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Erfahrungsbericht von michimaen

Vater Staat schenkt dir was

Pro:

-

Kontra:

-

Empfehlung:

Ja

Vermögenswirksame Leistungen bekommt fast jeder Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber. Nur die Höhe unterscheidet sich und variiert zwischen 13 DM und 78 DM. Ich bin in der glücklichen Lage, dass ich die vollen 78 DM von meinem Arbeitgeber bekomme. Diese vermögenswirksamen Leistungen kann in verschiedene Produkte anlegen, die ich hier ausführlicher vorstellen möchte. Vermögenswirksame Leistungen sind eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers, die extra beantragt werden muß. Freiwillig wird sie der Arbeitgeber wohl nicht zahlen. Meist sind diese Sachen im Tarifvertrag geregelt.

Vermögenswirksame Leistungen in Investmentfonds

Das Geld anlegen in Investmentfonds find ich sowieso eine gute Sache. Und diese Anlagemöglichkeit mit wenig eigenem Einsatz nutzen, find ich richtig gut. Man sucht sich einen Fonds aus, der seinen Kriterien entspricht. Grundsätzlich ist eigentlich jeder Investmentfonds dafür geeignet. Die Banken bieten aber meist nur bestimmte Fonds an. Warum das so ist, kann ich nicht sagen. Die 78 DM, die es maximal vom Arbeitgeber gibt, können angelegt werden. Wer ein zu versteuerndes Einkommen unter 35.000 DM (Alleinstehende)/ 70.000 DM (Verheiratete)hat (was ungefähr 5.0000/100.000 DM brutto sind), bekommt maximal 800 DM im Jahr vom Staat gefördert, d.h. man muß bei seiner Bank oder direkt bei der Investmentgesellschaft, wo man den Fonds hat, einen Bescheid über Vermögenswirksame Leistungen fordern. Auf diesem Bescheid steht, wieviel man in diesem Jahr an Vermögenswirksamen Leistungen angespart hat. Diesen Bescheid legt man dann der Steuererklärung bei und das während der gesamten Sperrfrist. Nach der Sperrfrist von 7 Jahren bekommt man dann die Förderung ausbezahlt. Diese beträgt in den alten Bundesländern 20% auf 800 DM pro Jahr, in den neuen Ländern beträgt die Förderung 25%. Das bedeutet, man bekommt vom Staat 160 DM bzw. 200 DM geschenkt, wenn man unter der o.g. Einkommensgrenze liegt. Der Gesetzgeber hat eine Sperrfrist eingebaut, damit der förderungsfähige Bürger über eine gewisse Zeit, hier sieben Jahre, spart. Löst man vorher sein Investmentkonto auf oder verkauft Anteile daraus, so hat man keinen Anspruch auf Förderung mehr, auch nicht für die Jahre, die man regelmäßig gespart hat und nichts verkauft hat. Ausnahme besteht in dem Fall, in dem ein sozialer Notfall eintritt, z.B. man wird arbeitslos und kann die monatliche Sparrate nicht mehr erbringen. Anders sieht es aus, wenn man während der sieben Jahre über die Einkommensgrenze kommt, d.h. man schlicht und einfach mehr verdient, dann bekommt man trotzdem für die Jahre die staatliche Förderung, in denen man unterhalb der Einkommensgrenze war. Hinzu kommt, dass man wunderbar den Cost-Average-Effekt ausnutzen kann. Weitere Infos dazu gibt es in meinem Bericht \"In kleinen Schritten zum Millionär\".

Vermögenswirksame Leistungen in Bausparverträgen

Wer später Wohneigentum erwerben möchte, oder eine Nummer kleiner, sich nur neu einrichten möchte, für den ist der Bausparvertrag ein gutes Produkt. Auch er ist für vermögenswirksame Leistungen zugelassen. Man vereinbart bei Vertragsabschluß eine Bausparsumme. Diese Bausparsumme richtet sich nach der Höhe des in einer bestimmten Zeit benötigten Kapitals bzw. nach der monatlichen Sparrate. Da ich hier über vermögenswirksame Leistungen schreibe, betrachte ich nur diesen Aspekt, d.h. die Bausparsumme richtet sich nach der Höhe der Sparrate. In der Regel betragen Bausparverträge, in die mit vermögenswirksamen Leistungen gespart wird, 19.000 oder 20.000 DM. Die jährliche Sparrate aus vermögenswirksamen Leistungen beträgt insgesamt 936 DM, die voll vom Staat gefördert werden, wieder mit der Bedingung, man hat ein zu versteuerndes Einkommen unter 35.000 (Alleinstehende)/ 70.000 (Verheiratete) DM. Die Förderung beträgt 10%. Hier rundet der Staat auf glatte DM, also 94 DM, auf. Zusätzlich hat man bei Bausparverträgen die Möglichkeit, eine Wohnungsbauprämie zu erhalten. Dies liegt daran, dass der Staat Wohneigentum fördert und Bausparverträge das klassische Produkt für den Erwerb von Wohneigentum sind, in meinen Augen aber nicht immer das richtige. Die Wohnungsbauprämie beträgt 10% auf maximal 1000 (Alleinstehende) / 2000 (Verheiratete) DM pro Jahr. Da der Staat, wie schon gesagt, Wohneigentum fördert, sind die Einkommensgrenzen hier höher. D.h. man bekommt die Wohnungsbauprämie bis zu einem zu versteuernden Einkommen bis 50.000 (Alleinstehende) / 100.000 (Verheiratete) DM. Diese 1000 DM kann man in einer Summe einzahlen, bzw. in Stücken zu etwa 83,33 (Aleinstehende) / 166,66 (Verheiratete) DM monatlich ansparen. Das ist vor allem gut, wenn man noch nicht weiß, ob man das Geld über hat. Auch besteht der Anspruch auf die volle Wohnungsbauprämie, wenn man den Bausparvertrag erst mitten im Jahr abschließt. Deswegen auch immer die massive Werbung der Bausparkassen, dass man doch noch einen Bausparvertrag abschließen soll, um sich die Wohnungsbauprämie zu sichern. Man kann bei einem Bausparvertrag pro Jahr bis zu 194 als alleinstehender bzw. das Doppelte als Verheiratete gefördert bekommen.

Vermögenswirksame Leistungen in Lebensversicherungen

Auch in Lebensversicherungen ist es möglich, vermögenswirksame Leistungen anzusparen. Hier besteht meiner Kenntnis nach keine staatliche Förderung. Hier muß man nur beachten, dass die Lebensversicherung zwölf Jahre lang bestehen muß, um keine Steuern zahlen zu müssen. So ist es bei jeder Lebensversicherung. Viel mehr kann ich zu dieser Möglichkeit nicht sagen, da ich mich damit nicht beschäfigt habe.

Vermögenswirksame Leistungen in Sparanlagen

Vermögenswirksame Leistungen können in reine Sparverträge angelegt werden. Leider hab ich da nicht viel Ahnung von, da ich diese Möglichkeit der Anlage von vermögenswirksamen Leistungen für falsch halte. Zum einen ist die zu erzielende Rendite nicht besonders hoch. Zum anderen bekommt man keine staatliche Förderung von Vater Staat. Für mich scheidet diese Anlage also von vornherein aus und ich würd jedem raten, sein fast geschenktes Geld vom Arbeitgeber (Vermögenswirksame Leistungen werden aufs Bruttogehalt raufgeschlagen und müssen dann mit versteuert werden) nicht als Sparanlage anzulegen.

Fazit

Wer vermögenswirksamen Leistungen von seinem Arbeitgeber bekommen kann, sollte diese Möglichkeit nutzen. Vor allem ist es Lohnenswert, wenn man noch unter der genannten Einkommensgrenze von 35.000 (Alleinstehend)/ 70.000 (Verheiratet) DM ist. Wer es sich leisten kann, sollte aus der eigenen Tasche noch etwas dazu bezahlen, um so die maximale Förderung zu bekommen. Wer die kompletten 78 DM von seinem Arbeitgeber bekommt und unter der Einkommensgrenze liegt, sollte diese Vermögenswirksamen Leistungen in einem Bausparvertrag anlegen. Zusätzlich sollte mit dem Arbeitgeber vereinbart werden 67 DM monatlich (das sind etwa 800 DM im Jahr, die vom Staat gefördert werden) als Vermögenswirksame Leistungen in einen Investmentfonds zu sparen. Dazu muß der Arbeitgeber diese 67 DM auch als Vermögenswirksame Leistungen deklarieren und auf den Investmentsparvertrag einzahlen und nicht als Nettolohn mit auszahlen. Ich mache es so, denn man muß mitnehmen, was man kriegen kann. Man zahlt so schon genug an den Staat, warum soll man die Möglichkeit nicht ausnutzen und sich vom Staat etwas zurückzuholen, auch wenn es nicht viel ist. Wenn man alle Förderungen (Arbeitnehmersparzulage bei Bausparverträgenn, bei Investmentsparverträgen und Wohnungsbauprämie) bekommt, kann man bis zu 394 DM (Alleinstehend, neue Bundesländer) geschenkt bekommen. Wie gesagt, es ist nicht die Welt, aber Kleinvieh macht auch Mist.
Wie die aktuellen Euro-Beträge sind, speziell bei den Einkommensgrenzen, kann ich euch leider nicht sagen, da ich sie nicht weiß. Die 78 DM vom Arbeitgeber wurden bei mir auf 40 Euro erhöht. Wenn jemand Zahlen für mich hat, freu ich mich darüber.

In diesem Sinne, viel Spaß beim Sparen und danke fürs Lesen. michimaen

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