Schufa Testbericht

Schufa
ab 7,43
Auf yopi.de gelistet seit 09/2003
Summe aller Bewertungen
  • Filialnetz:  durchschnittlich
  • Support & Service:  gut
  • Online Banking:  durchschnittlich
  • Fachliche Beratung:  kompetent

Erfahrungsbericht von Nanni75

Schufa ein unbekanntes Unternehmen....

Pro:

-

Kontra:

-

Empfehlung:

Ja

Ich möchte mich heute mal ein wenig ueber die Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung kurz SCHUFA genannt schreiben.

Warum? Weil man sehr viel über die Schufa hört, aber man eigentlich gar keinen genauen Plan hat. Also wo fange ich am besten an. Genau was speichert die Schufa eigentlich über uns.
Das sind z.b.: Kredite, Bürgschaften, Hypotheken, Rahmenkredite, Dispositionskredite (Dispo), Girokonten, Servicekonten (Handykarten), Versandhauskonten, Anfragen. Das waren die "positiven" Eintragungen. Nun zu den sogenannten Negativeintragungen: Das sind Salden nach Gesamtfälligkeiten (Kündigungen und Mahnbescheid) Salden nach gerichtlichen Entscheidungen (Vollstreckungsbescheid, Zwangsvollstreckung, Lohnpfändung) dann gibt es noch die normalen Salden die alle 3 Monate aktuallisiert werden. Und nicht zu vergessen Haftbefehle und Eidesstattliche Versicherungen.

Jetzt zu den Löschfristen: Haftbefehle und Eidesstattliche Versicherungen können sobald sie beim Gläubiger bezahlt sind gelöscht werden, allerdings muß man mit dem Erledigungsschreiben des jeweiligen Gläubigers zum zuständigen Amtsgericht und die Löschung in der Schuldnerkartei beantragen. D.h. eine sog. Löschungsurkunde beantragen. Diese wird vom Amtsgericht sowohl zur Schufa selbst als auch dem Schuldner zugeschickt. Eigentlich sollte damit das Problem Haftbefehl oder auch Eidesstattliche Versicherung geklärt sein, möchte man sicher gehen das der Eintrag auch wirklich gelöscht wird kann man sobald man die Löschung in Händen hält auch selbst zur zuständigen Schufa fahren und dort vor Ort die Löschung vornehmen, sofern noch nicht geschehen, da die Amtsgerichte immer ganze Listen 1 - 2 mal im Monat verschicken.

Negativeintragen werden nach 3 Jahren zum Jahresende gelöscht, also immer am 31.12. Titulierte Negativmerkmale jedoch erst 3 Jahre nach der Erledigung, dann allerdings taggenau.

Zu den positiven Löschfristen:
Kredite bleiben nach Erledigung auch noch 3 Jahre gespeichert. Wenn der Kredit normal ausgelaufen ist, d.h. genau der Ratenzahl entsprechend wird er auch nicht erledigt eingetragen, da man anhand der Ratenzahl sehen kann das normal bezahlt worden ist. Nur vorzeitig erledigte Kredite also z.b. eine Ratenzahl von 36 Monaten und man hat aber schon nach 24 Monaten alles zurückgezahlt dann wird erledigt bzw. Konto ausgeglichen eingetragen.

Girokonten, Servicekonten, Versandhauskonten, Dispos, Rahmenkredite sowie auch Hypotheken werden sofort nach Meldung der entsprechenden Institutes gelöscht.

Jetzt zu dem Thema Anfragen:
Jede Anfrage die gestartet wird sei es durch eine Bank oder ein Versandhaus oder auch durch eine Wohnungsgesellschaft sofern angeschlossen bleiben 1 Jahr lang für den Verbraucher selbst sichtbar. ALLERDINGS sollte man bei dieser Bank den Kredit entweder nicht bekommen oder man möchte doch zu einer anderen Bank gehen, die dann ebenfalls eine Anfrage startet sieht die Anfrage NUR 10 Tage lang. D.h. man geht z.b. ich gehe am 23.02.2007 zur Bank und möchte einen Kredit beantragen diesen lehn ich aber aufgrund der schlechten Konditionen ab. Gehe zur nächsten Bank dann sieht die Bank das ich bereits am 23.02.2007 bei einer Bank war aber nicht wo ich war. Warte ich allerdings 10 Tage und gehe dann am 06.03.2007 erst wieder zur nächsten Bank, ist die Anfrage für diese Bank unsichtbar. Lediglich ich selbst, kann meine Anfragen 12 Monate nachvollziehen und diese in sog. Schufa Eigenauskunft sehen.

Anfragen bleiben nur deshalb 1 Jahr lang gespeichert damit der Verbraucher also WIR feststellen können wer hat über mich wann welche Anfrage gestellt und natürlich für die Aufsichtsbehörden.

Man kann ja wie sicherlich bekannt bei der zuständigen Schufa vorprechen und sich dort eine Auskunft bzw. Selbst oder Eigenauskunft vorlesen lassen, welche sogar dann kostenfrei wäre (Aber nur bei persönlichen erscheinen am Schalter). Möchte man die Auskunft mitnehmen d.h. in schriftlicher Form erhalten ist sie kostenpflichtig und zwar genau € 7,80 pro Person. Man kann sie auch schriftlich oder per Internet beantragen. Auch eine Online Ansicht ist mittlerweile möglich...diese wird online beantragt, dann muss man allerdings auch am Postidentverfahren teilnehmen. Man bekommt ein Schreiben mit dem man mit seinem Personalausweis zur Post geht. Der Postbeamte füllt das Schreiben aus und schickt es wieder zurück. Innerhalb kürzester Zeit bekommt man eine Mail mit der Mitteilung das man nunmehr die Auskunft online einsehen kann. Eine Verbraucherauskunft ist eine ganz neue Variante der Auskunft diese ist z.b. für Vermieter geeignet da dort nicht alle Daten preisgegeben werden, den dem Vermieter nichts angehen.

Vielleicht sollte ich jetzt noch erzählen was denn so alles benötigt wird um eine Auskunft schriftlich zu erhalten.

Die Beantragung kann formlos erfolgen und zwar sollte das ungefähr so sein:

Hiermit bitte ich um Zusendung meiner Eigenauskunft.
Meine Daten
Vorname, Nachname
Anschrift
evtl. Voranschriften bzw. Wohnorte und Strassen in denen man bereits gewohnt hat
Geburtsdatum
Geburtsort

Man sollte dem Brief auch eine beidseitige Kopie des Personalausweises beifügen.

Die € 7,80 kann man von seinem Konto abbuchen lassen dann Kontonummer und Bankleitzahl angeben. Also praktisch eine einmalige Einzugsermächtigung erteilen. Ansonsten wird man angeschrieben und die Bankdaten der Schufa werden einem mitgeteilt. Bitte kein Bargeld und auch keine Briefmarken hinzufügen.

Ich hoffe ich hab nichts vergessen...für Fragen stehe ich Euch gerne zur Verfügung und über Feedback würde ich mich natürlich freuen.

lg
Nanni75

24 Bewertungen, 3 Kommentare

  • Clarinetta2

    09.02.2008, 15:52 Uhr von Clarinetta2
    Bewertung: sehr hilfreich

    prima geschrieben

  • timmipups

    22.02.2004, 01:15 Uhr von timmipups
    Bewertung: sehr hilfreich

    hallo das mit den 10 tagen ist eine reine floskel..habe es schon selber erlebt das nach einer anfrage bei einer bank und dann mit einer pause 15 tage später es immer noch sichtbar war

  • grashopper

    25.05.2002, 02:00 Uhr von grashopper
    Bewertung: sehr hilfreich

    Leider übernimmt die Schufa alle Daten ungeprüft. Zu unrecht erfolgte Negativeinträge muss der Betroffene erst einmal rausklagen, was dauern kann.