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Erfahrungsbericht von rudiratlos

Rückkehr eines Abgeschobenen

Pro:

da gibt es leider nichts

Kontra:

notorische Straftäter werden in manchen Fällen leider nicht entsprechend bestraft

Empfehlung:

Nein

Der 18-jährige schwerstkriminelle „Mehmet“ darf trotz 62 Delikten wieder nach Deutschland zurück. Das Urteil wird lächerlicherweise mit dem Schutz der Familie des Täters begründet. Aber wo bleibt dabei der Schutz der Familien der Opfer?
Was haben wir doch manchmal eine recht merkwürdige Gerichtsbar-keit in unserem Lande? Wäre dieser „kleine“ Verbrecher von deutschen Eltern gewesen, dann hätte ihn vermutlich die ganze Härte unserer Gesetze getroffen. Unsere Strafrichter müssten einmal in den USA in die Lehre gehen, um die eigenen Bürger vor solchen Gewaltverbrechern zu schützen.
Unsere Richter werden vermutlich erst dann in vielen Fällen gerechtere Urteile fällen, wenn sie selbst bzw. ihre Angehörigen einmal selbst überfallen, zusammengeschlagen und schwer verletzt werden.
Die eigentlichen Schuldigen sind aber auch unsere Politiker, die selbst immer gut bewacht sind, denn sie haben diese faulen Strafgesetze zum Nachteil der redlichen Bürger, die sie gewählt haben, im Bundestag verabschiedet.
Die nächste Bundestagswahl steht vor der Tür. Wir sollten jenen pseudoliberalen Politikern, die für diese lauen Strafgesetze verantwortlich sind, an der Wahlurne endlich mal die Quittung präsentieren.

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