Grundwehrdienst Testbericht

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Erfahrungsbericht von stadtkommandant

Ich muss zur Bundeswehr, was bekomme ich?

Pro:

-

Kontra:

-

Empfehlung:

Ja

Am 2. April ist es wieder soweit, viele junge Männer werden aus dem Zivilleben gerissen und müssen nun ihren Grundwehrdienst ableisten.
Ich werde in dieser Meinung die Chancen und Einkommen beim Bund als W 9 beschreiben, und jeder Schüler etc. sollte sich überlegen ob das was für ihn ist.
Ich habe hier die zwei typischen Formen aufgezählt, da ich meine, dass die Mehrheit diese zwei Wege einschlagen wird. Ihr habt verschiedene Möglichkeiten zum Bund zu kommen.
1. als Grundwehrdienstleistender (GwDL)
2. als Freiwilliger Grundwehrdienstleistender (FwDL)

Bitte merkt euch die Abkürzungen.

1. Ich fange mit dem GwDL an:
Alle männlichen Einwohner in Deutschland sind nach dem Grundgesetz verpflichtet den Grundwehrdienst abzuleisten,
dabei ist darauf zu achten, das hier auch der Zivildienst mit eingeschlossen ist. Der Grundwehrdienst dauert zur Zeit 9 Monate.
Diese 9 Monate können in einem Stück oder aber auch in Abschnitten abgeleistet werden. Der W 9 A (Wehrdienst in Abschnitten) wurde für sogenannte Härtefälle eingerichtet (Landwirte, Winzer etc.).

Musterung:
Alles fängt mit einem Brief vom KWEA (Kreiswehrersatzamt) an, in diesem Brief bekommt Ihr eine Einladung zu einer Musterung. Bei dieser Musterung werdet ihr auf alles Untersucht was ein Mensch haben kann oder auch nicht.
Seit ihr erst einmal gemustert und habt einen Tauglichkeitsgrad bekommen ( T1, T2, T3, T5, T7),
Bedeutung der Tauglichkeitsgrade:
T1:uneingeschränkt einsetzbar
T2:nicht überall einsetzbar
T3:zur Zeit nicht einsetzbar ( nach ca. 2 Jahren erneute Musterung)
T5:Ausgemustert ( wer das hat brauch gar nicht mehr weiter lesen)
T7:nicht wehrdienstfähig ( wer das hat brauch gar nicht mehr weiter lesen)
werdet ihr noch im Kreiswehrersatzamt gefragt, ob ihr einen KDV-Antrag (Kriegsdienstverweigerer) stellen wollt. Beantwortet ihr die Frage mit "Ja", wird über diesen Antrag entschieden. Beantwortet ihr die Frage mit "Nein" bekommt ihr in den nächsten Wochen Post, darin steht wo und wann ihr einberufen werdet.

Regelbezüge:
In den ersten Tagen eurer Soldatenzeit bekommt ihr alle Informationen die in Sachen Geld wichtig sind. Aber vorab, ihr werdet nach dem Wehrsoldgesetz abgefunden, d.h. ihr bekommt in den ersten 3 Monaten 7,41 EURO pro Tag (14,50 DM), mit der Beförderung zum Gefreiten, meistens ab den 4. Monat bekommt ihr 8,18 EURO pro Tag (16,- DM) bis zum 6.Monat und mit der Beförderung zum Obergefreiten (Anfang 7.Monat) bekommt ihr bis zum 10. Monat 8.95 EURO pro Tag (17,50 DM).

Außerdem bekommt ihr den Mobilitätszuschlag, der wird errechnet aus Entfernung Wohnung und Kaserne (kürzeste Verbindung). Um genau zu sein, liegt eure Wohnung innerhalb von 30 km bekommt ihr gar nichts, über 30 bis 50 km bekommt ihr 0,51 EURO pro Tag (1,- DM), über 50 bis 100 km bekommt ihr 1,53 EURO pro Tag(3,- DM) und über 100 km bekommt ihr 3,07 EURO pro Tag (6,- DM).
Das sind eure monatlichen Einkünfte, nachlesbar im Wehrsoldgesetz.

Desweiteren bekommt jeder GwDL und FwDL Verpflegungsgeld (V-Geld):
Das V-Geld errechnet sich aus den nicht bereitgestellten Verpflegungssätzen.
Die lauten:
für ein Frühstück = 0,82 EURO (1,60 DM)
für ein Mittag = 1,20 EURO (2,35 DM)
für ein Abend = 0,97 EURO (1,90DM)
D.h. jede Mahlzeit die nicht in der Kaserne eingenommen wird, bekommt man am ende des Monats ausbezahlt.

Für Wochenenden werden die doppelten Verpflegungssätze berechnet. Auch hier wieder ein Beispiel:
Folgende Mahlzeiten werden nicht eingenommen.

Freitag Abend = 0,97 €
Samstag kompletter Tag = 2,99 € x 2 = 5,98 €
Sonntag kompletter Tag = 2,99 € x 2 = 5,98 €
Montag früh = 0,82 €

So ergibt sich am Montasende ein auszahlungs Betrag von = 13,75 EURO.

Unterhaltsicherung:
Als GwDL hat man die Möglichkeit zu seiner Unterhaltssicherungsbehörde zu gehen. Hier bekommt ihr genaue Informationen u.a. wer zahlt die Miete, was ist mit meinen Versicherungen etc. Ich rate jeden Soldaten zur Unterhaltsicherungsbehörde zu gehen, damit keiner Probleme mit der Miete bekommt.

Entlassungsgeld:
Am Ende eurer Zeit beim Bund bekommt ihr noch 76,96,- EURO pro Monat (150,-DM) ausgezahlt, d.h. bei 9 Monaten 690,24 EURO (1350,-DM).

besondere Zuwendung:
Außerdem erhält jeder GwDL eine Art Weihnachtsgeld, dieses Geld wird entweder im Dezember oder bei Entlassung bezahlt, d.h. pro Monat die ihr beim Bund seit bekommt ihr 19,17 EURO (37,50 DM), diese Summe wird einmalig gezahlt.
Ein Beispiel: 9 Monate Grundwehrdienst = 9 x 19,17 = 172,53 EURO entweder im Dezember oder bei Entlassung.

2. Der FwDL ist in den ersten 9 Monaten genau wie der GwDL gegliedert. Der Unterschied liegt darin, das sich der FwDLer verpflichtet hat, länger Dienst zu leisten. Ihr könnt euch entscheiden ob ihr 1 Monat länger machen wollt aber auch bis zu 14 Monate.

Zum Einkommen:
Ab dem 10. Monat fällt der Mobilitätszuschlag weg, dafür bekommt ihr aber einen Wehrdienstzuschlag der sich nach der Dienstzeit berechnet, d.h.:
10.-12. Dienstmonat = 20,45 EURO (40,- DM)
13.-18. Dienstmonat = 22,50 EURO (44,- DM)
19. 22. Dienstmonat = 24,54 EURO (48,- DM)
diese EURO-Beträge werden auch wieder pro Tag gezahlt. Also bei einem Monat mit 30 Tagen bekommt ihr 30 mal den oben genannten Tagessatz, bei einem Monat mit 31 Tagen, bekommt ihr 31 mal den Tagessatz.

Das Weihnachtsgeld (besondere Zuwendung) wird weiterhin gezahlt, im Klartext heißt das für euch:
Jeden Monat den ihr länger macht, bekommt ihr die 19,17 EURO zusätzlich.
Ein Beispiel: Ihr kommt im März zur Bundeswehr, also bekommt ihr im Dezember 172,53 EURO ausgezahlt ( 9 Monate a 19,17 EURO). Ihr macht aber noch einmal 6 Monate länger, also bekommt ihr im Juni noch einmal 115,02 EURO. Somit habt ihr insgesamt 287,55 EURO Weihnachtsgeld bekommen. Das gleiche gilt auch bei 22 Monaten Gesamtdienstzeit, 172,53 EURO im Dezember und bei Entlassung bekommt ihr dann noch einmal 249,21 EURO.

Beim Entlassungsgeld gliedert es sich ähnlich, mit der Ausnahme, das ihr das Geld erst bei Entlassung bekommt.
Ein Beispiel:
Ihr habt 13 Monate Gesamtdienstzeit, somit bekommt ihr bei der Entlassung 13 x 76,96 EURO = 1000,48 EURO. Wenn ihr 22 Monate macht bekommt ihr dann 1693,12 EURO.

Dieses Geld ist für den 1. Monat im Zivilleben bestimmt, da die ersten Bezüge bekanntlich erst nachdem ersten Monat gezahlt werden.
Alle hier genannten Bezüge sind natürlich Steuerfrei, und sind im Wehrsoldgesetz genau beschrieben.

Ich hoffe ich konnte euch ein wenig helfen.
MFG stadtkommandant

19 Bewertungen, 2 Kommentare

  • hirni

    23.03.2002, 21:14 Uhr von hirni
    Bewertung: sehr hilfreich

    mir hast du wirklich sehr geholfen, vielen Dank von Hirni

  • unauffaellig007

    23.03.2002, 21:00 Uhr von unauffaellig007
    Bewertung: sehr hilfreich

    mein Dad will mich immer in die FF holen, aber mir fehlt da die Zeit