Deutsches Recht Testberichte

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Tests und Erfahrungsberichte

  • Das gerichtliche Mahnverfahren - Tipps und Fakten

    Pro:

    -

    Kontra:

    -

    Empfehlung:

    Nein

    Es gibt Personenkreise, mit denen haben die meisten von uns eher unfreiwillig zu tun. Dazu zählt auch der Gerichtsvollzieher. Sein Erscheinen jedoch lässt sich – im Gegensatz vom Besuch anderer ungeliebter Mitmenschen – durchaus vermeiden.

    Die Begegnung mit einem Gerichtsvollzieher steht fast am Ende des gerichtlichen Mahnverfahrens. Das zweifelhafte Vergnügen, an diesem Verfahren teilhaben zu können, bekommt man, wenn man überschuldet ist.

    Schulden zu haben an sich ist zwar nicht unbedingt erstrebenswert, aber noch nicht gefährlich. ÜBERschuldet zu sein hingegen bedeutet, eine solche Menge an Verbindlichkeiten aufgehäuft zu haben, dass deren Tilgung nicht mehr

    Kommentare & Bewertungen

    • Kranich

      Kranich, 25.03.2006, 02:40 Uhr

      Bewertung: sehr hilfreich

      sh - *lg und danke für gute rückbewertungen* :-))

    • maus1972

      maus1972, 31.07.2002, 10:08 Uhr

      Bewertung: sehr hilfreich

      .... und wenn der schuldne eine eidesstaatliche abgibt das er nicht mehr zahlen kann bekommt der Kläger garnix mehr - so wurde das Geschäft meines Freundes zerstört und er wird noch jahrelang zahlen - an den Artikeln des Schuldners und an de

    • JoshuanDD

      JoshuanDD, 11.05.2002, 02:01 Uhr

      Bewertung: sehr hilfreich

      Vielleicht sollte der Hinweis noch hinein, daß für den Schuldner trotz Vollstreckungsbescheid weitere Möglichkeiten bestehen... Ansonsten aber sehr gut!

    • awassa

      awassa, 27.03.2002, 02:04 Uhr

      Bewertung: sehr hilfreich

      ein interessanter und sehr nützlicher Beitrag! :-) LG Karo