reBuy.de Bewertung
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Der einfache An- und Verkaufsshop für gebrauchte Elektronik, Bücher, DVDs, Konsolen und vieles mehr!
Erfahrungsbericht von LilaLaune
LilaLaune sagt zu reBuy.de
Ich hatte bisher kaum Kontakt zu reBuy. Vor ein paar Tagen bestellte ich nach langer Zeit mal wieder in diesem Onlineshop.
Da ich die bestellte Ware zu einem bestimmten Termin benötigte, fragte ich telefonisch nach, ob die Lieferung vorraussichtlich rechtzeitig eintreffen würde. Die Service-Mitarbeiterin erklärte mir daraufhin nur in einem wenig freundlichen Tonfall, dass sie "ihre Hand nicht für die Lieferezeiten der Post ins Feuer legen würde". Die Wäre könnte pünktlich ankommen - oder eben auch nicht. Ich entschloss mich daher die Bestellung zu widerrufen und die Artikel anderweitig zu kaufen.
Trotz rechtzeitigem, schriftlichem Widerruf wurde mir das Paket einfach zugesendet. Dies schadet aus meiner Sicht nicht nur der Umwelt, sondern stellt sogar einen Verbot gegen das Wettbewerbsrecht dar.
(Zitat: "Wenn ein vor Warenversand ausgeübter Widerruf seitens des Händlers ignoriert und die Ware dennoch an den Käufer geschickt wird, stellt dies einen Verstoß gegen Wettbewerbsrecht dar. So entschied es jedenfalls das Oberlandesgericht Koblenz (Urteil vom 17.06.2009, Aktenzeichen: 9 U 20/09). Die Koblenzer Richter sahen das Versenden der Ware trotz erfolgtem Widerspruch als eine belästigende Werbung gegenüber dem Kunden an. Dabei sei es auch unerheblich, so das Gericht, dass der Händler in diesem Fall ohne Absicht handelte, da die Bearbeitung automatisiert erfolgte. Der Wettbewerbsverstoß setze kein Verschulden voraus." )
Wie mir eine Mitarbeiterin Ihres Unternehmens telefonisch mitteilte, wäre es mit "Arbeit verbunden das Paket zu suchen" - daher würden keine Pakete, die sich bereits im Warenausgang befinden mehr storniert. Ich müsste daher das Paket annehmen, einen Versandschein ausdrucken, das Paket wieder zur Post bringen und dann abwarten bis die Ware bei rebuy geprüft wurde. Erst dann könnte ich mir mein Geld auszahlen lassen - was ich dann im übrigen auch selbst veranlassen muss. Das nennt man dann wohl Kundenservice!
Auf meine Frage, ob dann für den ungewollten Versand auch noch 3,99€ Porto einbehalten werden, habe ich bis jetzt keine Antwort erhalten. Auf jeden Fall drohte man mir eine Strafe von 7,98€ als Belastung meines Kundenkontos an, wenn ich die Annahme der ungewollten Ware verweigere.
Ich bin der Meinung, dass es in einem modernen Unternehmen doch möglich sein sollte ein Paket im eigenen Warenausgang wiederzufinden. Zudem ist es für mich als Kunden natürlich auch mit Arbeit verbunden die Ware wieder zurückzuschicken. Hinzu kommt der äußerst unhöfliche Tonfall der Mitarbeiter bei Gesprächen.
Da ich die bestellte Ware zu einem bestimmten Termin benötigte, fragte ich telefonisch nach, ob die Lieferung vorraussichtlich rechtzeitig eintreffen würde. Die Service-Mitarbeiterin erklärte mir daraufhin nur in einem wenig freundlichen Tonfall, dass sie "ihre Hand nicht für die Lieferezeiten der Post ins Feuer legen würde". Die Wäre könnte pünktlich ankommen - oder eben auch nicht. Ich entschloss mich daher die Bestellung zu widerrufen und die Artikel anderweitig zu kaufen.
Trotz rechtzeitigem, schriftlichem Widerruf wurde mir das Paket einfach zugesendet. Dies schadet aus meiner Sicht nicht nur der Umwelt, sondern stellt sogar einen Verbot gegen das Wettbewerbsrecht dar.
(Zitat: "Wenn ein vor Warenversand ausgeübter Widerruf seitens des Händlers ignoriert und die Ware dennoch an den Käufer geschickt wird, stellt dies einen Verstoß gegen Wettbewerbsrecht dar. So entschied es jedenfalls das Oberlandesgericht Koblenz (Urteil vom 17.06.2009, Aktenzeichen: 9 U 20/09). Die Koblenzer Richter sahen das Versenden der Ware trotz erfolgtem Widerspruch als eine belästigende Werbung gegenüber dem Kunden an. Dabei sei es auch unerheblich, so das Gericht, dass der Händler in diesem Fall ohne Absicht handelte, da die Bearbeitung automatisiert erfolgte. Der Wettbewerbsverstoß setze kein Verschulden voraus." )
Wie mir eine Mitarbeiterin Ihres Unternehmens telefonisch mitteilte, wäre es mit "Arbeit verbunden das Paket zu suchen" - daher würden keine Pakete, die sich bereits im Warenausgang befinden mehr storniert. Ich müsste daher das Paket annehmen, einen Versandschein ausdrucken, das Paket wieder zur Post bringen und dann abwarten bis die Ware bei rebuy geprüft wurde. Erst dann könnte ich mir mein Geld auszahlen lassen - was ich dann im übrigen auch selbst veranlassen muss. Das nennt man dann wohl Kundenservice!
Auf meine Frage, ob dann für den ungewollten Versand auch noch 3,99€ Porto einbehalten werden, habe ich bis jetzt keine Antwort erhalten. Auf jeden Fall drohte man mir eine Strafe von 7,98€ als Belastung meines Kundenkontos an, wenn ich die Annahme der ungewollten Ware verweigere.
Ich bin der Meinung, dass es in einem modernen Unternehmen doch möglich sein sollte ein Paket im eigenen Warenausgang wiederzufinden. Zudem ist es für mich als Kunden natürlich auch mit Arbeit verbunden die Ware wieder zurückzuschicken. Hinzu kommt der äußerst unhöfliche Tonfall der Mitarbeiter bei Gesprächen.
16 Bewertungen, 3 Kommentare
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09.05.2013, 07:09 Uhr von [email protected]
Bewertung: sehr hilfreichGLG Simone
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08.05.2013, 22:58 Uhr von Lale
Bewertung: sehr hilfreichAllerbesten Gruß *~*
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08.05.2013, 20:00 Uhr von [email protected]
Bewertung: sehr hilfreichLiebe Grüße Annabelle.
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