Erfahrungsbericht von seehuhn
Die Riester Rente
Pro:
-
Kontra:
-
Empfehlung:
Nein
Hallo liebe Leser,
heute möchte ich einen Bericht über die private Rentenversicherung schreiben, die ab dem Jahr 2002 staatlich gefördert wird. Die Förderung wird durche eine Zulage bzw. einen Sonderausgabenabzug (je nachdem was günstiger ist) erfolgen. Der Sonderabgabenanzug eignet sich vor allem für Besserverdienende.
Die Zulagen werden auf maximal 2 Verträge überwiesen.
Sollte man aber mehrere Verträge haben, kann der Kunde selbst entscheiden, für welchen Vertrag er die Zulage wünscht.
=== Warum ===
Mit der geförderten Altersvorsorge sollen die Leistungen ersetzt werden, die künfig, durch niedrigere Rentenerhöhungen entfallen.
=== Personen mit Anspruch auf Förderung ===
Anspruch auf die staatliche geförderte Altersvorsorge haben alle Steuerpflichtigen, die in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind. Also:
- Arbeiter
- Angestellte
- Personen während der Kindererziehungszeit
- Wehr- und Zivildienstleistende
- Bei Ehegatten die unbeschränkt steuerpflichtig sind, erhält auch ein nicht begünstigter Ehepartner einen eigenen Zulageanspruch.
- Behinderte in Werkstätten
- geringfügig Beschäftigte (mit Verzicht auf Versicherungsfreiheit)
- Bezieher von Lohnersatzleistungen
- Selbständige (falls Versicherungspflicht)
- Bezieher von Vorruhegeld
- zusätzlich Pflichtversicherte
=== Von der Förderung ausgenommen ===
- Plichtversicherte in berufsständiscer Versorgungseinrichtung (z. B. Ärzte, Rechtsanwälte...)
- Pflichtversicherte mit beamtenähnlicher Gesamtversorgung (Angestellte im öffentlichen Dienst)
- Nicht-Versicherungspflichtige (z. B. Beamte)
=== Grundzulage (pro Person) ===
2002 und 2003 38€
2004 und 2005 76€
2006 und 2007 114€
ab 2008 154€
=== Kinderzulage (je Kind) ===
2002 und 2003 46€
2004 und 2005 92€
2006 und 2007 138€
ab 2008 185€
Die Kinderzulage ist vom Kindergeld abhängig. Wird kein Kindergeld mehr bezahlt, enfällt auch die Förderung.
Derjenige der auch das Kindergeld erhält, erhält auch die Kinderzulage. Bei den meisten wird das Kindergeld der Mutter zugeordnet. Der Vater kann nur auf Antrag die Kinderzulage erhalten.
=== Eigenleistung des Kunden ===
Die Zulage wird nur in voller Höhe gewährt, wenn ein der Beitrag in einer bestimmten Mindesthöhe gezahlt wird. Dieser beträgt dann (inkl. Zulagen)
2002 und 2003 1 Prozent
2004 und 2005 2 Prozent
2006 und 2007 3 Prozent
ab 2008 4 Prozent
der im vergangenen Jahr erzielten Einnahmen.
=== Sockelbetrag ===
Der Sockelbetrag ist der absolute Mindestbeitrag. Somit wird verhindert, dass jemand mit geringem Einkommen keine Eigenleistung erbringen muss.
Die Höhe hab ich momentan nicht im Kopf, werd mich aber schlau machen und dann aktualisieren.
=== Förderungsfähiger Gesamtbetrag ===
Bis zu folgender Grenze können die Beitträge und Zulagen als Sonderausgaben abgezogen werden:
2002 und 2003 bis zu 525 €
2004 und 2005 bis zu 1050 €
2006 und 2007 bis zu 1575 €
ab 2008 bis zu 2100 €
=== Beantragung der Zulagen ===
Die Zulage muss innerhalb zwei Jahren bei der Gesellschaft eingereicht werden, bei der der Vertrag bestehen.
=== Verwendung von Kapital für selbstgenutztes Wohneigentum ===
Der Zulageberechtigte kann aus seinem Vertrag einen Betrag zwischen 10.000 € und 50.000 €, für den Erwerb oder die Herstellung einer zu Wohnzwecken selbstbenutzen Wohnung entnehmen.
Wir dieser Betrag in Anspruch genommen, so muss er in späteren Jahren, in Raten, wieder zurückbezahlt werden.
=== Geförderte Produkte ===
- Private Rentenversicherung
- Kapitalisierungsprodukte
- Investmentfonds
- Banksparpläne
=== Eintrittsalter ===
Um an der geförderten Rentenversicherung teilnehmen zu können, muss man zwischen 14 und 60 Jahren alt sein.
=== Abtretungen an die Bank ===
Abtretungen sind bei diesem Produkt nicht möglich.
So, ich hoffe, ich konnte euch ein wenig mit diesem Bericht helfen, denn viele sind noch nicht richtig aufgeklärt. (auch ich kenne mich noch nicht so gut aus)
In unserem Büro verkaufen wir übrigens noch keine geförderte Rentenversicherung, da mein Chef (der kennt sich doch etwas besser aus), dass die Produkte noch kein Zertifikat haben, dass sie auch staatlich gefördert werden. Erst wenn die Produkte genehmigt sind und auch sicher ist, dass sie staatlich gefördert sind, werden wir diese Produkte verkaufen.
Viele Versicherungen sind schon eifrig daran, Rentenversicherungen zu verkaufen. Oft lassen sich die Kunden blenden. Viele "Versicherungsvertreter" kommen mit falschen Argumenten, von wegen, wenn Sie jetzt schon abschließen, bekommen Sie eine höhere Zulage. Aber das ist alles Quatsch.
Sollte Ihr noch Fragen haben, oder Anregungen, dann freue ich mich auf eure Kommentare.
heute möchte ich einen Bericht über die private Rentenversicherung schreiben, die ab dem Jahr 2002 staatlich gefördert wird. Die Förderung wird durche eine Zulage bzw. einen Sonderausgabenabzug (je nachdem was günstiger ist) erfolgen. Der Sonderabgabenanzug eignet sich vor allem für Besserverdienende.
Die Zulagen werden auf maximal 2 Verträge überwiesen.
Sollte man aber mehrere Verträge haben, kann der Kunde selbst entscheiden, für welchen Vertrag er die Zulage wünscht.
=== Warum ===
Mit der geförderten Altersvorsorge sollen die Leistungen ersetzt werden, die künfig, durch niedrigere Rentenerhöhungen entfallen.
=== Personen mit Anspruch auf Förderung ===
Anspruch auf die staatliche geförderte Altersvorsorge haben alle Steuerpflichtigen, die in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind. Also:
- Arbeiter
- Angestellte
- Personen während der Kindererziehungszeit
- Wehr- und Zivildienstleistende
- Bei Ehegatten die unbeschränkt steuerpflichtig sind, erhält auch ein nicht begünstigter Ehepartner einen eigenen Zulageanspruch.
- Behinderte in Werkstätten
- geringfügig Beschäftigte (mit Verzicht auf Versicherungsfreiheit)
- Bezieher von Lohnersatzleistungen
- Selbständige (falls Versicherungspflicht)
- Bezieher von Vorruhegeld
- zusätzlich Pflichtversicherte
=== Von der Förderung ausgenommen ===
- Plichtversicherte in berufsständiscer Versorgungseinrichtung (z. B. Ärzte, Rechtsanwälte...)
- Pflichtversicherte mit beamtenähnlicher Gesamtversorgung (Angestellte im öffentlichen Dienst)
- Nicht-Versicherungspflichtige (z. B. Beamte)
=== Grundzulage (pro Person) ===
2002 und 2003 38€
2004 und 2005 76€
2006 und 2007 114€
ab 2008 154€
=== Kinderzulage (je Kind) ===
2002 und 2003 46€
2004 und 2005 92€
2006 und 2007 138€
ab 2008 185€
Die Kinderzulage ist vom Kindergeld abhängig. Wird kein Kindergeld mehr bezahlt, enfällt auch die Förderung.
Derjenige der auch das Kindergeld erhält, erhält auch die Kinderzulage. Bei den meisten wird das Kindergeld der Mutter zugeordnet. Der Vater kann nur auf Antrag die Kinderzulage erhalten.
=== Eigenleistung des Kunden ===
Die Zulage wird nur in voller Höhe gewährt, wenn ein der Beitrag in einer bestimmten Mindesthöhe gezahlt wird. Dieser beträgt dann (inkl. Zulagen)
2002 und 2003 1 Prozent
2004 und 2005 2 Prozent
2006 und 2007 3 Prozent
ab 2008 4 Prozent
der im vergangenen Jahr erzielten Einnahmen.
=== Sockelbetrag ===
Der Sockelbetrag ist der absolute Mindestbeitrag. Somit wird verhindert, dass jemand mit geringem Einkommen keine Eigenleistung erbringen muss.
Die Höhe hab ich momentan nicht im Kopf, werd mich aber schlau machen und dann aktualisieren.
=== Förderungsfähiger Gesamtbetrag ===
Bis zu folgender Grenze können die Beitträge und Zulagen als Sonderausgaben abgezogen werden:
2002 und 2003 bis zu 525 €
2004 und 2005 bis zu 1050 €
2006 und 2007 bis zu 1575 €
ab 2008 bis zu 2100 €
=== Beantragung der Zulagen ===
Die Zulage muss innerhalb zwei Jahren bei der Gesellschaft eingereicht werden, bei der der Vertrag bestehen.
=== Verwendung von Kapital für selbstgenutztes Wohneigentum ===
Der Zulageberechtigte kann aus seinem Vertrag einen Betrag zwischen 10.000 € und 50.000 €, für den Erwerb oder die Herstellung einer zu Wohnzwecken selbstbenutzen Wohnung entnehmen.
Wir dieser Betrag in Anspruch genommen, so muss er in späteren Jahren, in Raten, wieder zurückbezahlt werden.
=== Geförderte Produkte ===
- Private Rentenversicherung
- Kapitalisierungsprodukte
- Investmentfonds
- Banksparpläne
=== Eintrittsalter ===
Um an der geförderten Rentenversicherung teilnehmen zu können, muss man zwischen 14 und 60 Jahren alt sein.
=== Abtretungen an die Bank ===
Abtretungen sind bei diesem Produkt nicht möglich.
So, ich hoffe, ich konnte euch ein wenig mit diesem Bericht helfen, denn viele sind noch nicht richtig aufgeklärt. (auch ich kenne mich noch nicht so gut aus)
In unserem Büro verkaufen wir übrigens noch keine geförderte Rentenversicherung, da mein Chef (der kennt sich doch etwas besser aus), dass die Produkte noch kein Zertifikat haben, dass sie auch staatlich gefördert werden. Erst wenn die Produkte genehmigt sind und auch sicher ist, dass sie staatlich gefördert sind, werden wir diese Produkte verkaufen.
Viele Versicherungen sind schon eifrig daran, Rentenversicherungen zu verkaufen. Oft lassen sich die Kunden blenden. Viele "Versicherungsvertreter" kommen mit falschen Argumenten, von wegen, wenn Sie jetzt schon abschließen, bekommen Sie eine höhere Zulage. Aber das ist alles Quatsch.
Sollte Ihr noch Fragen haben, oder Anregungen, dann freue ich mich auf eure Kommentare.
23 Bewertungen, 6 Kommentare
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05.10.2004, 17:06 Uhr von engel123
Bewertung: weniger hilfreichdazu finde ich wo, wenn nicht im Bericht?
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26.02.2002, 01:07 Uhr von pepsiman
Bewertung: sehr hilfreichNur die Mindestsumme.
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24.02.2002, 21:42 Uhr von fuchseline
Bewertung: sehr hilfreichein wirklich guter beitrag! Man liest sich!
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23.02.2002, 22:32 Uhr von schnecke1811
Bewertung: sehr hilfreichSuper geschrieben.
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17.02.2002, 01:07 Uhr von prinzy1
Bewertung: sehr hilfreichHi, wo ist Deine Meinung zur Rente?
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17.02.2002, 00:58 Uhr von naddanix
Bewertung: sehr hilfreichHi! schau doch mal bei mir vorbei, würde mich freuen!!! Gruß naddanix
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