BKK Mobil Oil Krankenversicherung Testbericht

Bkk-mobil-oil-krankenversicherung
ab 18,09
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Auf yopi.de gelistet seit 09/2003
Summe aller Bewertungen
  • Preis & Leistung:  mittelmäßig
  • Allgemeine Kundenfreundlichkeit:  durchschnittlich
  • Zahlung nach Schaden:  nach etwas Zögern
  • Erreichbarkeit:  gut

Erfahrungsbericht von Ralfisko

Nun doch 12,2%

Pro:

-

Kontra:

-

Empfehlung:

Ja

1. Kurzüberblick BKK MOBIL OIL
2. Beitragssatz
3. Service
4. Leistungen
5. Webseite
6. Fusionsgerüchte
7. Fazit

Allgemein
A) Kassenwechsel nach neuem Recht 1.1.2002
B) Unterschied Freiwillig und Pflichtversicherte

1. Die BKK MOBIL OIL gibt es seit 1952. Seit 1999 ist sie für Versicherungspflichtige und -berechtigte aus Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Hamburg, Rheinland-Pfalz und Bayern geöffnet. Beitreten kann, wer in diesen Bundesländern wohnt ODER arbeitet ODER dort einen Zweitwohnsitz innehat. Der Sitz ist in Hamburg, Steinstr. 5, 20095 Hamburg. Die Krankenkasse hat zur Zeit über 500.000 Mitglieder. Vor einem Jahr waren es noch knapp 200.000.

2. Seit 1997 (!!!) war der Beitragssatz bei 11,2%. Erst am 1.10.2002 erfolgte eine Erhöhung auf happige 12,8 % - auf Verordnung der Aufsichtsbehörde, dem BVA (Bundesversicherungsamt; siehe unten)

3. Der Service, besonders die telefonische Erreichbarkeit, wurde bis in die jüngere Vergangenheit von den Versicherten besonders gerügt. Telefonische Warteschleife und kein Ende ließ viele der Versicherten sich schon fragen, ob sie die richtige Wahl getroffen haben.
Vielleicht hilft da eine Erklärung. Durch den günstigen Beitragssatz hat diese Kasse schon seit Jahren enormen Zulauf und die Organisationsstrukturen müssen den sich ständig ändernden Anforderungen anpassen. In jüngster Zeit wurden die Beratungs- und Betreuungskapazitäten nach Angaben der Kasse wiederum enorm erhöht, wovon Versicherte und Interessenten durch geballte Beratungspower profitieren sollen.
Telefon Mitgliederservice: 01801 300201
Telefon Zentral 040 3002 0 ( 1,2 oder3) - Weiterleitung für Neuinteressenten (1), Leistungsfragen (2) oder Mitgliederservice (3)
Die Info-Hotline INFOMED steht 24 Stunden rund um die Uhr zu allen allgemeinen medizinischen Fragen unter 01803 202525 zur Verfügung.

4. Die Leistungen sind nach dem Sozialgesetzbuch V geregelt, verbindlich für alle gesetzlichen Krankenkassen. Das betrifft mit ca. 96 % die weitaus meisten, vor allem medizinisch notwendige Leistungen.
Ein Beispiel für andere Leistungen ist z.B.die Haushaltshilfe. Es soll AOK´s geben, die bei einer Grippe eine Haushaltshilfe genehmigen. Wenn zwei Freundinnen die Bezahlung für die Haushaltshilfe teilen, was man ja nicht unterstellen will, kommt das die Versichertengemeinschaft teuer zu stehen.
Bei der BKK MOBIL OIL muß z.B. ein stationärer Krankenhausaufenthalt der Versicherten Person gegeben sein und es muss ein Kind unter 12 Jahren dem Haushalt angehören und es darf keine weitere Person im Haushalt leben, die den Haushalt führen könnte.

5. Die Webseite zeigt sofort, welches Klientel die BKK MOBIL OIL anspricht: Jung, Junggeblieben und mit den modernen Kommunikationsmitteln vertraut. Der Beitritt kann Online abgewickelt, unter anderem Auslandskrankenscheine ausgedruckt werden. Nach Eingabe seiner Versichertennummer bekommt man einige Tage später seine PIN zugeschickt und kann die wichtigsten Formulare wie Auslandskrankenschein, Antrag auf Familienversicherung, Antrag auf Befreiung von der Zuzahlung usw. selbst ausdrucken.
Die Ansprechpartner für Leistungen sind direkt via Email zu erreichen.

6. Fusionsgerüchte wurden der BKK MOBIL OIL in der Vergangenheit immer wieder untergeschoben. Zur Zeit soll eine Fusion mit der Volkswagen-BKK bevorstehen, was die renommierte Hannoversche Allgemeine in Großen Lettern abdruckte. Der Vorstand der BKK MOBIL OIL reagierte schnell und erzwang am Folgetag eine Gegendarstellung auf der ersten Seite.
Die Begründung liegt auf der Hand. Warum sollte die Kasse solche Gespräche führen, wenn sie immer noch auf Wachstum ausgerichtet ist? Bei mittlerweile um bis zu über vier Prozentpunkten Unterschied beim Beitragssatz zu verschiedenen Kassen ein schlagkräftiges Argument.

7. Wer mit Internet vertraut ist und damit umgehen kann, dass die Kasse kein Filialnetz unterhält und ausschließlich über Hamburg (Steinstr.) und Celle (Itagstr.) seine Mitglieder betreut, ist bei der BKK MOBIL OIL bestens aufgehoben. Wer den Mitarbeiter vor Ort in seiner Krankenkassenfiliale als persönlichen Ansprechpartner braucht und nicht in Hamburg wohnt, sollte sich überlegen, ob er zur BKK MOBIL OIL wechselt.

ALLGEMEINES

A) Kassenwechsel nach neuem Wahlrecht ab 01.01.2002
Seit dem 01.01.2002 kann jeder gesetzlich Versicherte seine Krankenkasse zum Letzten des übernächsten Kalendermonats kündigen.
Beispiel: Kündigung im Juli 2002 (Muß bis 31.07. eingegangen sein) zum 30.09.2002, Beitritt zum 01.10.2002.
Wichtig: die alte Kasse stellt innerhalb von 14 Tagen eine Kündigungsbestätigung aus. Diese muss in Kopie der Anmeldung bei der neuen Kasse beigelegt werden. Ohne darf keine Aufnahme erfolgen. Der Arbeitgeber des Versicherten muss die Mitgliedsbescheinigung der neugewählten Kasse nach diesem Beispiel bis zum 30.09.2002 von dieser zugesendet bekommen haben. Ansonsten ist die Kündigung mitsamt Bestätigung UNWIRKSAM und die Beiträge müssen vom Arbeitgeber weiterhin an die alte Kasse überwiesen werden.
Beim Kündigungsprozedere darf von der neugewählten Krankenkasse keine Hilfestellung geleistet werden.

B) Freiwillig und Pflichtversicherte sind seit dem 01.01.2002 in Sachen Kündigungsrecht völlig gleichgestellt. Einziger Unterschied: Der Freiw. Versicherte (verdient 3.375 € p.m. Oder 40.500 € p.a.) darf sich aussuchen, ob er sich gesetzlich oder privat versichert.

Ich selbst bin seit Anfang des Jahres Mitglied und als Internetfreak sehr zufrieden. Wollte eigentlich schon im letzten Jahr gewechselt haben, hatte aber den Kündigungstermin verpennt.

Die Entscheidung, ob die BKK MOBIL OIL den Beitragssatz auf die von ihr beantragten 12,2 % rückwirkend zum 01.10.2002 anpassen darf, ist vom Landessozialgericht Niedersachensen vertagt worden. Zu schwer wiegt wohl die Tatsache, dass diese Entscheidung einem Dammbruch gleich käme.
Nie zuvor hat eine Krankenkasse gegen eine Beitragssatzanordnung durch das Aufsichtsorgan BVA (Bundesversicherungsamt) geklagt. Die Entscheidung hätte Präzedenzwert und zur Folge, dass die Betriebkrankenkassen, denen es gut geht, über eine Beitragssatzanpassung nach unten nachdenken könnten. Bei der derzeitigen politischen Grosswetterlage erscheint dies aber vor allem seitens des Bundesgesundheitsministeriums unerwünscht. Zwar stellt sich Ministerin Ulla Schmidt mit dem Verbot einer weiteren Erhöhung des Beitragssatzes bei den gesetzlichen Kassen als \"Hüterin\" des Portemonnaies der Beitragszahler hin. Aber die Anpassung in die andere Richtung scheint deshalb unerwünscht, weil der Wettbewerb unter den gesetzlichen offensichtlich ungern gesehen wird.
Also darf man weiter gespannt sein, wie die Entscheidung ausfallen wird. Bis dahin müssen die Mitglieder der BKK MOBIL OIL weiterhin (seit 01.10.2002) 12,8 % entrichten.

Wer sich darüber genauer informieren möchte, sollte der Internetseite der Krankenkasse unbedingt einen Besuch abstatten. Die Pressemitteilung hierzu ist zu finden unter
http://www.bkkmobiloil.de/medien/news_aktuell/news.php?id=9

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