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Erfahrungsbericht von Ricke

Medikamentenbefreiung - Antrag stellen.

Pro:

-

Kontra:

-

Empfehlung:

Ja

Da ich vor 2 Wochen meine Schwiegermutter ins Pflegeheim hab einweisen müssen, kommt auch jede Mende Papierkram auf mich zu. So kam es, das mir jemand geraten hat, eine Medikamentenbefreiung zu beantragen.
Da meine Schwiegermutter auf gut deutsch zur Zeit vollgepumpt wird mit Medikamenten und sie auch einige Präparate auf längere Sicht einnehmen muss, kommt da einiges zusammen an Zuzahlung.
Bis vor 1 Monat konnte sie die Zuzahlung gut von ihrer Rente bewältigen, aber nun wo alles Geld an das Pflegeheim geht, wollte ich doch schauen ob ich da nicht was machen kann.


Vorwort:
**********
Das Sozialgesetz sieht vor, das wir für bestimmte Leitungen Eigenanteile bezahlen müssen.
Das heißt wir müssen auf folgende Artikel eine Zuzahlung entrichten.
Arznei, Verbands und Heilmittel
Stationäre Vorsorge
Krankenhausbehandlungen
Zahnersatz
Fahrtkosten



Die Zuzahlungen:
******************
Die Zuzahlung bei Arzneimittel beträgt je nach Packungsgröße
N1 4,00 Euro
N2 4,50 Euro
N3 5,00 Euro
Bei den Verbandsmittel beträt ist der Preis für jedes Mittel 4,00 Euro
Bei den Heilmittel, wie Massagen, Krankengymnastik sind 15 Prozent der Kosten selber zu tragen.
Eine Krankenhausbehandlung kostet heute 9,00 Euro pro Kalendertag, aber nur für höchstens 14 Tagen.
Genauso ist es für stationäre Vorsorge und Rehamaßnahmen, auch dort müssen wir 9,00 Euro pro Kalendertag dazuzahlen.
Da kommt einiges Zusammen.



Nun gibt es für die vom Gesetzgeber vorgesehene Zuzahlung einige Möglichkeiten sich befreien zu lassen.


Vollständige Befreiung:
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Das ist eine Sozialklausen nach § 61 SBG V
Die Besagt, das bis zu bestimmten Einkommensgrenzen der Versicherten, eine Zuzahlungspflicht entfällt.
Ebenso sind die Empfänger von Sozial und Arbeitslosenhilfe, Bezieher von Leistungen nach dem BAföG und Kinder unter 18 Jahren befreit.
Die komplette Befreiung bezieht sich auf Arznei Verbands Heil und Hilfsmittel, Fahrtkosten, stationäre Rehakuren sowie Zahnersatz.
Das heißt man braucht auf all diese Artikel nicht zuzuzahlen.
Natürlich muss die Krankenkasse erst die individuellen Verhältnisse prüfen.



Teilweise Befreiung:
******************
Diese teilweise Befreiung nennt man auch Überforderungsklausel.
Das heißt, wenn die Zuzahlung zu Arznei, Verbands und heilmittel 2 Prozent des zu berücksichtigenden Familienbruttoeinkommens übersteigt, kann der Versicherte von weiteren Zuzahlungen befreit werden.
Eine teilweise Befreiung bezieht sich auch wieder nur auf Arznei, Verbands, heilmittel und Fahrtkosen.
Also Zahnersatz und Rehamaßnahmen müssen trotzdem getragen werden.

Ob diese Art der teilweisen Befreiung in Betracht kommt richtet sich wie schon erwähnt nach der Höhe des Familieneinkommens.

Nun gibt es noch bei der teilweisen Befreiung noch eine Möglichkeit und zwar wenn jemand chronisch erkrankt ist und es bei dem Versicherten zu einer Dauerbehandlung seiner Krankheit gekommen ist.
Diese Regelung kommt evt. bei meiner Schwiegermutter in Betracht.
Ich habe auf der Krankenkasse nachgefragt und die haben mir sofort ausgerechnet ob diese Möglichkeit machbar wäre.
Wenn nämlich meine Schwiegermutter bereits im vergangenen Kalenderjahr einen Eigenanteil in Höhe von 1 Prozent ihres Jahresbruttoeinkommen an Zuzahlung angefallen ist, kann sie teilweise für das Jahr 2002 befreit werden.
Das war bei ihr der Fall, da sie auch schon im Jahre 2001 an einer chronischen Erkrankung gelitten hat.

Bei der Krankenkasse hat man mir das genau ausgerechnet, sogar am Telefon.
Ich musste nur das Bruttoeinkommen ihrer Rente angeben.
Das wurde dann mal 12 genommen und davon 1 Prozent errechnet.
Bei der Zuzahlung kam sie weit darüber.



Die Einkommensgrenzen sind:
***************************
Pro Mitglied der Krankenkasse 938,00 Euro
Pro Mitglied und 1 Angehöriger 1289,75 Euro
Pro Mitglied und 2 Angehörige 1524,25 Euro
Pro Mitglied und 3 Angehörige 1758,75 Euro
Für jede weitere Person kommen 234,50 Euro hinzu.




Vorgehensweise:
******************
Wenn jemand glaubt, das er von der Zuzahlung befreit werden kann, wendet man sich an seine zuständige Krankenkasse.
Bei uns war es nicht sicher, deshalb habe ich erst mal nachgefragt, bevor ich alles rebellisch mache.
Natürlich ist ganz klar, das ein Arbeitslosenhilfeempfänger von der Zuzahlung befreit ist und ein Doppelverdiener mit hohem Einkommen nicht.
Aber wie es bei uns der Fall ist, war es nicht genau sicher.
Dann lohnt es sich auf jeden Fall nachzufragen.

Ich habe sofort am anderen Tag eine Bescheinigung zugeschickt bekommen.
Diese Bescheinigung musste ich ausfüllen mit der Angabe:

Bitte um Prüfung einer teilweisen Medikamentenbefreiung für das Jahr 2001.
Wenn das nämlich genehmigt wird, wird sie auch für das Jahr 2002 befreit.

Das ganze habe ich dann weggeschickt und nur wenige Tage später bekam ich schon ein Fragebogen der ich dem zu behandelnden Arzt von meiner Schwiegermutter vorlegen muss.
Das hat auch nicht lange gedauert und ich kann diesen Fragebogen heute Mittag abholen und bei der Krankenkasse einreichen.



Der Arzt hat darauf bestätigt:
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-Wie lange die Versicherte schon wegen derselben Krankheit in Dauerbehandlung ist.
-Die Dauerdiagnose
-Das Ende der Dauerbehandlung.
Das ist kein riesiger Fragebogen und der Arzt hat den eigentlich auch sehr schnell ausgefüllt.

Ich denke so schnell wie die sind, braucht ihre Krankenkasse nicht lange zum prüfen.
Eigentlich hatte sie ja am Telefon schon gesagt, das sie unter die teilweise Zuzahlungsbefreiung fällt.
Bin mal gespannt.



Noch ein Tipp:
****************
Es ist Ratsam jede Rechnung bzw. Kassenzettel der Medikamente oder auch der Hilfsmittel aufzubewahren.
Meistens gibt es in der Apotheke eine Kundenkarte, auf der alles gespeichert ist.
Auch bei der Zuzahlung von Massagen lasse ich mir immer eine Quittung ausstellen.
Auch habe ich meiner Schwiegermutter immer gesagt sie solle sich keine 100 Packung aufschreiben lassen.
Man weiß man nicht ob man die Tabletten verträgt.
So kam es schon oftmals vor, das sie sich eine große Packung verschreiben gelassen hat und nach 4 Tagen bemerkte man, das es doch nicht das richtige Medikament für sie sei.
Fazit war, also nochmals ne Packung aufgeschrieben und nochmals Medikamentengebühren bezahlt.
Manche Patienten müssen zum Beispiel bei Blutdrucktabletten x mal eingestellt werden und das kostet Geld.


So ich hoffe ich konnte euch ein kleiner Einblick geben was ich zur Zeit alles bewältigen muss und mit was ich mich auseinandersetzen muss.
Tja man wächst in seine Aufgaben.
Nur nicht aufgeben, wenn’s auch nur um ein paar Euros geht, denkt daran ....
Es läppert sich einiges zusammen.

Demnächst halte ich Kurse über Pflegeversicherung ab.
Vielleicht auch mit einem Bericht.


Eure Ricke.


Danke fürs Lesen und Bewerten

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