Mehr zum Thema KFZ-Versicherung Testbericht

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Erfahrungsbericht von egonman

Vorsicht bei der Reparatur eines Schadens !

Pro:

-

Kontra:

-

Empfehlung:

Ja

„Kfz-Haftpflicht-Versicherung“

Viele Haftpflicht-Versicherer arbeiten mit Betrieben zusammen , um Kosten abzuwehren .
Die Kfz-Haftpflicht-Versicherer versuchen zunehmend , Autos mit Unfall-Schäden nur noch in so genannten Partner-Werkstätten reparieren zu lassen - zum Nachteil der Besitzer .


Unfall - Was ist zu tun ?
Bei einem Unfall steht es dem Geschädigten grundsätzlich frei , einen Sachverständigen zu beauftragen , den Schadens-Umfang und –höhe , Wertminderung , Rest- oder Wieder-Beschaffungswert und voraussichtliche Reperatur-Dauer zu ermitteln .Die Kosten für den Gutachter hat die Versicherung des Schädigers zu übernehmen - es sei denn , es ist absehbar,
dass es sich um einen Bagatell-Schaden (Schadens-Höhe nicht über 511 bis 768 Euro) handelt .
Die Werkstatt des Vertrauens sollte die erste Wahl bei einem Unfall-Schaden sein . Versicherungen haben kein Recht , Geschädigten eine Werkstatt vorzuschreiben . Bis das Auto repariert ist , besteht grundsätzlich Anspruch auf einen Miet-Wagen .
Bei Total-Schaden gibt es einen Anspruch auf Ersatz des Wieder-Beschaffungswertes abzüglich des Restwertes . Zu diesem Restwert kann der Halter das Auto-Wrack verkaufen . Wer sein Auto trotz hoher Schadens-Summe reparieren lassen will , erhält nur dann Geld von der Versicherung , wenn die voraussichtlichen Reperatur-Kosten den Wieder-Beschaffungswert um nicht mehr als 30 Prozent übersteigen .


Es knallt . Mehr als 2,36 Millionen Mal im vergangenen Jahr auf Deutschlands Straßen . Bei Sachschäden blieb es in über 1,85 Millionen Fällen . Wenn ein Unfall passiert , ist die Sache in jedem Fall unangenehm , für den Unfall-Verursacher wie für den Geschädigten , der vor seinem demolierten Auto steht . Aus Unsicherheit , was nun zu tun ist , oder schlicht um die Sache schnell zu bereinigen , treten viele Geschädigte auf die Haftpflicht-Versicherung des Verursachers zu . Bereits im ersten Telefon-Gespräch gibt es dann neben vielen beruhigenden Worten auch Adresse und Telefon-Nummer eines ihnen bisher unbekannten Kraftfahrzeug-Reperatur-Betriebes . Dort werde alles weitere geregelt . Anstatt einen unabhängigen Sachverständigen mit der Begutachtung des Unfall-Schadens zu betrauen , möglicherweise einen Rechtsanwalt heranzuziehen und die Werkstatt ihres Vertrauens mit der Reparatur zu beauftragen, gehen viele Auto-Besitzer auf den Vorschlag der Haftpflicht-Versicherung ein .

In vielen Fällen handelt es sich bei den vom Versicherer vorgeschlagenen Werkstätten um „Partner-Betriebe“ des Versicherungs-Unternehmens . Sie haben sich in der Hoffnung auf höhere Auslastung vertraglich an den Versicherer gebunden , sich verpflichtet , keinen Sachverständigen an das beschädigte Auto zu lassen , nur bestimmte Stunden-Sätze zu berechnen und auch die Überführungs-Kosten nicht in Rechnung zu stellen . Man schätzt ungefähr 2 000 von bundesweit insgesamt 46 000 Kfz-Betrieben haben einen solchen Vertrag mit den Versicherungen . Im Nachhinein stellt sich dann oft heraus , dass der Kosten-Voranschlag des Kfz-Betriebs viel zu gering ist . Damit werden die rechte des Geschädigten deutlich beschnitten . Zu den Versicherern , die mit solchen Praktiken versuchen , ihre Schadens-Summen zu verkleinern und Kosten zu sparen , gehören zum Beispiel auch zwei Branchen-Größen wie die Provinzial und die HUK-Coburg . Bereits vor zwei Jahren befasste sich der Goslarer Verkehrs-Gerichtstag mit diesen Praktiken und befand , dass diese Form des „Schadens-Management“ strikt abzulehnen ist .

Denn wenn Sachverständige und Anwälte von der Regulierung von Unfall-Schäden ausgeschlossen werden , hat der Geschädigte es viel schwerer , sein Recht durchzusetzen . Vollends ins rechtliche Abseits manövrieren sich Auto-Besitzer , die in der Werkstatt Geld akzeptieren für ihre - angeblich - nicht mehr zu angemessenen Kosten reparablen Autos .
Viele denken bei Schäden , die sie nicht selbst verursacht haben , jetzt hat man einen Lotto-Gewinn . In der Partner-Werkstatt bekommen solche Leute dann einen Scheck . Punkt fertig . In dem Moment aber , da man als Kunde den Scheck annimmt , kann man keine weiteren Ansprüche mehr stellen .



Also hoffe das meine Ausführungen dem einen oder anderen ein bisschen helfen können wenn es mal gekracht hat und man ist selber nicht Schuld . Man sollte sich auf keinen Fall von der gegnerischen Versicherung unter Druck setzen lassen , wie schon beschrieben man hat selber die Wahl des Sachverständigen und der Werkstatt . Unter gar keinen Umtänden sollte man sich von der anderen Versicherung irgend etwas aufschwätzen lassen . Wünsche allen Verkehrs-Teilnehmern das sie ohne Unfall über die Runden kommen , sollte es aber doch mal passieren , dann ist richtiges Verhalten sehr viel Geld wert !

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