Verwaltungsfachangestellte/r Testberichte
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Auf yopi.de gelistet seit 08/2003
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Summe aller Bewertungen
- Einstellungschancen: durchschnittlich
- Aufstiegschancen: durchschnittlich
- Verdienstmöglichkeiten: gut
- Sozialleistungen: durchschnittlich
Pro & Kontra
Vorteile
- vielseitig
Nachteile / Kritik
- Theorie knochentrockene Paragraphenreiterei
Tests und Erfahrungsberichte
-
Weniger Paragraphenreiterei als gedacht
3- Einstellungschancen: durchschnittlich
- Aufstiegschancen: durchschnittlich
- Verdienstmöglichkeiten: gut
- Sozialleistungen: durchschnittlich
Pro:
vielseitig
Kontra:
Theorie knochentrockene Paragraphenreiterei
Empfehlung:
Ja
Nach fast 20 Jahren in der Verwaltung kann ich mit gutem Gewissen schreiben "I survived" !!!
Und seit August diesen Jahres bin ich zur (nebenamtlichen) Ausbildungsleiterin "mutiert" und sehe das Berufsbild aus einem etwas anderen Blickwinkel.
Zu den generellen Aufgaben und Tätigkeiten wurde in den anderen 3 Erfahrungsberichten sehr viel (und auch sehr gut) geschrieben - spare ich mir daher.
Verwaltungsfachangestellten werden in den unterschiedlichsten Behördenzweigen ausgebildet, wie Stadt- oder Kreisverwaltungen, bei der Kirche, beim Land undund (Hier kann das Arbeitsamt mit seinen bewährten Blättern zur Berufskunde weiterhelfen!). Bitte in jedem Fall vor einer Bewerbung beim Arbeitsamt über den Wunschausbildungsberuf informieren, sonst ist man schon zu Ausbildungsbeginn tierisch frustriert !
Hauptvorteil dieses Jobs ist, dass der Arbeitsplatz entweder relativ sicher ist (sofern man bereits länger bei der jeweiligen Behörde ist: nach 15 Jahren Berufstätigkeit bei einem Lebensalter von mindestens 40 Jahren ist man unkündbar) bzw. für Neueinsteiger eine eher schwankende Angelegenheit : Übernahmegarantieen nach bestandener Ausbildung geben heutzutage nur noch die wenigsten Behörden. Entweder wird man garnicht oder nur für einen bestimmten Zeitraum befristet und/oder nur mit einer Teilzeitstelle übernommen.
Um relativ gut in den Sattel zu kommen (und dort auch zu bleiben) ist meines Erachtens wichtig, dass man nicht nur in der Schule gut ist, sondern auch sich auch während der Praxiszeiten in der Behörde selbst bewährt.
Was nicht heissen soll, dass man bei den Kollegen eine breite Schleimspur hinterlässt. Vielmehr sind Höflichkeit und ein gewisses Engagement eher gefragt. Man kann auch ruhig und sachlich sagen, wenn einem etwas nicht passt (wenn man z.B. nur abheften oder fotokopieren muss => das kann nicht Sinn und Zweck der Ausbildung sein; schließlich gibt es auch noch gesetzliche Grundlagen wie den Ausbildungsrahmenplan, die festlegen, in welchen Bereichen/Tätigkeiten ausgebildet wird) bzw. fragen, wenn man Erklärungen nicht verstanden hat. Es ist auch kein Weltuntergang, wenn mal ein Fehler passiert..irgendwie kriegt man alles wieder geradegerückt. Man muss sich nur melden !
Die praktische Ausbildung steht und fällt mit dem-/derjenigen, die ausbildet. Man kann zum Beispiel in einem knochentrockenen Gebiet wie der Kämmerei (quasi die Finazabteilung einer Stadtverwaltung) sehr viel lernen, wenn man jemanden hat, der/die gut und interessant erklärt. Während eigentlich interssante Ausbildungsbereiche wie das Ordnungsamt dank eines muffeligen Ausbilders die Hölle sein können.
Im Rahmen einer Beurteilung bekommt man zum Ende des jeweiligen Ausbildungsabschnittes schriftlich mitgeteilt, wie die Leistungen waren. Normalerweise erhält man die Beurteilung im Rahmen eines Gesprächs vom Ausbilder ausgehändigt, Ausbilder und Auszubildender müssen sie unterschreiben. "Müssen" ist vielleicht der falsche Ausdruck, denn wenn die Beurteilung offenkundig falsche Sachen enthält, kann man mit dem Ausbilder reden und u.U. eine neue fairere Beurteilung bekommen. Ein guter Ausbilder vergibt allerdings keine reinen Sympathiebeurteilungen danach, wessen Nase ihm passt oder nicht, sondern versucht, dem Auszubildenden Ansatzpunkte dafür zu geben, in welchen Bereichen er/sie sich noch verbessern kann.
"Schule" heisst zum einen Berufsschule (da gibt es aber auch so nette Fächer wie Sport und Reli), zum anderen -jedenfalls in NRW im kommunalen Bereich- "Dienstbegleitende Unterweisung" (1 Mal wöchentlich) durch das Studieninstitut.
Bei der dienstbegleitenden Unterweisung liegt der Schwerpunkt wirklich auf "Fachchinesisch" bzw. wie formuliere ich meine Bescheide an den Bürger so, dass er sie auch versteht !
Für jemanden, der frisch von der Schulbank kommt (meistens Realschüler, gelegentlich auch Abiturienten) ist diese Paragraphenreiterei natürlich Neuland und (anfangs garantiert) knochentrocken bis öde. Aber wenn man wirklich lebenslang diesen Job machen will (und nicht noch mal eine andere Ausbildung in einem anderen Beruf, der einem mehr liegt), muss sich leider dran gewöhnen !!
Auch nach der Ausbildung ist nicht Stillstand angesagt: Man sollte sich jede Fortbildung an Land ziehen, die man kriegen kann, um so mehr Qualifikationen zu bekommen und evtl. mal innerhalb der Behörde sein Aufgabengebiet zu wechseln bzw. vielleicht ja sogar einen Job bei einer anderen Behörde zu bekommen.
Ich selbst habe meine Ausbildung bei einem Rentenversicherungsträger gemacht (und durfte im 1.Jahr nach Ausbildungsende auch nur lochen, Zahlen eintippen und Briefe eintüten), war danach 10 Jahre in den verschiedensten Bereichen bei der Stadtverwaltung ("Frontarbeit" im Sozialamt ist zwar tierisch interessant, geht aber auch ziemlich an die Substanz) und bin jetzt bei Kirchens gelandet (nun ja...auch dazu stand in einem der anderen Erfahrungsberichte ein interessanter Passus)
Fazit : wer Beruf nicht mit Berufung verwechselt, kann sich mit dieser Ausbildung durchaus anfreunden
PS: Ich habe den Bericht bewusst nicht in trockenem Amtsdeutsch geschrieben, damit Ihr merkt, das man auch nach vielen Verwaltungsjahren kein Beamtensturkopp sein muss weiterlesen schließen -
-
Wann ist der Albtraum vorbei?!
Pro:
-
Kontra:
-
Empfehlung:
Nein
Zur Zeit befinde ich mich selber in der Ausbildung als Verwaltungsfachangestellte. Im Allgemeinem ist die Ausbildung gar nicht mal so schlecht, man lernt viele Abteilungen bzw. Referate kennen und hat somit auch Abwechslung in der Ausbildung. Die Ausbildung geht im allgemeinem 3 Jahre. Das theoretische Wissen lernt man in der Berufsschule (Deutsch, Sozialkunde, Verwaltungsakte und Verträge, Öffentliche Verwaltung in Gesamtwirtschaft, Rechnungswesen Controlling,...). Und das praktische Wissen in der jeweiligen Verwaltung.
Verwaltungsfachangestellte
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Viele denken sich sicherlich, was ist Verwaltungsfachangestellte und was muss man da machen?
Verwaltungsfachangestellten arbeiten im allgemeinem in der inneren Verwaltung des Bundes und der Länder, in der Kommunalverwaltung(in Gemeinden), bei Handwerksorganisationen, Industrie-u. Handelskammern, in Kirchenverwaltungen und in der Bundesverkehrsverwaltung.
Sie verrichten allgemeine Büro- u. Verwaltungsarbeiten: bearbeiten Vorgänge, führen Akten, erteilen Auskünfte, bereiten Entscheidungen vor und fertigen Bescheide(dies ist die Hauptaufgabe der VfA). In vielen Fällen errichten VfA erforderliche Bescheinigungen und Ausweise aus.
Wie alles begann
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Als erstes muss man eine schriftliche Bewerbung ablegen. Mit Lebenslauf und alles drum und dran. Diese erste Hürde habe ich wahrscheinlich gut abgelegt und wurde zu einem schriftlichem Eignungstest eingeladen. Nach ca. einem Monat erhielt ich ein Brief zu einer Diskussionsrunde mit anschließendem Einzelgespräch. Die Diskussionsrunde erfolgte mit weiterem 3 Bewerbern. Die Themen die uns in die Runde geworfen wurden, waren, „Was denken die Bürger über die Verwaltung“ und „Pisa Studie“. Einer musste die Diskussion leiten und der andere am Ende zusammenfassen. Als die Diskussionsrunde zuende war, wurde jeder zu einem Einzelgespräch in das Zimmer gerufen. Zuerst stellt man sich wie üblich vor, erzählt wie man über den Beruf bescheid weis und was die jeweilige Behörde für Aufgaben hat. Nach 2 Tagen hatte ich schon eine Zusage als Verwaltungsfachangestellte im Briefkasten.
Die Anfangszeit
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Die Ausbildung begann am 01.09.. Zuerst wurde uns das Haus gezeigt und anschließend folgte eine übliche langweilige Belehrung bzw. Hausordnung. Gleich darauf wurde ich in die jeweilige, eingeteilte, Abteilung geschickt - in die Poststelle. Die Leute waren sehr nett und haben auch Ersteinmahl alles gezeigt und hatten mich auch gleich mit einbezogen.
Die Ausbildung
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Wie gesagt die Ausbildung dauert 3 Jahre. Währenddessen man ein Berichtsheft führen muss, das man regelmäßig durchsehen muss. Ohne dieses wird man nicht zur Prüfung zugelassen. Regelmäßig wird man in verschieden Abteilungen bzw. Referate eingeteilt - der Zweck dient dazu, um soviel wie mögliche Kenntnisse und Fertigkeiten über den Beruf zu erlernen die nötig sind.
Berufschule
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Die Berufsschule findet im Blockunterricht statt. D.h. 4-6 Wochen Schule hintereinander und dann wieder 2-3 Monate Arbeit. Ich selber finde das nicht so gut, da man leicht nach 2 Monaten alles wieder vergessen hat. Deswegen sollte man immer mal ein Hefter in die Hand nehmen, aber wer macht das schon gerne freiwillig wenn man nicht muss. Die Berufsschule stellt meiner Meinung nach ziemlich hohe Anforderungen. Zumal ich früh um 5:00Uhr aufstehe und abends 17:00Uhr heim komme. Das wären über 12 Stunden die ich auf den Beinen stehe-manchmal auch noch länger. Und wenn ich dann endlich wieder zuhause bin muss ich mich gleich an die Hausaufgaben hinansetzten und anschließend für die Arbeiten am nächsten Tag lernen. An manchen Tagen könnte ich weinen, weil ich den Stress einfach nicht verkrafte. In fast jedem Fach braucht man Gesetze. In der Anfangszeit ist alles sehr verwirrend und durcheinander und die Fächer sind zum Teil SEHR langweilig und öde, da sich alles um Paragraphen und Artikel und Recht und Staat und Gesetzen ... handelt.
Prüfung
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In der Mitte des 2. Ausbildungsjahres wird eine höchstens 180 Minuten dauernde schriftliche Zwischenprüfung durchgeführt. Diese besteht aus der Abfrage von praxisbezogenen Aufgaben oder Fällen, die sowohl in der Verwaltung als auch im Berufsschulunterricht vermittelt worden sind. Der Inhalt der Prüfung bezieht sich auf folgende Bereiche:
Ausbildungsbetrieb, Arbeitsorganisation und bürowirtschaftliche Abläufe,
Haushaltswesen und Beschaffung,
Wirtschaft und Sozialkunde.
Die Zwischenprüfung wird deswegen durchgeführt, damit der Ausbildungsstand ermittelt wird und hat weiter keine Auswirkungen auf die Ausbildung.
Am Ende des 3. Ausbildungsjahres wird die Abschlussprüfung durchgeführt. Diese besteht aus einem schriftlichen Teil in folgenden Fachgebieten:
135 Minuten Verwaltungsbetriebswirtschaft
120 Minuten Personalwesen
120 Minuten Verwaltungsrecht und Verwaltungsverfahren
90 Minuten Wirtschafts- und Sozialkunde.
Für die praktische Prüfung sollte der Prüfling eine Aufgabe bearbeiten und dabei Sachverhalte aus seiner Fachrichtung beurteilen und Lösungen aufzeigen. Die Gesamtdauer sollte 45 Minuten pro Prüfling nicht überschreiten.
Zum Bestehen der Prüfung muss in beiden Bereichen mindestens mit ausreichend abgeschlossen werden.
Wird die Prüfung nicht bestanden, darf nach dem Berufsbildungsgesetz zweimal wiederholt werden.
Zeiten-Gleitzeit
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Da man im öffentlichem Dienst arbeitet, ist es üblich, dass man Gleitzeit arbeitet. D.h. man kann kommen und gehen wann man will. Der frühestmögliche Dienstbeginn ist 6:00Uhr und sollte spätestens 9:00Uhr auf Arbeit sein. Die Kernzeit - das ist die jenige Zeit, in der jeder Beschäftigte grundsätzlich die Verpflichtung zur Anwesenheit und Arbeitsleistung hat - beträgt von 9:00 – 14:30 Uhr und am Freitag von 9:00 – 13:00 Uhr. Der normale Arbeitstag beträgt 8 Stunden plus einer halbe Stunde Mittag. Insgesamt 8 einhalb Stunden.
Vergütung
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Da ich aus den neuen Bundesländern komme, habe ich sicher weniger Verdienst in diesem Beruf, als manch anderer in anderen Bundesländern.
Meine Vergütungen sind im,
1.Lehrjahr 531,00€
2.Lehrjahr 573,94€
3.Lehrjahr 612,53€
Fazit
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Dies ist eine Ausbildung für starke nerven. Wer viel Verdienen will ist bei diesem Beruf richtig, sollte sich allerdings auch dafür interessieren.
Das ist ein Beruf für starke Persönlichkeiten und starkem Interesse an Gesetzen und Verwaltung.
Wer die Lehre mit Bravur abschließen will muss sich sehr dahinter klemmen. Ohne Fleiß geht nichts bei diesem Job.
Die Ausbildung ist Ländersache und kann in jedem Bundesland ganz anders sein.
Danke fürs Lesen
mfg sun-blume
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Hinweis:Da ich auch bei Ciao registriert bin, hab ich den Bericht auch bei Ciao unter *rotesherz* veröffentlicht. weiterlesen schließen -
Die Ausbildung.... Ein Beruf für s Leben?
Pro:
-
Kontra:
-
Empfehlung:
Nein
Vorwort
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Ich bin jetzt ab dem 1. August 2002 im dritten Ausbildungsjahr im Beruf der Verwaltungsfachangestellten. Ich denke, dass sich die wenigsten unter euch vorstellen können, was dieses lange Wort eigentlich verbirgt. Ich wusste es zuvor eigentlich auch nur, weil meine Schwester eben diese Ausbildung absolviert hat. Nachdem ich dann bei "ihrer" Behörde, in der Kreisverwaltung, ein Praktikum im Ausländeramt vorgenommen hatte, war ich begeistert von dem Beruf und entschied mich, mich in die Richtung zu bewerben.
Nach mehreren Fototerminen und Tagen, die ich nur mit Bewerbungen schreiben verbracht habe, meldete sich endlich die erste Verwaltung bei mir, die sich nicht mit Sätzen wie z.B. "Leider ist der Vorgang zur Besetzung der Ausbildungsstellen in unserem Haus schon beendet." entschuldigt hat. (Dieser Satz war lächerlich. Immerhin hatte ich die Adressen der Verwaltungen vom Arbeitsamt als aktuell zugesandt bekommen!) Ich bekam von der Evangelischen Landeskirche der Pfalz in Speyer eine Chance auf ein Vorstellungsgespräch.
Nebenbei bemerkt habe ich damals mit 16 Jahren schon am eigenen Leibe mitbekommen, dass die Ausbildungsplatzsituation bei uns nicht gerade die Beste ist. Ich hatte meine Mittlere Reife mit einem Durchschnitt von 2,3 erhalten und ich bekam von allen, außer der Protestantischen Landeskirche, nur Absagen. Als ich mich informierte, wurde mir auch mitgeteilt, dass sich für den Beruf der Verwaltungsfachangestellten auch Abiturienten mit 2er Schnitten bewerben... klar, dass diese einer Mittleren Reife vorgezogen werden.
So, viel im Voraus erzählt... aber WAS ist eigentlich eine Verwaltungsfachangestellte????
Aufgaben und Tätigkeiten
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Allgemein gehalten sind die Aufgaben der Verwaltungsfachangestellten allgemeine Verwaltungs- und Organisatinsarbeit, das Kennen und Anwenden von einschlägigen Rechtsvorschriften, Vorgänge im Haushalts- und Rechnungswesen und Aufgaben in der Personalverwaltung. So aufgezählt sieht das sehr wenig aus, aber Verwaltungsfachangestellte können überall eingesetzt werden, wo etwas zu verwalten ist. Sei es eine Krankenhausverwaltung, die Verwaltung eines großen Vereins, die Kirchenverwaltung oder einfach, das Häufigste, die Arbeit in einer öffentlichen Verwaltung, also in einem Rathaus, einer Kreisverwaltung oder einer Stadtverwaltung.
Die Ausbildung
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Die Ausbildung dauert 3 Jahre. Es handelt sich dabei um eine duale Ausbildung, die nach dem Berufsbildungsgesetz bundesweit geregelt ist. Die Ausbildung findet überwiegend im Ausbildungsbetrieb und in der Berufsschule statt. Für mich ist das die Berufsbildende Schule Wirtschaft 2 in Ludwigshafen. Neben der Berufsschule müssen die Auszubildenden zur Vertiefung der Themen nochmals einen Tag in der Woche in das Kommunale Studieninstitut (Verwaltungsschule), in dem Mitarbeiter von Verwaltungen die Sachverhalte auch wirklich nach ihren Erfahrungen, also praktischbezogen, mitteilen.
In der Berufsschule gibt es keine Fächer mehr. Noch vor 2 Jahren gab es z.B. das Fach "Verwaltungsrecht". Letztes Jahr wurde eine komplett neue Prüfungsordnung eingeführt, die zur Folge hatte, das unter anderem eben anstatt der Fächer "Lernfelder" unseren Schulalltag bestimmen.
Da wäre dann
Im 1. Ausbildungsjahr
- Lernfeld 1: Die eigene Berufsausbildung mitgestalten (Jugendarbeitsschutzgesetz,...)
- Lernfeld 2: Die Verwaltung in das staatliche Gesamtgefüge einordnen (Staatsrecht,...)
- Lernfeld 3: Güterbeschaffung rechnergestützt vorbereiten (Datenverarbeitung und Haushalts- und Kassenrecht)
- Lernfeld 4: Verträge zur Güterbeschaffung schließen und erfüllen (Bürgerliches Gesetzbuch)
- Lernfeld 5: Personalvorgänge zielorientiert mitgestalten (Errechnen der Personalbezüge,...)
Im 2. Ausbildungsjahr
- Lernfeld 6: Rechtsgrundlagen zur Ermittlung von Einkommen im öffentlichen Dienst anwenden und Arbeitsentgelte berechnen (Berechnen der Lohnsteuer,...)
- Lernfeld 7: Bestände und Wertströme im System der doppelten Buchführung erfassen und dokumentieren (Erstellen von einer Bilanz, die Umsatzsteuer,...)
- Lernfeld 8: Verwaltungsleistungen wirtschaftlich erstellen und kundenorientiert anbieten (Wirtschaftslehre)
- Lernfeld 9: Verwaltungsverfahren bürgerfreundlich durchführen (Verwaltungsverfahrensgesetz,...)
-Lernfeld 10: Rechtseingriffe verwaltungsmäßig vorbereiten, durchführen und überprüfen (Polizeirecht,...)
(- Wahlpflichtfach: Bürgerliches Gesetzbuch)
Im 3. Ausbildungsjahr
- Lernfeld 11: Aufgaben der gewährenden Verwaltung bearbeiten
- Lernfeld 12: Öffentliche Leistungen in alternativen rechtlichen Formen erbringen
- Lernfeld 13: Öffentliche Leistungen finanzwirtschaftlich kontrollieren und steuern
- Lernfeld 14: Staatliches Handeln in nationale und internationale wirtschaftliche Zusammenhänge einordnen
(- Wahlpflichtfächer: Bürgerliches Gesetzbuch, Deutsch)
In der Mitte des 2. Ausbildungsjahres wird eine höchstens 180 Minuten dauernde schriftliche Zwischenprüfung durchgeführt. Diese besteht aus der Abfrage von praxisbezogenen Aufgaben oder Fällen, die sowohl in der Verwaltung als auch im Berufsschulunterricht vermittelt worden sind. Der Inhalt der Prüfung bezieht sich auf folgende Bereiche:
60 Minuten Ausbildungsbetrieb, Arbeitsorganisation und bürowirtschaftliche Abläufe,
120 Minuten Haushaltswesen und Beschaffung,
60 Minuten Wirtschaft und Sozialkunde.
Die Zwischenprüfung wird zur Ermittlung des Ausbildungsstandes durchgeführt und hat weiter keine Auswirkungen auf die Ausbildung.
Am Ende des 3. Ausbildungsjahres wird die Abschlussprüfung durchgeführt. Diese besteht aus einem schriftlichen Teil in folgenden Fachgebieten:
135 Minuten Verwaltungsbetriebswirtschaft
120 Minuten Personalwesen
120 Minuten Verwaltungsrecht und Verwaltungsverfahren
90 Minuten Wirtschafts- und Sozialkunde
Für die praktische Prüfung sollte der Prüfling eine Aufgabe bearbeiten und dabei Sachverhalte aus seiner Fachrichtung beurteilen und Lösungen aufzeigen. Die Gesamtdauer sollte 45 Minuten pro Prüfling nicht überschreiten.
Zum Bestehen der Prüfung muss in beiden Bereichen mindestens mit ausreichend abgeschlossen werden.
Wird die Prüfung nicht bestanden, darf nach dem Berufsbildungsgesetz zweimal wiederholt werden.
Ausbildungsvergütung:
1.Ausbildungsjahr = 591,00 € Brutto
2.Ausbildungsjahr = 637,71 € Brutto
3.Ausbildungsjahr = 680,59 € Brutto
Nach erfolgreichem Bestehen der Abschlussprüfung hat man die Möglichkeit im Rahmen der Angestelltenlaufbahn die sogenannte 2. Verwaltungsprüfung zur Verwaltungsfachwirtin zu machen oder eine Beamtenausbildung (mittlerer bzw. gehobener Dienst) anzustreben.
Anforderungen an die Bewerber wären die Mittlere Reife, gute Kommunikationsfähigkeit und gute Umgangsformen, da eben viel mit Bürgern umgegangen wird.
Meine Erfahrungen
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Da ich in einer kirchlichen Verwaltung arbeite, ist bei mir praktisch einiges anders als theoretisch. In meiner Verwaltung gibt es eben kein Jugendamt, Forstamt oder Bürgerbüro. Das muss ich dann theoretisch nachholen. Und schulisch ist diese Ausbildung wirklich der Hammer. Das Problem dabei ist, dass man nicht direkt lernen kann. Man bekommt erklärt, wie man zum Beispiel einen vom Bürger eingegangen Widerspruch zu prüfen hat. Aber jeder Widerspruch ist anders! Man muss schon wirklich perfekt sein, um damit sofort zurecht zu kommen. Hauptsächlich bekommt man eben die Rechtsanwendung in allen möglichen Gebieten eingetrichtert, was natürlich auch für jeden privat nicht schlecht ist ;) Das häufigste Problem der Azubis ist es denke ich mir, die Gesetzestexte zu verstehen und diese dann auch umsetzen zu können.
Aber so im Großen und Ganzen macht die schulische Ausbildung trotz der Schwierigkeit schon Spaß.
Im Gegensatz dazu steht die praktische Ausbildung im Betrieb. Dabei möchte ich betonen, dass ich hiermit NICHT meinen eigenen Ausbildungbetrieb verurteilen möchte. Es ist so, dass Verwaltungsfachangestellte in ihrer Ausbildung ganz verschiedene Abteilungen durchlaufen. Da ich eben in der kirchlichen Verwaltung tätig bin, musste ich ein ganzes Jahr eine Gastausbildung in einer öffentlichen, kommunalen Verwaltung absolvieren um besser auf die Aufgaben in meiner Abschlussprüfung eingestellt zu sein. Ich war von der Ausbilderin, die dort für mich zuständig war in zwei Abteilungen zugeteilt worden. Einmal der Stadtkasse und dann dem Umweltamt. "So!", dachte ich mir,"Herzlichen Glückwunsch!!!." Eigentlich sollte ich in die Gastausbildung um die KOMMUNALE Verwaltung kennen zu lernen. Eine Kasse haben wir in der Landeskirche selbst. Dort lernte ich auch, wie man Zahlungseingänge bearbeitet... also: sinnnlos, die Abteilung. Das Umweltamt war genau so sinnlos. Ich werde die Kenntnis darüber, dass man seinen Müll nicht auf den Boden wirft, weil man sonst angezeigt wird, nie mehr brauchen. Vor allem nicht für meine Abschlussprüfung.
Außerdem war es so, dass eben diese Verwaltung seine Gastauszubildenden auch wirklich wie Fremdlinge behandelte. In der Stadtkasse saß ich von morgens bis abends am PC, gab Zahlen ein und druckte dann die dazugehörigen Kontoauszüge aus. Stupide Arbeitsbeschaffungsmaßnahme, die dank der alten, stinkenden Drucker tierische Kopfschmerzen bereitete. Die Beurteilung dieser Abteilung fiel dann natürlich auch nicht gut aus. Arbeitseifer??? Note 4! Aber bitte... kann mir jemand sagen, wie ich beim "Nummern eintippen" Motivation mitbringen soll?????
Im Umweltamt war ich dann auch nicht besser bedient... Sogar der neue Zivi bekam mehr Verwaltungsarbeit als ich. Und das obwohl ich schon 2 Jahre Erfahrung habe.
Sowieso: Wenn der Verwaltungsazubi mal Zeit hat, wird er mit Ablage oder Ergänzungslieferungen vollgestopft. *langweil*
Zusammenfassend
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Die schulische Ausbildung ist mehr als anspruchsvoll, wogegen die praktische Ausbildung sogar ab und zu von 12jährigen ausgeführt werden könnte.
Wenn ich nochmals entscheiden könnte, würde ich mir vielleicht mehr Gedanken über meine Ausbildung machen. Schlecht ist diese zwar nicht, aber eben nicht direkt was für mich. Ich möchte nicht ewig hier auf meinem Bürostuhl versauern. Deshalb habe ich auch vor, nach meiner Abschlussprüfung mein Abitur nach zu machen.
Was nicht übel ist, ist die Bezahlung und die Arbeitszeit. Wir hier in unserer Verwaltung haben Gleitzeit. D.h. wir können morgens zwischen 6.30 Uhr und 8.30 Uhr anfangen und mittags von 15 Uhr und 19 Uhr aufhören. Dazwischen haben wir von 12 Uhr bis 14 Uhr Mittagspause, wobei eine halbe Stunde Pflicht ist und der Rest nach Ermessen genommen werden kann.
Zum Schluss würde ich sagen, dass die Ausbildung für jemanden, der in die Verwaltung möchte auf jeden Fall zu empfehlen ist. Die Chancen auf eine gute Anstellung und die Aufstiegschancen sind super. Es ist nicht ein einfacher Vorzimmer-Bürotipse Job... eben schon anspruchsvoller. Ich vergebe allerdings nur 3 Sterne, weil meiner Meinung nach die Azubis mehr gefördert werden müssten und nicht über Ablage und Ergänzungslieferungen versauern dürften. Darauf sollte mehr geachtet werden. weiterlesen schließen -
Verwaltungsfachangestellte/r: Ein sicherer Beruf im öffentlichen Dienst
Pro:
-
Kontra:
-
Empfehlung:
Ja
Erstmal was Allgemeines über die Ausbildung zum Verwaltungsfachangestellten. Die Ausbildung dauert drei Jahre. Sie kann verkürzt werden, wenn zuvor eine Fachschule für Wirtschaft und Verwaltung mit dem Abschluss der Höheren Handelsschule erfolgreich besucht wurde. Die Ausbildung ist in drei Bereichen möglich; Kommunalverwaltung, Landesverwaltung und Bundesverwaltung. Es handelt sich hierbei also um eine Bürotätigkeit im öffentlichen Dienst. Aber auch bei der evangelischen Landeskirche ist diese Ausbildung
möglich. Eine spätere Anstellung ist in jedem dieser Bereiche möglich.
Ich selber habe meine Ausbildung bei der katholischen Kirche abgeleistet. Da die katholische Kirche aber keine der eben genannten Einrichtungen ist, wurde ich offiziell für die Kommunal- verwaltung ausgebildet (Seit fünf Jahren bin ich in der Universität Paderborn, also in einer Landesverwaltung tätig). Das hatte zur Folge, dass Theorie und Praxis eigentlich so gut wie gar
nicht übereinstimmten und ich im letzten Ausbildungsjahr ein Praktikum beim Kreis Soest ableisten musste. Hier bin ich monatlich in den Abteilungen Sozialamt, Asylantenstelle und Kämmerei (Haushalt) gewesen. Das war auch nötig, da ich sonst überhaupt keinen Einblick in diese Tätigkeiten bekommen, und was sich wiederum auch schlecht auf meine Abschlussprüfung ausgewirkt hätte.
Denn was nützt es den jemanden, wenn er Theorie aufnehmen muss, aber die Praxis nicht kennt ?
Während eines jeden Ausbildungsjahres findet in der Berufsschule (Schule für Wirtschaft und Verwaltung) der Unterricht in einem dreimonatigen Block statt, was recht angenehm ist.
Neben diesem Blockunterricht ist dann noch weiterer Unterricht beim Studieninstitut für Kommunale Verwaltung zu besuchen, zunächst nicht in Blockform, sondern zweimal die Woche.
Erst im letzten Ausbildungsjahr findet auch hier der Unterricht in Blockform statt. Auch die Abschlussprüfung wird hier durchgeführt. Von den Inhalten her unterscheiden sich die Berufsschule und das Studieninstitut entscheidend. Während in der Berufsschule nur allgemeine und einfache Lerninhalte (Mathematik, Deutsch, VWL, Staatsrecht u.a.) vermittelt werden, geht es im Studieninstitut schon konkreter zu. Hier werden vor allem juristische Seiten angesprochen in Fächern wie Verwaltungsrecht, Bürgerliches Recht, Organisationsrecht, Beamtenrecht u.a.
was dann auch richtig in die Tiefe der Materie geht. Mit der Abschlussprüfung erhält man die Bestätigung den A1-Lehrgang (Angestellten-Lehrgang 1) erfolgreich bestanden zu haben. Dieser berechtigt bzw. weißt aus Stellen im mittleren Dienst bekleiden zu dürfen.
Zu jeder Zeit ist es nach der Ausbildung möglich, sofern man sich in einer Anstellung befindet,
den A2-Lehrgang zu besuchen. Dieser ermöglicht eine Anstellung in den höheren Dienst.
Möchte man in den gehobenen Dienst, muss ein abgeschlossenes Studium vorgewiesen werden.
Das liegt daran, weil die einzelnen Stellen nach ihren Aufgaben und deren Schwierigkeit bzw. Verantwortlichkeit beurteilt werden.
Dieses hin und her mit dem Unterricht und der Ausbildungsstätte ist schon ganz schön anstrengend.
Insgesamt gesehen ist es aber eine Ausbildung in einen sicheren Beruf.
Aber auch nur dann, wenn man eine unbefristeten Vertrag hat. Man ist dann so gut wie unkündbar, es sei den, dass schwerwiegend gegen Gesetze verstoßen wird; z.B. Diebstahl oder ähnliches.
Der Verdienst ist allerdings nicht sehr berauschend. Stellt man einen Vergleich mit der Wirtschaft an, so verdient man dort je nach dem bis das Doppelte. Gut verdient man erst ab dem höheren Dienst.Genügend Stellen müssen natürlich auch da sein. Da sieht es eher schlecht aus.
Mit dem Gedanken in die freie Wirtschaft zu wechseln, ist reine Zeitverschwendung. Der Wechsel ist so gut wie nicht möglich. Das liegt daran, dass Leute aus dem öffentlichen Dienst für die Wirtschaft allgemein als faul und unqualifiziert gelten. Es sei den, dass man ein abgeschlossenes Studium besitzt. Selbst dann wird es schwierig. Ein Kollege von mir hat schon vor Jahren ein Fernstudium an der Fernuniversität Hagen als Diplom Betriebswirt abgeschlossen und versucht seither eine Anstellung in der Wirtschaft zu finden, ohne Erfolg. Nahezu 200 Absagen und nicht ein einziges Vorstellungsgespräch sind seine traurige Bilanz. Man bleibt also im ö.D. gefangen.
Wer sich also für einen sicheren Job und Karriere entscheidet, für den ist diese Ausbildung genau richtig.
Aufgepasst: Es gibt Behörden, die zwar im
kaufmännischen Bereich ausbilden. Auch
hier gilt, dass man in der Wirtschaft
dann so gut wie keine Chance hat. weiterlesen schließen
Informationen
Die Erfahrungsberichte in den einzelnen Kategorien stellen keine Meinungsäußerung der Yopi GmbH dar, sondern geben ausschließlich die Ansicht des jeweiligen Verfassers wieder. Beachten Sie weiter, dass bei Medikamenten außerdem gilt: Zu Risiken und Nebenwirkungen fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker.
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