Hallesche Krankenversicherung Bewertung

Hallesche-krankenversicherung
ab 8,14
Auf yopi.de gelistet seit 05/2007
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Summe aller Bewertungen
  • Preis & Leistung:  schlecht
  • Allgemeine Kundenfreundlichkeit:  schlecht
  • Zahlung nach Schaden:  ungern
  • Erreichbarkeit:  durchschnittlich

Erfahrungsbericht von

Günter Taube sagt zu Hallesche Krankenversicherung

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  • Preis & Leistung:  sehr schlecht
  • Allgemeine Kundenfreundlichkeit:  sehr schlecht
  • Zahlung nach Schaden:  sehr ungern
  • Erreichbarkeit:  durchschnittlich
  • Dauer der Nutzung:  länger als 1 Jahr
  • Sind Sie Kunde?:  ja
Nur Ärger mit der Halleschen Krankenversicherung
Auch war gezwungen in den Basistarif der Halleschen einzusteigen, leider.
Laut den Leistungen im Überblick der GKV (Stand Januar 2009, Nr.: 11-010908-05) in I. Leistungsgrundsatz wird ausgesagt, Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein; sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten. Damit kann jeder Sachbearbeiter nach freiem Ermessen die vom Arzt verordneten Medikamente ablehnen, was er auch tut.
Hierbei scheint der Preis nicht die Rolle zu spielen, auch Zahlungen von unter 10,00€ werden erst einmal abgelehnt.
Am 09.07.2013 wurden Rezepte eingereicht. Bei meiner telefonischen Anfrage vom 21.08.2013 erfolgte folgende Aussage:
Die Sachbearbeiterin ist nicht da, es gibt keine Vertretung und vor Anfang September kann keine Bearbeitung erfolgen.
Bereits am 13.07.2013 wurde mir von der Halleschen mitgeteilt, dass sich die Bearbeitung hinziehen wird, da die Sachbearbeiterin krank ist und ein erheblicher Rückstau an Vorgängen vorliegt.
Es kann nicht sein, dass im Basistarif der PKV alles erst mal ausgelegt werden muss und dann hoffen, dass eventuell die Kosten auch von der Halleschen übernommen werden.

Zusammenfassung: Es kann nicht sein, dass erforderliche Medikamente vom Sachbearbeiter abgelehnt und Rechnungen unter fadenscheinigen Gründen erst mal abgelehnt werden. Weiterhin ist eine Bearbeitungszeit zur Prüfung von Belegen mit einem Zeitraum von weit über 2 Monaten nicht hinnehmbar, in denen das Geld erst einmal ausgelegt werden muss. Derartige Versicherungen sollten vom Gesetzgeber verboten werden.

10 Bewertungen, 3 Kommentare

  • bella.17@live.de

    25.08.2013, 11:36 Uhr von [email protected]
    Bewertung: sehr hilfreich

    Grüße Annabelle

  • uhlig_simone@t-online.de

    25.08.2013, 06:59 Uhr von [email protected]
    Bewertung: sehr hilfreich

    GLG SIMONE -- EINE GEGENLESUNG WÄRE TOLL

  • Lale

    24.08.2013, 23:05 Uhr von Lale
    Bewertung: besonders wertvoll

    Allerbesten Gruß *~*