Famila Testbericht

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ab 39,45
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Summe aller Bewertungen
  • Warenverfügbarkeit:  meistens vorrätig
  • Übersichtlichkeit:  gut
  • Kundenfreundlichkeit:  durchschnittlich
  • Auswahl:  durchschnittlich
  • Fachliche Beratung:  schlecht
  • Umgang mit Reklamationen:  schlecht
  • Warenqualität:  gut
  • Preisniveau:  sehr teuer

Erfahrungsbericht von onemouse

famila

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  • Warenverfügbarkeit:  manchmal nicht vorrätig
  • Übersichtlichkeit:  gut
  • Kundenfreundlichkeit:  durchschnittlich
  • Auswahl:  sehr klein
  • Fachliche Beratung:  schlecht
  • Umgang mit Reklamationen:  sehr schlecht
  • Warenqualität:  gut
  • Häufigkeit des Besuches:  regelmäßig

Pro:

-

Kontra:

-

Empfehlung:

Nein

Original Mail an Famila

Sehr geehrte Damen und Herren,

wie ist Ihr Motto besser als gut. dem möchte ich nicht zustimmen, wie kann es sein dass ein ab heute im Angebot Artikel, bei mir war es der Tapeziertisch, nicht mehr da ist!!! Hat Famila es nötig mit solchen Lockangeboten die Kunden in den Markt zu holen? Denn das ist es, die nette Dame an der Information zeigte das Prospekt, naja nur 5 Tapeziertische, 1 PDA,Artikel ganz gestrichen, 4 Stehlampen, denn eine fast Kundin wollte davon eine
Stehlampe kaufen Montag kurz nach 17h, es soll Menschen geben die sich nicht morgens an die Tür stellen können, denn sie müssen das Geld verdienen das ausgegeben werden will oder wie bei Famila ausgegeben werden wollte.

1. Allgemein
Eine Werbung mit besonders preisgünstigen Angeboten ist dann unzulässig, wenn die beworbene Ware entweder gar nicht oder nur in sehr kleiner Menge vorrätig ist, und die Kunden mit der Werbung in die eigenen Geschäftsräume gelockt werden, um sie zum Erwerb anderer, weniger preisgünstiger Waren zu verleiten.

Die Bestimmung des § 5 Abs. 5 UWG präzisiert das Irreführungsverbot hinsichtlich der Vorratsmenge, die ein Handelsunternehmen im Hinblick auf seine Werbung mit preisgünstigen Angeboten vorhalten muss. Wer im Handel für den Verkauf bestimmter Waren öffentlich wirbt, hat für einen entsprechenden Warenvorrat zu sorgen, da der Verbraucher erwartet, dass die angebotenen Waren zu dem angekündigten oder nach den Umständen zu erwartenden Zeitpunkt in einer solchen Menge vorhanden sind, dass die zu erwartende Nachfrage gedeckt ist.
Besteht kein angemessener Warenvorrat, wird der Verbraucher irregeführt und gegebenenfalls dazu verleitet, andere vorhandene aber weniger preisgünstige Ware zu kaufen.
a) Art und Umfang der Werbung
Die Bevorratung durch das Unternehmen ist zunächst abhängig von der Art der Ware sowie der Gestaltung und Verbreitung der Werbung. Bei Produkten im Niedrig-Preis-Segment und einer wenig auffallenden Werbung erwartet der Verkehr in aller Regel nicht, dass die beworbenen Produkte vollständig und sofort lieferbar sind, sondern wird auf mögliche Lieferengpässe hinnehmen. Wird dagegen ein teures Produkt blickfangmäßig beworben, wird vom Verkehr erwartet, dass dieses Produkt zum Zeitpunkt des Erscheinens der Werbung und eine angemessene Zeit danach vorrätig ist.
Der BGH hat bei einer blickfangmäßigen Werbung für Computer, die in einer Werbebeilage einer Tageszeitung mit hohem Verbreitungsgebiet erschienen ist, einen Bevorratungszeitraum von einer Woche angenommen. Bei der Werbung eines Lebensmitteldiscounters für branchenfremde Aktionsartikel geht das OLG Düsseldorf von einem Bevorratungszeitraum von drei Tagen, OLG Stuttgart, Urteil vom 19.9.1997 - 2 U 245/96 von zwei Tagen aus.
b) Angemessener Warenvorrat
Die neue Vorschrift zur Lockvogelwerbung enthält nunmehr eine widerlegbare Vermutung, dass ein angemessener Warenvorrat dann nicht gegeben ist, wenn der vorhandene Vorrat nicht die Nachfrage von zwei Tagen deckt. Damit ist keine schematische Betrachtung gegeben, da im Einzelfall eine andere Bewertung denkbar ist, allerdings soll im Regelfall davon ausgegangen werden, dass eine Irreführung gegeben ist, wenn eine Unterschreitung dieser Frist vorliegt (Mindestgrenze).
Eine Unterschreitung dieser Mindestgrenze von zwei Tagen ist möglich, wenn der Unternehmer Gründe nachweisen kann, die eine geringere Bevorratung rechtfertigen. Ein solcher Grund könnte zum Beispiel darin gesehen werden, dass für das angebotene Produkt eine ungewöhnlich hohe und von dem Unternehmen nicht vorhersehbare Nachfrage erfolgte, das Unternehmen also quasi von der Nachfrage überrollt wurde. Allerdings muss ein Unternehmen aus einer solchen Situation auch die Lehren daraus ziehen und wird sich bei einer weiteren vergleichbaren Aktion auf eine solche Begründung nur schwer berufen können.
So viel zu besser als gut.
Ich bin gespannt ob es Famila gelingt mich als Kund zu behalten oder behalten zu wollen.
Mit freundlichem Gruß
Eva-Maria Keller


Anmerkung:

nach fast zwei Monaten hat Famila reagiert, ich bekam eine Mail aus Kiel dem Hauptsitz, und oh Wunder es soll doch tatsächlich noch einen Tapeziertisch für mich geliefert werde.
Geht doch man darf sich nur nicht alles gefallen lassen.

Hat aber auch wieder 4 Wochen gedauert, denn gestern am 25.04.05 bekam ich eine Mail dass ich mir den Tapeziertisch abholenkann.

Nur Geduld die braucht man wohl.

Nun ist er da, der Tapeziertisch, ich frage mich warum muss es überhaupt soweit kommen, denn eigentlich soll der Kunde doch König sein, aber das hat sich noch nicht soweit in Deutschland rumgesprochen.

37 Bewertungen, 5 Kommentare

  • tigerle3

    13.05.2005, 22:25 Uhr von tigerle3
    Bewertung: sehr hilfreich

    Danke für den Bericht! Super daß du die Gerichtsurteile ausgebuddelt hast! Bei uns sind die Sonderangebote auch schon meistens um 9 Uhr ausverkauft... Das Urteil werd ich mir mal ausdrucken und in Zukunft mitnehmen. :-)

  • modschegibbchen

    02.04.2005, 19:13 Uhr von modschegibbchen
    Bewertung: sehr hilfreich

    dir ein sn gegeben und hier noch ein kleiner tipp. den anfang würde ich nochmals überarbeiten, weil er sehr holprig ist und man eigentlich nur mühsam verstehen kann, was gemeint ist. an sonsten interessante infos zu dieser verkaufskette. lg

  • KingAlli

    25.03.2005, 14:54 Uhr von KingAlli
    Bewertung: sehr hilfreich

    ich hab dir zwar noch ein sehr nützlich gegebn aba du hast unmengen an fehlern dadrin .....ich hab den ersten abschnitt gar net erst verstanden.....aba trotzdem gut

  • gacblu

    25.03.2005, 14:34 Uhr von gacblu
    Bewertung: sehr hilfreich

    Mit nem guten Testbericht angefangen, weiter so!

  • knudly

    25.03.2005, 14:32 Uhr von knudly
    Bewertung: sehr hilfreich

    Ich find Famila gar net so schlecht...Geschmackssache^^...