (man schaue auf die Versicherungssummen). Wenn nun nicht ich schuld bin, sondern ein anderer Verkehrsteilnehmer, so zahlt auch seine KFZ-Haftpflicht an die Opfer. Nur bei dem sehr unwahrscheinlichen Fall, dass nämlich keiner Schuld ist, zahlt NUR die Insassen-Unfall-Versicherung (dann aber auch nur die Versicherungssumme, oft nur 20.000 €, die bei mehreren Opfern auch noch aufgeteilt wird). Das könnte ein Reifenplatzer ohne Verschulden des Fahrers sein, oder wenn ein Komet aufs Auto fällt ;-)
2. Krankenhaustagegeld:
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Sinnvoll nur für Frauen in gebärfähigem Alter, die auch Kinder bekommen wollen, da es da natürlich abzusehen ist, dass man ins Krankenhaus kommt. Für alle anderen rechnet sich eine solche Absicherung nicht da die Beiträge im Jahr ca. so hoch sind wie das Krankenhaustagegeld, welches man für 2 bis 3 Tage im Krankenhaus erhält. Also andersherum gesagt - wenn man ein Jahr nicht ins Krankenhaus kommt - so hat man durch die Beitragsersparniss bei Kündigung der Versicherung schon 2-3 Tage gut ! Ausserdem wird man heutzutage immer schneller aus den Krankenhäusern entlassen, so dass die Versicherung immer weniger Sinn macht.
3. Privat- und Berufsrechtsschutz:
==================================
Nicht die VERKEHRS-Rechtsschutz ! Ich komme immerwieder zu Kunden, die die komplette Palette an Rechtsschutzversicherungen haben. Bei der Frage, ob sie diese schonmal gebraucht haben sagt fast jeder nein - und wenn er ja sagt, so gehts meist um die Verkehrsrechtsschutz. In der Privatrechtsschutz sind viele Dinge ausgenommen, z.B. Erbstreitigkeiten und Scheidung und wer nicht gerade ein Zankhahn ist, braucht sie eher weniger. Die Berufsrechtsschutz braucht man auch nur dann, wenn man Ärger mit dem Arbeitgeber hat, oder abzusehen ist, dass es Ärger geben könnte (Entlassungen stehen an etc.). Gerade als Beamter oder im öffentlichen Dienst ist diese Absicherung eher unwichtig.
4. Glasbruchversicherung:
==========================
Ist häufig in der Hausratversicherung als Zweitvertrag mit abgeschlossen worden - braucht man aber nicht. Nur für Menschen, die z.B. einen Wintergarten mit vielen Fenstern haben, oder sehr viele Möbel mit Glasscheiben, Glastische, Aquarien und Ceranfelder haben - macht sie Sinn.
5. Risikolebensversicherung im Bausparvertrag:
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Nimmt man einen Bausparvertrag in Anspruch so wird häufig gleichzeitig, ohne dass man es überhaupt merkt, eine Risiko-LV in der Höhe des Bauspardarlehns mit abgeschlossen. Die kostet zwar wenig, sind aber überflüssig, da man meist eh eine Absicherung für den Todesfall hat (wenn man z.B. gebaut hat) und die Prämien im Vergleich zu anderen Gesellschaften schon enorm hoch sind !
6. Versicherungen in der Eurocard/Visacard Gold:
=================================================
Wer diese Karten aufgrund der beinhalteten Versicherungen genommen hat, kann sie gleich wieder umtauschen, da der Versicherungsschutz nur unter bestimmten Auflagen gewährleistet wird. Z.B. ist eine Reisegepäckversicherung integriert, aber nur, wenn man den Koffer mit der entsprechenden Karte bezahlt hat. Oder es ist eine Mietwagen-Versicherung fürs Ausland dabei, die dann gilt, wenn man den Mietwagen mit der Karte gezahlt hat. Unsinn !
7. Besonderheiten:
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-Wer noch zuhause wohnt und die erste Ausbildung noch nicht abgeschlossen hat (incl. Zivildienst oder Bundeswehrzeit) braucht keine Haftpflichtversicherung.
-Wer auf einem Bauernhof wohnt (Kinder des Bauern) braucht aufgrund der Höfeordnung auch nach der ersten Ausbildung keine eigene Haftpflichtversicherung, da man über die "Höfeordnung" trotzdem mitversichert ist.
- Wer in einer Studentenbude haust ohne grosse Vermögenswerte, braucht keine Hausratversicherung.
- Wer im ADAC ist, braucht keinen zusätzlichen Schutzbrief in der KFZ-Versicherung.
- Wer fürs Alter sparen will, aber Single ist, braucht keine Kapitalbildende Lebensversicherung mit Todesfallschutz. (die KLV ist eh meist unsinnig.)
FAZIT:
======
Man sollte auf jeden Fall den SUPER-GAU absichern, dass heisst, wenn etwas passiert, kann man sein Leben nicht so weiterführen, wie bisher, deshalb braucht jeder Mensch eine Haftpflichtversicherung und eine Berufsunfähigkeits-Versicherung. Bei allen anderen Absicherungen muss man abwägen, ob der Preis, den man für die Absicherung bezahlt, die Leistung, die man dafür erhält Wert ist. Bei den oben genannten Versicherungen ist dieses häufig nicht der Fall, aber wie schon im Vorwort gesagt, hat jede Versicherung ihre Daseinsberechtigung und kann im individuellen Fall sehr hilfreich sein. Dieser Beitrag ist aber für die Masse, die sich nicht zu diesen Ausnahmen zählt :-)
Mehr fällt mir jetzt nicht ein, aber wenn Euch noch etwas unsinniges einfällt, so füge ich es gern hinzu.
Gruß Patrick weiterlesen schließen -
Gut versichert zu sein ist unheimlich wichtig!
23.01.2003, 10:28 Uhr von
micharhhxx
Seit einiger Zeit bin ich nun schon hier bei Yopi aktiv und muss sagen es gefällt mir sehr gut. I...Pro:
-
Kontra:
-
Empfehlung:
Ja
Zum Thema Versicherungen kann man ja eigentlich Unmengen schreiben. Vor allen
Dingen hier in Deutschland, dem Land wo viele ja überversichert sin.
Ich seh eine Versicherung eher als Wette. Man selber wettet, dass etwas passiert (je nach Versicherungstyp) und zahlt dafür. Die Versicherung hält dagegen und kassiert. Sollte dann wirklich etwas passieren hat man „gewonnen“ und erhält eine Auszahlung. Wette darum, weil man ja nicht weiß ob etwas passiert. Und wenn man sich sicher wäre das nichts passiert, dann bräuchte man sein Geld ja auch nicht für Versicherungen
ausgeben.
Da es in Deutschland eine Vielzahl von Versicherungen gibt, möchte ich hier meine Empfehlungen aussprechen, welche sich meiner Meinung nach lohnen und welche nicht.
Private Haftpflicht:
********************
Diese Versicherung ist meiner Meinung nach sehr wichtig, auch wenn mit Ihr viel Schindluder getrieben wird. Die private Haftpflicht springt ein, wenn man anderen Leuten deren Eigentum zerstört oder beschädigt. Beispiel: Auf einer Party fällt einem die
Zigarette aus der Hand und brennt einen Loch in den neuen, teuren Teppich. Die Haftpflich beseitigt den Schaden und kommt für die Kosten auf. Durch diese
Vorgehensweise ist es natürlich einfach sich mit Freunden abzusprechen und einen Ver-sicerungsfall vorzutäusche. Doch Vorsicht, die Versicherungen prüfen das in letzter Zeit immer genauer um soetwas auszuschliessen.
Meiner Meinung nach sollte jeder solche Versicherung haben, denn ein Mißgeschick kann jedem schnell passieren.
Berufsunfähigkeit:
******************
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung springt ein, wenn man aufgrund einer Krankheit
oder eines Unfalls seinen erlernten Beruf nicht mehr ausüben kann. Man ist zwar vom Staat aus gegen Erwerbsunfähigkeit versichert, doch wie der Name schon sagt, tritt diese Versicherung nur dann ein, wenn man voll Erwerbsunfähig ist und man keinen anderen Beruf mehr ausüben kann. Außerdem sind die gesetzlichen Regularien dafür in der
letzten Zeit verschärft worden und die Zahlungen sind auch nicht sonderlich hoch.
Ich habe gerade vor einigen Tage eine Beispielrechnung zugeschickt bekommen, wenn ich jetzt erbwersunfähig werde, bekomme ich ca. 630€ im Monat ausgezahlt. Ist nicht sonderlich viel meiner Meinung. Da ich privat auch noch versichert bin, bekomme ich
über diese Versicherung ca. 1100€, wenn ich meinen erlernten Beruf nicht mehr ausüben kann. Da stellt sich dann auch keiner an und versucht mir zu erklären, dass ich ja auf Nachtwächter umschulen könnte, da dass ja ein Beruf ist, den man fast immer noch
ausüben kann.
Unfallversicherung:
*******************
Auch habe ich eine private Unfallversicherung, denn sollte ich z.B. wirklich einen
Autounfall haben und querschnittsgelähmt sein, dann ist es zwar beruhigend zu wissen, dass ich eine monatliche Zahlung habe, aber ich müsste dann auf jeden Fall in eine be-hindertengerechten Wohnung umziehen, mir ein behindertengerechtes Auto kaufen u.s.w.
Da kommen also eine Menge kosten zusammen, die man dann mit der Auszahlung aus der Unfallversicherung abdecken kann.
Rechtschutzversicherung:
************************
Eine Rechtschutzversicherung ist meiner Meinung nach nicht nötig, da die
Wahrscheinlichkeit in einen Rechtstreit zu geraten viel zu klein ist und dafür die Kosten der Versicherung viel zu hoch sind. Sie stehen nicht wirklich in einem angemessenen Verhältniss.
Was ich jedem Autobesitzer nur raten kann ist, sich über den ADAC eine
KFZ-Rechtschutzversicherung zu holen, da des Deuschen liebstes Kind sein Auto ist und es da immer wieder zu unnötigen Prozessen kommt.
Hausratversicherung:
********************
Die Hausratversicherung kommt für einen Schaden am eigenen Haushalt auf, wenn man Ihn verschuldet hat. Wenn man z.B. das Bügeleisen ausversehen angelassen hat und die Wohnstube daraufhin abfackelt, bezahlt das die Hausratsversicherung. Sollte meiner Meinung nach jeder haben, denn über die Jahre sammelt man doch schon einige Werte zuhause auf, was man so garnicht denkt.
Fazit:
******
Sich gut zu versichern ohne überversichert zu sein ist schwierig, da man selber fast nicht mehr durchsieht bei den vielen Versicherungen und Gesellschaften. Daher mein Tip, legt euch einen Versicherungsmakler an. Der vertritt dann nicht nur eine Versicherung,
sondern hat mehrere im Programm und ist bei entsprechendem Vertrag verpflichtet euch das günstigste Angebot zu unterbreiten und bei möglichen Kündigungsfristen dann auch immer zu überprüfen ob es nicht ratsam wäre zu kündigen und eine andere Gesellschaft zu wählen o.ä.! weiterlesen schließen -
Pflegeversicherung/stationäre Pflege ein paar nützliche Hinweise
Pro:
-
Kontra:
-
Empfehlung:
Ja
Darüber habt ihr sicherlich schon sehr oft gehört, aber wisst ihr auch wirklich was dahinter steckt? Ich will euch im nachfolgenden Beitrag mal die Zusammenhänge, Möglichkeiten, rechte und Pflichten im Zusammenhang mit dieser Materie aufdröseln und ein wenig näher bringen, damit ihr im fall der Fälle entsprechend reagieren könnt.
Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung haben versicherte Personen nur dann, wenn sie wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung dauerhaft (mindestens 6 Monate) auf Hilfe angewiesen sind. Anträge auf Leistungen der Pflegeversicherung sind vom Pflegebedürftigen selbst, seinem Bevollmächtigten oder seinem gesetzlichen Vertreter bei der für ihn zuständigen Pflegekasse (Krankenkasse) zu stellen.
Der medizinische Dienst der Pflegekasse legt den Grad der Pflegebedürftigkeit fest. Und genau da kommt es heute in der Praxis leider sehr oft zu Streitfällen, weil die Betroffenen den Sachverhalt verständlicherweise etwas anders sehen wie die Beschäftigten des medizinischen Dienstes, die sich ja auch an bestimmte Vorgaben und Vorschriften halten müssen. Zur Not muss dann leider der Weg bis hin vor Gerichte gesucht werden.
Ich habe dies selbst schon im Rahmen meiner ehrenamtlichen Tätigkeit im Rechtsausschuß meiner Kommune leider erleben müssen. Aber die komplizierte Rechtslage macht dies manchmal nötig.
Welche Leistungen erhalten Pflegebedürftige ?
Pflegebedürftige in Heimen erhalten Leistungen der Pflegeversicherung, und zwar je nach dem Grad der Pflegebedürftigkeit, abgestuft in drei Pflegestufen.
Leistungen der Pflegekasse — stationäre Pflege
Pflegestufe 1 1.023,00 Euro
Pflegestufe II 1.279,00 Euro
Pflegestufe III 1.432,00 Euro
Pflegestute III (Härtefall) 1.688,00 Euro
Leistungen der Pflegekasse werden und das ist sehr wichtig, unabhängig vom eigenen Einkommen und Vermögen bei Vorliegen einer Pflegebedürftigkeit gewährt.
Man sollte deshalb im Vorfeld immer prüfen ob und wenn ja welche Ansprüche auf folgende Leistungen bestehen: Unfallrenten, Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz, der Kriegsopferfürsorge, Beihilfen für Beamte.
Pflegewohngeld (Bewohnerbezogener Aufwendungszuschuss gemäß § 6 der Verordnung über die Planung und Förderung von Pflegeeinrichtungen)
Das Pflegewohngeld deckt in der Regel die vom Heim in Rechnung gestellten Investitionskosten ab. Die Einrichtung (das Heim) stellt einen Antrag beim jeweils zuständigen Landesamt für Jugend, Soziales und Versorgung.
Voraussetzungen für den Zuschuss
• der Heimbewohner ist pflegebedürftig im Sinne des Pflegeversicherungs-
gesetzes
• oder er erhält Leistungen der Hilfe zur Pflege nach dem Bundessozial-
hilfegesetz oder den Vorschriften der Kriegsopferfürsorge
• der gewöhnliche Aufenthalt vor der Heimaufnahme war im gleichen
Bundesland
Die Leistung ist abhängig vom Einkommen und Vermögen des Heimbewohners. Das Einkommen und Vermögen des nicht getrennt lebenden Ehegatten ist dabei zu berücksichtigen.
Wohngeld
Anträge auf Wohngeld können Bewohner eines Heimes stellen, wenn
• sie nicht nur vorübergehend in der Einrichtung leben.
• das Heim im Sinne des Heimgesetzes anerkannt ist.
Zuständig ist die Wohngeldstelle/Stadt- oder Gemeindeverwaltung, in der sich das Heim befindet.
Sozialhilfe
Für den Fall, dass eure bzw. die monatlichen Einkünfte (Leistungen der Pflegekasse, Rente, Vermögen...) der Pflegebedürftigen zur Begleichung der Heimkosten nicht ausreichen, werden auf Antrag die Restkosten aus Mitteln der Sozialhilfe übernommen.
Besteht ein Anspruch, wird neben den Kosten der Heimunterbringung auch ein Taschengeld gezahlt.
Der Sozialhilfeträger prüft die Einkommens- und Vermögensverhältnisse.
Unterhaltspflichtige Angehörige (Ehegatten, Kinder, Eltern) können zur Erstattung der Heimkosten herangezogen werden.
Hier dürft ihr nicht einem falschen Schamgefühl nachhängen und auf diese Hilfe verzichten, nur weil ihr euch schämt zum Sozialamt zu gehen, denn die geben euch auch nur das was euch wirklich zusteht. weiterlesen schließen -
24 Stunden Service rund um die Versicherungswelt
Pro:
-
Kontra:
-
Empfehlung:
Ja
Als höherverdienender Arbeitnehmer schaute ich mich schon geraume Zeit nach einer passenden
privaten Krankenversicherung um. Da ich (denke ich zumindest) noch recht jung bin (26 Jahre),
lohnt sich der Wechsel in eine Private Krankenversicherung für mich.
Als bekennender leidenschaftlicher Internetsurfer machte ich mich auf die Suche.. ich hatte
schon von einigen Gesellschaften gehört. Von meinem Nachbarn, der beruflich die Laufbahn in die
Selbstständigkeit angetreten hat, erhielt ich den Tipp mir ein Angebot über die Homepage
von Versicherungsantrag24 anzufordern.
Leicht skeptisch forderte ich mir ein kostenlosen Angebot an. Alle notwendigen Daten wurden
von mir per Kontaktformular (wie ich finde eine gute Einrichtung, sollten viel mehr Webmaster
einführen!) eingetragen. Nach der Absendung erhielt ich auch gleich eine Bestätigungsemail,
aus der hervorging, dass man innerhalb von 24 Stunden auf meine Email reagieren würde.
Doch zu nächst der Aufbau der Seite:
------------------------------------
"Home":
-------
Die Startseite von Versicherungsantrag24 informiert über den kostenlosen Service rund
um Fragen zur Versicherungswelt. Hier werden u. a. kostenlose Onlineberatung zu allen
Versicherungssparten, Versorgungslückenberatung, Angebotserstellung, Tarifvergleiche,
Beantwortung individueller Fragen und eine Betreuung im Schadens- bzw. Leistungsfall
per Email, Telefon, Fax und Post angegeben.
Weiterhin wird auch hier nochmal auf eine maximale Bearbeitungszeit innerhalb von 24
Stunden hingewiesen.
"Service-Angebot":
------------------
Hier erhält man eine genaue Auflistung der Versicherungssparten und den Serviceleistungen von
Versicherungsantrag24 zu jeder einzelnen Sparte.
"Versicherungssparten":
-----------------------
Eine übersichtliche Auflistung aller Versicherunssparten, zu denen Versicherungsantrag24
ihren 24 Stunden Service anbieten. Zu jeder Sparte gibt es eine Kurzbeschreibung + einen
Direkt-Emaillink für direkte Kontaktaufnahme. Allerdings ist die Kontaktaufnahme per
Kontaktformular (wie am Anfang schon erwähnt ;) ) um einiges komfortabler!
"Die Private Krankenversicherung":
----------------------------------
Kurzbeschreibung über die Vorteile zur Privaten Krankenversicherung gegenüber der Gesetzlichen
Krankenversicherung. Außerdem findet man hier eine Auflistung der Personen, die sich in
einer Privaten Krankenversicherung absichern können. Hier kann man sich ein individuelles
und kostenloses Angebot zur Privaten Krankenversicherung erstellen lassen.
"Die Private Kranken-Zusatzversicherung":
-----------------------------------------
Kurzübersicht über die Leistungen der Gesetzlichen Krankenversicherung, nennung der Vorteile
einer privaten Ergänzungsversicherung. Auch hier kann man sich ein individuelles, kostenloses
Angebot binnen 24 Stunden erstellen lassen.
"Die Private Unfallversicherung":
---------------------------------
Aufführung des bestehenden gesetzlichen Versicherungsschutzes für verschiedene Personenkreise,
mit einem wie ich finde fast erschreckendem Ergebnis..
"Ihre Empfehlungsprämie":
-------------------------
Ein wirklich mal neuer Punkt! Hier sieht man eine Auflistung über Empfehlungsprämien, oder
wie man in der Umgangssprache sicherlich eher Werbeprämie sagt.
Nachdem ich mir mein Angebot angefordert hatte, hab ich dann auch nachträglich gleich meinen
Nachbarn als Werber bzw. Empfehler genannt... Eine Bestätigungsmail verriet mir dann die
Akzeptanz dieser Nachmeldung. Mein Nachbar hat nach meinem Vertragsabschluss auch gleich eine
Information über die Gutschrift bekommen.
Warum sollte man auch nicht etwas davon haben, wenn man jemanden weiterempfielt!? ...Premiere
und Co machens das ja auch.. ;)
"Ihre Anfrage / Kontakt":
-------------------------
Hier kommt man direkt zum (von mir jetzt schon öfter erwähnten) Kontaktformular.
"Impressum":
------------
Hier werden die Personen und deren Anschrift aufgeführt, die die Hauptansprechpartner von
Versicherungsantrag24 sind. An diese kann man sich dann über die direkte Emailadresse wegen
Anregungen / Kritik / Fragen wenden.
Soviel zur Homepage von Versicherungsantrag24.
Nach der Anforderung des kostenlosen Angebots vergingen ca. 4 Stunden, dann bekam ich eine
Email mit ausführlichem Angebot + Leistungsbeschreibungen.
Einige Tage später bekam ich dann auch noch auf dem Postweg ein übersichtliches Prospekt
zugesandt, das ebenfalls über die mir angebotenen Tarife informierte.
Nachdem ich mir alles ganz in Ruhe durchgelesen hatte und auch noch ein, zwei Nächte über
diese Angebote nachgedacht hatte, entschied ich mich schließlich für eine Antragstellung und
teilte dies Versicherungsantrag24 mit.
Kurze Zeit später erhielt ich eine Email, mit einem pdf-Antrag und dem Angebot den Antrag
Schritt für Schritt mit einem Mitarbeiter von Versicherungsantrag24 durchzugehen.
- Wem die pdf-Dateien nichts sagen: Mit dem kostenlosen Acrobat Reader kann man diese lesen -
Wie mir in der Email auch mitgeteilt wurde, konnte ich die Antragsangaben bequem an meinem
PC-Bildschirm ausfüllen. Dann druckte ich den Antrag aus schickte Ihn unterschrieben einmal
per Fax und dann per Post direkt an Versicherungsantrag24.
Nachdem ich das Fax verschickt hatte, erhielt ich ca. 5 Stunden später eine Annahmeerklärung
per Fax. Somit konnte ich auch gleich die Kündigung meiner DAK-Mitgliedschaft absenden.
Wenige Tage später erhielt ich meine Police. Ich bin jetzt somit ab dem 01.01.2003 Privat
Krankenversichert.
Das Versicherungsunternehmen bei dem ich ab den Vertrag über Versicherungsantrag24
abgeschlossen habe ist übrigens die Signal-Iduna, wie ich denke eine gute Adresse.
Fazit:
------
Alles in allem war ich doch erstaunt wie schnell eine Antragsprüfung laufen kann. Aber das
sollte heute mit den zur Verfügung stehenden Mitteln normalerweise bei jedem Unternehmen
standard sein, die Realität sieht leider anders aus... Gut finde ich auch, dass der Kontakt
sehr freundlich verlief und man auch über Versicherungsantrag24 eine kostenlose Beratungen zu
allen anderen Versicherunssparten bekommen kann.
Ich kann es jedem nur empfehlen diesen Service einmal auszuprobieren.
------------------------------------------
Hier nochmal die genaue Homepageadresse:
www.versicherungsantrag24.de
------------------------------------------
Zum Tarifumfang werde ich dann noch unter der entsprechenden Rubrik einen Bericht hinterher
schiessen.. ;)
Ich hoffe mein erster Beitrag bei Yopi war für Euch lesenswert.
Frohes Weiterlesen wünscht Euch Euer
Frank Sülter weiterlesen schließen -
Versicherungsmakler
Pro:
-
Kontra:
-
Empfehlung:
Ja
Ein guter Tip im Bereich Versicherung ist zu einem Versicherungsmakler zu gehen und sich da beraten zu lassen.
Versicherungsmakler sind unabhänging und können jeden Versicherer anbieten der auf dem Markt ist. Sie können also für jeden Bedarf das richtige Produkt und das richtige Unternehmen ermitteln.
Diese Leistung ist in der Regel kostenlos, weil die Versicherungsmakler von den Versicherungsunternehmen bezahlt werdrn.
Hier gibt es natürlich auch unseriöse Makler, die nur die Versicherer anbieten, die am besten bezahlen.
Deshalb solltet Ihr Euch immer mindesten 3 Angebote geben lassen. Ein sehr preiswertes, ein qualitativ sehr hochwertiges und eine Mischung aus beiden. Der Makler sollte Euch dann geanu erklären, warum er gerade diese 3 Versicherer anbietet. Dann könnt Ihr Euch in aller Ruhe entscheiden.
Ein Versicherungsmakler haftet für seine Beratung. Das heist, wenn er Euch Mist verkauft und Ihr kommt ihm irgendwann drauf, konnt Ihr ihn dafür haftbar machen. Das geht bei Angestellten, die nur für eine Versicherung tätig sind nicht, weil sie eben nur die Produkte ihres Arbeitgebers anbieten können.
Jeder seriöse Makler arbeitet mit Maklermandaten. Hier steht genau, was er darf und was er nicht darf. Nachfolgend einige Punkte, die enthalten sein müssen:
Der Makler ist bevollmächtigt:
Zur selbständigen und direkten Korrespondenz mit allen Auskunftspflichtigen, die diese direkt mit dem Makler durchführen sollen.
Angebote von Versicherern und Produktanbietern einzuholen, zu prüfen und sämtliche Verhandlungen mit ihnen selbstständig zu führen.
Anträge auf Versicherungen ( Erst- und Folgeverträge ) zu stellen oder beim Abschluss mitzuwirken und abzuschließen.
Änderungen und Verlängerungen bei Versicherungs- und Produktgeberunternehmen sowie sonstige Verträge zu beantragen.
Versicherungs- und Produktgeberverträge sowie sonstige Verträge zu kündigen.
Anzeigen und Erklärungen abzugeben, sämtliche Willenserklärungen zu Vertrags- und Nachtragsdokumenten, laufenden Vertragsunterlagen und Schriftverkehr sowie alle übrigen Mitteilungen aus den Vertragsverhältnissen entgegenzunehmen.
Kündigungs-, Rücktritts-, Anfechtungserklärungen, Mahnungen und Versagungen von Versicherungsschutz sind direkt dem Kunden zuzustellen. Der Makler ist aber durch eine Kopie gleichzeitig zu informieren.
Außerdem sollte der Makler folgende Punkte in seinen allgemeinen Geschäftsbedingungen berücksichtigt haben:
Sämtliche Tätigkeiten des Maklers werden mit dem Kunden besprochen. Änderungen an Verträgen, Neueindeckungen oder Kündigungen werden ohne vorherige Absprache mit dem Kunden nicht durchgeführt.
Der Makler wird immer erst nach Aufforderung des Kunden tätig. Alle künftigen Tätigkeiten umfassen folgende Geschäftbereiche des Maklers:
Die gewerbliche Versicherungsberatung des Maklers
Vermittlung von Versicherungsverträgen sowie den Abschluss solcher Verträge
Hilfe bei Schadenregulierungen bei den durch den Makler vermittelten Verträgen; ohne Rechtsberatung
Unabhängige Beratung oder Vermittlung von Finanzdienstleistungen auf Wunsch des Kunden
Auswahl von Versicherern / Produktgebern durch den Makler
Die Auswahl beschränkt sich auf die in Deutschland ansässigen Versicherer / Produktgeber, die auch nach deutschem Recht tätig sind.
Die Leistungsmerkmale geeigneter Versicherer können u.a. sein: Günstiges Preis- / Leistungsverhältnis und subjektive Erfahrungen des Maklers ( z.B. aus der Schadenregulierung ). Direktanbieter bleiben grundsätzlich unberücksichtigt.
Die Vergütung des Maklers für seine gewerbliche Tätigkeit:
Die Vergütung des Maklers wird durch die in den Prämien einkalkulierten Courtagen abgegolten. Diese stehen dem Makler uneingeschränkt zu, solange der Kunde an die nachgewiesenen / vermittelten Versicherer Beiträge leistet oder die platzierten Risiken bestehen. Dieser Anspruch geht auch auf den Rechtsnachfolger des Maklers über. Dem Kunden entstehen dadurch keine zusätzlichen Kosten.
Mitwirkungspflicht des Auftraggebers ( Kunde )
Der Kunde wird den Makler rechtzeitig und unaufgefordert, wahrheitsgemäß und vollständig über alle eintretenden Risikoveränderungen schriftlich unterrichten. Der Makler prüft die Daten, Angaben und Informationen des Kunden lediglich auf Schlüssigkeit. Der Makler wird stets nur nach Aufforderung durch den Kunden tätig.
Der Kunde ist verpflichtet, die Korrespondenz mit den Versicherern dem Makler zu überlassen oder über ihn zu führen.
Haftungen beider Vertragspartner ( Kunde und Makler )
Die Haftung des Maklers beschränkt sich ausschließlich auf die vom Makler vermittelten oder geänderten Verträge.
Der Makler haftet ebenso nicht für Verträge, die er nicht einsehen oder in angemessener Zeit bearbeiten konnte.
Die Haftung des Maklers beschränkt sich auf vorsätzlich oder grob fahrlässig durch ihn verursachte Schäden und auf die Leistung seiner Vermögensschadenhaftpflichtversicherung. Sie verjährt nach drei Jahren. Der Kunde trägt die Beweislast dafür, dass er die vertrags- oder schadenrelevanten Umstände dem Makler mitgeteilt hat. Insbesondere von der Haftung ausgeschlossen sind Ansprüche, die sich außerhalb des vom Makler zu betreuenden Versicherungsbestandes befinden.
Werden vom Makler Versicherungsanträge ausgefüllt, geschieht dies nach bestem Wissen des Maklers. Der Kunde hat mögliche Fehler oder Unregelmäßigkeiten unverzüglich dem Makler schriftlich mitzuteilen. Mündliche Erklärungen des Maklers sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt wurden.
Datenschutzklausel
Der umseitig genannte Kunde willigt ein, dass die angesprochenen Versicherer, Rückversicherer, Finanzdienstleistungsunternehmen oder mögliche Kooperationspartner im erforderlichen Umfang Daten, die zur Beurteilung von vorhandenen Risiken oder Gesundheitsverhältnissen von Personen und deren Ansprüche notwendig sind, an den Makler übermittelt werden dürfen.
Dies entspricht den vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft am 14.11.1980 beschlossenen Richtlinien im Geschäftsverkehr mit Maklern.
Fazit:
Wenn Ihr Euch bei der Auswahl des richtigen Maklers etwas Zeit lasst, ist dies auf jeden Fall die bessere Alternative zu nur einem Versicherer.
----- Zusammengeführt, Beitrag vom 2002-09-03 08:32:05 mit dem Titel Unfallversicherung Fair erklärt
Hallo liebe Yopianer, hier ein paar Zeilen zur Unfallversichersicherung. Entscheidet selbst ob Ihr so etwas braucht oder nicht.
Zweck:
Mit dem Abschluß einer Unfallversicherung hat man eine wichtige Vorsorgeentscheidung getroffen. Diese Versicherung hat den Zweck, dem Versicherungsnehmer seinen Lebensunterhalt gerade dann zu sichern, wenn er durch einen Unfall vorübergehend oder sogar auf Dauer empfindliche Einkommenseinbußen zu befürchten hat. Hiervon hängt nicht nur seine eigene Sicherheit, sondern auch die seiner Familie ab.
Unfallversicherungsschutz ist auch dann erforderlich, wenn man bereits eine Kranken- und eine Haftpflichtversicherung hat, sowie sozialversichert ist. Diese Versicherungsarten verfolgen andere Leistungsziele oder decken andere Gefahrenbereiche ab. Die Krankenversicherung kommt vor allem für Heilbehandlungskosten auf, sie leistet jedoch nicht für die wirtschaftlichen Folgen, die mit dauernden Gesundheitsschädigungen verbunden sind. Die Haftpflichtversicherung deckt nicht die eigenen Schäden, sondern ausschließlich solche, die der Versicherungsnehmer anderen zufügt. Durch die gesetzliche (berufsgenossenschaftliche) Unfallversicherung ist man nur im beruflichen Bereich geschützt.
Risikoanalyse:
Unfälle passieren zu jeder Zeit und überall. Viele Unfälle verlaufen glimpflich. Häufig werden die Betroffenen aber so schwer verletzt, daß sie vorübergehend oder gar auf Dauer ihrem Beruf, ihrem Haushalt und ihren gewohnten Freizeitaktivitäten nicht mehr oder nur eingeschränkt nachgehen können. Rund acht Millionen Menschen verletzen sich jedes Jahr bei einem Unfall. Über die Hälfte der Unfälle ereignet sich zu Hause oder in der Freizeit, z.B. beim Sport oder beim Renovieren. Die Unfallgefahren werden in der breiten Öffentlichkeit meistens unterschätzt. Nur so ist es zu erklären, daß lediglich ein geringer Teil der Bevölkerung ein private Unfallversicherung besitzt.
Es gibt verschiedene Formen der Unfallversicherung:
Einzel-Unfallversicherung
Die Einzel-Unfallversicherung ist die Versicherung einer einzelnen Person. Sie ist die wichtigste Säule der privaten Unfallversicherung und umfaßt Unfälle des täglichen Lebens, also innerhalb und außerhalb des Berufes. Sie ist die ideale Lösung für jeden, der einen individuell maßgeschneiderten Versicherungsschutz möchte.
Familien-Unfallversicherung
Hier wird die ganze Familie in einem Vertrag versichert. Diese Versicherungsform ist preisgünstiger als der Einzelvertrag, weil sie auch zu Kosteneinsparungen beim Versicherer führt.
Kinder-Unfallversicherung
Diese Versicherungsform kann für Kinder ab der Geburt bis zum Alter von 16 Jahren abgeschlossen werden und läuft bis zum Alter von 18 Jahren. Zu diesem Zeitpunkt wird der Vertrag vom speziellen Kinder-Tarif auf den Erwachsenen-Tarif umgestellt.
Umfang:
Unfallbegriff
Ein Unfall liegt vor, wenn der Versicherte durch ein plötzlich von außen auf seinen Körper wirkendes Ereignis eine unfreiwillige Gesundheitsschädigung erleidet. Das Unfallereignis muß in die Vertragslaufzeit fallen, um versichert zu sein.
Unter plötzlich versteht man, daß das Unfallereignis innerhalb eines verhältnismäßig kurzen Zeitraums eintritt. Es darf also keine Dauerbelastung vorhanden sein. Wichtig bei der Definition von Plötzlichkeit, sind vor allem auch Momente des Unerwarteten, Unvorhergesehenen und Unentrinnbaren.
Von außen auf den Körper können chemische, mechanische, elektrische und thermische Einwirkungen stattfinden. Innere Vorgänge, wie z.B. ein Schlaganfall, sind ausgeschlossen.
Das Unfallereignis kann einerseits menschliches Handeln, wie ein Schlag, Stoß oder Fall, aber andererseits auch ein Naturereignis, wie Feuer oder Glatteis sein.
Das Merkmal unfreiwillig ist auf die Gesundheitsschädigung zu beziehen. Also besteht auch Versicherungsschutz bei grob fahrläßigem Handeln oder auch, wenn die Verletzung durch Notwehr entstanden ist. Die Schädigung darf also nicht gewollt ge-wesen sein.
Die Unfallfolge muß eine Gesundheitsschädigung sein, das heißt es muß eine Beeinträchtigung der körperlichen Unversehrtheit entstanden sein. Sachschäden, aber auch immaterielle Schäden wie Schock oder Ärger, fallen nicht unter die Unfallversicherung.
Leistungen:
In der Unfallversicherung gibt es eine Vielzahl an Leistungsarten, die individuell vereinbart werden können. Die Art und Höhe der Versicherungsleistung kann vom Versicherungsnehmer bei Vertragsabschluß im Rahmen der Tarifbestimmungen frei gewählt werden.
Invaliditätsleistung
Dies ist wohl die bedeutendste Leistungsart der Unfallversicherung. Führt ein Unfall zu einer dauernden Beeinträchtigung der körperlichen und geistigen Leistungsfähigkeit, im Sinne einer Beeinträchtigung der Arbeitsfähigkeit, so besteht Invalidität und der Versicherungsnehmer hat Anspruch auf eine Kapitalleistung aus der Invaliditäts-versicherungssumme. Damit eine Leistung erfolgen kann, muß die Invalidität innerhalb eines Jahres, vom Unfalltage an gerechnet, eingetreten sein. Außerdem muß sie vor Ablauf einer Frist von weiteren drei Monaten ärztlich festgestellt und geltend gemacht werden. Die Leistung wird nach dem Grad der Invalidität bemessen, welcher in Prozent ausgedrückt wird und in der Gliedertaxe ablesbar ist. Die Gliedertaxe sieht bei Verlust oder Funktionsunfähigkeit von Gliedmaßen oder Sinnesorganen feste Sätze vor. So bekommt man z.B. für den Verlust eines Auges 50 Prozent der Versicherungssumme, für einen Zeigefinger immerhin noch 10 Prozent. Die Gliedertaxe kommt bei rund 80 Prozent der Invaliditätsfälle zur Anwendung. Bei Verletzungen, die nicht in der Gliedertaxe enthalten sind, unter anderem Kopfverletzungen, ist die Bemessungsgrundlage immer ein ärztliches Gutachten.
Übergangsleistung
Bedingt der Unfall eine ununterbrochene Beeinträchtigung der normalen körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit von 50 Prozent oder mehr, muß nach Ablauf von 6 Monaten seit dem Unfall die Übergangsleistung gezahlt werden.
Tagegeld
Wird durch den Unfall die Arbeitsfähigkeit beeinträchtigt, besteht für den Versicherungsnehmer für die Dauer der ärztlichen Behandlung ein Anspruch auf Tagegeld. Dieses wird nach dem Grad der Beeinträchtigung gestaffelt und höchstens ein Jahr lang gezahlt.
Krankenhaustagegeld
Das Krankenhaustagegeld wird fällig, wenn der Versicherte sich zur stationären Behandlung im Krankenhaus befindet. Es wird längstens für zwei Jahre vom Unfalltage an gezahlt und zwar für jeden Tag, den sich der Versicherte im Krankenhaus befunden hat.
Genesungsgeld
Voraussetzung für die Zahlung eines Genesungsgeldes ist die vorherige Zahlung des Krankenhaustagegeldes. Der Versicherer zahlt den gleichen Betrag des Krankenhaustagegeldes für die Anzahl der Tage, die sich der Versicherte in stationärer Behandlung befunden hat, jedoch höchstens für 100 Tage.
Todesfallleistung
Führt ein Unfall innerhalb eines Jahres zum Tod, haben die Hinterbliebenen, beziehungsweise der Bezugsberechtigte, Anspruch auf die vereinbarte Todesfallsumme.
Es können auch noch weitere Leistungsarten ergänzt werden, unter anderem:
Kosmetische Operationen
Bergungskosten
Kurkostenbeihilfe
Dynamik
Fazit:
Ich denke so eine Unfallversicherung ist eine gute Sache und auch noch recht erschwinglich. weiterlesen schließen
Informationen
Die Erfahrungsberichte in den einzelnen Kategorien stellen keine Meinungsäußerung der Yopi GmbH dar, sondern geben ausschließlich die Ansicht des jeweiligen Verfassers wieder. Beachten Sie weiter, dass bei Medikamenten außerdem gilt: Zu Risiken und Nebenwirkungen fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker.
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