Tegut Testbericht
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Erfahrungsbericht von Peter F.
tegut = nicht gut = Parken nur auf eigene Gefahr und eigenes Risiko
Pro:
nichts
Kontra:
Parken nur auf eigenes Risiko möglich - kundenunfreundliches Beschwerdemanagement
Empfehlung:
Nein
tegut = nicht gut = Parken nur auf eigene Gefahr und eigenes Risiko
Was nützt Bio, wenn man bei tegut offensichtlich nur auf eigenes Risiko parken kann und auf einem Lackschaden am Auto, der durch eine offensichtlich mangelnde Sicherung und Überprüfung der Einkaufwagen verursacht wurde?Schaden-Nr. HS 39.12.0759598-99632 - VS-Nr. 39.490.597029
Auf dem Parkplatz des tegut-Marktes in Baunatal-Altenritte hatten sich mehrere Einkaufswagen gelöst und sind an mein Auto gerollt.
Dies wurde von einer tegut-Mitarbeiterin schriftlich bestätigt.
Jetzt weigert sich tegut, den Lackschaden an meinem Auto zu bezahlen.
Während die Mitarbeiterin bestägt hatte, dass die Wagen "kaum kontrolliert werden" behauptet tegut jetzt, dass der Parkplatz angeblich "3 x täglich kontrolliert" werde.
Mit dieser vorsätzlichen Lüge versucht tegut jetzt sich aus der Haftung zu stehlen und diesen Grundsatz "Wenn ein Auto mit einem Einkaufswagen zusammenstößt, dann haftet der Ladenbesitzer, zu dem der Einkaufswagen gehört. Das gilt auch dann, wenn der Einkaufswagen vom Wind angetrieben ein Auto beschädigt. Der Ladenbesitzer muss dafür sorgen, dass Einkaufswagen ordnungsgemäß gesichert abgestellt werden." auszuhebeln.
Seitens tegut gab es bis heute nicht einmal eine Entschuldigung.
Sollte der Schaden von tegut nicht bezahlt werden, wer ich, meine Verwandten und zahlreichen Bekannten nie mehr in diesem kundenunfreundlichen Laden einkaufen.
Die Unterlagen gehen noch diese Woche zu einem befreundeten Rechtsanwalt, da sich tegut weiterhin weigert, für den verursachten Schaden aufzukommen.
tegut ist der Meinung, dass sie durch die Sichtkontrolle des Parkplatzes (Zitat "eine 3x täglich Sichtkontrolle des Kundenparkplatzes erfolgt. Wohl gemerkt des Parkplatzes. ") nicht für den Schaden haften müssen (Zitat "haben wir nach gültiger Rechtsprechung unserer Verpflichtung zur Verkehrssicherung Genüge getan. ").
Erst nach der Beschwerde im Internet tut es ihnen leid (Zitat " Trotz alledem bedauern wir, dass sich dieser Vorfall ereignete, bleiben aber nach wie vor bei unserer Auffassung, dass uns hier
kein Verschulden trifft. ").
Kundenfreundlichkeit sieht anders aus.
Aber es gibt ja genügend kundenfreundlichere Geschäfte im Ort.
13 Bewertungen, 3 Kommentare
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12.03.2013, 21:19 Uhr von Golf1Susy
Bewertung: sehr hilfreichLG und einen schönen Abend. Susy
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12.03.2013, 19:13 Uhr von knuddelfire
Bewertung: sehr hilfreichschöne Grüße
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12.03.2013, 15:09 Uhr von [email protected]
Bewertung: sehr hilfreichLiebe Grüße Annabelle
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