Taunus BKK Krankenversicherung (nichtr mehr aktiv) Testbericht

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ab 9,23
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Summe aller Bewertungen
  • Preis & Leistung:  gut
  • Allgemeine Kundenfreundlichkeit:  durchschnittlich
  • Zahlung nach Schaden:  fast ohne Zögern
  • Erreichbarkeit:  durchschnittlich

Erfahrungsbericht von HHeizer

Wenn die Linke Hand nicht weis was die Rechte tut

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  • Preis & Leistung:  mittelmäßig
  • Allgemeine Kundenfreundlichkeit:  sehr schlecht
  • Zahlung nach Schaden:  fast ohne Zögern
  • Erreichbarkeit:  schlecht
  • Dauer der Nutzung:  seit 1 Jahr
  • Sind Sie Kunde?:  ja

Pro:

Beitragssatz

Kontra:

bürokratisch, unflexibel, kein Service, jedes Auskunft teuer, einfach dumm

Empfehlung:

Nein

Dieser Testbericht betrachtet die Krankenkasse aus der zweiten Kundensicht, nämlich der des Arbeitgebers.

Vielleicht ist es auch vermessen sich als Arbeitgeber der ebenfalls Beiträge für seine Angestellten an eine Krankenkasse entrichtet als Kunde zu sehen, komischerweise sehen das aber andere Krankenkasse schon so.

Aber nun zu den Erfahrungen:

Voller Stolz kam ein Arbeitnehmer (AN) zu mir ins Büro und teilte mir
mit er habe die Krankenkasse gewechselt und sei nun bei der
BKK Taunus.
O.k. dachte ich mir, ich kenn die nicht, aber der Beitragssatz ist günstiger als bei der vorherigen, schön für die Firma.

Ich meldete als unseren AN ordnungsgemäß an.

4 Wochen lang hörte ich gar nichts, zwischenzeitlich habe ich mir per Internet die Beitragssätze etc. herausgesucht und habe das Datenprofil unseres AN geändert.
Kurz darauf kam ein Formschreiben der BKK Taunus, der AN sei bei Ihnen versichert, wir möchten unsere Anmeldung entsprechend gestalten und in einem Merkblatt wurden alle Beitragssätze mitgeteilt.
Naja, dachte ich mir, nicht die schnellsten aber o.k.

3 Monate lang lief alles reibungslos, die Beitragsmeldungen wurden pünktlich geschickt und die Beiträge pünktlich bezahlt.

Dann bekam ich unerwarteterweise ein Schreiben der BKK Taunus, in dem man mich darauf aufmerksam machte, ich solle doch bitte den Beitragsnachweis und die Zahlung für den Vormonat vornehmen.

???? Das hatte ich doch schon vor 2 Wochen gemacht.

Ich suchte nach einer Telefonnummer um das ganze zügig zu klären. Aber seltsamerweise, auf allen Schreiben und im Internet nur eine kostenpflichtig Servicenummer.

Eine Frechheit, ich hab meine Arbeit ordentlich erledigt und soll für deren Schlamperei auch noch eine kostenpflichte Servicenummer anrufen ? So nicht.
Ich schrieb also einen Brief in dem ich der BKK Taunus mitteilte das alles bereits erledigt war. Eine Kopie der Beitragsrechnung legte ich mit bei.

Es folgte: Ruhe !
Einfach gar nichts geschah. Kein Schreiben alles wäre o.k.
Keine Mitteilung sie hätten nichts gefunden. Es passierte einfach nichts.

Na mir soll es recht sein.

Also machte ich die Abrechnung für den nächsten Monat, sendete den Beitragsnachweis und überwies das Geld.

5 Tage später hatte ich ein Schreiben auf dem Tisch, ich möchte doch bitte den Beitragsnachweis des Vormonats zu senden und den (zwischenzeitlich) geschätzten Beitrag zzgl. Säumniszuschlägen überweisen.

Jetzt war ich sauer. Ich griff nun doch zum Hörer, wählte die Servicenummer. Nun wurde ich anscheinend einmal quer durch Deutschland verbunden und wurden dann schliesslich in Jena an eine Sachbearbeiterin verbunden, die mir mitteilte daß sie weder einen Beitragsnachweis noch eine Zahlung für den Vormonat hätte.

Ich erzählte Ihr die ganze Vorgeschichte, worauf Sie erwiederte, daß es durchaus mal passieren kann, daß einen Brief der an eine andere Geschäftsstelle geht noch nicht im Computersystem eingepflegt sei. Sie werde den Sachverhalt prüfen und sich in einigen Tagen nochmal bei mir melden.

Ich machte mir eine Telefonnotiz und wartet ab.

7 Tage gingen ins Land. Nächstes Schreiben der BKK Taunus:
Ich möchte für den aktuellen Monat Beitragsnachweis sowie Zahlung veranlassen.
???? Die spinnen die Römer oder ?????
Ich reagierte gar nicht. Ich wollte warten bis die Sachbearbeiterin sich meldete und ihr das ganze gleich auch noch mitteilen.

3 Tage später. Die BKK Taunus schickt mir eine Mahnung für den Vormonat (!!) inkl. Säumniszuschläge und Ankündigung der Vollstreckung (Krankenkassen können ohne Mahnbescheid vollstrecken)

Jetzt reicht es mir. IN einem 2seitigen Brief der nun nicht mehr in einem freundlich Ton gehalten war, erklärte ich das ganze nochmals. Ich legte Beitragsnachweis, neuen Beitragsnachweis sowie Kontoauszugskopien bei und setzte eine Frist in der Sie mir schriftlich die Erledigung des ganzen mitzuteilen hatten.

5 Tage später bekam ich ein Schreiben, die Beitragsnachweise und Zahlungen konnten zugeordnet werden.
Super dachte ich. Das hat mir nur ca. 200 EUR an Arbeitszeit, Telefon und Porto gekostet. Aber leider darf man das nicht in Rechnung stellen (der richtige Rechnungsposten wäre \"ausgesprochene Dummheit 2 Std. á 100 EUR).

Damit war die Sache für mich erledigt.

Nicht aber für die BKK Taunus.

10 Tage später: In einem Schreiben fordert mich die BKK Taunus auf die ausstehenden Säumniszuschläge und Mahnkosten zu zahlen .... Aaaaarrrggggghhhhh.


Mein Fazit: Ob Sie Ihre Leistungen an die Versicherten erbringen kann nicht beurteilen. Aus Sicht des Arbeitgebers ist im Gegensatz zur BKK Taunus das Finanzamt ein Serviceparadies.
Ein absoluter Chaosverein der sich anscheinden durch Telefonservicenummern finanziert.

23 Bewertungen, 1 Kommentar

  • pjuk

    06.07.2005, 10:44 Uhr von pjuk
    Bewertung: sehr hilfreich

    Hallo, ich stimme hoch und breit zu. Ging uns ähnlich. Habe es sogar fast vors Landesgericht gebracht. Bei uns ging es um "anscheinend nicht erfolgt Zahlungen des Arbeitsgebers" was eine absolute Frechheit darstellte, unsere Fähigkei