Erfahrungsbericht von cool_dotwin
Rundfunkgebühren trotz Minimalverdienst
Pro:
-
Kontra:
-
Empfehlung:
Nein
Als ich nach meinem Realschulabschluss eine Lehre begonnen habe, kam nicht viel später ein Gebührenwächter der GEZ bei mir zu Hause vorbei. Weil ich für die damaligen Verhältnisse eine ganz gute Ausbildungsbeihilfe bekommen habe, habe ich mich ordnungsgemäß angemeldet. Natürlich eine ganze Zeit rückwirkend.
Nach meiner Lehre bin ich weiter zur Schule gegangen und wollte, als Schüler ohne eigenes Einkommen, natürlich die GEZ wieder abmelden. Das ging leider nicht so Problemlos wie das anmelden. Ich musste von Pontius zu Pilatus rennen um Bescheinigungen zu besorgen. So lange sollte natürlich weiterbezahlt werden ohne Anspruch auf Erstattung. Nach einem viertel Jahr habe ich die Befreiung dann doch schon bekommen.
Jetzt musste ich auf Grund meiner Diplomarbeit eine kleine Zweitwohnung für ein halbes Jahr mieten. Und von wem bekomme ich als erstes Post? Ich solle doch meinen Fernseher und Radio anmelden. Ich bekomme für meine Diplomarbeit eine geringe Vergütung, von wenigen hundert Euro. Davon muss ich nicht nur die Miete, sondern auch die Lebenshaltungskosten und die Fahrtkosten bezahlen. Doch dies interessiert die GEZ nicht. Die erneut beantragte Befreiung wurde abgelehnt. Ich soll bezahlen, weil ich nicht glaubhaft versichern konnte, dass ich unter dem Verdienst liege der zu einer Befreiung führt. Wie auch? Es wird lediglich die Miete vom Verdienst abgezogen, Fahrtkosten, die zwangsläufig entstehen, werden nicht berücksichtigt. Das ist meiner Ansicht nach pure Abzocke, denn überall – sei es Finanzamt oder Kindergeldstelle – werden Fahrtkosten zur Arbeit angerechnet, denn sonst kann die Arbeit nicht ausgeführt und kein Geld verdient werden.
Das musst ich einfach mal loswerden.
Nach meiner Lehre bin ich weiter zur Schule gegangen und wollte, als Schüler ohne eigenes Einkommen, natürlich die GEZ wieder abmelden. Das ging leider nicht so Problemlos wie das anmelden. Ich musste von Pontius zu Pilatus rennen um Bescheinigungen zu besorgen. So lange sollte natürlich weiterbezahlt werden ohne Anspruch auf Erstattung. Nach einem viertel Jahr habe ich die Befreiung dann doch schon bekommen.
Jetzt musste ich auf Grund meiner Diplomarbeit eine kleine Zweitwohnung für ein halbes Jahr mieten. Und von wem bekomme ich als erstes Post? Ich solle doch meinen Fernseher und Radio anmelden. Ich bekomme für meine Diplomarbeit eine geringe Vergütung, von wenigen hundert Euro. Davon muss ich nicht nur die Miete, sondern auch die Lebenshaltungskosten und die Fahrtkosten bezahlen. Doch dies interessiert die GEZ nicht. Die erneut beantragte Befreiung wurde abgelehnt. Ich soll bezahlen, weil ich nicht glaubhaft versichern konnte, dass ich unter dem Verdienst liege der zu einer Befreiung führt. Wie auch? Es wird lediglich die Miete vom Verdienst abgezogen, Fahrtkosten, die zwangsläufig entstehen, werden nicht berücksichtigt. Das ist meiner Ansicht nach pure Abzocke, denn überall – sei es Finanzamt oder Kindergeldstelle – werden Fahrtkosten zur Arbeit angerechnet, denn sonst kann die Arbeit nicht ausgeführt und kein Geld verdient werden.
Das musst ich einfach mal loswerden.
16 Bewertungen, 1 Kommentar
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07.06.2002, 15:38 Uhr von Rena50
Bewertung: sehr hilfreichWarum schreibst du nur so kurze unausgereifte Berichte? Ich würde auch gerne einmal ein *sn* geben. Gruß Rena
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