Mehr zu Thema Gesetzliche Rentenversicherung Testbericht

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Erfahrungsbericht von calrissian

Riester-Rente - Private Vorsorge tut Not

Pro:

-

Kontra:

-

Empfehlung:

Ja

Es beschlossene Sache. Bundestag und Bundesrat haben am 11. Mai 2001 das Altersvermögensgesetz beschlossen. Dies bedeutet, dass ab dem 01.01.2002 die private Altersvorsorge finanziell vom Staat gefördert wird.

Wozu ein neues Gesetz?
Mit der Rentenreform wird das staatliche Rentenniveau wieder einmalabgesenkt. Dabei wird prognostiziert, dass bis zum Jahre 2030 das Versorgungsniveau der gesetzlichen Rente unter 60 % des letzten Nettolohnes liegen wird. Immer bezogen auf den sog. "Eckrenter", der 40 Jahre den durchschnittlichen Beitrag zahlt und in der Praxis eher selten vorkommt. Um einen Ausgleich zu schaffen wurde die "Riester Rente" ins Leben gerufen.
Ein erster Schritt in die richtige Richtung der kapitalgedeckten Altersvorsorge. Die Riester-Rente deckt allerdings nur den Teil der Versorgungslücke im Alter, die durch die langfristige Senkung der staatlichen Rente im Alter zusätzlich entsteht.
Am grundsätzlichen Rentenproblem ändert sich jedoch nichts, denn die eigentliche Versorgungslücke wird nicht gestopft!
Prinzipiell gilt jedoch:
Wer die Förderung nicht nutzt, verschenkt möglicherweise Geld. Denn wer einerseits von der Kürzung des Rentenniveaus betroffen ist und andererseits die zum Ausgleich angebotene staatliche Förderung nicht nutzt, begeht einen großen finanziellen Fehler.

Worum geht es?
Der Staat fördert ab 2002 die private Altersversorge einerseits sowohl durch staatliche Zulagen als auch anderseits durch die Gewährung von Steuervorteilen. Die staatliche Zulage: Ist abhängig vom Familienstand und von der Anzahl der Kinder. Sie wird dem Vertrag direkt gutgeschrieben

Höhe der Zulage:
Veranlagungsjahr Grundzulage Zulage pro Kind

2002 und 2003 38 Euro 46 Euro

2004 und 2005 76 Euro 92 Euro

2006 und 2007 114 Euro 138 Euro

Ab 2008 154 Euro 185 Euro

Verheirateten steht die Grundzulage jeweils gesondert zu. Die Kinderzulage wird nur einem Erziehungsberechtigten zugeordnet. Diese Zulagen stellen die maximale Obergrenze der gewährten Förderung dar.
Ein Anspruch auf diese Zulagen entsteht, wenn für die private Altersvorsorge ab 2002 mindestens 1%, ab 2004 mindestens 2%, ab 2006 mindestens 3% und ab 2008 mindestens 4% seines Bruttoeinkommens für die Vorsorge investiert. Die Eigenleistung muß dabei nicht komplett selbst erbracht werden, sondern die gewährte Förderung durch den Staat ist bereits ein Teil davon.
Ein Beispiel: Eine vierköpfige Familie hat im Jahre 2005 ein Einkommen von 40.000,- Euro. davon 2% als Eigenleistung ergeben 800,- Euro. Davon übernimmt der Staat 338 Euro (2 X 76,- Grundzulage + 2 X 92 Euro Kinderzulage).

Die Steuervorteile: Werden gewährt durch Sonderausgaben. Dies sind alle Aufwendungen, die für die Altersvorsorge in entsprechend geförderte Produkte entstehen. Hier sollte im Einzelfall der Steuerberater konsultiert werden

Wichtig: Ist die Steuerersparnis durch den Abzug der Sonderausgaben vom steuerpflichtigen Einkommen größer als der Zulagenanspruch, so wird die Differenz ausgezahlt. Die gezahlte Zulage bleibt dabei natürlich auf dem Anlagekonto. Steuervorteile und Zulagen werden aber gleichzeitig gewährt.
Dabei sind folgende Aufwendungshöchstgrenzen zu beachten:


Veranlagungsjahr Höchstbetrag abzugsfähigen
Sonderausgaben
2002 und 2003 525 Euro


2004 und 2005 1050 Euro

2006 und 2007 1575 Euro

Ab 2008 2100 Euro

Die gesetzlichen Anforderungen an die Riesterprodukte:
Um vom Staat die entsprechenden Förderungen zu erhalten, müssen die Produkte folgende Kriterien erfüllen.
Der Anleger muß regelmäßig einzahlen (mindestens 1 mal im Jahr)
Bei Auszahlungsbeginn muß lebenslang eine gleichbleibende oder steigende Rente garantiert werden. (Lebenslange Kapitalverrentung)
Zum Auszahlungsbeginn müssen mindestens die eingezahlten Beträge incl. aller Kosten zugesagt sein, allerdings darf eine Kapitalauszahlung in einer Summe nicht möglich sein.
Abtretung, Pfändung und Beleihung müssen unmöglich sein.
Der Kunde hat das Recht, den Ansparplan ruhen zu lassen. Er kann den Vertrag nur zu Gunsten eines anderen Altersvorsorgevertrages kündigen (Sonst müssen alle gewährten Zulagen zurück gezahlt werden) Oder das Kapital ganz oder teilweise für die Finanzierung einer eigen genutzten Immobilie zu verwenden.

Die Entscheidung muss also gut überlegt werden

Wer ist Überhaupt Förderungswürdig?
jeder Arbeitnehmer
Wehrdienst- und Zivildienstleistende
Bezieher von Lohnersatzleistungen
Geringfügig Beschäftigte, die auf die Versicherungsfreiheit verzichtet haben
Pflichtversicherte Handwerker

Versicherte während einer anrechenbaren Kindererziehungszeit.

Soweit die wichtigsten Infos über die Riester Rente. Wie und ob es sich für jeden lohnt, kann nur in einem Gespräch mit einem Berater herausgefunden werden, der auf alle Produkte zurückgreifen kann und nicht nur auf die Versicherungen. Es besteht auch kein Zwang, in 2002 einen Vertrag abzuschließen. Zwar würde dann die Förderung natürlich wegfallen, doch man sollte sich ein für sich selber optimales Produkt entscheiden, denn ein Wechsel ist zwar möglich, der aber kostet immer Geld. Zur Not also auch bis 2003 warten, denn noch würde man nur auf einen kleinen teil der Förderung verzichten.

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