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Erfahrungsbericht von TorstenL

Wenn die Krankenkasse erhöht ...

Pro:

-

Kontra:

-

Empfehlung:

Ja

... stellt sich für den Versicherten oft die Frage: Wie wechsle ich die Krankenkasse?

Das Gesetz gewährt dem Kassenmittglied in diesem Fall ein Sonderkündigungsrecht.

Wie gehen Sie dann am besten vor?


1.) Eine neue Krankenkasse suchen, bspw. auf krankenkassensuche.de.

Ausschlaggebendes Kriterium beim Kassenwechsel ist meist der Beitragssatz (Siehe die günstigsten gesetzlichen Krankenkassen auf krankenkassensuche.de), da nahezu 95 % aller Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen durch den Gesetzgeber vorgeschrieben sind. Für die Versicherten bedeutet dies, dass die Krankenkasse stets das bezahlt, was an ärztlichen Behandlungen notwendig und wirtschaftlich ist, unabhängig davon, welcher Beitrag bezahlt wird. Neben den Pflichtleistungen gibt es einige Mehrleistungen, die die Krankenkassen im Rahmen Ihres gesetzlich eingeräumten Ermessensspielraumes selbst gestalten können.


2.) Kontakt zur gewünschten Kasse aufnehmen und Beitragsformulare anfordern.


3.) Kündigungsschreiben an die alte Kasse senden.

Eine Kündigung kann zwei Monate nach Beitragserhöhung zum Ende des Kalendermonats erfolgen. D.h. erhöht die Krankenkasse zum 1.07.02 und Sie schreiben die Kündigung am 15.07.02 so Endet die Mitgliedschaft in Ihrer alten Kasse zum 30.09.02 und Sie sind ab 1.10.02 in der neuen Kasse versichert. (Musterkündigungsschreiben finden Sie auch auf krankenkassensuche.de) Wichtig: Die Kündigung hat immer schriftlich, am besten per Einschreiben zu erfolgen.


4.) Up-to-date Mail

Aufgrund der derzeitigen Situation im dt. Gesundheitswesen sind Beitragserhöhungen so gut wie bei keiner Kasse auszuschliessen. Daher lassen Sie sich am Besten von krankenkassensuche.de per E-Mail informieren, falls die Kasse in die Sie wechseln den Beitragssatz erhöht.

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