Hausaufgaben Testbericht
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Auf yopi.de gelistet seit 08/2003
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Erfahrungsbericht von Mathi15
Vortrag + Hausaufgabe über den Bundesrat
Pro:
-
Kontra:
-
Empfehlung:
Ja
Der Bundesrat
- Bindeglied zwischen Bund und Ländern
- -> meist eher Kooperations statt Oppositionsorgan
- ist beteiligt an Gesetzesverfahren
- eines der 5 ständigen Verfassungsorgane neben dem Bundespräsident, Bundestag, Bundesregierung und Bundesverfassungsgericht des Bundes und neben dem Bundestag ein weiteres Gesetzgebungsorgan
- Am 27. September 1996 ist die endgültige Entscheidung über den Umzug des Bundesrates von Bonn nach Berlin gefallen. Der Bundesrat hat seine Arbeit in Berlin am
31. Juli 2000 aufgenommen
Geschichte
- nach dem 2. Weltkrieg durch Besatzungsstatut entstanden
- im Zuge der Grundgesetzberatungen sollte Einfluss der Länder gestärkt werden
- sollte Gegengewicht zum Bundestag geschaffen werden, in Form einer Art 2. Kammer mit Vetorecht (nicht völlig gleichberechtigt)
- Bundesratsprinzip durchgesetzt (jedoch auch andere Prinzipien vorgeschlagen z.B. Senatsprinzip)
- -> Landesregierungen sollen je nach Größe des Landes Vertreter entsenden
- Orientierung an Weimarer Republik mit Reichstag
Aufbau
- Vertreter der Landesregierungen und stellvertretende Mitglieder gehören Bundesrat an (beide gleichberechtigt).
- Stimmverteilung: abhängig von Einwohnerzahl des Landes
Jedes Land muss Stimme einheitlich abgeben
Insgesamt 69 Stimmen
Nach Artikel 51 Abs. 2 GG:
Jedes Land hat mindestens 3 Stimmen
Länder mit mehr als 2 Mio EW mit 4 Stimmen
Länder mit mehr als 6 Mio EW mit 5 Stimmen
Länder mit mehr als 7 Mio EW mit 6 Stimmen
- Abstimmungen: Beschlüsse nur mit absoluter, Verfassungsänderungen nur mit
2/3 Mehrheit der Gesamstimmenanzahl
- Beschlüsse, die die Länder betreffen können nur durch ausdrückliche Zustimmung des Bundesrates in Kraft treten
- Präsidium: Einberufung und Leitung der Plenarsitzungen
Bundesratspräsident vertritt Bunedspräsident in seiner Abwesenheit
Derzeitiges Präsidium: Präsident
Prof. Dr. Wolfgang Böhmer
Ministerpräsident Sachsen-Anhalt
Erster Vizepräsident
Klaus Wowereit
Regierender Bürgermeister von Berlin
Zweiter Vizepräsident
Ole von Beust
Präsident des Senats und Erster Bürgermeister der Freien Hansestadt Hamburg
Fehler! Textmarke nicht definiert.Dritter Vizepräsident
Dr. Harald Ringstorff
Ministerpräsident Mecklenburg-Vorpommern
Andere ehemalige Präsidenten: Willy Brandt
Kurt Georg Kiesinger, Johannes Rau, Franz Josef Strauß, Oskar Lafontaine, Dr. Edmund Stoiber, Gerhard Schröder, Hans Eichel, Roland Koch, Prof. Dr. Kurt Biedenkopf, Kurt Beck, Klaus Wowereit
- Plenarsitzung: offene Abstimmg der Gesetzesbeschlüss unter Vorbehalt einer zügigen Abwicklung des Sitzungsprogramms
Europakammer: Beratung eilbedürftiger Vorlagen, die die EU betreffen
Vermittlungsausschuss: besteht aus je 16 Bundestags und 16 Bundesratsmitgliedern (je 16 Bundestags und 16 Bundesratsmitglidern) = 1 Vertreter pro Bundesland
Bei Meinungsverschiedenheiten zw. Bundesrat und Bundestag
Ausschüsse: Gesetzesvorlagen werden geprüft
Jede Landesregierung entsendet einen Stellvertreter in jedem der 16 Ausschüsse und hat dort eine Stimme
Aufgaben
- Prüfung der Gesetzesentwürfe in Ausschüssen
- Stellungnahme zu Regierungsentwürfen
- Mitspracherecht bei Einspruchsgesetzen
- Möglichkeit auf Anrufung des Vermittlungsausschusses
- Entscheidung über Zustimmungsgesetze
- Einbringung eigener Gesetze
- Mitspracherecht bei Entwürfen für Verordnungen und Richtlinien der EU
- Informationsanspruch gegenüber der Bundesregierung
- Gegengewicht mit Kontrollfunktion gegenüber der Bundesregierung
- Gegengewicht mit Korrektivfunktion gegenüber dem Bundestag
- Ausübung des Initiativrechts nach Art. 76 Abs 1 GG
- Erteilung und Verweigerung der Zustimmung bei Zustimmungsgesetzen
Zustimmungsgesetze: Verfassungsänderungen mit 2/3 Mehrheit nach Art 79.2 GG
Gesetze, die in die Verwaltungshoheit der Länder eingreifen (84/85 GG
Gesetze, die Gemeinschaftsaufgaben von Bund und Ländern betreffen (Artikel 91 a GG
Gesetze zur Finanzverfassung des Bundes und zur Verteilung des Steueraufkommens Art 104 a ff GG
- Arbeitsweise des Bundesrates: Die Doppelfunktion seiner Mitglieder und Fristen, die den wichtigsten Entscheidungen gesetzt sind. Deshalb wird ein großer Teil der Bundesratsarbeit nicht an seinem Sitz, sondern in den Landeshauptstädten geleistet.
ich hab auf den Vortrag 13 Punkte erhalten!
- Bindeglied zwischen Bund und Ländern
- -> meist eher Kooperations statt Oppositionsorgan
- ist beteiligt an Gesetzesverfahren
- eines der 5 ständigen Verfassungsorgane neben dem Bundespräsident, Bundestag, Bundesregierung und Bundesverfassungsgericht des Bundes und neben dem Bundestag ein weiteres Gesetzgebungsorgan
- Am 27. September 1996 ist die endgültige Entscheidung über den Umzug des Bundesrates von Bonn nach Berlin gefallen. Der Bundesrat hat seine Arbeit in Berlin am
31. Juli 2000 aufgenommen
Geschichte
- nach dem 2. Weltkrieg durch Besatzungsstatut entstanden
- im Zuge der Grundgesetzberatungen sollte Einfluss der Länder gestärkt werden
- sollte Gegengewicht zum Bundestag geschaffen werden, in Form einer Art 2. Kammer mit Vetorecht (nicht völlig gleichberechtigt)
- Bundesratsprinzip durchgesetzt (jedoch auch andere Prinzipien vorgeschlagen z.B. Senatsprinzip)
- -> Landesregierungen sollen je nach Größe des Landes Vertreter entsenden
- Orientierung an Weimarer Republik mit Reichstag
Aufbau
- Vertreter der Landesregierungen und stellvertretende Mitglieder gehören Bundesrat an (beide gleichberechtigt).
- Stimmverteilung: abhängig von Einwohnerzahl des Landes
Jedes Land muss Stimme einheitlich abgeben
Insgesamt 69 Stimmen
Nach Artikel 51 Abs. 2 GG:
Jedes Land hat mindestens 3 Stimmen
Länder mit mehr als 2 Mio EW mit 4 Stimmen
Länder mit mehr als 6 Mio EW mit 5 Stimmen
Länder mit mehr als 7 Mio EW mit 6 Stimmen
- Abstimmungen: Beschlüsse nur mit absoluter, Verfassungsänderungen nur mit
2/3 Mehrheit der Gesamstimmenanzahl
- Beschlüsse, die die Länder betreffen können nur durch ausdrückliche Zustimmung des Bundesrates in Kraft treten
- Präsidium: Einberufung und Leitung der Plenarsitzungen
Bundesratspräsident vertritt Bunedspräsident in seiner Abwesenheit
Derzeitiges Präsidium: Präsident
Prof. Dr. Wolfgang Böhmer
Ministerpräsident Sachsen-Anhalt
Erster Vizepräsident
Klaus Wowereit
Regierender Bürgermeister von Berlin
Zweiter Vizepräsident
Ole von Beust
Präsident des Senats und Erster Bürgermeister der Freien Hansestadt Hamburg
Fehler! Textmarke nicht definiert.Dritter Vizepräsident
Dr. Harald Ringstorff
Ministerpräsident Mecklenburg-Vorpommern
Andere ehemalige Präsidenten: Willy Brandt
Kurt Georg Kiesinger, Johannes Rau, Franz Josef Strauß, Oskar Lafontaine, Dr. Edmund Stoiber, Gerhard Schröder, Hans Eichel, Roland Koch, Prof. Dr. Kurt Biedenkopf, Kurt Beck, Klaus Wowereit
- Plenarsitzung: offene Abstimmg der Gesetzesbeschlüss unter Vorbehalt einer zügigen Abwicklung des Sitzungsprogramms
Europakammer: Beratung eilbedürftiger Vorlagen, die die EU betreffen
Vermittlungsausschuss: besteht aus je 16 Bundestags und 16 Bundesratsmitgliedern (je 16 Bundestags und 16 Bundesratsmitglidern) = 1 Vertreter pro Bundesland
Bei Meinungsverschiedenheiten zw. Bundesrat und Bundestag
Ausschüsse: Gesetzesvorlagen werden geprüft
Jede Landesregierung entsendet einen Stellvertreter in jedem der 16 Ausschüsse und hat dort eine Stimme
Aufgaben
- Prüfung der Gesetzesentwürfe in Ausschüssen
- Stellungnahme zu Regierungsentwürfen
- Mitspracherecht bei Einspruchsgesetzen
- Möglichkeit auf Anrufung des Vermittlungsausschusses
- Entscheidung über Zustimmungsgesetze
- Einbringung eigener Gesetze
- Mitspracherecht bei Entwürfen für Verordnungen und Richtlinien der EU
- Informationsanspruch gegenüber der Bundesregierung
- Gegengewicht mit Kontrollfunktion gegenüber der Bundesregierung
- Gegengewicht mit Korrektivfunktion gegenüber dem Bundestag
- Ausübung des Initiativrechts nach Art. 76 Abs 1 GG
- Erteilung und Verweigerung der Zustimmung bei Zustimmungsgesetzen
Zustimmungsgesetze: Verfassungsänderungen mit 2/3 Mehrheit nach Art 79.2 GG
Gesetze, die in die Verwaltungshoheit der Länder eingreifen (84/85 GG
Gesetze, die Gemeinschaftsaufgaben von Bund und Ländern betreffen (Artikel 91 a GG
Gesetze zur Finanzverfassung des Bundes und zur Verteilung des Steueraufkommens Art 104 a ff GG
- Arbeitsweise des Bundesrates: Die Doppelfunktion seiner Mitglieder und Fristen, die den wichtigsten Entscheidungen gesetzt sind. Deshalb wird ein großer Teil der Bundesratsarbeit nicht an seinem Sitz, sondern in den Landeshauptstädten geleistet.
ich hab auf den Vortrag 13 Punkte erhalten!
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