Erfahrungsbericht von angelika46
Rechtzeitig ein Testament erstellen
Pro:
dann ist alles geklärt
Kontra:
man denkt in jungen Jahren noch nicht ans sterben
Empfehlung:
Nein
Vererben – aber richtig
Auch in jungen Jahren sollte man sich bereits mit dem Gedanken vertraut machen, ein Testament zu verfassen. Wie schnell kann es in der heutigen Zeit passieren, dass man das Opfer eines Unfalles wird.
Je weniger man zu vererben hat, umso einfacher kann das Testament gestaltet werden. Natürlich kann man auch bei einem größeren Vermögen ein einfaches Testament machen, fährt aber besser, wenn man steuerliche Aspekte mit berücksichtigt.
Jedermann kann sein Testament eigenhändig verfassen. Hierbei muss man jedoch einige Regeln nach § 2247 BGB beachten. Es muss eigenhändig (mit der Hand) geschrieben und auch unterschrieben sein. Dabei sollte man den Vor- und Familiennamen verwenden. Auch im Zeitalter der Computertechnik darf ein Testament nicht mit der Schreibmaschine oder dem Computer verfasst werden. Es würde sonst seine Gültigkeit verlieren.
Selbstverständlich kann man das Testament auch vor einem Notar verfassen und auch beim Notar hinterlegen lassen.
Damit man sein Testament selbst verfassen kann, empfehle ich das Buch Schenkung, Testament und Erbschaft von Stefan Rutkowsky. Hier sind sämtliche Erbfolgeregelungen, aber auch die verschiedensten Möglichkeiten der Testamentsverfassung eingehend behandelt.
Es würde zu weit führen, sämtliche Möglichkeiten hier aufzuführen.
Hat man nun ein etwas größeres Vermögen zu vererben, macht es Sinn zu überlegen, ob man dem Kind bzw. den Kindern im Zuge einer Schenkung innerhalb bestimmter steuerlicher Freigrenzen schon zu Lebzeiten Vermögen überlässt. Man hat hier den Vorteil, dass man nach 10 Jahren erneut die Möglichkeit hat, eine weitere Schenkung wieder innerhalb der Freigrenzen zu machen. Auf diese Weise lässt sich auch ein sehr großes Vermögen, ohne dem Finanzamt Steuern bezahlen zu müssen übertragen. Der Freibetrag bei Kindern liegt immerhin bei 200.000 Euro. Außerdem kann sowohl die Mutter als auch der Vater separat dem Kind 200.000 Euro alle 10 Jahre im Zuge der Schenkung zukommen lassen.
Über so viel Geld verfügen wir zwar nicht, aber ich finde es trotzdem wichtig, dass jeder verantwortungsbewusste Mensch ein Testament verfasst, das eben auf seine persönlichen Verhältnisse geschnitten ist. Von Zeit zu Zeit, alle paar Jahre, sollte man es wieder zur Hand nehmen und ggf. neu überarbeiten.
Auch in jungen Jahren sollte man sich bereits mit dem Gedanken vertraut machen, ein Testament zu verfassen. Wie schnell kann es in der heutigen Zeit passieren, dass man das Opfer eines Unfalles wird.
Je weniger man zu vererben hat, umso einfacher kann das Testament gestaltet werden. Natürlich kann man auch bei einem größeren Vermögen ein einfaches Testament machen, fährt aber besser, wenn man steuerliche Aspekte mit berücksichtigt.
Jedermann kann sein Testament eigenhändig verfassen. Hierbei muss man jedoch einige Regeln nach § 2247 BGB beachten. Es muss eigenhändig (mit der Hand) geschrieben und auch unterschrieben sein. Dabei sollte man den Vor- und Familiennamen verwenden. Auch im Zeitalter der Computertechnik darf ein Testament nicht mit der Schreibmaschine oder dem Computer verfasst werden. Es würde sonst seine Gültigkeit verlieren.
Selbstverständlich kann man das Testament auch vor einem Notar verfassen und auch beim Notar hinterlegen lassen.
Damit man sein Testament selbst verfassen kann, empfehle ich das Buch Schenkung, Testament und Erbschaft von Stefan Rutkowsky. Hier sind sämtliche Erbfolgeregelungen, aber auch die verschiedensten Möglichkeiten der Testamentsverfassung eingehend behandelt.
Es würde zu weit führen, sämtliche Möglichkeiten hier aufzuführen.
Hat man nun ein etwas größeres Vermögen zu vererben, macht es Sinn zu überlegen, ob man dem Kind bzw. den Kindern im Zuge einer Schenkung innerhalb bestimmter steuerlicher Freigrenzen schon zu Lebzeiten Vermögen überlässt. Man hat hier den Vorteil, dass man nach 10 Jahren erneut die Möglichkeit hat, eine weitere Schenkung wieder innerhalb der Freigrenzen zu machen. Auf diese Weise lässt sich auch ein sehr großes Vermögen, ohne dem Finanzamt Steuern bezahlen zu müssen übertragen. Der Freibetrag bei Kindern liegt immerhin bei 200.000 Euro. Außerdem kann sowohl die Mutter als auch der Vater separat dem Kind 200.000 Euro alle 10 Jahre im Zuge der Schenkung zukommen lassen.
Über so viel Geld verfügen wir zwar nicht, aber ich finde es trotzdem wichtig, dass jeder verantwortungsbewusste Mensch ein Testament verfasst, das eben auf seine persönlichen Verhältnisse geschnitten ist. Von Zeit zu Zeit, alle paar Jahre, sollte man es wieder zur Hand nehmen und ggf. neu überarbeiten.



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