Mehr zum Thema Versicherungen Testbericht

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Erfahrungsbericht von rudiratlos

Pflegeversicherung/stationäre Pflege ein paar nützliche Hinweise

Pro:

-

Kontra:

-

Empfehlung:

Ja

Darüber habt ihr sicherlich schon sehr oft gehört, aber wisst ihr auch wirklich was dahinter steckt? Ich will euch im nachfolgenden Beitrag mal die Zusammenhänge, Möglichkeiten, rechte und Pflichten im Zusammenhang mit dieser Materie aufdröseln und ein wenig näher bringen, damit ihr im fall der Fälle entsprechend reagieren könnt.

Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung haben versicherte Personen nur dann, wenn sie wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung dauerhaft (mindestens 6 Monate) auf Hilfe angewiesen sind. Anträge auf Leistungen der Pflegeversicherung sind vom Pflegebedürftigen selbst, seinem Bevollmächtigten oder seinem gesetzlichen Vertreter bei der für ihn zuständigen Pflegekasse (Krankenkasse) zu stellen.

Der medizinische Dienst der Pflegekasse legt den Grad der Pflegebedürftigkeit fest. Und genau da kommt es heute in der Praxis leider sehr oft zu Streitfällen, weil die Betroffenen den Sachverhalt verständlicherweise etwas anders sehen wie die Beschäftigten des medizinischen Dienstes, die sich ja auch an bestimmte Vorgaben und Vorschriften halten müssen. Zur Not muss dann leider der Weg bis hin vor Gerichte gesucht werden.

Ich habe dies selbst schon im Rahmen meiner ehrenamtlichen Tätigkeit im Rechtsausschuß meiner Kommune leider erleben müssen. Aber die komplizierte Rechtslage macht dies manchmal nötig.

Welche Leistungen erhalten Pflegebedürftige ?

Pflegebedürftige in Heimen erhalten Leistungen der Pflegeversicherung, und zwar je nach dem Grad der Pflegebedürftigkeit, abgestuft in drei Pflegestufen.

Leistungen der Pflegekasse — stationäre Pflege
Pflegestufe 1 1.023,00 Euro
Pflegestufe II 1.279,00 Euro
Pflegestufe III 1.432,00 Euro
Pflegestute III (Härtefall) 1.688,00 Euro

Leistungen der Pflegekasse werden und das ist sehr wichtig, unabhängig vom eigenen Einkommen und Vermögen bei Vorliegen einer Pflegebedürftigkeit gewährt.
Man sollte deshalb im Vorfeld immer prüfen ob und wenn ja welche Ansprüche auf folgende Leistungen bestehen: Unfallrenten, Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz, der Kriegsopferfürsorge, Beihilfen für Beamte.

Pflegewohngeld (Bewohnerbezogener Aufwendungszuschuss gemäß § 6 der Verordnung über die Planung und Förderung von Pflegeeinrichtungen)

Das Pflegewohngeld deckt in der Regel die vom Heim in Rechnung gestellten Investitionskosten ab. Die Einrichtung (das Heim) stellt einen Antrag beim jeweils zuständigen Landesamt für Jugend, Soziales und Versorgung.

Voraussetzungen für den Zuschuss
• der Heimbewohner ist pflegebedürftig im Sinne des Pflegeversicherungs-
gesetzes

• oder er erhält Leistungen der Hilfe zur Pflege nach dem Bundessozial-
hilfegesetz oder den Vorschriften der Kriegsopferfürsorge

• der gewöhnliche Aufenthalt vor der Heimaufnahme war im gleichen
Bundesland

Die Leistung ist abhängig vom Einkommen und Vermögen des Heimbewohners. Das Einkommen und Vermögen des nicht getrennt lebenden Ehegatten ist dabei zu berücksichtigen.

Wohngeld
Anträge auf Wohngeld können Bewohner eines Heimes stellen, wenn

• sie nicht nur vorübergehend in der Einrichtung leben.

• das Heim im Sinne des Heimgesetzes anerkannt ist.

Zuständig ist die Wohngeldstelle/Stadt- oder Gemeindeverwaltung, in der sich das Heim befindet.


Sozialhilfe
Für den Fall, dass eure bzw. die monatlichen Einkünfte (Leistungen der Pflegekasse, Rente, Vermögen...) der Pflegebedürftigen zur Begleichung der Heimkosten nicht ausreichen, werden auf Antrag die Restkosten aus Mitteln der Sozialhilfe übernommen.

Besteht ein Anspruch, wird neben den Kosten der Heimunterbringung auch ein Taschengeld gezahlt.
Der Sozialhilfeträger prüft die Einkommens- und Vermögensverhältnisse.

Unterhaltspflichtige Angehörige (Ehegatten, Kinder, Eltern) können zur Erstattung der Heimkosten herangezogen werden.

Hier dürft ihr nicht einem falschen Schamgefühl nachhängen und auf diese Hilfe verzichten, nur weil ihr euch schämt zum Sozialamt zu gehen, denn die geben euch auch nur das was euch wirklich zusteht.

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