Mehr zu Thema Gesetzliche Rentenversicherung Testbericht

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Erfahrungsbericht von Obermann1

Ist die (GRV) nur noch eine Mogelpackung??

Pro:

-

Kontra:

-

Empfehlung:

Nein

Hallo ihr Lieben in der virtuellen Welt von Yopi.

Nachdem ich mich über die gesetzliche Unfallversicherung ausgelassen habe, möchte ich jetzt einmal das heiße Eisen der gesetzlichen Rentenversicherung anfassen.
Ich weis das hier bei Yopi nur eine geringe Leserschicht deren ist, die sich mit diesem Thema beschäftigen, da überwiegend Schüler/in vertreten sind.
Es soll aber auch jugendliche geben die wissen wollen was so in unserem Sozialsystem gebacken ist.
Für diese User mache ich mir hier die Arbeit zu informieren.

Berichten möchte ich über das Altersvermögensgesetz.

Der Volksmund spricht von der Riester-Rente.
Ich werde versuchen so neutral wie möglich zu schreiben und alle Emotionen sowie Sarkasmus zur Seite zu legen.

Also macht euch auf etwas gefasst.

Aufteilung der Meinung:
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-Einleitung
-Die gesetzliche Rente
-Die Riesterrente (Altersvermögensgesetz)
-Die privaten Versicherungsunternehmen
-Fazit

---------------Einleitung---------------

Durch das Altersvermögensgesetz, wird der Bürger einmal wieder so richtig hinters Licht geführt.
Wer also glaubt, der Vater Staat würde durch seine Bezuschussung (Zulagenverordnung) uns etwas gutes tun und etwas zur späteren Rente drauflegen, täuscht sich enorm.
Der Rentenversicherer gibt lediglich den Bürgern das zurück, was er im höheren Maße zum Beginn 2001, bereits abgeholt hat.
Durch die Bezuschussung und den Eigenaufwand wird lediglich der Status vom Jahre 2000 wieder hergestellt.
Aber warum macht der Staat einen solchen Schachzug.
Auf der einen Seite nimmt er etwas weg und auf der anderen Seite will er diese Wegnahme wieder ausgleichen.
Dazu mehr in der eigentlichen Meinung.

_______________Die gesetzliche Rente_______________

Die gesetzliche Rentenversicherung ist im Grundgesetz nach dem Generationenvertrag geregelt.
Der alt Arbeitsminister, Herr Blüm, hat bereits in den neunziger Jahren dafür gesorgt, dass Grundgesetz zu ändern und den Generationsvertrag außer Kraft zu setzen.
Laut Generationsvertrag zahlen die Arbeitnehmer Beiträge für die Rentner.
Also, die jüngere Generation zahlt für die ältere Generation, die ihr Arbeitsleben bereits vollendet haben.
Dieses System hat auch bis in die siebziger Jahre wunderbar funktioniert.
Warum also andauernde Rentenreformen und warum die Neuste.

Nachdem das über 100 Jahre altes System der gesetzlichen Rentenversicherung nach dem zweiten Weltkrieg mehre Jahrzehnte problemlos funktioniert hat, befindet sich die (GRV) seit den späten siebziger Jahren in ständigen Problemen.
Alle paar Jahre wird eine neue Rentenreform aus der Taufe gehoben.
Wie ist es dazu gekommen?

Die Hauptursache dieser dauernden Rentenreformen liegt in der sich änderten Altersstruktur der Bevölkerung.
Eine weitere Rolle spielt auch die verlangsamte wirtschaftliche Entwicklung.
Die Rentenpyramide die im Jahre 1910 noch ein Plus von 4 Arbeitnehmer auf einen Rentner auswies, hat sich durch 2 Weltkriege sowie die geburtenschwachen Jahrgänge in den letzten 25 Jahren, drastisch verändert.
Aus der Pyramide ist mittlerweile ein Stamm geworden der nach oben dicker wird.
Das heißt auf gut Deutsch, dass nur noch ein Arbeitnehmer in der Zukunft mit seinen Beiträgen pro Rentner zur Verfügung steht.
Aus dem Bevölkerungsaufbau des Jahres 2050 ist das größte Problem der (GKV) ersichtlich.
In etwa 30 Jahren werden die geburtenstarken Jahrgänge des sogenannten \"Baby-Booms\", die heute etwa 30 bis 40 Jahre alt sind, dass Rentenalter erreicht haben
und dann ist es so weit.
Auf einen Arbeitnehmer wird dann ein Rentner kommen.
Heute stehen noch knapp 2 Arbeitnehmer zur Verfügung um einen Rentner zu finanzieren.
Die Folgen werden also sein, dass die Renten niedriger werden und die Beiträge werden sich erhöhen.
Aus welchem Topf die Herrn Beamte Ihre Pensionen erhalten, gehört hier nicht hin.

---------------Die Riesterrente---------------

Die Riester Rente (Altersvermögensgesetz ) soll die gesetzliche Rentenversicherung durch Änderungen im System stabilisieren.
Bereits zum 01.01.2001 wurde die Berufsunfähigkeitsrente für Arbeitnehmer unter 40 Jahre, ersatzlos gestrichen.
Für Arbeitnehmer über 40 Jahren wurden in der Berufsunfähigkeitversicherung, drastische Änderungen vorgenommen.
Ab dem 01.01.2002 wurden dann durch das Gesetz, Einschränkungen in den Renten wegen verminderter Erwerbsunfähigkeit, Einschränkungen bei den Hinterbliebenenrenten vorgenommen.
Weiterhin verschlechtert sich das Berechnungsverfahren bei der jährlichen Rentenanpassung und senkt dadurch das Rentenniveau.
Dieses hatte die Gewerkschaften auf den Plan gerufen, die mit den Absenkungen durch das Rechenverfahren nicht einverstanden waren.
Was hat Riester getan um die Gewerkschaften ruhig zu stellen und Ihnen einen Maulkorb zu verpassen.
Er hat innerhalb von wenigen Tagen ein neues Betriebsverfassungsgesetz auf de Reise gebracht und somit den Gewerkschaften 5000 neue Betriebsräte in Deutschland gebracht.
Plötzlich waren die Gewerkschaften mit dem neuen Berechnungsverfahren einverstanden.
Nach dem Motto:
Riester gib uns zusätzlich 5000 Betriebsräte und somit eine höhere Macht, dann verraten wir auch nicht unseren Mitgliedern wie du sie bescheißt.
Sorry, aber das musste raus.

Warum aber diese Einschnitte in der (GRV)?

Die zuvor genannten Rentenrechtsänderungen sollen dazu führen, dass insbesondere die jährlichen Rentenerhöhungen künftig erheblich geringer ausfallen als nach geltendem Recht.
Als Ausgleich wird hierfür eine private Altersversorgung mit staatlicher Förderung eingeführt.
Auf freiwilliger Basis sollen alle pflichtversicherten in der (GRV) bis auf einige Ausnahmen eine kapitaldeckende Altersversorgung aufbauen, die der Staat mit Zulagen und Steuervorteilen fördern wird.

Der förderfähige Personenkreis:
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Förderfähig sind alle Personen aus einem Personenkreis bei denen das Rentenniveau abgesenkt wurde.

-Arbeitnehmer
-selbstständige pflichtversicherte Handwerker
-Wehr und Zivildienstleistende
-Arbeitslose
-Kindererziehende
-Pflegepersonen
-geringfügige Beschäftigte
-pflichtversicherte Landwirte

Seit dem 01.02.2002 gehört auch der öffentliche Dienst und die Beamten zu dem Kreis der förderfähigen Personen.

Bei zusammenveranlagten Ehepaaren werden beide Ehegatten zum begünstigten Personenkreis gerechnet, auch wenn nur einer der Ehegatten zum förderfähigen Personenkreis gehört.

-----Die privaten Versicherungsunternehmen-----

Seit Monaten verteilen bereits die Versicherungsunternehmen den Kuchen.
Jeder möchte ein besonders großes Stück von dem Kuchen abbekommen.
Wenn man bedenkt, dass dieses Gesetz eine Lizenz zum Geldverdienen für jeden Versicherungsvertreter und dessen Unternehmen darstellt, kann man die Aufruhr am Markt verstehen.

30 Millionen von Bürgern sind förderungsfähig.

Das hat natürlich die seriösen sowie auch die unseriösen Vermittler auf den Plan gerufen.
Bereits seit Juli 2001 wurden bereits Produkte am Markt angeboten und auch kräftig verkauft.
Obwohl die Verbraucherverbände wie zum Beispiel, der Bund der Versicherten, oder das Bundesamt für Versicherungen in Berlin, von übereilten Abschlüssen warnt.
Die Förderung der Policen ab dem 01.01.2002 und muss durch ein Zertifikat, zertifiziert werden.

Wie funktioniert eigentlich ein Abschluss bei einem Versicherungsunternehmen nach dem Altersvermögensgesetz.

Folgende Kriterien müssen beim Abschluss erfüllt sein.

-Der Abschluss muss auf das Rentenalter, frühestens das 60. Lebensjahr erfolgen.
-Der Versicherungsnehmer verpflichtet sich in der Ansparphase, laufende Beiträge zu zahlen.
-Das Produkt muss bei Rentenbeginn die eingezahlten Beiträge als Guthaben garantieren.
-Ab Rentenbeginn wird eine Lebenslange Rente gezahlt.
-Kapitalabfindungen sind nicht möglich.
-Der Versicherungsnehmer muss jährlich schriftlich (erstmals im Jahre 2003) über seinen Vertragsstand informiert werden.
-Eine Abtretung sowie Verpfändung des Vertrages ist nicht möglich.
-Der Kunde kann den bestehenden Vertrag ohne Verlust an ein anderes Unternehmen während der Laufzeit übertragen, ohne das ihm ein finanzieller Schaden entstehen kann.
Ähnlich wie bei der KfZ-Versicherung.

Das Förderkonzept:
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Der Altersversorgungsaufwand setzt sich aus Eigenbeiträgen und Zulagen zusammen.
Der Versicherte zahlt nur seinen Eigenanteil in Form von Regelbeiträgen.
Die staatliche Zulage wird von der Zulagenbehörde auf den Vertrag gutgeschrieben.
Die Höhe der Zulage ist abhängig vom Familienstand sowie der Anzahl der Kinder.
Die eigen gezahlten Beiträge kann der Versicherungsnehmer im Rahmen von Sonderausgaben, in seiner Steuererklärung, steuerlich geltend machen.

Die staatlichen Zulagen:
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Jahr Zulage Zulage pro Kind
=====================================================
2002/3 38€ 45€
2004/5 76€ 90€
2006/7 114€ 138€
ab 2008 154€ 185€

Dieses sind die Zulagesätze des Gesetzgebers jährlich.

Der Abschluss der privaten Rentenversicherung richtet sich nach dem jährlichen Bruttoarbeitskommen des Versicherungsnehmers.
Von 2002 und 2003 beträgt der Versicherungsbeitrag 1% des Bruttojahreseinkommen.
Von 2004 und 2005 2%
Von 2006 und 2007 3%
Ab 2008 4 % des Bruttojahreseinkommen.

Also, wer einen solchen Abschluss tätigt sollte wissen, dass er später eine private Zusatzrente erhält, die durch Zulagen des Gesetzgebers gefördert wurde.
Jetzt auf die Einleitung meine Berichtes zurück zu kommen.
Warum macht der Gesetzgeber so etwas?
Bedenken sollte man, wenn man eine private Rentenversicherung abschließt ohne auf eine Bezuschussung Wert zu legen, wird dieser Vertrag später steuerfrei ausgezahlt.
Lediglich der Ertragsteil der Rente ist dann zu versteuern.
Darüber hinaus besteht auch das Kapitalwahlrecht, wenn es frühzeitig beantragt wurde.
Also kann sich der Versicherungsnehmer das gesamte Kapital auszahlen lassen und wo möglich anderweitig besser verwenden oder verrenten.

Die Riesterrente jedoch muss später versteuert werden.
Und somit verdient der Gesetzgeber ein zweites mal am Bürger.


---------------Mein Fazit---------------

Bevor jemand sich für den Abschluss einer Riesterrente und der staatlichen Bezuschussung entscheidet, sollte er sich Angebote von mehreren Gesellschaften einholen.
Denn je höher die Außendienst und die Verwaltungskosten, je niedriger fallen später die Überschüsse aus.
Auch sollte man sich bestätigen lassen, dass das Unternehmen bei einem Wechsel, keine Gebühren erheben kann.

Weiterhin sollte man sich als Junggeselle oder Familie ohne Kinder überlegen, ob sich die Riesterrente überhaupt lohnt.
Ich werde einen weiteren Beitrag mit Rechenbeispielen im Laufe des Tages verfassen um den Unsinn der Riesterrente noch deutlicher zu machen.

Eine im Juni veröffentliche Statistik hat ausgewiesen, dass mittlerweile nur etwa 5% der Berechtigten sich für einen Abschluss dieser Riesterrente entschlossen hat.
Wenn man bedenkt, dass wegen dieser Riesterrente eine Regulierungsbehörde mit 100 Beamten ins Leben gerufen wurde, kann man sich vorstellen, dass der Verwaltungsaufwand um ein vieles Höher für den Gesetzgeber ist als der Nutzen.
Herr Riester hat bereits signalisiert, dass wenn die Bundestagswahl für Rot/Grün positiv ausgehen sollte, wird er die Riesterrente ins Gesetz aufnehmen und jeder muss sich für einen solchen Abschluss entscheiden.
Träum weiter Riester.

Man bedenke:
der Abschluss ist noch freiwillig.

Hoffentlich seit Ihr mir wegen des langen Textes nicht böse.
Aber kürzer ging es wirklich nicht.

Es grüßt Obermann1

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