Erfahrungsbericht von FLESCH
Reklamation einer Tasche ohne Erfolg!
Pro:
Nicht jeder nimmt seine Rechte rechtzeitig in Anspruch
Kontra:
Nicht jeder kennt seine Rechte
Empfehlung:
Nein
Hallo ihr Verbraucher!
Der geliebte Umtausch und was man erleben kann verschlägt einem fast die Sprache.
Meine Ma hat sich eine hochwertige Tasche in einem Fachgeschäft gekauft die sie dann auch benutzte.Leider hat es angefangen zu regnen da war die Tasche hin.
Im Fachgeschäft:
Sie ging also mit der Tasche nach 14 tagen zu dem Händler hin. Dort sagte man Ihr die Tasche ginge in das Lederlabor der Herstellerfirma.Nun gut musste ja sein.
Nach einiger Zeit dann ging sie wieder zu dem Geschäft wo Sie dann die Tasche serviert bekam mit dem schrifl. Hinweis Sie könnten die angegebenen Mängel wie Flecken abgenutzte Verschlüsse schwergehende Verschlüsse nicht feststellen und sie solle 50DM für die Untersuchung bezahlen.
Reaktion zwischen Ma und Händler:
Zunächst war sie geschockt und der Händler war auch nicht zuvorkommend also ging sie erstmal ohne Tasche nachhause.
Firma anrufen wo die Tasche herstammte ist klar das war Ihr Entschluss.
Reaktion der Firma:
Nach einigen Debatten und Erklärungen wollte man sich drum kümmern,aber auch nach einem weiteren Anruf geschah garnichts,nur, sie wüssten es nicht.
Nun steht man ja dumm da und die Tasche ist auch nicht mehr ausgehändigt worden. Ist ja auch verständlich dass man zu dem Händler nicht mehr geht. Kein Einsehen kein Umtausch nichts null Reaktion vom Händler.
Meine Ma hat es aufgegeben hinter der bezahlten Tasche im Wert von 450,00DM herzulaufen,denn sie meinte der Händler müsse auf sie zukommen,aber bei so einem Verhalten, nur weil die Herstellerfirma sehr ersichtliche Mängel nicht feststellen konnte.
Dieses Erlebnis zeigt doch,dass nicht jede Firma entgegenkommend ist.Wo hat man denn da noch Handhabe ausser einem teueren Anwalt?
Die Herstellerfirma und den Händler will ich hier nicht nennen,ich weiss auch nicht ob das gestattet ist.Vielleicht kann mir das einer sagen.
Für die Zukunft geht es zum Anwalt,da es im Guten nicht immer geht.
Leider ist das so und ich kann nur jedem Raten einen Anwalt zu nehmen.
----- Zusammengeführt, Beitrag vom 2003-02-13 20:16:07 mit dem Titel Dein Recht als Mieter
Guten Tag ihr alle hier,dieser Bericht richtet sich vorallem Mieter,die ihre Wohnungsmängel seitens des Vemieters nicht behoben bekommen haben.
Mancheiner wartet wahrscheinlich schon sehr lange.
Folg. war passiert:
Im Jahre 2001 (Winter) stellte man feste,dass die Fenster nicht mehr abdichteten.Dadurch ging viel Wärme verloren.Man ging den gesetzlichen Weg und meldete die Mängel dem Vermieter.
Seine Reaktion war zuvorkommend.Er beauftragte eine Firma,die das ganze prüfte und einen Bericht abgab,indem stand Fenster undicht kann man neu Abdichten.
Gut und schön nach einer Woche dann erkundigte man sich beim Vermieter was nun geschehen soll.
Dieser meinte er kümmert sich drum.
Nach 2 monaten dann hakte man nach und es kam der Satz tut mir lid habe es vergessen.Nun gut nicht arg so schlimm. Weiterhin passierte nichts.
Nun ist es aber genug 4 Monate sind vergangen.Man behiehlt die Miete ein mit dem Hinweise an den Vermieter.der reagierte wieder nicht.
Es vergingen 8 Monate und erstmal ab in Urlaub für 14 Tage.
Da kommt man aus dem Urlaub zurück oh je Heizung defekt alles nass der neue Teppich teilweise hin.
Was hat man getan? Nun man rief den Vermieter an und über tausend Umwege erreichte man dann seine Tochter und meldete den Wasserschaden.
Sage und schreibe hat es fast 3 Tage gedauert,bis sich überhaupt einer darum gekümmert hat.
So und jetzt war Schluss nun gehts zum Anwalt:
Dieser richtete einen Brief mit den angezeigten Mängeln wie undichte Fenster,Wasserschaden und ein paar andere Mängel an den Vermieter.Natürlich konnte man die eingehaltene Miete behalten und eine Mietminderung in Höhe von 30% war auch noch drin.
Fazit:
Der Vermieter wurde ganz schnell und ließ alle Mängel beheben.
Eigentlich hat man sehr viele Rechte und man sollte eigentlich auch direkt bei einen Anwalt gehen,wenn nach Anzeigen der Mängel nichts passiert. Man kann natürlich auch die Miete Einhalten das wirkt manchmal auch.Ferner sollte jeder Rechtsschutzversichert sein bes.Mietrecht und Arbeitsrecht den ein Anwalt kann je nach Streitwert teuer werden.
Der geliebte Umtausch und was man erleben kann verschlägt einem fast die Sprache.
Meine Ma hat sich eine hochwertige Tasche in einem Fachgeschäft gekauft die sie dann auch benutzte.Leider hat es angefangen zu regnen da war die Tasche hin.
Im Fachgeschäft:
Sie ging also mit der Tasche nach 14 tagen zu dem Händler hin. Dort sagte man Ihr die Tasche ginge in das Lederlabor der Herstellerfirma.Nun gut musste ja sein.
Nach einiger Zeit dann ging sie wieder zu dem Geschäft wo Sie dann die Tasche serviert bekam mit dem schrifl. Hinweis Sie könnten die angegebenen Mängel wie Flecken abgenutzte Verschlüsse schwergehende Verschlüsse nicht feststellen und sie solle 50DM für die Untersuchung bezahlen.
Reaktion zwischen Ma und Händler:
Zunächst war sie geschockt und der Händler war auch nicht zuvorkommend also ging sie erstmal ohne Tasche nachhause.
Firma anrufen wo die Tasche herstammte ist klar das war Ihr Entschluss.
Reaktion der Firma:
Nach einigen Debatten und Erklärungen wollte man sich drum kümmern,aber auch nach einem weiteren Anruf geschah garnichts,nur, sie wüssten es nicht.
Nun steht man ja dumm da und die Tasche ist auch nicht mehr ausgehändigt worden. Ist ja auch verständlich dass man zu dem Händler nicht mehr geht. Kein Einsehen kein Umtausch nichts null Reaktion vom Händler.
Meine Ma hat es aufgegeben hinter der bezahlten Tasche im Wert von 450,00DM herzulaufen,denn sie meinte der Händler müsse auf sie zukommen,aber bei so einem Verhalten, nur weil die Herstellerfirma sehr ersichtliche Mängel nicht feststellen konnte.
Dieses Erlebnis zeigt doch,dass nicht jede Firma entgegenkommend ist.Wo hat man denn da noch Handhabe ausser einem teueren Anwalt?
Die Herstellerfirma und den Händler will ich hier nicht nennen,ich weiss auch nicht ob das gestattet ist.Vielleicht kann mir das einer sagen.
Für die Zukunft geht es zum Anwalt,da es im Guten nicht immer geht.
Leider ist das so und ich kann nur jedem Raten einen Anwalt zu nehmen.
----- Zusammengeführt, Beitrag vom 2003-02-13 20:16:07 mit dem Titel Dein Recht als Mieter
Guten Tag ihr alle hier,dieser Bericht richtet sich vorallem Mieter,die ihre Wohnungsmängel seitens des Vemieters nicht behoben bekommen haben.
Mancheiner wartet wahrscheinlich schon sehr lange.
Folg. war passiert:
Im Jahre 2001 (Winter) stellte man feste,dass die Fenster nicht mehr abdichteten.Dadurch ging viel Wärme verloren.Man ging den gesetzlichen Weg und meldete die Mängel dem Vermieter.
Seine Reaktion war zuvorkommend.Er beauftragte eine Firma,die das ganze prüfte und einen Bericht abgab,indem stand Fenster undicht kann man neu Abdichten.
Gut und schön nach einer Woche dann erkundigte man sich beim Vermieter was nun geschehen soll.
Dieser meinte er kümmert sich drum.
Nach 2 monaten dann hakte man nach und es kam der Satz tut mir lid habe es vergessen.Nun gut nicht arg so schlimm. Weiterhin passierte nichts.
Nun ist es aber genug 4 Monate sind vergangen.Man behiehlt die Miete ein mit dem Hinweise an den Vermieter.der reagierte wieder nicht.
Es vergingen 8 Monate und erstmal ab in Urlaub für 14 Tage.
Da kommt man aus dem Urlaub zurück oh je Heizung defekt alles nass der neue Teppich teilweise hin.
Was hat man getan? Nun man rief den Vermieter an und über tausend Umwege erreichte man dann seine Tochter und meldete den Wasserschaden.
Sage und schreibe hat es fast 3 Tage gedauert,bis sich überhaupt einer darum gekümmert hat.
So und jetzt war Schluss nun gehts zum Anwalt:
Dieser richtete einen Brief mit den angezeigten Mängeln wie undichte Fenster,Wasserschaden und ein paar andere Mängel an den Vermieter.Natürlich konnte man die eingehaltene Miete behalten und eine Mietminderung in Höhe von 30% war auch noch drin.
Fazit:
Der Vermieter wurde ganz schnell und ließ alle Mängel beheben.
Eigentlich hat man sehr viele Rechte und man sollte eigentlich auch direkt bei einen Anwalt gehen,wenn nach Anzeigen der Mängel nichts passiert. Man kann natürlich auch die Miete Einhalten das wirkt manchmal auch.Ferner sollte jeder Rechtsschutzversichert sein bes.Mietrecht und Arbeitsrecht den ein Anwalt kann je nach Streitwert teuer werden.
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