Erfahrungsbericht von Stefania
Riester Rente, brauchen wir das?
Pro:
-
Kontra:
-
Empfehlung:
Ja
Ab dem 01. Januar 2002 wird die private Altersvorsorge gesetzlich gefördert. Seit Jahren ist bekannt, daß die gesetzliche Rente nicht ausreichen wird, um später seinen Lebensstandard zu halten. Nach dem neuen Altersvermögensgesetz wird das Niveau noch weiter sinken. Hierdurch entsteht bei allen Arbeitnehmern eine ZUSÄTZLICHE Versorgungslücke.
Zunächst einmal die Fakten zur neuen Riester-Rente:
Wer wird gefürdert?
*****************
- sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer
- Arbeitslose
- Nicht erwerbstätige Eltern in der Kindererziehung
- Pflichtversicherte 630,00 DM (jetzt wohl eher 322,00 €) Jobber
- Landwirte, die in der Landwirtschaftlichen Rentenkasse pflichtversichert sind
- Pflichtversicherte selbstständige Handwerker
- Ehegatten der Berechtigten
Nicht gefördert werden Beamte, Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst, 630,00 DM Jobber ohne Pflichtversicherung und Selbstständige.
Wie hoch ist die Förderung?
***********************
Die Förderung besteht aus zwei Teilen:
1. Grund- und Kinderzulage
Die Grundzulage beträgt im Jahr 2002 € 38,00 pro begünstigte Person. Dieser Betrag wird alle zwei Jahre angehoben (ab 2004: € 76,00 / ab 2006: € 114,00 / ab 2008: € 154,00).
Außerdem gibt es eine Kinderzulage. Für jedes kindergeldberechtigte Kind werden in 2002 € 46,00 gezahlt. Auch hier wird die Zulage alle zwei Jahre angepasst (ab 2004: € 92,00 / ab 2006: € 138,00 / ab 2008: € 185,00).
Die Zulagen werden direkt auf den Altersvorsorgevertrag gezahlt.
2. Sonderausgabenabzug
Zusätzlich zum Vorsorgehöchstbetrag, der bei den meisten Arbeitnehmern schon allein durch die Sozialversicherungen ausgeschöpft wird, können die Einzahlungen in den Altersvorsorgevertrag als Sonderausgaben von der Steuer abgesetzt werden. Abzugsfähig sind die selbst eingezahlten Beiträge und die vom Staat gezahlten Zulagen (z.B. die € 38,00 in 2002 und die Kinderzulage).
Hier gibt es allerdings Höchstbeträge:
2002/2003 € 525,00
2004/2005 € 1.050,00
2006/2007 € 1.575,00
ab 2008 € 2.100,00
Es lohnt sich also nicht, mehr als diese Höchstbeträge in ein Riester-Produkt zu investieren. Habe allerdings auch noch nicht erlebt, daß ein Versicherungs- oder Bankberater empfohlen hat, mehr anzulegen.
Die durch den Sonderausgabenabzug entstehende Steuererstattung wird nicht wie die Zulage direkt auf den Vertrag gezahlt, sondern sofort als Steuererstattung ausgezahlt. Hier wäre es denkbar, diese Steuererstattung freiwillig auf den Vertrag zu zahlen, um die monatliche Belastung für den Vertrag im nächsten Jahr zu senken. Dann sollte die Zahlung natürlich auch erst im Folgejahr erfolgen (logisch, nicht war?)
Fördervoraussetzungen
*******************
Um nun in den Genuß der Förderung zu gelangen, müssen bestimmte Mindestbeiträge eingezahlt werden. Falls der Mindestbeitrag in einem Jahr nicht erreicht wurde, muß die Gesellschaft, bei der der Vertrag abgeschlossen wurde, den Kunden einige Zeit vor Ende des Kalenderjahres darüber informieren, wieviel er in dem Jahr noch einzahlen muß, um die volle Förderung zu erhalten. Wer diesen Restbetrag dann nicht einzahlt, bekommt die Förderung anteilig.
Die Mindestbeiträge betragen in
2002/2003 1%
2004 2%
2005 2%
2006 3%
2007 3%
ab 2008 4%
des rentenversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens.
Für Personen ohne Einkommen gibt es Mindestbeträge, auf die ich hier nicht
näher eingehen möchte. Diese liegen so zwischen € 30 und € 60 pro Jahr.
Besteuerung
***********
Hier wird es meiner Meinung nach schon etwas heikel. Weil ja die
Einzahlungen steuerfrei sind (Sonderausgabenabzug), muß die Rente nachher in
Voller Höhe versteuert werden. Meist ist das Einkommen im Alter allerdings
Geringer als in der aktiven Zeit, so daß der Steuersatz geringer sein wird.
Die Zinsen während der Ansparphase sind allerdings steuerfrei.
Produktgestaltung
***************
Die Produkte müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllen, damit sie
Zertifikat über die Förderfähigkeit erhalten. Zunächst einmal darf die
Frühestens zum sechzigsten Lebensjahr erfolgen. Verfügungen während der
Laufzeit sind nur Zulagenschädlich möglich. Es muß garantiert werden,
dass das eingezahlte Kapital vollständig bei Rentenbeginn zur Verfügung
steht. Außerdem MUSS das Kapital in Form einer Rente ausgezahlt werden
und darf nicht in einer Summe ausgezahlt werden. Sonderzahlungen müssen
möglich sein und eine Abtretung z.B. wg. Krediten ist untersagt.
Meine persönliche Einstellung zu dem Thema
**********************************
Die neue Förderung bringt viele Vorteile für den Arbeitnehmer, ist aber auch mit vielen Einschränkungen verbunden. Außerdem finde ich diese € 38,00 pro Jahr eher lächerlich. Die Steuerersparnis finde ich da schon interessanter. Den Großteil meiner Albersvorsorge würde ich zur Hälfte in einem
Aktienfonds und zur Hälfte in einer Rentenversicherung anlegen. Da bin ich einfach freier in meinen Entscheidungen.
Was passiert zum Beispiel, wenn ich mit 60 Jahren unheilbar krank bin, und lieber das Geld nehmen würde, um noch mal ordentlich auf den Putz zu hauen? Ist mit Riester nicht möglich. Trotzdem habe ich ein Riester-Produkt abgeschlossen, zahle den Mindestbeitrag, um die volle Förderung zu erhalten. Ihr wundert Euch sicherlich, warum ich die Riester Rente trotzdem empfehle. Ich denke mal, die Förderung sollte man auf jeden Fall mitnehmen.
So, ich hoffe, das waren nicht zu vielen Fakten.......
Ciao
Steffi
Zunächst einmal die Fakten zur neuen Riester-Rente:
Wer wird gefürdert?
*****************
- sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer
- Arbeitslose
- Nicht erwerbstätige Eltern in der Kindererziehung
- Pflichtversicherte 630,00 DM (jetzt wohl eher 322,00 €) Jobber
- Landwirte, die in der Landwirtschaftlichen Rentenkasse pflichtversichert sind
- Pflichtversicherte selbstständige Handwerker
- Ehegatten der Berechtigten
Nicht gefördert werden Beamte, Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst, 630,00 DM Jobber ohne Pflichtversicherung und Selbstständige.
Wie hoch ist die Förderung?
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Die Förderung besteht aus zwei Teilen:
1. Grund- und Kinderzulage
Die Grundzulage beträgt im Jahr 2002 € 38,00 pro begünstigte Person. Dieser Betrag wird alle zwei Jahre angehoben (ab 2004: € 76,00 / ab 2006: € 114,00 / ab 2008: € 154,00).
Außerdem gibt es eine Kinderzulage. Für jedes kindergeldberechtigte Kind werden in 2002 € 46,00 gezahlt. Auch hier wird die Zulage alle zwei Jahre angepasst (ab 2004: € 92,00 / ab 2006: € 138,00 / ab 2008: € 185,00).
Die Zulagen werden direkt auf den Altersvorsorgevertrag gezahlt.
2. Sonderausgabenabzug
Zusätzlich zum Vorsorgehöchstbetrag, der bei den meisten Arbeitnehmern schon allein durch die Sozialversicherungen ausgeschöpft wird, können die Einzahlungen in den Altersvorsorgevertrag als Sonderausgaben von der Steuer abgesetzt werden. Abzugsfähig sind die selbst eingezahlten Beiträge und die vom Staat gezahlten Zulagen (z.B. die € 38,00 in 2002 und die Kinderzulage).
Hier gibt es allerdings Höchstbeträge:
2002/2003 € 525,00
2004/2005 € 1.050,00
2006/2007 € 1.575,00
ab 2008 € 2.100,00
Es lohnt sich also nicht, mehr als diese Höchstbeträge in ein Riester-Produkt zu investieren. Habe allerdings auch noch nicht erlebt, daß ein Versicherungs- oder Bankberater empfohlen hat, mehr anzulegen.
Die durch den Sonderausgabenabzug entstehende Steuererstattung wird nicht wie die Zulage direkt auf den Vertrag gezahlt, sondern sofort als Steuererstattung ausgezahlt. Hier wäre es denkbar, diese Steuererstattung freiwillig auf den Vertrag zu zahlen, um die monatliche Belastung für den Vertrag im nächsten Jahr zu senken. Dann sollte die Zahlung natürlich auch erst im Folgejahr erfolgen (logisch, nicht war?)
Fördervoraussetzungen
*******************
Um nun in den Genuß der Förderung zu gelangen, müssen bestimmte Mindestbeiträge eingezahlt werden. Falls der Mindestbeitrag in einem Jahr nicht erreicht wurde, muß die Gesellschaft, bei der der Vertrag abgeschlossen wurde, den Kunden einige Zeit vor Ende des Kalenderjahres darüber informieren, wieviel er in dem Jahr noch einzahlen muß, um die volle Förderung zu erhalten. Wer diesen Restbetrag dann nicht einzahlt, bekommt die Förderung anteilig.
Die Mindestbeiträge betragen in
2002/2003 1%
2004 2%
2005 2%
2006 3%
2007 3%
ab 2008 4%
des rentenversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens.
Für Personen ohne Einkommen gibt es Mindestbeträge, auf die ich hier nicht
näher eingehen möchte. Diese liegen so zwischen € 30 und € 60 pro Jahr.
Besteuerung
***********
Hier wird es meiner Meinung nach schon etwas heikel. Weil ja die
Einzahlungen steuerfrei sind (Sonderausgabenabzug), muß die Rente nachher in
Voller Höhe versteuert werden. Meist ist das Einkommen im Alter allerdings
Geringer als in der aktiven Zeit, so daß der Steuersatz geringer sein wird.
Die Zinsen während der Ansparphase sind allerdings steuerfrei.
Produktgestaltung
***************
Die Produkte müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllen, damit sie
Zertifikat über die Förderfähigkeit erhalten. Zunächst einmal darf die
Frühestens zum sechzigsten Lebensjahr erfolgen. Verfügungen während der
Laufzeit sind nur Zulagenschädlich möglich. Es muß garantiert werden,
dass das eingezahlte Kapital vollständig bei Rentenbeginn zur Verfügung
steht. Außerdem MUSS das Kapital in Form einer Rente ausgezahlt werden
und darf nicht in einer Summe ausgezahlt werden. Sonderzahlungen müssen
möglich sein und eine Abtretung z.B. wg. Krediten ist untersagt.
Meine persönliche Einstellung zu dem Thema
**********************************
Die neue Förderung bringt viele Vorteile für den Arbeitnehmer, ist aber auch mit vielen Einschränkungen verbunden. Außerdem finde ich diese € 38,00 pro Jahr eher lächerlich. Die Steuerersparnis finde ich da schon interessanter. Den Großteil meiner Albersvorsorge würde ich zur Hälfte in einem
Aktienfonds und zur Hälfte in einer Rentenversicherung anlegen. Da bin ich einfach freier in meinen Entscheidungen.
Was passiert zum Beispiel, wenn ich mit 60 Jahren unheilbar krank bin, und lieber das Geld nehmen würde, um noch mal ordentlich auf den Putz zu hauen? Ist mit Riester nicht möglich. Trotzdem habe ich ein Riester-Produkt abgeschlossen, zahle den Mindestbeitrag, um die volle Förderung zu erhalten. Ihr wundert Euch sicherlich, warum ich die Riester Rente trotzdem empfehle. Ich denke mal, die Förderung sollte man auf jeden Fall mitnehmen.
So, ich hoffe, das waren nicht zu vielen Fakten.......
Ciao
Steffi
17 Bewertungen, 3 Kommentare
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09.06.2002, 18:03 Uhr von carlo2000
Bewertung: sehr hilfreichEin sehr interessanter Beitrag!
-
25.02.2002, 10:38 Uhr von pepsiman
Bewertung: sehr hilfreichNur mit der Mindesteinzahlung.
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20.02.2002, 18:38 Uhr von MichaelW97614
Bewertung: sehr hilfreichWenn ich ins rentenfähige Alter komme, wird es eh so sein, dass jeder nach sich selbst schauen muss!
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