Pearl Testbericht
PEARL.GmbH ist eine internationale Firmengruppe, deren Schwerpunkt auf dem EDV-Zubehör-Versandhandel liegt. Mit einer täglichen Versandkapazität von bis zu 35.000 Paketen, ca. 6 Millionen Kunden, 11 Millionen gedruckten Katalogen pro Jahr und Versandhaus-Niederlassungen in Deutschland, Österreich, Schweiz und Frankreich gehört PEARL zu den europaweit größten Katalogversendern für Technik. In Deutschland umfasst das Sortiment rund 15.000 Produkte aus den Bereichen Telekommunikation, Navigation...
Erfahrungsbericht von Wutz7
Pearl Agency GmbH blockierte rechtswidrig Warenrücknahme; dubioses Geschäftsgebaren
Pro:
nichts
Kontra:
alles
Empfehlung:
Nein
Nur völlig verspätet lieferte mir "Pearl" unvollständig und zum Teil defekte Ware.
Entgegen jeder gesetzlichen Grundlage lehnte Pearl eine unfreie Warenrücksendung ab und machte die Rücknahme von der Ver- wendung eines noch zuzusendenden Retourescheines abhängig.
Dieser Retoureschein blieb trotz diesseitiger wiederholter Erinnerungen und mehrfacher Zusagen durch Pearl über die Folgemonate aus und die Ware musste hier fortdauernd eingelagert werden.
Statt eines Retourescheines folgte im Herbst vergangen Jahres die
Übermittlung eines Mahnbescheides und nach Widerspruch das
Klageverfahren.
Die zustaendige Richterin maß der Tatsache, dass ich immer noch
im Besitz der Ware war, mehr Bedeutung bei, als dem rechts- bzw. wettbewerbswidrigen Verhalten von "Pearl" und verurteilte mich
zur Kaufpreiszahlung auch für unbestritten nicht erhaltene Ware und
für die teilweise defekte Artikel.
Unter Berücksichtigung der Tatsache, dass die Fa. Pearl für ihr
rechtswidriges Vorgehen vor Gericht nicht mit einem klageabweisenden Urteil "abgestraft" wurde, hat sie mit ihrem Ver-
halten, die Übersendung eines Retourescheines fortdauernd zu
unterlassen und die Annahme einer unfreien Warenrücklieferung abzulehnen sozusagen einen "aufgezwungenen Kauf" von völlig verspäteten sowie unvollständigen und zum Teil mangelhaften
Warenlieferungen erreicht.
Welch ein Geschäftsgebaren??? ...
... aber mit dem vorerwähnten kuriosen Urteil hat die Fa. Pearl das Ziel erreicht, trotz rechtswidriger Vorgehensweise u. a. mangelhafte und unvollständige Ware "an den Mann zu bringen" und darüber hinaus auch noch Zahlung für Ware verlangen zu können, deren Lieferung bis heute aussteht!
Die Geschäftsleitung der Fa. Pearl hüllt sich -wie bereits vor der gerichtlichen Auseinandersetzung- trotz diverser Anschreiben und
Nachfragen in Schweigen und überlässt der Kundenbetreuung oder der Debitorenbuchhaltung etc. belanglose und am Kern der Sache vorbeigehende Antworten, so als gäbe es weder dieses Fehlver- halten noch das folgende merkwürdige amtgerichtliche Urteil.
Abgesehen davon, dass dieser schon mehr als eigenartige Fall weitergehend zu klären sein wird, werde ich mich trotz fortlaufender
Übermittlung von Werbematerial davor hüten, bei diesem Unternehmen auch nur noch einen Artikel zu bestellen.
Die Gefahr ist mir einfach zu groß, erneut von einem hier nicht nach- vollziehbaren Geschäftsgebaren überrascht zu werden, dass im
Moment noch nicht einmal überschaubar ist, zumal sich die Geschäftsleitung nach dem bisherigen Verhalten mit einer hinreichenden Klärung der zurückliegenden Vorkommnisse möglicherweise gar nicht auseinander setzen will.
Auf Nachfrage hin bleibt mitzuteilen, dass es sich bei "Pearl" um ein
Versandhaus insbesondere für Elektronik- u. Elektroartikel einschl. PC-Zubehör etc. handelt;
die genaue Firmen-Anschrift lautet:
"Pearl Agency GmbH
Pearl-Straße 1-3
79426 Buggingen".
Der vorstehende Bericht wurde zur weiteren Information ergänzt um die heutige Mitteilung an den Verbraucherschutz, die wie folgt lautet:
"Sehr geehrte Damen!
Sehr geehrte Herren!
In der vorbezeichneten Angelegenheit bringe ich Ihnen in der -soweit als möglich- gebotenen Kürze folgenden Sachverhalt zur Kenntnis:
Vor Weihnachten des Jahres 2006 bestellte ich bei dem vorgenannten Versandnternehmen (Elektro, Elektronik, PC-Zubehör etc.) einige Artikel, die als Weihnachtsgeschenke vorgesehen waren.
Entgegen der anderslautenden Zusagen erfolgten die entsprechenden Lieferungen nur äußerst verspätet und darüber hinaus unvollständig und mangelhaft nach Weihnachten bis ins neue Jahr hinein, so dass für mich nur noch eine Rücksendung der gelieferten Artikel in Frage kam.
Die Fa. Pearl GmbH sagte für die vorgesehene Rücksendung die Übermittlung eines Retourescheines zu und lehnte eine unfreie Rücksendung über die Deutsche
Post AG mit dem Hinweis ab, unfreie Rücksendungen nicht anzunehmen.
Die Zusendung eines Retourescheines blieb trotz wiederholter Erinnerungen und gleichermaßen trotz ebenfalls wiederholter Zusagen aus und so vergingen die Monate bis in den Spätsommer des Jahres 2007 hinein.
Letztlich folgte -statt des mehrfach erbetenen und über Monate zugesagten Retourescheines- ein Mahnbscheid über die volle Kaufsumme.
Eingeschlossen in diese Forderung waren u. a. die mängelbehafteten Artikel ebenso wie die nach wie vor fehlenden Artikel;
ganz zu schweigen von der seit Monaten zur Rücksendung bereit stehenden Ware, für die ja die Verwendung eines Retourescheines gefordert war, der auch weiterhin nicht übermittelt wurde.
Die Annahme einer unfreien Rücksendung über die Deutsche Post AG hatte die Fa. Pearl GmbH über die zurückliegenden Monate in eindeutiger Weise und eben rechtswidrig abgelehnt.
So blieb mir, Widerspruch gegen den Mahnbescheid einzulegen und mich im folgenden Klageverfahren vor dem zuständigen Amtsgericht begründet gegen die Klage- forderung zu stellen.
Es erfolgte im Klageverfahren u. a. mein Einwand, dass die Ware nur verspätet und darüber hinaus teilweise unvollständig sowie mängelbehaftet geliefert wurde und dass ich hiernach der Fa. Pearl GmbH gegenüber fristgerecht mein Rückgabeverlangen mitgeteilt hätte.
Darüber hinaus wurde von mir der Klageabweisungsantrag damit begründet, dass die Fa. Pearl GmbH durch die nach wie vor ausstehende Übersendung des wiederholt angekündigten Retourescheines und ihre Weigerung, unfrei rückübersandte Ware überhaupt anzunehmen, bis zum Schluss rechtswidrig eine Warenrückgabe verhindert hatte;
sie hatte durch ihre Vorgehensweise eine Warenrücknahme ja schlichtweg blockiert und im Ergebnis zwangsweise das erreicht, was freiwillig weder gewollt noch möglich gewesen wäre
Die zuständige Richterin beim Amtsgericht maß in der Folge dem wettbewerbs- bzw. rechtswidrigen Verhalten der Klägerin weniger Bedeutung bei als der Tatsache, dass ich mich ja noch im Besitz der zur Rücksendung vorgesehenen Artikel befinden würde und verurteilte mich letztlich zur Zahlung der gesamten Kaufpreisforderung einschl. der mängelbehafteten Artikel sowie der unstreitig nicht übersandten Ware.
Ich halte dieses Urteil für ein Kuriosum, habe aber im Moment Probleme, beispielsweise im Wege der Dienstaufsicht beim zuständigen Landgerichtspräsidenten weiter zu kommen, obwohl ich dort sehr deutlich machte, dass sich die zuständige Richterin bei ihrer Entscheidung nach diesseitiger Auffassung von sachfremden Erwägungen hat leiten lassen, als sie bestimmte Rechtsnormen außer Acht ließ und insoweit auch die Entscheidungen "höherer Gerichte" nicht berücksichtigte.
Nunmehr beabsichtige ich unabhängig von diesem Schreiben eine Strafanzeige gegen die zuständige Richterin wegen des Verdachtes der Rechtsbeugung, da u. a. aufgrund ihrer Äußerungen in dem zurückliegenden Verfahren kaum davon auszugehen ist, dass ihr die entsprechenden Rechtsnormen und die Entscheidungen der Gerichte im Zusammenhang mit dem rechts- bzw. wettbewerbswidrigen Verhalten (u. a. Weigerung der Annahme unfreier Warenrücksendungen) von Versandunternehmen bei ihrer Entscheidung nicht bekannt waren.
Unabhängig hiervon stellt sich allerdings die Frage, wie ich mich gegen das Versandunternehmen Pearl GmbH verhalte, das derzeit immerhin im Besitz eines rechts- kräftigen Urteils ist (die Berufungssumme wurde nicht erreicht)?!
Sicherlich wird dieses Unternehmen, dass die Entscheidung mit der rechtswidrigen Vorgehensweise erreicht hat, auch aus dem Urteil vollstrecken wollen!
Trotz diesseitiger wiederholter Bemühungen, schriftlich eine Stellungnahme der zuständigen Geschäftsleitung der Fa. Pearl GmbH zu erreichen, ist mir dies bis heute nicht gelungen und aufgrund der nur allgemein gehaltenen Antworten durch die Kundenbetreuung bzw. durch die Buchhaltung und die Mahnabteilung ist davon auszugehen, dass der Vorgang weiterhin so abgehandelt wird, wie auch mein über die Monate anhaltendes Bemühen um eine Warenrückgabe entsprechend den gesetzlichen Regelungen (letztlich wurde dieses Bemühen bis zur amtgerichtlichen Entscheidung missachtet).
Es stellt sich die Frage nach dem weiterhin notwendigen Vorgehen, um so zu erreichen, dass die Fa. Pearl GmbH nicht auch noch Vorteile aus ihrem rechts- bzw.
wettbewerbswidrigen Verhalten erzielt, die ihr durch das Urteil zunächst einmal erwachsen können?
Abgesehen von dem vorerwähnten rechtswidrigen Verhalten der Fa. Pearl GmbH ist ja auch nicht davon auszugehen, dass dieses Unternehmen nicht wusste, dass sie
mit ihrer "Blockade" einer Warenrücksendung möglicherweise einen Rechtsvorteil erreichen kann, der ihr in keinster Weise zusteht.
Ich gehe nicht davon aus, dass es sich insoweit über all die Monate tatsächlich lediglich um ein Versehen der Fa. Pearl GmbH gehandelt hat, als sie den wiederholt geforderten und auch wiederholt zugesagten Retoureschein bis ins Klageverfahren hinein und auch darüber hinaus nicht übersandte und eine unfreie Warenrück- sendung per Post ablehnte.
Mit freundlichen Grüßen
"
24 Bewertungen, 12 Kommentare
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06.11.2008, 15:08 Uhr von top_quality_opinion
Bewertung: sehr hilfreichSehr hilfreich und besonders liebe Grüße
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23.10.2008, 22:27 Uhr von Willimatt
Bewertung: sehr hilfreichDas ganze Theater habe ich mit diesem Internet-Ramschladen - allerdings ohne Gericht - auch durch. Ausgelaufene und defekte Tintenpatronen, Druckluftsprüher (für PC-Reinigung) ohne Röhrchen. Mehrfach hintereinander falsch geliefert - und abgebucht.
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03.06.2008, 16:14 Uhr von MasterSirTobi
Bewertung: sehr hilfreichSchöner Bericht. LG von MasterSirTobi
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02.06.2008, 20:59 Uhr von anonym
Bewertung: sehr hilfreichich wünsche dir einen schönen tag!
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02.06.2008, 20:06 Uhr von Miraculix1967
Bewertung: sehr hilfreichSchöne Wochenstartsgrüße aus dem gallischen Dorf! SH und LG Miraculix1967
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02.06.2008, 19:18 Uhr von DOMMEL
Bewertung: besonders wertvolldeine erfahrung ein BWW
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02.06.2008, 18:16 Uhr von morla
Bewertung: sehr hilfreichich wünsche einen schönen wochenstart lg. petra
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02.06.2008, 17:07 Uhr von jacki0987
Bewertung: sehr hilfreichLiebe Grüße von Jacqueline
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02.06.2008, 16:07 Uhr von anonym
Bewertung: sehr hilfreichsh für dein guten Bericht.LG Bernd
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02.06.2008, 15:31 Uhr von topware2002
Bewertung: sehr hilfreichHahaha! Hätte mich ja gewundert, wenn sich die Firma Pearl in irgendeiner Weise gebessert hätte und mine Erfahrungen liegen schon einige Jahre zurück.
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02.06.2008, 15:19 Uhr von Sweeaty
Bewertung: sehr hilfreichguter bericht! :) liebe grüße und einen schönen start in die neue woche!!
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02.06.2008, 15:14 Uhr von laeuft
Bewertung: sehr hilfreichschöner bericht, lg franz
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