Mehr zum Thema KFZ-Versicherung Testbericht
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Erfahrungsbericht von mannhal
Vollkaskoversicherung - nicht jeder Schaden wird bezahlt !!!
Pro:
Es beruhigt, wenn man eine Vollkaskoversicherung hat.
Kontra:
Leider zahlt die Versicherung nicht in jedem Fall.
Empfehlung:
Ja
Diesmal ein Beitrag für Neuwagenbesitzer zum Thema Vollkaskoversicherung.
Für ein Neufahrzeug ob gekauft oder geleast ist es ratsam eine Vollkaskoversicherung mit einem höheren oder eher niederen Selbstbehalt abzuschliessen, ganz nach Belieben.
Es beruhigt einfach, wenn man weiß, dass bei einem Schaden am Fahrzeug ohnehin die Kaskoversicherung die Reparatur bezahlt.
Dachte ich mir auch, machte eine Schadenmeldung, stellte das Auto in die Werkstatt und ließ es reparieren.
Doch nach ein paar Wochen, das böse Erwachen, ein Schreiben von der Kaskoversicherung, wonach sie Leistungsfrei bleiben, weil der Schaden grob fahrlässig verursacht wurde.
Dazu zählt laut § 61 Versicherungsvertragsgesetz:
Wenn die Handbremse nicht richtig angezogen wurde oder der Gang nicht eingelegt wurde und das Fahrzeug von alleine wegrollt.
Wenn Sie bei Rot über die Ampel fahren.
Wenn Sie mit wesentlich überhöhter Geschwindigkeit, schlechter Sicht usw. einen Unfall verursachen.
Wenn Sie alkoholisiert ein Fahrzeug lenken.
Wenn sich Ihr Fahrzeug wirklich mal selbstständig macht und gegen eine Mauer oder einen Baum kracht, nur weil Sie die Handbremse zu wenig angezogen haben, überlegen Sie sehr gut, was Sie in der Schadenmeldung als Unfallursache angeben.
Wenn Sie die Angaben wahrheitsgetreu machen, zahlt die Versicherung garantiert nicht, also müssten Sie oder Ihr Versicherungsberater sich etwas einfallen lassen.
Sie ersparen sich eine Menge Ärger und zum Teil erhebliche Kosten.
Für ein Neufahrzeug ob gekauft oder geleast ist es ratsam eine Vollkaskoversicherung mit einem höheren oder eher niederen Selbstbehalt abzuschliessen, ganz nach Belieben.
Es beruhigt einfach, wenn man weiß, dass bei einem Schaden am Fahrzeug ohnehin die Kaskoversicherung die Reparatur bezahlt.
Dachte ich mir auch, machte eine Schadenmeldung, stellte das Auto in die Werkstatt und ließ es reparieren.
Doch nach ein paar Wochen, das böse Erwachen, ein Schreiben von der Kaskoversicherung, wonach sie Leistungsfrei bleiben, weil der Schaden grob fahrlässig verursacht wurde.
Dazu zählt laut § 61 Versicherungsvertragsgesetz:
Wenn die Handbremse nicht richtig angezogen wurde oder der Gang nicht eingelegt wurde und das Fahrzeug von alleine wegrollt.
Wenn Sie bei Rot über die Ampel fahren.
Wenn Sie mit wesentlich überhöhter Geschwindigkeit, schlechter Sicht usw. einen Unfall verursachen.
Wenn Sie alkoholisiert ein Fahrzeug lenken.
Wenn sich Ihr Fahrzeug wirklich mal selbstständig macht und gegen eine Mauer oder einen Baum kracht, nur weil Sie die Handbremse zu wenig angezogen haben, überlegen Sie sehr gut, was Sie in der Schadenmeldung als Unfallursache angeben.
Wenn Sie die Angaben wahrheitsgetreu machen, zahlt die Versicherung garantiert nicht, also müssten Sie oder Ihr Versicherungsberater sich etwas einfallen lassen.
Sie ersparen sich eine Menge Ärger und zum Teil erhebliche Kosten.
37 Bewertungen, 1 Kommentar
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17.09.2005, 08:51 Uhr von topfmops
Bewertung: sehr hilfreichist das letztlich nicht eine anleitung zum versicherungsbetrug??
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