Erfahrungsbericht von Mhkize
Ausländerfeindlichkeit in Sachsen
Pro:
Nichts
Kontra:
Siehe Bericht
Empfehlung:
Nein
Ausländerfeindlichkeit – mehr ist nicht möglich!!!
Erfahrungsbericht
Es war im Jahr 1998 , da wurde in Burkhardtsdorf/Sachsen in der Nähe von Chemnitz ein neuer Bürgermeister gewählt. Der junge Kandidat, der auch die Wahl gewonnen hat, hat mit dem Symbol der vereinigten schwarzen und weißen Hände, um die Stimme geworben. Dieses Symbol sollte doch die Bereitschaft zur Aufnahme und Integration der ausländischen Bürger durch die einheimische Bevölkerung darstellen.
Nur wir, meine südafrikanische Frau und ich, nichtdeutscher EU-Bürger, haben zu diesem Zeitpunkt nicht mehr daran geglaubt. Auch nicht durch dem Umstand, die Bevölkerung meiner Frau gegenüber, wenn es von Angesicht zu Angesicht war, sich sehr freundlich gab.
Symptomatisch war, daß das bezeichnete Symbol aus dem Heimatland meiner Frau stammt und dort das Ende der Apartheid darstellt. Für ein eigenes Symbol reichte wohl die Kreativität der Sachsen nicht aus.
Mein Frau, zur Annahme jeder Arbeit bereit, hat sich bei mehreren Unternehmer vorgestellt. Die Gesprächspartner erschraken jedesmal, als sie eine schwarze Frau vor sich hatten. Zu einem Arbeitsverhältnis kam es nicht.
Meine Frau war nach sechs Monaten so weit integriert, daß sie einen rein sächsischen Fahrschulunterricht folgen konnte und die theoretische Prüfung auch bestand. Der Fahrlehrer aus der Ortschaft hatte innerhalb von drei Monaten für meine Frau nur eine Fahrstunde frei; dies obwohl er wußte, wie dringend sie den Führerschein für die Berufsausübung benötigte. Wir wußten, wo wir dies einzuordnen hatte.
Den Vogel aber hat das Arbeitsamt Zwickau abgeschossen. Wir, meine Frau und ich, wurden bei der Zweigstelle des Arbeitsamtes in Stollberg/Erzgebirge vorstellig und haben uns erkundigt, ob meine Frau zur Arbeitsaufnahme eine Erlaubnis benötigt oder nicht.
Die Beamter der Zweigstelle waren nicht in der Lage, oder nicht Willens, diese Frage zu beantworten und haben uns ein Formular gegeben, das ausgefüllt beim Arbeitsamt Zwickau einzureichen sei, was wir umgehend taten. Nach ca. vier Wochen erhielten wir von der dort ein Schreiben mit der Bitte: telefonisch einen Gesprächstermin zu vereinbaren. Dies taten wir umgehend und erhielten einen Termin kurz vor Weihnachten 1998. Wir erschienen pünktlich zu diesem Termin. Nur der entsprechende Beamte war nicht anwesend und sein Kollege, der über unseren Besuch überrascht aber nicht erfreut war, sagte uns, der zuständige Kollege sei schon im Weihnachtsurlaub und komme erst im Januar 1999 wieder.
Widerwillig nahm der Beamte unsere Daten auf und machte vom Reispaß meiner Frau ein Kopie, da wir hierauf bestanden hatten. Er sagte uns dann: er können für uns nichts weiteres tun und wir müßten warten bis sein Kollegen aus dem Urlaub zurück sei.
So warteten wir und waren dann sehr überrascht über den Inhalte des Briefes den der Beamte nach seinem Urlaub verfaßte. Ich zitiere wörtlich: „Sie sind bisher Ihrer Mitwirkungspflicht nicht nachgekommen, obwohl ich sie mit meiner Erinnerung auf die möglichen Rechtsfolgen aufmerksam gemacht habe. Die beantragte Arbeitsgenehmigung wird aus diesem Grunde versagt.“ Ende des Zitats.
Darüber haben wir uns sehr aufgeregt, dies als eine Frechheit empfunden und ich haben den entsprechenden Beamten am Telefon Ausländerfeindlichkeit vorgeworfen.
Sie da, dies hat gewirkt. Wir erhielten die Auskunft, daß meine Frau, weil sie mit einem EU-Bürger verheiratet ist, jede Arbeit aufnehmen könne und hierzu keine besondere Genehmigung erforderlich sei.
Da haben wir uns die Frage gestellt, ob wir diese Auskunft nicht auch von der Zweigstelle des Arbeitsamtes in Stollberg/Erzgebirge hätten bekommen können. Wir hätten uns das Geld und die Zeit für die Fahrt nach Zwickau ersparen können. Auch Ausländer müssen und wollen sparen.
Wir haben es dann vorgezogen, diese ausländerfeindliche Bundesrepublik Deutschland zu verlassen und unsere Steuern in einer anderen Staat zu bezahlen.
Erfahrungsbericht
Es war im Jahr 1998 , da wurde in Burkhardtsdorf/Sachsen in der Nähe von Chemnitz ein neuer Bürgermeister gewählt. Der junge Kandidat, der auch die Wahl gewonnen hat, hat mit dem Symbol der vereinigten schwarzen und weißen Hände, um die Stimme geworben. Dieses Symbol sollte doch die Bereitschaft zur Aufnahme und Integration der ausländischen Bürger durch die einheimische Bevölkerung darstellen.
Nur wir, meine südafrikanische Frau und ich, nichtdeutscher EU-Bürger, haben zu diesem Zeitpunkt nicht mehr daran geglaubt. Auch nicht durch dem Umstand, die Bevölkerung meiner Frau gegenüber, wenn es von Angesicht zu Angesicht war, sich sehr freundlich gab.
Symptomatisch war, daß das bezeichnete Symbol aus dem Heimatland meiner Frau stammt und dort das Ende der Apartheid darstellt. Für ein eigenes Symbol reichte wohl die Kreativität der Sachsen nicht aus.
Mein Frau, zur Annahme jeder Arbeit bereit, hat sich bei mehreren Unternehmer vorgestellt. Die Gesprächspartner erschraken jedesmal, als sie eine schwarze Frau vor sich hatten. Zu einem Arbeitsverhältnis kam es nicht.
Meine Frau war nach sechs Monaten so weit integriert, daß sie einen rein sächsischen Fahrschulunterricht folgen konnte und die theoretische Prüfung auch bestand. Der Fahrlehrer aus der Ortschaft hatte innerhalb von drei Monaten für meine Frau nur eine Fahrstunde frei; dies obwohl er wußte, wie dringend sie den Führerschein für die Berufsausübung benötigte. Wir wußten, wo wir dies einzuordnen hatte.
Den Vogel aber hat das Arbeitsamt Zwickau abgeschossen. Wir, meine Frau und ich, wurden bei der Zweigstelle des Arbeitsamtes in Stollberg/Erzgebirge vorstellig und haben uns erkundigt, ob meine Frau zur Arbeitsaufnahme eine Erlaubnis benötigt oder nicht.
Die Beamter der Zweigstelle waren nicht in der Lage, oder nicht Willens, diese Frage zu beantworten und haben uns ein Formular gegeben, das ausgefüllt beim Arbeitsamt Zwickau einzureichen sei, was wir umgehend taten. Nach ca. vier Wochen erhielten wir von der dort ein Schreiben mit der Bitte: telefonisch einen Gesprächstermin zu vereinbaren. Dies taten wir umgehend und erhielten einen Termin kurz vor Weihnachten 1998. Wir erschienen pünktlich zu diesem Termin. Nur der entsprechende Beamte war nicht anwesend und sein Kollege, der über unseren Besuch überrascht aber nicht erfreut war, sagte uns, der zuständige Kollege sei schon im Weihnachtsurlaub und komme erst im Januar 1999 wieder.
Widerwillig nahm der Beamte unsere Daten auf und machte vom Reispaß meiner Frau ein Kopie, da wir hierauf bestanden hatten. Er sagte uns dann: er können für uns nichts weiteres tun und wir müßten warten bis sein Kollegen aus dem Urlaub zurück sei.
So warteten wir und waren dann sehr überrascht über den Inhalte des Briefes den der Beamte nach seinem Urlaub verfaßte. Ich zitiere wörtlich: „Sie sind bisher Ihrer Mitwirkungspflicht nicht nachgekommen, obwohl ich sie mit meiner Erinnerung auf die möglichen Rechtsfolgen aufmerksam gemacht habe. Die beantragte Arbeitsgenehmigung wird aus diesem Grunde versagt.“ Ende des Zitats.
Darüber haben wir uns sehr aufgeregt, dies als eine Frechheit empfunden und ich haben den entsprechenden Beamten am Telefon Ausländerfeindlichkeit vorgeworfen.
Sie da, dies hat gewirkt. Wir erhielten die Auskunft, daß meine Frau, weil sie mit einem EU-Bürger verheiratet ist, jede Arbeit aufnehmen könne und hierzu keine besondere Genehmigung erforderlich sei.
Da haben wir uns die Frage gestellt, ob wir diese Auskunft nicht auch von der Zweigstelle des Arbeitsamtes in Stollberg/Erzgebirge hätten bekommen können. Wir hätten uns das Geld und die Zeit für die Fahrt nach Zwickau ersparen können. Auch Ausländer müssen und wollen sparen.
Wir haben es dann vorgezogen, diese ausländerfeindliche Bundesrepublik Deutschland zu verlassen und unsere Steuern in einer anderen Staat zu bezahlen.
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