Kampfhundeverordnung Testbericht

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Erfahrungsbericht von Tina2001

Lieber Hundeschule als -verordnung

Pro:

Sicherheit Mitbürger

Kontra:

unausgereift

Empfehlung:

Nein

Auf unserem Hundeplatz habe ich heute ein Thema aufgegriffen, welches zu heißen Diskussionen und Debatten führte.
Es ist die Hundeverordnung ….
Ich möchte mich hier nur auf die Verordnung für NRW und einige Punkte beziehen, welche auf Hunde, die ausgewachsen eine Widerristhöhe von mindestens 40 cm oder aber ein Gewicht von mindestens 20 kg erreichen sowie auf die so genannten gefährlichen Hunde zutreffen. Wobei letzteres schon zu den ersten Unklarheiten führt, denn die Begriffsbestimmung bezieht sich neben den Kampfhunden auch auf
Zitat:
„b) Hunde, die sich nach dem Gutachten des beamteten Tierarztes als bissig erwiesen haben,

c) Hunde, die in Gefahr drohender Weise einen Menschen angesprungen haben,

d) Hunde, die bewiesen haben, dass sie unkontrolliert Wild, Vieh, Katzen oder Hunde hetzen oder reißen.“
So, dann ist also Wuff, der den Tierarzt auf Grund schlechter Erfahrung nicht mag, oder der kleine Kläffer von nebenan der meint die Welt ist seine Bedrohung oder der Dackel, welcher das scheuchen von Katzen super lustig findet genauso einzustufen, wie ein Bullterrier – sofern dieser wirklich aggressiv ist (wir haben nämlich auch einen ganz kuscheligen in unserer Gruppe) ???
Das kann doch irgendwie nicht sein.
Auch in Bezug auf die Sachkunde halte ich einiges für unausgereift. Hier einen Auszug:
„(2) Als sachkundig im Sinne des Absatzes 1 gelten
a) Personen, die seit mehr als 3 Jahren Hunde im Sinne von § 1 Abs. 1 Satz 1 halten, sofern es dabei zu keinen tierschutz- oder ordnungsbehördlich erfassten Vorkommnissen gekommen ist, und die dies der zuständigen Behörde schriftlich versichert haben
…. versichern kann ich viel und nicht jeder Vorfall wird gemeldet

c) Personen, die eine Erlaubnis nach § 11 Abs. 1 Nr. 3 Buchstabe a des Tierschutzgesetzes zur Zucht oder Haltung von Hunden besitzen.
….. wir haben schon Hunde zur psychologischen Betreuung gehabt, die eindeutig aus der Zucht (Zwingerhaltung) kamen und alles andere als sozial waren
Mal ganz abgesehen vom Sachkundenachweis, welcher nach meinem Empfinden ebenso einer detaillierten Überarbeitung bedarf. Denn es ist nicht klar wie der überhaupt durchgeführt werden soll Prüfung ja aber wie: Fragebogen, Test? Und von wem ???
Strittig ist auch der Punkt der Zuverlässigkeit, gefordert lt. Gesetz, da dieser kaum kontrollierbar und so denke ich in manchen Punkten auch unfair ist. Z.B. ist hier die Rede von Alkohol- und Drogensüchtigen. Zum einen bleibt man sein ganzes Leben Alkoholiker ( auch im trockenen Zustand) zum anderen werden speziell Hunde zu dessen Therapie eingesetzt. Ich muss sagen, dass ich mehr Alkoholiker getroffen haben, die liebenswürdiger mit ihren Hunden umgegangen sind und diese auch weit aus ausgeglichener waren, als Männer, die Hunde zum Aufputschen von ihrem Ego brauchen und dann entsprechend große und aggressive Rassen wählen….
Ich möchte betonen, dass ich durchaus meine Zustimmung für das Ablegen eines Testes für die Sachkunde gebe. Auch die angesetzten € 25,00 sind kein Problem und schließlich hat man ja bei einem erzogenen Hund nichts zu befürchten oder doch….?
Aber die Hundeverordung beinhaltet einfach zu viele Ungereimtheiten und ich befürchte, dass man als Halter auf der verlierenden Seite steht.
Bevor ich schließe, noch eine Anmerkung von mir:
Wie wird der Hund überhaupt aggressiv? Hat sich da jemand mal Gedanken gemacht?
Doch in erster Linie durch den Menschen !! Vater Staat sollte das Ablegen von Kursen in Welpenklassen für alle Rassen und Größen bei renommierten Hundeschulen verlangen. Dann würde nicht nur Bello sondern auch noch Herrchen oder Frauchen was dazu lernen.

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