Mehr zum Thema Berufsunfähigkeitsversicherung Allgemein Testbericht

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Erfahrungsbericht von Niesy74

Ein absolutes muss

Pro:

-

Kontra:

-

Empfehlung:

Ja

Auch wenn es mir vollkommen unverständlich ist, gibt es noch immer viele Leute, die meinen, dass sie keine Absicherung für den Fall der Berufsunfähigkeit brauchen. Dabei ist es Tatsache, dass bereits jeder 3. Mann und jede 5. Frau aufgrund einer Berufs- oder Erwerbsunfähigkleit vorzeitig aus dem Berufsleben ausscheidet. In 88% der Fälle liegt dies an Krankheiten und lediglich in 12% der Fälle an Unfällen (Quelle: Deutscher Herold).

Viele, die eine private Absicherung in diesem Bereich ablehnen, verlassen sich auf Leitsungen des Staates in diesem Fall. Leider ist dies aber ein Fataler Irrglaube, denn alle, die nach dem 01.01.1961 geboren sind, haben aus der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) keine Leistungen bei Berufsunfähigkeit zu erwarten. Lediglich bei Erwerbsminderung gibt es noch eine Erwerbsminderungsrente und auch die nur in voller Höhe, wenn man in keinem (!) Berufs mind. 3 Stunden am Tag arbeiten kann. Außerdem leistet die GRV nur, wenn man die allgemeine Wartezeit erfüllt hat, also mind. 60 Monate Pflichtbeiträge gezahlt hat und davon mind. 36 in den 5 Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung. Also sind hier schon alle Berufseinsteiger vorerst raus...

Ach ja, ein dabei sollte ich wohl kurz auf den Unterschied zwischen Berufsunfähigkeit und Erwerbsunfähigkeit eingehen. Bei Berufsunfähigkeit kann man lediglich seinen derzeitigen Beruf nicht mehr ausüben. Man ist aber in der Lage, gegebenenfalls nach einer Umschulung, noch eine andere berufliche Betätigung auszuüben (z.B. Pförtner etc.). In diesem Fall greift dann im Gesetz die sogenannte abstrakte Verweisung, man wird also von der GRV auf diese, noch möglichen Berufe verwiesen. Deshalb ist auch unbedingt notwendig, dass eine private Berufsunfähigkeitsversicherung auf die abstrakte Verweisung verzichtet, denn dann kann man nicht mehr gezwungen werden, sich einen anderen Job zu suchen. Tut man das freiwillig, so ist das natürlich was anderes.
Bei Erwerbsunfähigkeit kann man dagegen keinen Beruf mehr ausüben, eine Verweisung ist demzufolge nicht mehr möglich.

Um die richtige Versicherung zu finden ist es natürlich zunächst nötig, die Bedingungen zu vergleichen. Glücklicherweise sind diese aber inzwischen bei den meisten Anbietern ganz gut. Wichtig ist vor allem – wie bereits oben erwähnt – der Verzicht auf die abstrakte Verweisung, es sollte eine freie Arztwahl zur Feststellung der BU festgeschrieben sein und auch die Rücktrittsfrist für den Versicherer bei Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht sollte begrenzt sein, damit man nicht im Leistungsfall auf dem Schlauch steht, weil man im Antrag irgend eine Lapalie vergessen hat – und das kann soooo schnell passieren.

Nun bleibt die Frage, welche Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) man abschliessen sollte. Dabei gibt es zunächst zwei unterschiedliche Möglichkeiten. Zum einen kann man eine normale, alleinstehende BU abschliessen oder man kombiniert diese in Form der Berufsunfähigkeitszusatzversicherung (BUZ) mit einer Lebens- oder Rentenversicherung, egal ob diese kapitalgebunden oder fondsgebunden ist oder eine reine Risikolebensversicherung.

Dies ist im wesentlichen eine Geschmacksfrage. Allerdings ist die BUZ bei gleichen Leistungen in der Regel günstiger als die BU. Bevor jetzt einer Schreit: ich weiss, dass die Stiftung Warentest gegen diese Kombiprodukte wettert, aber das ist halt so... Dass eine BUZ keine Dynamikmöglichkeiten bietet ist zum Beispiel absoluter Blödsinn. Die BUZs, die ich kenne, haben neben der Beitragsbefreiung der Hauptversicherung alle eine Dynamisierung im Leistungsfall (Sprich: Inflationsausgleich bei Rentenbezug) und auch die Möglichkeit der Anpassung in der Versicherungszeit per Beitragszahlungs- und damit Leistungsdynamisierung. Darüber hinaus kann die BUZ bei einigen Gesellschaften als BUZD abgeschlossen werden. D.h., dass im Leistungsfall die Hauptversicherung (also die LV, RV...) jedes Jahr mit dynamisch erhöhten Beiträgen fortgeführt wird. Damit kann man selbst mit einem kleinen Hauptbaustein den Finanzbedarf im Alter decken, denn eines darf man nicht vergessen: eine BU oder BUZ oder BUZD leistet nur bis zum versicherten Höchstalter (max. 65 Jahre). Danach muss also anderweitig Geld kommen. Ist man früh BU geworden, so sieht die gesetzliche Absicherung auch hier nicht rosig aus. Und wer will sich heutzutage denn überhaupt noch auf die GRV verlassen?

Ohne private Vorsorge geht gar nichts.

21 Bewertungen, 3 Kommentare

  • schnuppi

    21.04.2002, 14:37 Uhr von schnuppi
    Bewertung: sehr hilfreich

    ich stimme dir zu

  • anonym

    04.04.2002, 21:08 Uhr von anonym
    Bewertung: sehr hilfreich

    Fast 100%ige Zustimmung. Nur mit der abstrakten Verweisung in der GRV muss ich widersprechen. Eine abstrakte Verweisung schaut wenigstens noch nach Ausbildung, Erfahrung und Lebensstand; die GRV nicht...

  • Sternenstaub

    04.04.2002, 20:31 Uhr von Sternenstaub
    Bewertung: sehr hilfreich

    eine genauerer Titel waere praktisch