BKK Mobil Oil Krankenversicherung Testbericht
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Erfahrungsbericht von angelanni
Erfahren Sie den Unterschied
Pro:
-
Kontra:
-
Empfehlung:
Ja
Hallo liebe Leser!
Heute möchte ich über eine Betriebskrankenkasse bzw. über den Krankenkassenwechsel berichten.
Erfahren Sie den Unterschied
Den Namen hat die Krankenkassen vom Ölkonzern MOBIL OIL, als Sponsor aus
Formel 1 bekannt. Wenn Schumi auf das Siegertreppchen klettert ist im Hintergrund ganz deutlich das Logo der MOBIL OIL zu erkennen - nennt sich dann MOBIL 1.
Die Firma hat sich in fünf Bundesländern niedergelassen:
Hamburg, Niedersachsen, Schleswig- Holstein, Rheinlandpfalz und Bayern
Bis Herbst 1999 war die Betriebskrankenkasse nur für Mitarbeiter (und Familienmitgliedern) der MOBIL OIL geöffnet, gegründet wurde sie 1952.
Als sich dann im Jahre 1999 sämtliche Betriebskrankenkassen für die Allgemeinheit öffneten, tat das auch die BKK MOBIL OIL, allerdings nur für
gewisse Bedingungen:
Jeder kann Mitglied werden, der in einem der oben genannten Bundesländern wohnt oder beschäftigt ist oder einen Zweitwohnsitz hat. Wenn bei einem Ehepaar nur einer die Vorraussetzung erfüllt, kann der andere
trotzdem diese Kasse wählen.
Beispiel: Ehepaar wohnt in Hessen, der Mann arbeitet in Bayern, die Frau in Hessen ---> Mann erfüllt die Vorraussetzung, also kann die Frau auch Mitglied werden (Ehegattenwahlrecht siehe Sozialgesetzbuch)
Ist man einmal Mitglied und zieht dann in ein anderes Bundesland, zum Beispiel nach Berlin, arbeitet auch dort, kann man trotzdem versichert bleiben.
Welche Personen können Mitglied werden?
Sie müssen versicherungspflichtig- oder berechtigt sein.
Versicherungspflichtig ist jeder Arbeitnehmer/ Angestellter, der unter der Beitragsbemessungsgrenze (Bruttoeinkommen im Moment noch 3.375 EUR im Monat
oder 40.500 EUR im Jahr) liegt und Rentner, die sich ihren Krankenkassenbeitrag mit der BfA teilen.
Versicherungsberechtigt kann jeder freiwillig Versicherte sein. Zu den Freiwilligen zählen alle anderen, wie Selbständige, Hausfrauen, Studenten,
Rentner die den Krankenkassenbeitrag allein zahlen müssen. Bei diesen Personen muß die Vorversicherungszeit erfüllt sein, das heißt, sie müssen vorher gesetzlich versichert gewesen sein. Wenn sie die gesetzliche Krankenkasse kündigen oder durch ein endendes Arbeitsverhältnis (wenn kein
Anspruch auf Arbeitslosengeld beim Arbeitsamt besteht) sich innerhalb der nächsten drei Monate nicht bei der Krankenkasse melden, bei der man gerade
versichert ist, verlieren sie die Versicherungsberechtigung und können sich nur noch privat versichern. In die gesetzliche kommen sie dann erst wieder, wenn die Versicherungspflicht wieder eintritt.
Wie wird man Mitglied?
Nachdem man seine Krankenkasse gekündigt hat unbedingt die Kündigungsbestätigung mit anfordern!), füllt man die Beitrittserklärung aus und schickt sie zusammen mit der Kündigungsbestätigung in Kopie ein. Wenn Familienangehörige mitversichert werden sollen, den Familienfragebogen ausfüllen und dem Antrag beilegen.
Es gibt zwei verschiedene Beitrittserklärungen - eins für Arbeitnehmer und Nichtarbeitnehmer.
Die erste brauchen alle Angestellten, Arbeitnehmer (auch freiwillig versicherte) und pflichtversicherte Rentner, die zweite alle anderen (Selbständige, Studenten, Hausfrauen, etc.)
Kündigungsfrist bei einer gesetzlichen Krankenkasse sind zwei Monate zum Monatsende, die Kündigung muß schriftlich erfolgen. Nach der Kündigung muß man sich innerhalb der zweit Monate um eine neue Versicherung kümmern, sonst ist die Kündigung hinfällig und die Versicherung bei der alten Krankenkasse läuft weiter.
Das hat den Vorteil, daß falls man die Frist doch verpassen sollte, nicht ohne Versicherungsschutz dasteht.
Wie hoch ist denn nun der Beitragssatz?
Ja wir Ihr sicherlich aus den Medien erfahren habt, hat ja das Bundesversicherungsamt alle Kassen, die noch unter 12 % lagen zu einer Erhöhung von mindestens 12,8 % verdonnert. Eigentlich eine Sauerei (sorry), denn so werden die Kassen bestraft, die ordentlich wirtschaften, geringe Verwaltungskosten haben und das Geld nicht für Gebäude und Personal
rausschleudern. Denn je höher der Beitragssatz dieser BKK´s ist, um so mehr fließt ja in den Topf des Risikostrukturausgleiches. Man(n) muß sich das mal
durch den Kopf gehen lassen: Von jedem Euro, den die Mitglieder an ihre Kassen zahlen, wandern 65 % in diesen Topf!!
Klage wurde eingereicht, das Ergebnis soll laut Auskunft in wenigen Tagen vorliegen.
Die aktuellen Beitragsätze sind im Moment:
Allgemeiner 12,8 % - für Arbeitnehmer und für alle, die Anspruch auf Lohnfortzahlung haben.
Ermäßigter 12,0 % - Selbständige, freiwilligversicherte Rentner, Hausfrauen, Nichtarbeitnehmer.
Erhöhter 15,2 % - Aushilfen, kurzzeitbeschäftigte Arbeitnehmer, Krankenkasse zahlt bei Krankheit sofort.
Hinzu kommt bei allen die Pflegeversicherung - 1,7 %
(Immer noch günstiger als viele andere Kassen)
Familienversicherung
Bei einem Mitglied mitversichern können sich Familienangehörige, die nicht selbst versichert sind und sich überwiegend in Deutschland aufhalten. Die
Pflegeversicherung ist ebenfalls darin eingeschlossen.
Für Kinder besteht Versicherungsschutz bis zum vollendeten
* 18.Lebensjahr
* 23. Lebensjahr, wenn sie nicht erwerbstätig sind
* 25. Lebensjahr, wenn sie sich in schulischer oder studentischer Ausbildung befinden
Behinderte Kinder sind von einer Altersbeschränkung ausgenommen.
Familienmitversicherte dürfen nicht mehr als 335 EUR im Monat verdienen, sonst müssen sie sich selbst versichern.
Studentenversicherung
Studententarif: 45,67 + Pflegevers. 7,92 = 53,59 €
Das gilt für Studenten bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres bzw. bis zu 14 Fachsemester. Die anderen müssen sich freiwillig versichern.
Jetzt komme ich zu einem der wichtigsten Punkte - die Leistungen:
Grundsätzlich sind alle gesetzlichen Kassen verpflichtet, die gesetzlichen Leistungen zu erbringen und zwar zu 96 %, gemäß Sozialgesetzbuch. Da sind alle medizinisch notwendigen Leistungen geregelt, einschließlich Zahnersatz, Bettwäsche für Allergiker, Kuren, Krankenhausbehandlungen, Heil- und
Hilfsmitteln etc.
Die restlichen 4 % sind Zusatzleistungen, die der Gesetzgeber den Krankenkassen überläßt. Zusatzleistungen sind z.B. Akupunktur, Heilpraktiker, Homöopathie, Haushaltshilfe, etc.
Grundsätzlich werden Behandlungen aller Ärzte bezahlt, die Kassenzulassung haben und über die Versicherungskarte abrechnen können. Heilpraktiker werden nicht bezahlt, da sie diese Vorraussetzungen meistens nicht erfüllen.
Akupunktur muß von einem Arzt vorgenommen werden, der an dem Modelvorhaben \"Akupunktur\" teilgenommen hat. Die Kosten werden für zehn Behandlungen zu je
25,56 EUR getragen. Darüber hinausgehende rivatliquidation an Versicherte ist nicht erlaubt.
Haushaltshilfe
Wenn die Weiterführung des Haushaltes aufgrund eines Krankenhausaufenthaltes oder einer durch die BKK MOBIL OIL finanzierten Kurmaßnahme nicht möglich
ist, dann werden die Kosten einer Haushaltshilfe übernommen. Vorraussetzung ist jedoch, daß im Haushalt mindestens ein Kind lebt, das noch keine 12
Jahre alt oder das behindert und deshalb auf fremde Hilfe angewiesen ist und keine andere Person den Haushalt weiterführen kann.
Homöopathie
Bei einer homöopathischen Behandlung ist es wichtig, daß der Homöopath ebenfalls Kassenzulassung hat und über Karte abrechen kann.
BKK Spezial - Kinder
Krankenhausaufenthalt eines Kindes
Ist aus medizinischer Sicht eine Mitaufnahme von Mutter oder Vater erforderlich, werden die Kosten dafür übernommen.
Kieferorthopädische Behandlung bei Kindern
Wenn das Kind bei Beginn einer kieferorthopädischen Behandlung das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet, übernimmt die BKK MOBIL OIL zunächst 80 % der Kosten. Wenn mehr als ein Kind zur gleichen Zeit in dieser Behandlung ist, werden für jedes weitere Kind 90 % übernommen. Nach Abschluß einer erfolgreichen Behandlung erhalten die Eltern den Vorschuß zurück. Die Vorauszahlung soll also ein Ansporn sein, die
Zahnspange diszipliniert im Mund zu behalten, bis die Behandlung abgeschlossen ist.
Bei einer kieferorthopädischen Behandlung bei Personen ab 18 Jahren, übernimmt die Krankenkasse dann nur den Kostenanteil in Höhe von 80 %, aber
nur, wenn so schwere Kieferanomalien vorliegen, daß eine Kombination von kieferchirurgischen- und orthopädischen Behandlungsmaßnahmen erforderlich ist.
Erfolgt während einer kieferorthopädischen Behandlung ein Kassenwechsel, werden die Kosten dafür von der neuen Kasse übernommen. Die Erstattung des vom Versicherten getragenen Anteils in Höhe von 20 % bzw. 10 % erfolgt von der bei Abschluß der kieferorthopädischen Behandlung zuständigen
Krankenkasse.
Zuzahlungsbefreiung
Vollständige Befreiung für:
- Bezieher von Arbeitslosenhilfe, Sozialhilfe, Bezieher von BAföG sowie Heimbewohner, deren Unterbringungskosten von der Sozialhilfe oder von der
Kriegsopferfürsorge getragen werden bzw. Die Heimbewohner Pflegewohngeld beziehen
- Versicherte, deren monatliches Bruttoeinkommen 938,-EUR nicht übersteigen. Bei einem im Haushalt lebenden Angehörigen erhöht sich der Betrag auf 1.289,75 EUR und für jeden weiteren 234,50 EUR. Dabei werden alle
Einnahmen der im gemeinsamen Haushalt lebenden Angehörigen (Ehegatte,Kinder) mit berücksichtigt.
Privatärzte
Kosten für die Behandlung durch Privatärzte werden von der BKK MOBIL OIL nicht erstattet.
Auslandskrankenschein
Bei Reisen in ein Land, mit dem ein Sozialversicherungsabkommen besteht, legen die Versicherten im Bedarfsfall einfach den Auslandskrankenschein beim ausländischen Krankenversicherungsträger vor. Daraufhin wird man ihnen Krankenscheine ausstellen, die von den ausländischen Vertragsärzten grundsätzlich akzeptiert werden. Bei einigen ausländischen Ärzten kann es
vorkommen, daß der Versicherte die Kosten für die Behandlung vorschießen muß. Für diesen Fall läßt er sich eine Quittung ausstellen, die er dann bei der BKK MOBIL OIL einreicht. Den Betrag bekommt er dann erstattet. Dieser Auslandskrankenschein ist kostenfrei.
Kosten für Leistungen wie Rücktransport sind von der gesetzlichen Kasse nicht abgedeckt. Es ist daher zu empfehlen, zusätzlich eine private
Reisekrankenversicherung abzuschließen. Die wird heutzutage von fast jeder normalen Versicherung angeboten, z.B. ADAC (sehr zu empfehlen, ist nicht
teuer und man ist rundum abgesichert).
Welche Möglichkeiten habe ich, mich mit dieser Kasse in Verbindung zu setzen?
Es gibt drei verschiedene Möglichkeiten:
1. Telefonisch: die Hotline ist von montags bis freitags von 7:30 - 17:00 Uhr durchgehend erreichbar
2. Online - die Internetfiliale ist unter www.bkk-mobil-oil.de zu jeder Zeit besuchbar. Man kann sich die Beitrittserklärungen, Familienfragebögen, Antrag auf Zuzahlungsbefreiung, Arbeitgeberinformation, etc. Einfach ausdrucken. Für die Online- Anmeldung sind Angaben wie die Sozialversicherungsnummer sowie Betriebsnummer des Arbeitgebers zwingend erforderlich.
Die Versicherten bzw. die Arbeitgeber haben die Möglichkeit, ihr persönliches Passwort zu beantragen und die eigene Internetfiliale einzurichten. Die Versicherten können damit zum Beispiel den
Auslandskrankenschein einfach ausdrucken. Arbeitgeber können sich ein Arbeitgeberkonto einrichten.
Die BKK MOBIL OIL hat zwei Geschäftsstellen - Celle Kassensitz) und die Hauptgeschäftsstelle in Hamburg. Alle Personen, die nicht in Hamburg oder Celle wohnen bzw. beschäftigt sind, haben also nur die Möglichkeit, sich telefonisch, per Fax, Post oder online mit der Krankenkasse in Verbindung zu setzen. Diese Kasse ist für die Personen zu empfehlen, denen es egal ist, ob sich eine Filiale direkt im eigenen Wohnhort befindet.
Meine Meinung dazu:
Ich selbst bin seit fast einem Jahr Mitglied und sehr zufrieden, hab auch schon Leistungen und Arztbehandlungen in Anspruch genommen - hatte bis jetzt keinerlei Probleme.
Die Anschriften:
Geschäftsstelle Hamburg Geschäftsstelle Celle
Steinstraße 5 Itagstraße 5-17
20095 Hamburg 29221 Celle
Tel.Nr. 01801/300201 (zum Ortstarif)
Vielen Dank für´s Lesen
Liebe Grüße - angelanni
Heute möchte ich über eine Betriebskrankenkasse bzw. über den Krankenkassenwechsel berichten.
Erfahren Sie den Unterschied
Den Namen hat die Krankenkassen vom Ölkonzern MOBIL OIL, als Sponsor aus
Formel 1 bekannt. Wenn Schumi auf das Siegertreppchen klettert ist im Hintergrund ganz deutlich das Logo der MOBIL OIL zu erkennen - nennt sich dann MOBIL 1.
Die Firma hat sich in fünf Bundesländern niedergelassen:
Hamburg, Niedersachsen, Schleswig- Holstein, Rheinlandpfalz und Bayern
Bis Herbst 1999 war die Betriebskrankenkasse nur für Mitarbeiter (und Familienmitgliedern) der MOBIL OIL geöffnet, gegründet wurde sie 1952.
Als sich dann im Jahre 1999 sämtliche Betriebskrankenkassen für die Allgemeinheit öffneten, tat das auch die BKK MOBIL OIL, allerdings nur für
gewisse Bedingungen:
Jeder kann Mitglied werden, der in einem der oben genannten Bundesländern wohnt oder beschäftigt ist oder einen Zweitwohnsitz hat. Wenn bei einem Ehepaar nur einer die Vorraussetzung erfüllt, kann der andere
trotzdem diese Kasse wählen.
Beispiel: Ehepaar wohnt in Hessen, der Mann arbeitet in Bayern, die Frau in Hessen ---> Mann erfüllt die Vorraussetzung, also kann die Frau auch Mitglied werden (Ehegattenwahlrecht siehe Sozialgesetzbuch)
Ist man einmal Mitglied und zieht dann in ein anderes Bundesland, zum Beispiel nach Berlin, arbeitet auch dort, kann man trotzdem versichert bleiben.
Welche Personen können Mitglied werden?
Sie müssen versicherungspflichtig- oder berechtigt sein.
Versicherungspflichtig ist jeder Arbeitnehmer/ Angestellter, der unter der Beitragsbemessungsgrenze (Bruttoeinkommen im Moment noch 3.375 EUR im Monat
oder 40.500 EUR im Jahr) liegt und Rentner, die sich ihren Krankenkassenbeitrag mit der BfA teilen.
Versicherungsberechtigt kann jeder freiwillig Versicherte sein. Zu den Freiwilligen zählen alle anderen, wie Selbständige, Hausfrauen, Studenten,
Rentner die den Krankenkassenbeitrag allein zahlen müssen. Bei diesen Personen muß die Vorversicherungszeit erfüllt sein, das heißt, sie müssen vorher gesetzlich versichert gewesen sein. Wenn sie die gesetzliche Krankenkasse kündigen oder durch ein endendes Arbeitsverhältnis (wenn kein
Anspruch auf Arbeitslosengeld beim Arbeitsamt besteht) sich innerhalb der nächsten drei Monate nicht bei der Krankenkasse melden, bei der man gerade
versichert ist, verlieren sie die Versicherungsberechtigung und können sich nur noch privat versichern. In die gesetzliche kommen sie dann erst wieder, wenn die Versicherungspflicht wieder eintritt.
Wie wird man Mitglied?
Nachdem man seine Krankenkasse gekündigt hat unbedingt die Kündigungsbestätigung mit anfordern!), füllt man die Beitrittserklärung aus und schickt sie zusammen mit der Kündigungsbestätigung in Kopie ein. Wenn Familienangehörige mitversichert werden sollen, den Familienfragebogen ausfüllen und dem Antrag beilegen.
Es gibt zwei verschiedene Beitrittserklärungen - eins für Arbeitnehmer und Nichtarbeitnehmer.
Die erste brauchen alle Angestellten, Arbeitnehmer (auch freiwillig versicherte) und pflichtversicherte Rentner, die zweite alle anderen (Selbständige, Studenten, Hausfrauen, etc.)
Kündigungsfrist bei einer gesetzlichen Krankenkasse sind zwei Monate zum Monatsende, die Kündigung muß schriftlich erfolgen. Nach der Kündigung muß man sich innerhalb der zweit Monate um eine neue Versicherung kümmern, sonst ist die Kündigung hinfällig und die Versicherung bei der alten Krankenkasse läuft weiter.
Das hat den Vorteil, daß falls man die Frist doch verpassen sollte, nicht ohne Versicherungsschutz dasteht.
Wie hoch ist denn nun der Beitragssatz?
Ja wir Ihr sicherlich aus den Medien erfahren habt, hat ja das Bundesversicherungsamt alle Kassen, die noch unter 12 % lagen zu einer Erhöhung von mindestens 12,8 % verdonnert. Eigentlich eine Sauerei (sorry), denn so werden die Kassen bestraft, die ordentlich wirtschaften, geringe Verwaltungskosten haben und das Geld nicht für Gebäude und Personal
rausschleudern. Denn je höher der Beitragssatz dieser BKK´s ist, um so mehr fließt ja in den Topf des Risikostrukturausgleiches. Man(n) muß sich das mal
durch den Kopf gehen lassen: Von jedem Euro, den die Mitglieder an ihre Kassen zahlen, wandern 65 % in diesen Topf!!
Klage wurde eingereicht, das Ergebnis soll laut Auskunft in wenigen Tagen vorliegen.
Die aktuellen Beitragsätze sind im Moment:
Allgemeiner 12,8 % - für Arbeitnehmer und für alle, die Anspruch auf Lohnfortzahlung haben.
Ermäßigter 12,0 % - Selbständige, freiwilligversicherte Rentner, Hausfrauen, Nichtarbeitnehmer.
Erhöhter 15,2 % - Aushilfen, kurzzeitbeschäftigte Arbeitnehmer, Krankenkasse zahlt bei Krankheit sofort.
Hinzu kommt bei allen die Pflegeversicherung - 1,7 %
(Immer noch günstiger als viele andere Kassen)
Familienversicherung
Bei einem Mitglied mitversichern können sich Familienangehörige, die nicht selbst versichert sind und sich überwiegend in Deutschland aufhalten. Die
Pflegeversicherung ist ebenfalls darin eingeschlossen.
Für Kinder besteht Versicherungsschutz bis zum vollendeten
* 18.Lebensjahr
* 23. Lebensjahr, wenn sie nicht erwerbstätig sind
* 25. Lebensjahr, wenn sie sich in schulischer oder studentischer Ausbildung befinden
Behinderte Kinder sind von einer Altersbeschränkung ausgenommen.
Familienmitversicherte dürfen nicht mehr als 335 EUR im Monat verdienen, sonst müssen sie sich selbst versichern.
Studentenversicherung
Studententarif: 45,67 + Pflegevers. 7,92 = 53,59 €
Das gilt für Studenten bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres bzw. bis zu 14 Fachsemester. Die anderen müssen sich freiwillig versichern.
Jetzt komme ich zu einem der wichtigsten Punkte - die Leistungen:
Grundsätzlich sind alle gesetzlichen Kassen verpflichtet, die gesetzlichen Leistungen zu erbringen und zwar zu 96 %, gemäß Sozialgesetzbuch. Da sind alle medizinisch notwendigen Leistungen geregelt, einschließlich Zahnersatz, Bettwäsche für Allergiker, Kuren, Krankenhausbehandlungen, Heil- und
Hilfsmitteln etc.
Die restlichen 4 % sind Zusatzleistungen, die der Gesetzgeber den Krankenkassen überläßt. Zusatzleistungen sind z.B. Akupunktur, Heilpraktiker, Homöopathie, Haushaltshilfe, etc.
Grundsätzlich werden Behandlungen aller Ärzte bezahlt, die Kassenzulassung haben und über die Versicherungskarte abrechnen können. Heilpraktiker werden nicht bezahlt, da sie diese Vorraussetzungen meistens nicht erfüllen.
Akupunktur muß von einem Arzt vorgenommen werden, der an dem Modelvorhaben \"Akupunktur\" teilgenommen hat. Die Kosten werden für zehn Behandlungen zu je
25,56 EUR getragen. Darüber hinausgehende rivatliquidation an Versicherte ist nicht erlaubt.
Haushaltshilfe
Wenn die Weiterführung des Haushaltes aufgrund eines Krankenhausaufenthaltes oder einer durch die BKK MOBIL OIL finanzierten Kurmaßnahme nicht möglich
ist, dann werden die Kosten einer Haushaltshilfe übernommen. Vorraussetzung ist jedoch, daß im Haushalt mindestens ein Kind lebt, das noch keine 12
Jahre alt oder das behindert und deshalb auf fremde Hilfe angewiesen ist und keine andere Person den Haushalt weiterführen kann.
Homöopathie
Bei einer homöopathischen Behandlung ist es wichtig, daß der Homöopath ebenfalls Kassenzulassung hat und über Karte abrechen kann.
BKK Spezial - Kinder
Krankenhausaufenthalt eines Kindes
Ist aus medizinischer Sicht eine Mitaufnahme von Mutter oder Vater erforderlich, werden die Kosten dafür übernommen.
Kieferorthopädische Behandlung bei Kindern
Wenn das Kind bei Beginn einer kieferorthopädischen Behandlung das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet, übernimmt die BKK MOBIL OIL zunächst 80 % der Kosten. Wenn mehr als ein Kind zur gleichen Zeit in dieser Behandlung ist, werden für jedes weitere Kind 90 % übernommen. Nach Abschluß einer erfolgreichen Behandlung erhalten die Eltern den Vorschuß zurück. Die Vorauszahlung soll also ein Ansporn sein, die
Zahnspange diszipliniert im Mund zu behalten, bis die Behandlung abgeschlossen ist.
Bei einer kieferorthopädischen Behandlung bei Personen ab 18 Jahren, übernimmt die Krankenkasse dann nur den Kostenanteil in Höhe von 80 %, aber
nur, wenn so schwere Kieferanomalien vorliegen, daß eine Kombination von kieferchirurgischen- und orthopädischen Behandlungsmaßnahmen erforderlich ist.
Erfolgt während einer kieferorthopädischen Behandlung ein Kassenwechsel, werden die Kosten dafür von der neuen Kasse übernommen. Die Erstattung des vom Versicherten getragenen Anteils in Höhe von 20 % bzw. 10 % erfolgt von der bei Abschluß der kieferorthopädischen Behandlung zuständigen
Krankenkasse.
Zuzahlungsbefreiung
Vollständige Befreiung für:
- Bezieher von Arbeitslosenhilfe, Sozialhilfe, Bezieher von BAföG sowie Heimbewohner, deren Unterbringungskosten von der Sozialhilfe oder von der
Kriegsopferfürsorge getragen werden bzw. Die Heimbewohner Pflegewohngeld beziehen
- Versicherte, deren monatliches Bruttoeinkommen 938,-EUR nicht übersteigen. Bei einem im Haushalt lebenden Angehörigen erhöht sich der Betrag auf 1.289,75 EUR und für jeden weiteren 234,50 EUR. Dabei werden alle
Einnahmen der im gemeinsamen Haushalt lebenden Angehörigen (Ehegatte,Kinder) mit berücksichtigt.
Privatärzte
Kosten für die Behandlung durch Privatärzte werden von der BKK MOBIL OIL nicht erstattet.
Auslandskrankenschein
Bei Reisen in ein Land, mit dem ein Sozialversicherungsabkommen besteht, legen die Versicherten im Bedarfsfall einfach den Auslandskrankenschein beim ausländischen Krankenversicherungsträger vor. Daraufhin wird man ihnen Krankenscheine ausstellen, die von den ausländischen Vertragsärzten grundsätzlich akzeptiert werden. Bei einigen ausländischen Ärzten kann es
vorkommen, daß der Versicherte die Kosten für die Behandlung vorschießen muß. Für diesen Fall läßt er sich eine Quittung ausstellen, die er dann bei der BKK MOBIL OIL einreicht. Den Betrag bekommt er dann erstattet. Dieser Auslandskrankenschein ist kostenfrei.
Kosten für Leistungen wie Rücktransport sind von der gesetzlichen Kasse nicht abgedeckt. Es ist daher zu empfehlen, zusätzlich eine private
Reisekrankenversicherung abzuschließen. Die wird heutzutage von fast jeder normalen Versicherung angeboten, z.B. ADAC (sehr zu empfehlen, ist nicht
teuer und man ist rundum abgesichert).
Welche Möglichkeiten habe ich, mich mit dieser Kasse in Verbindung zu setzen?
Es gibt drei verschiedene Möglichkeiten:
1. Telefonisch: die Hotline ist von montags bis freitags von 7:30 - 17:00 Uhr durchgehend erreichbar
2. Online - die Internetfiliale ist unter www.bkk-mobil-oil.de zu jeder Zeit besuchbar. Man kann sich die Beitrittserklärungen, Familienfragebögen, Antrag auf Zuzahlungsbefreiung, Arbeitgeberinformation, etc. Einfach ausdrucken. Für die Online- Anmeldung sind Angaben wie die Sozialversicherungsnummer sowie Betriebsnummer des Arbeitgebers zwingend erforderlich.
Die Versicherten bzw. die Arbeitgeber haben die Möglichkeit, ihr persönliches Passwort zu beantragen und die eigene Internetfiliale einzurichten. Die Versicherten können damit zum Beispiel den
Auslandskrankenschein einfach ausdrucken. Arbeitgeber können sich ein Arbeitgeberkonto einrichten.
Die BKK MOBIL OIL hat zwei Geschäftsstellen - Celle Kassensitz) und die Hauptgeschäftsstelle in Hamburg. Alle Personen, die nicht in Hamburg oder Celle wohnen bzw. beschäftigt sind, haben also nur die Möglichkeit, sich telefonisch, per Fax, Post oder online mit der Krankenkasse in Verbindung zu setzen. Diese Kasse ist für die Personen zu empfehlen, denen es egal ist, ob sich eine Filiale direkt im eigenen Wohnhort befindet.
Meine Meinung dazu:
Ich selbst bin seit fast einem Jahr Mitglied und sehr zufrieden, hab auch schon Leistungen und Arztbehandlungen in Anspruch genommen - hatte bis jetzt keinerlei Probleme.
Die Anschriften:
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20095 Hamburg 29221 Celle
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