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Erfahrungsbericht von Bravehart

Unfallflucht - Versicherschutz dahin!

Pro:

-

Kontra:

-

Empfehlung:

Nein

Hat man schon einmal einen Unfall gebaut, dann kennt man dieses Gefühl, das einem hunderte von Dingen durch den Kopf gehen. Man ist nervöus, unschlüssig, fühlt sich alleine und weiß nicht genau was man machen soll. Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort ist heute leider ein häufiges Vorkommnis. Bei kleinen Blechschäden die beim Ein- oder Ausparken passieren ist Unfallflucht schon alltäglich. Bei Unfällen mit Verletzten oder sogar Toten ist dies ein schwerer Fall.

Kommt man in diese Lage, das man in einen Unfall verwickelt wird, egal wie schwer dieser auch ist, sollte man Ruhe bewahren. Hat man sich unerlaubt entfernt, kann man den Unfall auch nachträglich melden( In der Regel innerhalb von 24 Stunden, bei minderwertigen Unfällen im ruhenden Verkehr und bei einer unter 1000 Euro liegenden Schadensgrenze!). Es ist nicht gerade die feine Art, aber man kann somit Richter und Staatsanwalt etwas beschwichtigen (Strafe reduzieren oder nach Schwere des Falles sogar straffrei ausgehen). Es reicht auch nicht aus, einfach seine Adresse auf ein Stück Papier zu schreiben oder seine Visitenkarte hinter die Windschutzscheibe zu hängen und sich dann vom Unfallort zu entfernen. Es wird sogar schon das Beiseitefahren des Fahrzeugs am Unfallort als Vergehen angesehen, da man somit gegenüber den Ermittlungsbehörden einen falschen Unfallhergang vorspielen könnte. Jeder kennt bei Unfällen die Kreidestriche auf der Straße.

Man kann seine Angaben zur Person und Unfallhergang auch einem Zeugen der den Unfall gesehen hat oder einem Passanten der zufällig vorbeikommt geben. Ist kein Mensch in der Nähe muß man warten. Die Wartezeit wird bei den Gerichten dem Schadenswert und der Tageszeit angepasst. Manche Gerichte gehen von 15-30 Minuten aus. Es ist aber ratsam etwas länger am Unfallort zu bleiben.

Entfernen vom Unfallort darf man sich als Verursacher dann, wenn man lange genug gewartet hat, wer selbst verletzt ist und sich in ein Krankenhaus begibt, wer sich bei schlechten Witterungsbedingen nass gemacht hat und sich trockene Kleidung holt. Danach muß man aber unverzüglich eine Meldung an die zuständigen Behörden machen. Dies ist heute im Handyzeitalter eher kein Problem.

Aus Erfahrung heraus, kann ich berichten, das mein Freund vor 5 Jahren sein Führerschein für ein Jahr verloren hatte und dazu noch 1600 Mark Geldstrafe zahlen mußte. Er fuhr in später Abendstunde an seinem Geburtstag unter Alkoholeinfluß in einer Straße gegen einen geparkten Wagen und fuhr dann weiter. Anhand von Lackspuren wurde sein Fahrzeug ausfindig gemacht und somit auch er ermittelt. Heute ist er vorsichtiger und würde anders handeln.

Man kann sagen, das es in der Regel bei Unfallflucht einen Entzug der Fahrerlaubnis folgt (§ 69 StGB). Für Führerscheinbesitzer die auf ihren \"Lappen\" angewiesen sind (Arbeitsplatz), kann ein Entzug der Fahrerlaubnis ein sehr gravierendes finanzielles Nachspiel haben. Kosten von mehreren tausend Euro wie Bergungs- und Abschleppkosten, Gerichtskosten, Mietwagengebühren, Reperaturkosten, Lohnausfallkosten bis hin zu Krankenhauskosten. Und obendrein kommen noch die gesamten Kosten des eigenen Wagens. Also ein sehr teures Vergehen kann dies werden.

Es kommt auf das Bundesland drauf an, denn jede Gerichte haben andere Bemessungsgrenzen für das verbotene Entfernen vom Unfallort. Aber man kann davon ausgehen das alle Schäden ab 1000 Euro zu einem Entzug der Fahrerlaubnis führen. Darunter liegende Beträge werden meist mit Geldstrafen geahndet.Bei Bagatellschäden kann man auf Einstellung des Verfahrens hoffen, wenn man als Angeklagter sich versucht mit dem Unfallgegner sich gütlich und einsichtig zu zeigen.

Die meisten Probleme wird man aber mit den zuständigen Versicherungen haben. Bei Verurteilung kommt es meist dazu das der Versicherungsschutz automatisch erlischt. Man trägt dann die gesamten Kosten, was sehr teuer werden kann. Sollte man in diese Lage geraten, immer der Versicherung den wahren Verlauf der Geschehnisse mitteilen, da die Schadensmeldungen an die Versicherungen auch von der Staatsanwaltschaft zu Ermittlungszwecken eingesehen werden. Da fallen dann schnell widersprüchliche Aussagen auf.

Am besten ist es jedoch, auf unerlaubtes Entfernen vom Unfallort zu verzichten. Auch wenn man den Unfall verschuldet hat, ist es immer besser vor Ort zu bleiben, egal wie hoch der Schaden ist. Vorbeugend sollte man immer die Polizei rufen. Falls diese wegen geringem Schaden nicht kommt, so machen die Beamten aber einen Vermerk der dann auch schon ausreicht. Doch hoffe ich, das Euch das nicht passiert.

Bravehart und Avilini
29.05.2003

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