TUI Testbericht

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Erfahrungsbericht von slk2000

Wo ist der Meerblick ?

Pro:

-

Kontra:

-

Empfehlung:

Nein

Vielleicht ging es dem ein oder anderen von Euch auch schon einmal so: Das ganze Jahr freut man sich auf seinen wohlverdienten Urlaub, aber am Urlaubsort angekommen ist nichts mit Erholung, da alles ganz anderes ist wie es im Katalog beschrieben war.

Auch ich war in meinem letzten Urlaub davon betroffen. Wir hatten einen Kurzurlaub auf Kreta gebucht. In der Katalogbeschreibung hieß es : Geräumige Zimmer mit Balkon und Meeresblick. Als wir dann dort ankam und unser Zimmer zugewiesen bekamen, traute ich meinen Augen nicht:
Unser Zimmer hatte weder Balkon noch Meeresblick und war zudem eher eine größere Besenkammer als ein geräumiges Zimmer. Zudem ließen die Sanitäranlagen doch sehr zu wünschen übrig.

Noch bevor wir unsere Koffer auspackten, machten wir uns daher sofort auf die Suche nach der Reiseleitung. Dort brachten wir dann unsere Beschwerden vor. Die Reiseleiterin entgegnete uns jedoch, dass das Hotel ausgebucht sei und wir daher kein anderes Zimmer bekommen könnten. Erst nach mehrfachen Interventionen ist es uns dann gelungen am 3. Tag ein Zimmer zu erhalten, welches der Katalogbeschreibung gerecht wurde.

Diese Erfahrung nahm ich zum Anlass mich einmal intensiver mit dem Thema Reisemängel auseinander zu setzen und habe für Euch mal einige Tipps dazu zusammen getragen:


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Katalog kritisch lesen
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Viel Ärger kann man sich schon im vorhinein ersparen, wenn man die Katalogbeschreibung aufmerksam ließt. Da haben sich die Reiseveranstalter nämlich einige Tricks ausgedacht, wie sie negative Aspekte schön verpacken können. Hier einige Beispiele:

Gute Verkehrsanbindung: Meist Straßenlärm rund um die Uhr
Pulsierendes Nachtleben: Disco- und Partylärm bis in die frühen Morgenstunden
Meerblick: Wenn nicht der Zusatz –uneingeschränkt- dabei steht, kann es sein, dass der Meerblick von einem anderen Gebäude verdeckt ist
Aufstrebendes Urlaubsgebiet – viel Baulärm

Sicherlich könnte man noch etliche Beispiele mehr ausführen. Die genannten Katalogbeschreibungen sollen aber erst einmal nur Eure Sinne schärfen und dazu führen die Aussagen in den Katalogen genau unter die Lupe zu nehmen und sich zu Fragen, was kann sich hinter dieser Aussage noch verbergen. Ist man sich nicht sicher, sollte man im Reisebüro nachfragen. Wichtig dabei ist es, sich die Versprechen nicht nur mündlichen geben , sondern diese schriftlich in den Reiseunterlagen vermerken zu lassen. Ansonsten sind diese nämlich unwirksam.



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Was sind Reisemängel ?
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Reisemängel sind Leistungen, die im Vertrag oder im Katalog ausdrücklich versprochen und nicht erbracht wurden. Außerdem erhebliche Abweichungen zwischen vorgefundenen und üblicherweise zu erwartenden Leistungen. Häufige Mängel sind z.B.: schlechte Unterbringung im gebuchten Hotel, Lärmbelästigung durch Baustellen, schlechtes Essen, schlechter Service, fehlendes Animationsprogramm.




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Richtig und erfolgreich beschweren
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Wichtig ist es, seine Beschwerden direkt am Urlaubsort bei der zuständigen örtlichen Reiseleitung vorzutragen. Eine Beschwerde an der Hotelrezeption bringt gar nichts. Üblicherweise reicht eine mündliche Beschwerde. Aus Beweisgründen ist es jedoch ratsam, sich darüber von der Reiseleitung eine schriftliche Bestätigung geben zu lassen. Darüber hinaus ist es wichtig, so viele Beweise wie möglich zu sammeln: Dazu gehören z.B. Fotos oder Zeugen (Name und Adresse notieren).

Damit die Beschwerde auch kurzfristig von Erfolg gekrönt ist sollte man einige Dinge beachten:

1. Beschwerde nicht in Badesachen vortragen, ansonsten wird man nur selten wirklich ernst genommen
2. Reklamation ruhig und sachlich vorbringen – Beschimpfungen bringen gar nichts
3. Sich vorher schon Gedanken über eine Abhilfe machen und diese vortragen
4. Emotionale Betroffenheit hervorheben

Wichtig: Man sollte eine Frist zur Beseitigung des Mangels setzen. Ist diese Frist (muss mindestens 24 Stunden betragen haben) verstrichen und der Mangel nicht beseitigt, kann man selbst für Abhilfe sorgen und die Kosten dem Veranstalter in Rechnung stellen (z.B.: ein anderes Hotelzimmer suchen oder das total verschmutzte Appartement von Reinigungskräften reinigen lassen).




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Geltendmachung der Reisemängel
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Die Reisemängel müssen innerhalb eines Monats nach Rückkehr aus dem Urlaub dem Reiseveranstalter (nicht Reisebüro) angezeigt werden. Der Brief sollte aus Beweisgründen per Einschreiben mit Rückschein erfolgen. Im Brief müssen die Reisemängel dann genau genannt werden. Dabei reicht es nicht einfach zu schreiben: es war zu laut, das Essen war schlecht oder im Zimmer war Ungeziefer, sondern alle Mängel müssen im Detail erläutert werden. Außerdem muss man in dem Schreiben aufführen, wie viel Geld man zurück verlangt. Hilfreich dazu ist die Frankfurter Tabelle (s.u.). Hat die Reise mehr als 50 Prozent ihres Wertes verloren, darf man sogar Ersatz für die verlorene Urlaubszeit einfordern. Beispiel: Salmonellenvergiftung durch Essen (OLG Düsseldorf Az 18 U 120/89). Dann werden ca. 25 – 50 Euro pro Tag an Schadensersatz geleistet. Eine Entschädigung muss übrigens immer im Form einer Geldleistung erfolgen einen Reisegutschein braucht man nicht zu akzeptieren.



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Frankfurter Tabelle
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Jeder der eine mangelhafte Reise hinter sich hat, sollte bevor er einen Brief an den Veranstalter schreibt einen Blick in die Frankfurter Tabelle werfen, um zu sehen ob man überhaupt einen Anspruch auf eine Rückerstattung hat bzw. wie hoch diese Rückerstattung sein kann.

Die Frankfurter Tabelle basiert auf rechtskräftigen Urteilen und gibt daher einen Anhaltspunkt, was man vom Veranstalter zurück verlangen kann. Allerdings beinhaltet sie keinen Rechtsanspruch. Bei Gerichtsentscheidungen wird diese jedoch i.d.R. als Rechtsgrundlage verwandt. Daher erstatten die Reiseveranstalter i.d.R. diese Beträge auf Anforderung des Urlaubers auch zurück.

Hier einige Beispiele aus der Frankfurter Tabelle:

Unterkunft:
Abweichende Art oder Lage (z.B. Strandentfernung, Stadtentfernung, Hotel, fehlender Meerblick, zu kleines Zimmer, fehlender Balkon, fehlendes eigenes Bad/WC, fehlende Klimaanlage): Minderung 5-15%

Verpflegung:
Eintönige Speisen (5%), verschmutzte Tische (5-10%), lange Wartezeiten (5-15%), verdorbene bzw. ungenießbare Speisen (20-30%), verschmutztes Geschirr (10-15%)

Transport:
Um mehr als 4 Stunden verspäteter Abflug (5%), niedrigere Flugklasse (10-15%)

Sonstiges:
Zugesagter Swimmingpool fehlt, ist nicht benutzbar oder schmutzig (10-20%), Disko, Kino, Sporteinrichtungen oder Animateure fehlen (5-15%)

Finden kann man die komplette Frankfurter Tabelle auch im Internet unter: www.rechtspraxis.de oder www.stiftung-warentest.de



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Klage einreichen
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Geht der Reiseveranstalter nicht auf die Forderungen ein, gibt es nur noch die Möglichkeit der Klage. Dazu hat man seit Januar 2002 zwei Jahre Zeit. Danach verjähren die Ansprüche. Bevor man aber eine Klage anstrebt, sollte man sich zuerst mit einem Fachanwalt beraten oder sich an eine Verbraucherzentrale wenden. Diese verfügen seit kurzem auch über eine eigene Internetseite: www.vzbv.de (E-Mail: [email protected]).



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Interessante Internetseiten
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Ich habe bereits oben einige interessante Internetseiten genannt, die einem bei Reiseproblemen weiterhelfen. Eine besonders gelungene Seite ist zudem noch: www.urlaubsreklamation.de.

Auf dieser Seite findet man zunächst eine sog. Blacklist. Dort sind unseriöse Reiseveranstalter und Hotels aufgeführt (also vor dem Buchen erst einmal nachsehen ob Euer Reiserveranstalter dort genannt ist). Das beste an dieser Seite ist jedoch, dass jeder dort einen Bericht oder eine Reklamation zu einem Reiseveranstalter veröffentlichen kann. Ein Blick darauf ist sicherlich nie verkehrt. Auch gibt es dort Reisetipps und Infos zum Reiserecht (aktuelle Urteile, Frankfurter Tabelle etc.)



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Fazit:
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Wie Ihr seht, gibt es ganz gute Möglichkeiten gegen die schwarzen Schafe der Reisebranche vorzugehen. Wenn der Urlaub nicht so verlaufen ist, wie vom Veranstalter versprochen wurde, sollte man sich daher auch nicht davor scheuen Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Wie die Erfahrung zeigt, reagieren insbesondere die großen Reiseveranstalter auf berechtigte Mängel sehr kulant und auch die Gerichtsurteile fallen i.d.R. sehr verbraucherfreundlich aus.


Abschließend wünsche ich noch all denjenigen von Euch die ihren Urlaub noch vor sich haben viel Spaß und das Ihr meine obigen Tipps nicht benötigt.

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