Aufbesserung des Taschengeldes - Tipps & Tricks Testbericht

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Erfahrungsbericht von Ice-Cream-Man

Geldsparen im Studium.

Pro:

-

Kontra:

-

Empfehlung:

Ja

Da ich mich jetzt kurz vor dem Studienbeginn befinde und selbst über keine reglemäßigen Einkünfte verfüge, war ich wohl oder übel gezwungen mich nach mehreren Möglichkeiten umzuschauen, wie man nebenbei Geld sparen kann und welche Einnahmemöglichkeiten zusätzlich zur Verfügung stehen.

1. KINDERGELD
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Natürlich sind die paar Euro nur ein Tropfen auf den heißen Stein, aber die Möglichkeit weiterhin Kindergeld zu beziehen sollte nicht ausser Acht gelassen werden.
Normalerweise wird die Zahlung des Kindergeldes nach dem Schulabschluss automatisch beendet, wenn man sich jetzt aber arbeitslos meldet oder wie es auf Fachdeutsch heißt \"dem Arbeitsmarkt weiterhin zur Verfügung steht\", bekommt man bis zum 21 Lebensjahr weiterhin das Kindesgeld ausgezahlt.
Auch für die Eltern bietet das steuerrechtliche Vorteile, denn in der Zeit, in der Kindergeld bezogen wird nutzen die Erziehungsberechtigten auch weiterhin den Kinderfreibetrag.

Wenn man vor dem Studium ein soziales oder ökologisches Jahr absolviereren will, hat man weiterhin recht, auf Kindergeld. Dies gilt allerdings nicht generell für Au-pair Jahre, da die Behörden diesen Aufenthalt für nicht notwendig erachten. Weiterhin kann man keinen Anspruch geltend machen, wenn man Zivil oder Wehrdienst leistet oder wenn man das Studium oder eine Ausbildung begonnen hat.

2. JOBBEN IM STUDIUM
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Mitlerweile sind es schon 67% aller Studenten, die während Ihrem Studium gezwungen sind zu arbeiten, um die Wohnung, den Lebensstandard und das Studium finanzieren zu können.
Es birgt allerdings auch Gefahren wenn man zuviele Jobs angenommen hat oder zu viel verdient. So ist auch die altbekannte 325€ Grenze sehr wichtig.
In erster Linie ist dies versicherungstechnisch relevant, denn sollte ein Student länger als zwei Monate ein Gehalt von über 325€ haben, hat er keinen Anspruch mehr auf Familienversicherung, kann aber dafür eine sogenannte Studentenversicherung abschließen. Über solche Angebote sollte man sich aber vorher mit der eigenen Krankenkasse absprechen.

Ebenso wichtig ist nicht nur die Grenze des Gehaltes sondern auch die Grenze der Arbeitszeit. Ein Student, der sich in einem normalen Arbeitsverhältnis befindet hat nämlich ein Anrecht auf Befreiung von Arbeitslosen-, Renten-, Pflege und Krankenversicherung. Wenn man allerdings mehr als 20 Stunden pro Woche arbeitet, gilt man vor dem Gesetz nicht mehr als Teilzeitarbeitnehmer und wird somit auch zu den oben genannten Zahlungen herangezogen. Diese 20 Stunden Regelung gilt auch während den Semesterferien und der Vorlesungsfreien Zeit.

Also ist Allgemein festzuhalten, dass weder mehr als 20 Stunden pro Woche gearbeitet werden noch mehr als 325€ Euro im Monat verdient werden sollten, da man sonst auf viele Befreiungen verzichten muss und diverse andere Zahlungen zu leisten hat.

Es gibt aber auch eine Möglichkeit mehr als 325€ im Monat zu verdienen und trotzdem Steuerbefreit zu bleiben. So gibt es nämlich zwei verschiedene Arten der \"geringfügigen Beschäftigung\", die man beide gleichzeitig ausüben kann. Wenn das erste Arbeitsverhältnis weniger als 325€ im Monat einbringt, kann man als Student einen zweiten Job annehmen, darf diesen aber nicht länger als 50 Stunden im Jahr wahrnehmen.

Doch bei allen finanziellen Vorteilen, die man durch das arbeiten im Studium bekommen kann, sollte man sich im klaren sein, dass man spätestens zu den Prüfungen über jede Minute die man zum lernen hat sehr froh sein wird.
Darum sollte man lieber versuchen durch staatliche Bezüge über die Runden zu kommen.

3. BAföG
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Als erstes sollte man sich §9 des BAfög immer vor Augenhalten: \"Ausbildungsförderung erhält nur derjenige, dessen Leistungen es erwarten lassen, dass das angestrebte Ausbildungsziel auch erreicht wird\".
Das bedeutet nichts anderes, als dass alle BAföG Empfänger ständig Kontrollen durch das BAföG-Amt unterliegen. Natürlich wird man nicht den gesamten Studiengang lang beschattet, aber durch meinen Bruder weiß ich, dass nach spätestens drei Jahren ein Aufruf des Amtes ins Haus flattern kann, in dem nach Einsicht in die Studienergebnisse verlangt wird. Darum wird für viele Studenten auch nach dem 4. Semester die Bafögzahlung eingestellt.
Über einzelne Anforderungen sollte man sich aber am besten bei den Behörden informieren.
Ebenso macht es Sinn sich vor dem ersten Antrag mit dem verantwortlichen Amt in Verbindung setzt um zu prüfen, ob und in wie fern man überhaupt anrecht auf Bezüge hat. Dies ist abhängig von der eigenen Wohnsituation, dem Status der Eltern sowie dem eigenem Einkommen.
Je nach Studenten und Studiengang gelten nämlich andere Bestimmungen über die man sich vorher ausreichend informieren sollte, bevor man plötzlich vor dem Bankrott steht.
Alle die sich aber sicher sind, dass sie ohne staatliche Bezüge nicht in der Lage währen zu studieren aber die geforderten Leistungen erbringen wollen und können bekommen hier mal einen kleinen Überblick über die Bezugsarten:

Grundbetrag :333€
Zuschlag auswährtswohnen :133€
Eigene Miete höher als 133€ : 64€

Insgesamt :530€

Natürlich hat man noch die Möglichkeit andere Bezüge zu empfangen, doch die drei oben genannten Punkte sind wohl die am häufigsten verteilten Bezüge.

4. BEFREINUNG VON GEZ-GEBÜHREN
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Bevor man von Rund- und Fernsehgebühren befreit wird, sollte man sich lieber eine Satellitenschüssel zulegen. Grundsätzlich gilt der Leitsatz, dass man nur Anspruch auf Befreiung hat, wenn man sich gerade mal am Existenzminimum Befindet.
Weiterhin verfällt der Anspruch auf Befreiung, wenn man einen Job hat, bei dem man über 325€ verdient, wenn man ein Kraftfahrzeug besitzt oder vor dem Gestzgeber als vermögend dasteht, also wenn man zum Besipiel über Sparkonten verfügt oder Grundstücke besitzt.

5. NOTFALL
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Jetzt sollte man aber nicht vor Angst, dass man sich den Studiengang sowieso nicht finsnzieren aufgeben, denn neben dem oben genannten Punkten hat ein Student noch weitere Möglichkeiten sich finanziell über Wasser zu halten.
So hat man unter anderem noch die Möglichkeit Sozialhilfe in Anspruch zu nehmen und zwar in Form von Einmalbezügen für: Kleidergeld, Heizkostenbeihilfe, Weihnachtsbeihilfe, Hilfe zur Beschaffung von Hausrat und Beihilfe bei Umzügen.

FAZIT
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Natürlich geben diese Erläuterungen nur einen kleinen Einblick in die Finanzwelt eines Sudierenden. Sie sollen auch nur dabei helfen sich einen groben Überblick zu verschaffen, welche Möglichkeiten man hat, sich als \"armer, kleiner\" Student in der harten Finanzwelt zu behaupten.
Wenn Ihr als Student auf Nummer sicher gehen wollt, informiert Ihr euch am besten in den veranwortlichen Ämtern oder duch Studienratgeber, die man in Bibliotheken oder Büchereien bekommen kann.

Viel Spass beim Geld sparen

Euer
Ice-Cream-Man

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